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Titel: Reichtum – politisch erzeugt?

Datum: 20. März 2013 um 9:42 Uhr
Rubrik: Soziale Gerechtigkeit, Ungleichheit, Armut, Reichtum, Wertedebatte
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„Nicht nur Armut, sondern auch Reichtum muss ein Thema der politischen Debatte sein“. Dies hatten die Kirchen 1997 in ihrem gemeinsamen Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland gefordert. Deshalb bedarf es, so folgerten die Kirchen, „nicht nur eines regelmäßigen Armutsberichts, sondern darüber hinaus auch eines Reichtumsberichts“. Die rot-grüne Koalition folgte dieser Aufforderung 2003 und 2005, die nachfolgenden Regierungen in größeren Abständen, nämlich 2008 und 2013. Die gemeinsamen Merkmale dieser Berichte lassen sich so charakterisieren: Erstens wird eine gesellschaftliche Polarisierung der Einkommen, insbesondere der Vermögen festgestellt, die wächst. Zweitens liegt der Hauptakzent auf der Armutsberichterstattung. Drittens bleibt die Analyse des Reichtums ein weißer Fleck. Und viertens beschönigen die Berichte die seit der Jahrhundertwende extreme Zunahme der asymmetrischen Verteilung der Einkommen und Vermögen. Es sind Regierungsberichte, die jene im Entwurf erkennbaren wissenschaftlichen Analysen politisch übertünchen. Von Friedhelm Hengsbach SJ[*].

„Nicht nur Armut, sondern auch Reichtum muss ein Thema der politischen Debatte sein“. Dies hatten die Kirchen 1997 in ihrem gemeinsamen Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland gefordert. Deshalb bedarf es, so folgerten die Kirchen, „nicht nur eines regelmäßigen Armutsberichts, sondern darüber hinaus auch eines Reichtumsberichts“. Die rot-grüne Koalition folgte dieser Aufforderung 2003 und 2005, die nachfolgenden Regierungen in größeren Abständen, nämlich 2008 und 2013. Die gemeinsamen Merkmale dieser Berichte lassen sich so charakterisieren: Erstens wird eine gesellschaftliche Polarisierung der Einkommen, insbesondere der Vermögen festgestellt, die wächst. Bereits im ersten Bericht wurde die ungleiche Verteilung des privaten Vermögens erwähnt: Das oberste Zehntel der nach dem Vermögen gruppierten privaten Haushalte verfügte 1998 über 42%, die untere Hälfte über 4,5% des Gesamtvermögens. 2007 verfügte das oberste Zehntel über knapp 50%, die untere Hälfte über 1% des Gesamtvermögens. Zweitens liegt der Hauptakzent auf der Armutsberichterstattung. Drittens bleibt die Analyse des Reichtums ein weißer Fleck. Und viertens beschönigen die Berichte die seit der Jahrhundertwende extreme Zunahme der asymmetrischen Verteilung der Einkommen und Vermögen. Es sind Regierungsberichte, die jene im Entwurf erkennbaren wissenschaftlichen Analysen politisch übertünchen.

Ich will versuchen, in einem ersten Schritt die emotional aufgeladene Reichtumsdebatte zu strukturieren, danach den Begriff des Reichtums zu präzisieren und schließlich zu prüfen, ob und wie Reichtum in demokratischen Gesellschaften gerechtfertigt werden kann.

  1. Reichtumsdebatten
    In dem Gemeinsamen Wort der Kirchen wurde ein Riss festgestellt zwischen denen, die an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung in Deutschland teilhaben, und denen die davon ausgeschlossen sind. Vor einer solchen polarisierten Entwicklung, die für die Entwicklungsländer und die Beziehungen zwischen den Ländern des weltwirtschaftlichen Nordens und Süden als typisch angesehen wurde, sahen sich die reifen Industrieländer bisher verschont. Mittlerweile haben jedoch Kleinaktionäre durch das Auf und Ab an den Wertpapierbörsen und insbesondere durch die Finanzkrise einen Teil ihres Aktienvermögens verloren, während die Gehälter der Manager noch kräftig heraufgesetzt oder, wenn ihre Verträge vorzeitig aufgelöst wurden, mit zweistelligen Millionensummen in Euro abgefunden worden sind. Eine Handvoll US-Amerikaner bezieht ein Jahreseinkommen, das dem Volkseinkommen von zwanzig der ärmsten Länder der Welt entspricht. Die Reaktion, wie bereits hoch verschuldete Staaten auf die Bankenrettung reagiert haben, nämlich Sozialleistungen zu kürzen und niedrig entlohnte Arbeitsplätze zu schaffen, hat noch dazu beigetragen, die fortschreitende Schieflage der Verteilung des Reichtums zu verschärfen.

    Allerdings lässt sich über Reichtum genauso wenig wie über Armut wertfrei diskutieren. Es sind Träume und Fantasien, die sich auf ein Leben in Reichtum beziehen. Die einen sind daran interessiert, den eigenen Lebensstandard gegen äußere Eingriffe zu sichern. Andere verteidigen bestehende gesellschaftliche Strukturen um jeden Preis, wieder andere wollen diese Strukturen vertikaler Ungleichheit radikal zerschlagen. Protestbewegungen in den reifen Volkswirtschaften empören sich über die Brutalität eines Kapitalismus, der die weltweite Schere zwischen einer kleinen Zahl von Superreichen und der vergleichsweise großen Zahl derer, die in absoluter Armut leben, erzeugt.
    In der Bibel finden sich zahlreiche Aussagen, die den Reichtum verklären. Der Segen Gottes macht reich, schenkt ein Leben in Fülle, das von Glück und Freude geprägt ist. Das Paradies ohne Mühe und Arbeit ist von einer göttlichen Aura umstrahlt.

