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Titel: Ministerin Schulze knickt ein und verteidigt Rektorenbezüge

Datum: 27. Februar 2014 um 9:09 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Hochschulen und Wissenschaft, Strategien der Meinungsmache
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„Wer die besten Köpfe will, muss entsprechende Gehälter zahlen“ [PDF – 61.3 KB], dieser Satz der NRW-Wissenschaftsministerin hätte gepasst, wenn es um die Anwerbung von WissenschaftlerInnen oder vor allem um die Bezahlung des wissenschaftlichen Nachwuchses ginge, aber nicht in erster Linie, wenn es um die Gehälter der Hochschulmanager geht. Auch im NRW-Innovationsministerium scheint sich das Bild festgesetzt zu haben