    Allerdings warnt die Bibel auch vor jenem Reichtum, der unrechtmäßig angeeignet wurde. Der Reiche soll sich nicht seines Reichtums rühmen. „Wie ein Rebhuhn, das ausbrütet, was es nicht gelegt hat, so ist ein Mensch, der Reichtum durch Unrecht erwirbt“.

    Eine radikale Kritik des Reichtums äußern die Propheten. Sie richtet sich gegen die religiösen und politischen Eliten, die das Volk ausbeuten und unterdrücken. Sie schließen die Mehrheit der Bevölkerung von der Nutzung des Landes aus, dessen einziger Eigentümer Gott ist. Der Prophet Amos wirft den Reichen vor, dass sie in Steinpalästen, in Sommer- und Winterresidenzen wohnen, aber den Armen auf den Kopf treten und sie für ein paar Sandalen verkaufen. Sie räkeln sich in weichen Polstern und bezahlen ihre Kosmetika und ihren Wein mit dem, was sie an Zinsen, Bußgeldern und Steuern kassieren. Sie sind reich geworden, weil sie die Hohlmaße für die verkauften Waren manipuliert, die Gewichtsteine für das Silbergeld gefälscht und die Waagebalken verbogen haben. Doch im Gericht werden sie wie Körner in einem Sieb geschüttelt und in der Kelter zertreten. Ihre Häuser werden zertrümmert und in Stücke gehauen. Wie von einem Schaf, das der Löwe packt, bleiben nur ein Ohrläppchen und zwei Knochen übrig. Das Evangelium nach Lukas scheint diesem prophetischen Verständnis zu folgen. Den Reichen und Satten gelten die Wehrufe der lukanischen Feldrede. Die Menschen werden in die Entscheidung gerufen: „Kein Sklave kann zwei Herren dienen; er wird entweder den einen hassen und den andern lieben, oder er wird zu dem einen halten und den andern verachten. Ihr könnt nicht beiden dienen, Gott und dem Mammon”, einem unredlich erworbenen Vermögen. In zahlreichen Gleichnissen warnt Jesus vor der Gefahr des Reichtums: Zwischen dem reichen Mann und dem armen Lazarus klafft ein unendlicher Abgrund. Wem wird all das gehören, was der reiche Mann in seinen Scheunen angehäuft hat, wenn Gott in derselben Nacht sein Leben zurückfordert? Nur schwer kommen Menschen, die viel besitzen, in das Reich Gottes. „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt“.

    Die positive Einstellung zu einer Schöpfung Gottes, die dieser zu jeder Zeit und in jeder Stunde schön und gut gemacht hat, mag eine indifferente Einstellung zum Reichtum rechtfertigen, wie sie Ignatius von Loyola in den Exerzitien denjenigen naheliegt, die sich den Übungen unterziehen: Der Mensch sei dazu geschaffen, Gott zu loben, ihm Ehre zu erweisen und darin sein Heil zu finden. Alle anderen Dinge auf Erden seien zum Menschen hin geschaffen, um ihm zu helfen, sein Lebensziel zu erreichen. Daraus folge, dass er die Dinge soweit gebrauchen soll, als sie ihm zu seinem Ziele hin helfen, und soweit lassen soll, als sie ihn daran hindern. Asketische Weltverachtung und radikaler Verzicht auf den souveränen Gebrauch der Güter dieser Welt mag folglich einer esoterischen Minderheit zumutbar sein. Für die große Mehrheit der Bevölkerung sind sie wohl weder angemessen noch vertretbar.

  2. Spurensuche

    Das emotional aufgeladene Herumschweifen um das Phänomen des Reichtums in Deutschland lässt sich vielleicht durch eine begriffliche Präzisierung eingrenzen. Im ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde 2003 der Versuch gemacht, Haushalte mit einem Einkommen, das doppelt so hoch ist wie das Durchschnittseinkommen, als reich zu identifizieren bzw. Einkommensmillionäre und Vermögensmillionäre zu ermitteln. Ein solcher Versuch wird durch einen Kommentar des früheren Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Karl Otto Pöhl, aus dem Jahr 1996 desavouiert, der Haushalte in Deutschland mit einem Nettovermögen von mehr als 2,5 Mill. DM gerade mal als „wohlhabend”, solche mit einem Vermögen von mehr als 5 Mill DM als „sehr wohlhabend” bezeichnete. Als „reich” würde er nur solche Haushalte ansehen, die ein Nettovermögen haben, das 10 Mill. DM übersteigt. „Größere Vermögen“ würden erst jenseits einer Grenze von 20 Mill. DM auftreten. Die von Karl Otto Pöhl vorgenommene semantische Unterscheidung zwischen Wohlstand und Reichtum hat zwei unmittelbare Folgen: Es schrumpfen sowohl die weltanschauliche Arena der Verklärung und Dämonisierung als auch die Reichweite einer ethischen Bewertung des Reichtums.

    Kann der Begriff des vom Reichtum unterschiedenen Wohlstands den Zugang zum Reichtum erschließen? „Wohlstand für alle” war das politische Leitbild Ludwig Erhards, der über Profiterwartungen der Unternehmer, reale Investitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Masseneinkommen und Massenkonsum ein dynamisches und stetiges Wachstum mit Vollbeschäftigung sicherstellen wollte. Aber Wohlstand ist nicht Reichtum. Eine inklusive, wenngleich differenzierte Beteiligung am wirtschaftlichen Wachstum und dem dadurch geschaffenen Wohlstand kann durch spezifische Regeln der Primär- und Sekundärverteilung für alle Mitglieder einer Gesellschaft geschaffen werden. Aber dadurch werden nicht alle reich. Zudem entstehen mit steigendem materiellen Wohlstand Grenzen des Wachstums für alle, zumal das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, wenn es mit einer Menge materieller Güter gleich gesetzt wird, seine Eignung verliert, den Zuwachs an persönlicher und gesellschaftlicher Lebensqualität anzuzeigen. Reichtum ist nicht auf die materielle Güterausstattung einzuengen, sondern mulitdimensional. Reichtumsgrenzen sollten also, falls es sie überhaupt gibt, innerhalb der gesellschaftlichen Verteilung und nicht durch natürlich bedingte Grenzen des Wirtschaftswachstums abgesteckt werden.

    Lässt sich die Frage des Reichtums vom Begriff des Eigentums her beantworten? Das Recht, andere von der Nutzung eines Gutes auszuschließen, ist die Bedingung der Möglichkeit privatwirtschaftlicher Tauschakte. „Eigentum” ist eine Kategorie der Rechtssphäre, definiert ein Rechtsverhältnis. Manager einer Publikumsgesellschaft sind Angestellte der Gesellschaft, nicht Eigentümer des Unternehmens. Das Eigentumsrecht der Anteilseigner einer Publikumsgesellschaft kann sich auf das Eigentum an Wertpapieren und auf das Recht beschränken, die Dividende in Empfang zu nehmen, ohne dass sie die Geschäftstätigkeit der Manager wirksam beeinflussen können. Das Recht auf Eigentum, selbst wenn es gering ist, steht auch den Armen zu. Der Eigentümer muss nicht reich sein. Diese Diskussion verrennt sich auf eine Nebenarena.

    Bildet der Begriff des Vermögens eine geeignete Brücke zu dem des Reichtums? Als vermögend werden zunächst diejenigen bezeichnet, die über außergewöhnlich viel materielle Ressourcen verfügen. Die Ressourcen können Grund und Boden sein, Wasser, Gebrauchsgüter, Häuser, Hotels, Fabriken, Flugzeuge, Produktionsanlagen und Geld. Wenn die Ressourcen eng an die Person des Vermögenden gebunden sind, spricht man von Kompetenzen. Menschen können reich sein an Wissen, Bildung, Gesundheit, Schönheit, Ansehen, Erfahrung, musikalischer, künstlerischer Begabung oder seltenen Fähigkeiten.

    Macht entsteht durch ein außergewöhnliches Vermögen an Ressourcen und Kompetenz. In modernen ausdifferenzierten Gesellschaften sind die Machtverhältnisse gemäß den Teilsphären der Gesellschaft jeweils begrenzt. Wenn die Teilsphären gleichrangig sind, kann die Asymmetrie der Macht in einer Sphäre durch eine gegenläufige Machtasymmetrie in einer anderen Sphäre neutralisiert werden. Wer reich an wirtschaftlicher Macht ist, kann durch diejenigen, die politisch mächtig sind, in Schach gehalten werden. Der politisch Mächtige kann durch diejenigen, die reich an Wissen sind, gebändigt werden. Wer mächtig ist, weil er extrem viel Geld hat, kann durch diejenigen, die intelligent oder große Artisten sind, ausgebremst werden. Die Hypothese pluraler Sphären klingt beschwichtigend gegenüber der Warnung, dass der konzentrierte wirtschaftliche Reichtum sowohl die politische Sphäre als auch die lebensweltliche Sphäre wie eine fremde Besatzungsmacht erobert. Die sympathische Hypothese einer wirksamen Sphärentrennung trifft indessen nicht zu. Vielmehr stattet die „Allmacht und Allgegenwart des Geldes” diejenigen Akteure, denen außergewöhnlich hohe Geldvermögen gehören oder die über eine unbegrenzte Geld- und Kreditschöpfungsmacht verfügen, mit einer unverhältnismäßigen gesellschaftlichen Gestaltungsmacht aus.

    Die bisherigen Versuche, das Phänomen des Reichtums in die gesellschaftliche Normalität des Wohlstands, Eigentums, Vermögens sowie der Macht einzubeziehen, sind nicht sehr erfolgreich. Warum führen sie nicht zum Ziel? Sie starten von den Durchschnittseinkommen und den mittleren Haushaltsgruppen, gleichsam von der „Froschperspektive“ aus. Damit gerät das Exklusive des Reichtums aus dem Blick. Ob eine Beschreibung der Stilmerkmale und der Typen von Akteuren, die als reich gelten, weiterführt?

    Als Stilmerkmale des Reichtums werden das Freisein von einschränkenden Zwängen, die ostentative Verschwendung und der zweckfreie Luxus genannt. Wer reich ist, demonstriert seine Zeitautonomie in Müßiggang und Vergnügungsreisen, zeigt einen exquisiten Geschmack bei der Auswahl seiner Kleidung und Wohnungseinrichtung, beim Konsum sowie beim Essen und Trinken. Er bewegt sich in komfortablen sozialen Räumen und Wohnformen, betätigt sich in ausgesuchten Sportarten, und pflegt distinktive Standards.

    Unter den reichen Akteuren lassen sich vier Typen unterscheiden: Angehörige eines alten, dynastischen Reichtums greifen auf Einkommen und Vermögen zurück, die selbst eigenständige Quellen von Reichtum sind. Sie leben verborgen, extravagant und übernehmen repräsentative Aufgaben. Eine zweite Gruppe hat ihren Reichtum durch anstrengende Arbeit erworben. Sie gehört dem gehobenen Bürgertum und dem bürgerlichen Mittelstand an. Zu ihnen zählen erfolgreiche Unternehmergestalten. Die Spannweite ihres Reichtums ist außerordentlich, sie reicht von Millionären bis zu Milliardären. Eine dritte Gruppe von Neureichen ist zwar in die Sphäre der Reichen aufgestiegen, hat sich aber an das ungewohnte Milieu noch nicht angepasst, sondern ist dem alten Sozialmilieu verhaftet geblieben. Zur vierten Gruppe gehören die transitorischen Reichen, nämlich erfolgreiche Filmstars, Showmaster und Sportler, die zwar eine Zeitlang sehr exponiert, aber dann oft sehr zurückgezogen leben.

    Um die Sphäre exklusiven Reichtums zu erfassen, müsste sich die öffentliche Statistik über den oberen Rand des gehobenen Wohlstandes hinaus erstrecken. Dies ist bisher nur ansatzweise gelungen. Exklusiver Reichtum ist nicht hinreichend beschrieben, wenn bloß persönliche Lebensstile oder unterschiedliche Typen reicher Akteure in den Blick genommen werden. Aus exklusivem Reichtum, der konzentriert auftritt, entstehen Ausgrenzungsprobleme, die den Zusammenhalt und Frieden der Gesellschaft gefährden. Er schließt andere aus, insofern er direkt mit öffentlicher Armut zusammenhängt, die private Haushalte im unteren Bereich der Bevölkerung besonders trifft. Zudem beansprucht er überdurchschnittlich endliche Ressourcen, etwa knappen Wohnraum oder nicht erneuerbare Energien. Und zudem kann er sich aus der Finanzierung öffentlicher Aufgaben ausschließen.

  3. Reichtum in demokratischen Gesellschaften

    Moderne Gesellschaften sind Erwerbsarbeitsgesellschaften. Sie sind aus der Bauernbefreiung hervorgegangen und haben insofern einen egalitären Charakter, als Leibeigenschaft, Heiratszwang und die strikte Bindung an den Ort des Feudalherrn ein für alle Mal beseitigt sind. An deren Stelle sind die freie Wahl der Partnerin oder des Partners, des Wohnorts und des Arbeitgebers getreten. Allerdings schleppt diese egalitäre Gesellschaft ein feudales Erbe mit sich: Während die befreiten Bauern ihre Existenzgrundlage verloren haben, wurden die Feudalherren weder von ihrem Grund und Boden noch von ihrem Sach- und Geldvermögen „befreit“. Folglich koexistieren eine Minderheit, der die Produktionsmittel gehören, und eine Mehrheit der Bevölkerung, die bloß über das Arbeitsvermögen verfügt, miteinander. Beide sind aufeinander angewiesen, weil die einen nicht ohne fremde Arbeit ihre Produktionsmittel rentabel verwerten können, und die anderen nur in der Kombination mit fremden Produktionsmitteln in der Lage sind, ihr Arbeitsvermögen einzusetzen, um den Lebensunterhalt zu gewinnen. Das Medium der Kooperation beider Gruppen ist der freie Arbeitsvertrag, der allerdings unter ungleichen Verhandlungspositionen zustande kommt. Dennoch bleibt ein tendenziell egalitärer Charakter der Arbeitsgesellschaft erhalten, insofern sich deren Mitglieder ihre gesellschaftliche Stellung überwiegend, wenn nicht ausschließlich durch eigene Arbeit verdienen. Die Gesellschafts- und Wirtschaftstheorien einer solchen egalitären Gesellschaft mit feudalem Erbe folgen einem methodischen Individualismus, dessen Nahtstelle zum weltanschaulichen Individualismus eng gezogen ist. Folglich wird der Reichtum, der als individuell erworben unterstellt ist, nicht als exklusiver Reichtum, sondern als individuell durch Arbeit erworben gedeutet. Er bleibt eingebettet in den Kontext öffentlich garantierter privater Eigentums- und Verfügungsrechte an produktiven Ressourcen sowie unternehmerischer Kompetenzen. Und er wird gerechtfertigt im Hinblick auf zwei Funktionen, nämlich die gesellschaftliche Ordnung zu stabilisieren und die Marktsteuerung zu gewährleisten.

    1. Herkömmliche Funktionsdeutungen des Reichtums

      Die gesellschaftlichen Funktionen des Reichtums lassen sich so angeben: Das individuelle bürgerliche Subjekt ist mit Freiheitsrechten ausgestattet, die es ihm gestatten, überdehnte Ansprüche des Staates abzuwehren und die Privatsphäre unverletzt vor staatlichen Eingriffen zu bewahren. Der durch eigene Anstrengung erworbene und in der Rechtsfigur des Privateigentums garantierte Reichtum dient erstens dem Wirtschaftssubjekt als verlängerter Freiheitsraum. Er ist die materielle Verkörperung der bürgerlichen Freiheit. Zweitens stabilisiert der eigentumsrechtlich gesicherte Reichtum die bürgerliche Familie über Generationen hinweg und begründet einen Generationenvertrag in der gesellschaftlich anerkannten Rechtsfigur der Erbschaft. Der durch individuelle Arbeit erworbene Reichtum wird durch das Erbrecht vor dem Zerfall und der Auflösung bewahrt. Als Reichtum der Familie stärkt er den familiären Zusammenhalt. In einer Drei-Klassen-Gesellschaft war das Wahlrecht reichen Bürgern, Eigentümern von erheblichem Grund und Boden oder Kapital vorbehalten. Ihr Reichtum sollte sie drittens, falls sie zeitweilig in den öffentlichen Dienst eintraten, ohne dafür vom Staat entschädigt zu werden, unabhängig machen und gegen Bestechungs- und Korruptionsversuche immunisieren. Der private Reichtum dynamischer Unternehmerpersönlichkeiten, der in der Frühphase der Industrialisierung durch deren Initiative und finanzielles Geschick vermehrt worden war, finanzierte viertens betriebsbezogene mildtätige Werke für die Armen. Die Unternehmer, die gleichzeitig Fabrikeigentümer waren, errichteten private Stiftungen, die sich der Kranken- und Wohnungsversorgung sowie der gesunden Ernährung der Beschäftigten widmeten. Sie übernahmen die Rolle barmherziger Samariter, als die feudalen Solidaritätsstrukturen zerbrochen und die erwerbsgesellschaftlichen Solidaritätsstrukturen noch nicht gefestigt waren.

      Neben den gesellschaftlichen Funktionen werden dem Reichtum, den sich Individuen oder Familien angeeignet haben, wirtschaftliche Funktionen zugewiesen, welche die Marktsteuerung sichern. Marktwirtschaftlicher Wettbewerb unter idealtypischen Bedingungen käme gar nicht zustande, wenn das einzelne Wirtschaftssubjekt nicht genötigt wäre, seine wirtschaftlichen Entscheidungen zu verantworten und für deren Folgen einzutreten. Mit der Chance, Gewinne zu erzielen, soll auch das Risiko verbunden sein, entstehende Verluste voll zu tragen. Indem der Reichtum voll als Haftungsgrundlage in Anspruch genommen wird, soll er erstens risikobewusste Entscheidungen des Unternehmers erzeugen, um Risiken von den Geschäftspartnern abzuwehren, die diese nicht haben einsehen können. Eine solche idealtypische Argumentation wird indessen zur Legende, sobald die beschränkte Haftung der Anteilseigner von Publikumsgesellschaften in den Blick gerät. Außerdem gilt Reichtum als rechtmäßig erworben, wenn er die Frucht eigener Arbeit ist. Daraus erwächst zweitens die Funktion, einen Anreiz dafür zu bieten, dass die einzelnen Wirtschaftssubjekte dafür sorgen, leistungsfähig zu werden und leistungsbereit zu sein. Auch mit dieser Reichtumslegende wird wohl eher die Werkstattidylle eines selbständigen Kleinunternehmers und weniger der arbeitsteilige komplexe Entstehungsprozess moderner Dienstleistungen beschrieben. Börsengewinne lassen sich nämlich nur sehr indirekt und vermittelt als Frucht der Arbeit eines einzelnen Devisenhändlers oder einer einzelnen Devisenhändlerin interpretieren. Eine exakte Zuordnung des Arbeitseinsatzes und des bewerteten Arbeitsergebnisses ist in einem arbeitsteiligen Herstellungsprozess kaum möglich. In welchem Ausmaß der erwartete materielle Reichtum die Bereitschaft des einzelnen antreibt, eine Arbeit zu übernehmen, ist schwer zu ermitteln. Denn es gibt zahlreiche andere wirksame Anreize zum Arbeiten, auch solche, die nicht materiell sind. Drittens stellt der Reichtum eines Unternehmers diesem die Finanzmittel bereit, um reale Investitionen vorzunehmen, Arbeitsplätze und Einkommen zu schaffen sowie eine beschäftigungsintensive Dynamik wirtschaftlichen Wachstums auszulösen. Aber in welchem Ausmaß werden die Investitionen eines Unternehmens intern oder extern finanziert? Geht von Portfolio-Investitionen die gleiche Wirkung wie von realen Investitionen aus? Welche Rolle spielt die Geld- und Kreditschöpfungsmacht des Bankensystems für die Investitionstätigkeit eines Unternehmens? In den vergangenen Jahren sind die Erwartungen, dass der Zuwachs an Einkommens- und Vermögensreichtum die Unternehmer veranlassen würde, reale Investitionen zu tätigen, mehrmals enttäuscht worden. Die Gewinnerwartungen eines einzelnen Unternehmers, die seine Neigung zu investieren, beeinflussen, hängen weithin von der allgemeinen Einschätzung der Lage und den Erwartungen der Mehrheit der Wirtschaftssubjekte auf den Finanz- und Gütermärkten ab.

      Die kritische Prüfung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktionsdeutungen des Reichtums, wie sie in der neuzeitlichen bürgerlichen Gesellschaft verbreitet waren, hinterlässt offene Fragen, insbesondere nach dem methodischen Kontext dieser Funktionsdeutungen, der den Verdacht von Funktionslegenden nahelegt. Auffällig sind der extrem individualisierte Blickwinkel, die idealtypischen Modellkonstrukte des Marktes und die Ableitung ökonomischer Funktionen aus unkritisch übernommenen gesellschaftlichen Ordnungsfiguren. Vor allem wird deutlich, dass nicht der exklusive Reichtum und die unverhältnismäßige wirtschaftliche oder politische Macht thematisiert werden, sondern lediglich das alltägliche Eigentum und Vermögen von jedermann und jederfrau, das der privaten Absicherung gegen die Lebensrisiken des Alters, der Krankheit und der Armut dient. Außerdem lässt die Methodik der Funktionsdeutungen des Reichtums einen charakteristischen blinden Fleck erkennen: dass nämlich die Frage der Verwendung des Reichtums von der kritischen Aufmerksamkeit auf dessen Entstehung ablenkt.

    2. Entstehung des Reichtums

      Der Versuch einer Rechtfertigung des Reichtums in demokratischen Gesellschaften beruht meist auf zwei herkömmlichen Voraussetzungen: Zum einen sei ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der individuellen Arbeitsleistung und dem bewerteten Arbeitsergebnis feststellbar, so dass das Arbeitsentgelt individuell angeeignet werden und den privaten Reichtum vermehren kann. Dieser übe damit einen unverzichtbaren Anreiz auf den Leistungswillen des einzelnen aus. Zum andern sei damit zu rechnen, dass der private Reichtum infolge von Sickereffekten, Investitionsfinanzierungen oder konsumtiven Verteilungsvorgängen am Ende allen Bevölkerungsgruppen zu Gute kommt. Beide stark individualistisch verengten Voraussetzungen sind allenfalls große Erzählungen. Für die Entstehung von Reichtum und insbesondere exklusiven Reichtum sind jedoch andere Komponenten relevant.

      Erstens ist Reichtum ein soziales Phänomen. Er wird als solcher kollektiv und gesellschaftlich erzeugt. Die unternehmerische und gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung wird durch das Zusammenspiel einer Vielzahl von Ressourcen erwirtschaftet, aus denen das Arbeitsvermögen, das Naturvermögen, das Gesellschaftsvermögen und das Geldvermögen herausragen. Der jeweilige Beitrag dieser Ressourcen zum Endergebnis ist weder technisch noch wirtschaftlich präzise zuzuordnen. Es ist auch das Resultat gesellschaftlicher Vorleistungen, die durch die Erziehungsarbeit von Eltern, Pädagogen und selbstorganisierten Gruppen der alltäglichen Lebenswelt sowie durch öffentliche Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen vermittelt werden.

      Zweitens entsteht Reichtum durch die kollektive Vorentscheidung, dass weniger als die Hälfte der gesellschaftlich notwendigen und nützlichen Arbeit als Erwerbsarbeit organisiert und vorwiegend den Männern zugewiesen wird, während die private Haus- und Betreuungsarbeit weder als wirtschaftliche Leistung angesehen noch mit einem Arbeitseinkommen entgolten wird. Dass geistiger Arbeit ein höherer Rang verliehen wird als körperlicher Arbeit. hat mehr mit dem antiken Menschenbild als mit dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu tun. Und die im Durchschnitt geringere Entlohnung der Erwerbstätigkeit von Frauen ist eher auf sexistische Rollenmuster und patriarchale Machtverhältnisse zurückzuführen als auf die Marktsteuerung des Angebots und der Nachfrage.

      Drittens sind wirtschaftliches Wachstum einschließlich eines hohen Beschäftigungsgrades, Wohlstand und Reichtum von anderen Variablen abhängig als von der Sparneigung vermögender und reicher Haushalte. Die Kontrolle der Geldmenge oder die Festlegung des Refinanzierungszinssatzes durch die Zentralbanken, die expansive oder kontraktive Gestaltung der öffentlichen Haushalte durch die Akteure der Finanzpolitik, die Geld- und Kreditschöpfungsmacht des Bankensystems sowie die Kursentwicklung auf den Finanzmärkten steuern die Verteilung der Einkommen und Vermögen erheblich stärker als der private Reichtum, der eventuell durch eine individuell differenzierte Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft verdient sein mag.

      Viertens wird neuerdings zumindest einschlussweise die Entstehung des Reichtums mit dem Anliegen so genannter ethischer Geldanlagen thematisiert. Ethisch motivierte Anleger und Anlegerinnen fragen nach dem Ursprung der Rendite, nämlich nach dem Kontext, wie Reichtum erzeugt und konkret, wie das zur Verfügung gestellte Kapital zur Produktion von Reichtum eingesetzt wird. Sie bestehen darauf, dass solche Unternehmen ausgeschlossen werden, die ökologischen und sozialen Standards nicht entsprechen, übermäßig natürliche Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe emittieren oder in die Herstellung und Verbreitung von Waffen oder in Rüstungsexporte involviert sind. Bei solchen Entscheidungen spielen die Verwendung und Erzeugung von Reichtum unmittelbar ineinander.

      Fünftens ist schließlich zu prüfen, inwieweit die ungleich verteilten Vermögen und insbesondere exklusiver Reichtum durch die Finanz-, Steuer- und Abgabenpolitik des Staates, also politisch erzeugt und in welchem Ausmaß sie an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden.

      Wiederholt ist darauf hingewiesen worden, dass der Beitrag, den das oberste Zehntel der nach Einkommen gruppierten privaten Haushalte zu den Einnahmen des Staates aus der Lohn- und Einkommenssteuer leistet, mehr als 50% ausmache. Dass die Bezieher höherer Einkommen absolut am meisten zum Aufkommen aus der Einkommensteuer beitragen, ist angesichts der notorischen Spreizung der Einkommensverteilung nicht verwunderlich. Nur sollte neben der steuerlichen Belastung der Einkommen die zusätzliche Belastung durch Mehrwert- und Verbrauchsteuern berücksichtigt werden, die zum größeren Anteil von der großen Mehrheit der Bevölkerung getragen wird. Wenn jedoch der Maßstab der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit angewendet wird, ist nicht der absolute, sondern der relative Beitrag relevant. Offensichtlich gewährt die Finanz- und Steuerpolitik den privaten Haushalten an der Spitze der Einkommensskala erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, so dass ihnen ein vergleichsweise höherer Anteil an ihren Markteinkommen verbleibt. Zudem sind die Abschaffung der Vermögensteuer und die steuerlich schonende Behandlung von Erbschaften und Schenkungen mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit kaum zu vereinbaren.

      Der Beitrag, den sechstens die Finanz- und Steuerpolitik des Staates zur Erzeugung von privatem Reichtum leistet, ist im 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung an zwei Stellen verschämt angedeutet: Zum einen wird notiert, wie sich das Verhältnis von öffentlichem und privaten Vermögen in den vergangen Jahren verschoben hat. Das Nettovermögen des Staates ist nämlich um über 800 Mrd. Euro vermindert worden, während sich das Nettovermögen der privaten Haushalte von 4,6 Billionen Euro auf rund 10 Billionen Euro mehr als verdoppelt hat. Zum andern wird das Missverhältnis zwischen öffentlicher Armut und privatem Reichtum mit dem Hinweis schön geredet, dass die Haushalte mit größerem Vermögen zu großzügigen Spenden bereit seien und sich als Mäzene kultureller Angebote präsentierten, was den Staat erheblich entlaste. Dass der Preis einer solchen Entlastung vermutlich vorenthaltene Löhne und nicht gezahlte Steuern sind, übergeht der Regierungsbericht über Armut und Reichtum in Deutschland.

    3. Demokratische Korrektur des Reichtums

      Demokratische Gesellschaften sind dadurch definiert, dass die Bürger und Bürgerinnen sich wechselseitig das gleiche Recht darauf zugestehen, als moralisch gleiche Subjekte behandelt und respektiert zu werden. Dieser Respekt äußert sich in der Anerkennung gleicher Menschenrechte. Zwar behaupten die gesellschaftlichen Funktionsdeutungen des Reichtums die bürgerlichen Freiheitsrechte eine Schlüsselrolle. Aber wenn es darum geht, Reichtum in demokratischen Gesellschaften zu rechtfertigen, stehen die politischen Beteiligungsrechte im Brennpunkt.

      Das Recht auf politische Beteiligung meint, dass alle Mitglieder demokratischer Gesellschaften an den politischen Prozessen der kollektiven Meinungsbildung und Entscheidung aktiv beteiligt sein und sich selbst darin vertreten sollen. Um dies zu ermöglichen, sollen sie mit wirtschaftlich-sozialen Grundrechten ausgestattet sein, und zwar mit einem gleichen Mindestbestand derjenigen Ressourcen und Kompetenzen, die zur politischen Beteiligung unverzichtbar sind. Dazu zählen erstens das Recht auf Beteiligung an der gesellschaftlich organisierten Arbeit, um dadurch persönliche Identität, gesellschaftliche Anerkennung und einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewinnen; zweitens das Recht auf eine Grundsicherung, die einen gleichen Mindestanteil am kollektiv erwirtschafteten Volkseinkommen und Volksvermögen gewährleistet, damit alle Bürgerinnen und Bürger ein menschenwürdiges Leben führen können; und drittens die reale Chancengleichheit, um ihr Arbeitsvermögen bilden und erhalten zu können – durch den gleichen Zugang zu den Bildungseinrichtungen, zur Gesundheitsversorgung und zu den Portalen gesellschaftlicher Kommunikation.

      Wie weit reicht das Gleichheitspostulat, das in der Grundnorm der Beteiligungsgerechtigkeit enthalten ist? Ist mit ihm auch eine reale Chancengleichheit verbunden, die einen Rechtsanspruch auf sinnvolle Erwerbsarbeit, angemessene Ausbildung, notwendige Gesundheitsversorgung und offenen Kommunikationszugang einschließt? Diejenigen, die eine solche reale Chancengleichheit fordern, wollen alle Benachteiligungen, welche durch die Zufallsergebnisse des natürlichen und gesellschaftlichen Lotteriespiels verursacht sind, auch dann gesellschaftlich ausgleichen, wenn diese gar nicht als verletzend empfunden werden. Ohne das Recht real existierender Menschen auf Differenzierung und Abgrenzung nach eigenem Verdienst zu missachten, sind sie davon überzeugt, dass die grundlegende Gleichheit der Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft eine zustimmungsfähige Option ist, die gegenüber der Anerkennung natürlicher und gesellschaftlicher Unterschiede etwa der Begabung, der Interessen, des Geschlechts, der Familie und Sozialmilieus als vorrangig zu einzustufen ist

      Der Grundsatz der Differenz, der Menschen mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft das Recht einräumt, persönlichen Reichtum zu verdienen, wird in einer demokratischen Gesellschaft überhaupt nicht bestritten. Aber die gesellschaftliche Funktion privaten und erst recht exklusiven Reichtums ist demokratisch zu begründen. Folglich kann unter dem Vorbehalt gesamtwirtschaftlicher Kreislaufregeln der Anreiz, den privater Reichtum auf den individuellen Leistungswillen ausübt, demokratisch so umformuliert werden: Falls sich durch die Mobilisierung individuellen Arbeitswillens das gesamtwirtschaftliche Leistungsniveau und Leistungsvermögen erhöht, sind differenzierte Einkommen und Vermögen zuzulassen, weil sie ein höheres Volkseinkommen und Volksvermögen erzeugen, das für eine faire Verteilung zur Verfügung steht, Die Kriterien einer fairen öffentlichen und privaten Verteilung, wodurch ausdifferenzierte Ergebnisse der Marktsteuerung korrigiert werden, sind indessen politisch zu bestimmen.

      Eine politische Korrektur der primären Einkommens- und Vermögensverteilung, welche in einer polarisierten und gespaltenen Gesellschaft exklusiven privaten Reichtum erzeugt, erfolgt vorrangig durch drei Instrumente mit unterschiedlichem Gewicht, um dem Gleichheitsgebot eine stärkere Geltung zu verschaffen. Es sind flächendeckende Tarifverträge, die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements.

      Für eine eher ausgewogene Einkommens- und Vermögensverteilung leistet die friedliche Konfliktregelung flächendeckender Tarifverträge einen erheblichen Beitrag. Extreme Einkommensdifferenzen, die in Betrieben, Regionen und Wirtschaftszweigen auftreten und begünstigte Belegschaften dazu verleiten, überdurchschnittliche Lohnforderungen zu erheben, werden solidarisch ausgeglichen. Diese ausgleichende Funktion der Tarifautonomie ist geschichtlich belegt: In den Zeiten, da die Gewerkschaften stark waren oder ihre Funktion in der öffentlichen Meinung anerkannt war, ist eine eher ausgewogene Verteilung der Einkommen und Vermögen erreicht werden. Mit der Erosion ihrer Verhandlungsmacht hat und anderem die Ungleichheit der Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland zugenommen.

      Der Steuer- und Sozialstaat ist der Hauptakteur, um eine eher ausgewogene Verteilung der Einkommen und Vermögen zu bewirken und einen exklusiven Reichtum gar nicht erst entstehen zu lassen. Das vorrangige Instrument ist die direkte progressive Besteuerung der Einkommen nach der Leistungsfähigkeit der Steuersubjekte. Eine indirekte Besteuerung lässt sich trotz der kritischen Verteilungswirkungen allenfalls dadurch rechtfertigen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Tauschvorgang die Vorteile einer Marktwirtschaft für sich in Anspruch nehmen. Den Wertzuwachs des Vermögens zu besteuern, ist wohl eher vertretbar als das ruhende Vermögen mit einer Abgabe zu belegen. Die Vermögensübertragung an Erben zur ausschließlich privaten Nutzung ist schon im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Steuerung und erst recht in einer demokratischen Gesellschaft nicht zu rechtfertigen.

      Ergänzend, aber nur ergänzend könnten zivilgesellschaftliche Initiativen angeregt werden, privaten Reichtum in Stiftungen zu überführen, die medizinischen, pädagogichen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Zwecken dienen. Doch die Erwartungen an die Zivilgesellschaft, den sozialen Ausgleich herbeizuführen, eine polarisierte Verteilung der Einkommen und Vermögen zu verhindern oder gar exklusiven Reichtum auszubremsen, sind völlig überzogen. Denn ihre Akteure gehören mehrheitlich zu den Bevölkerungsgruppen, die am wachsenden wirtschaftlichen Wohlstand teilnehmen, denen das Risiko von Armut und prekären Arbeitsverhältnissen weithin unbekannt ist. Die Zivilgesellschaft spiegelt die bestehenden Klassenverhältnisse. Da ihre Vertreter strittige Fragen und die eigenen Positionen vorwiegend im Medium der Öffentlichkeit darstellen, sind Zivilgesellschaft und Mediengesellschaft wie kommunizierende Röhren. Beide bleiben auf die rechtsverbindliche Intervention des demokratischen Steuer- und Sozialstaats angewiesen.

      Lässt sich nach der Reflexion des Reichtums in demokratischen Gesellschaften ein vorläufiges Resümee für eine zu entwickelnde ethische Beurteilung des Reichtums ziehen? Einige Stichworte lassen sich nennen: Ein Reichtumsbericht jenseits parteipolitischer Erfolgsmeldungen sollte zwischen Wohlstand und Reichtum unterscheiden und sich auf eine Beschreibung exklusiven Reichtums und der exklusiv Reichen einlassen. Eine sorgfältige Diagnose erleichtert wohl die Verständigung über eine begriffliche Präzisierung des Reichtums. Der Diskurs über Funktionsdeutungen des Reichtums sollte gereinigt werden von der Faszination geschichtlicher Besonderheiten oder großer Erzählungen. Diese verstellen nämlich den Blick auf die gesellschaftlichen Verhältnisse, unter denen, und die politisch erzeugten Vorentscheidungen, auf Grund derer privater exklusiver Reichtum entsteht. Der Steuer- und Sozialstaat hat ein unverzichtbares Mandat, dem Gleichheitsgebot demokratischer Gesellschaften Geltung zu verschaffen gegenüber dem privaten Interesse, sich zu differenzieren und abzugrenzen. Staat und Tarifpartner können auf eine eher ausgewogene Einkommens- und Vermögensverteilung hinsteuern und exklusiven privaten Reichtum eingrenzen. Exklusiver Reichtum ist in demokratischen Gesellschaften, aber auch in Marktwirtschaften funktionslos. Exklusiv Reiche leben in der Regel gesellschaftlich und wirtschaftlich parasitär.


[«*] Friedhelm Hengsbach ist emeritierter Professor für christliche Gesellschaftsethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, bis 2006 Leiter des Oswald von Nell-Breuning-Instituts.
Hengsbach weist darauf hin, dass die sozialethische Reflexion über den Reichtum in Deutschland sich an intensive Vorarbeiten anlehnt, die Dr. Tobias Jakobi als Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Nell-Breuning Instituts geleistet hat. Er ist jetzt Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Vergleichende Politikwissenschaft / Politische Ökonomie der Georg-August Universität Göttingen und Studiengangsbeauftragter Politikwissenschaft.


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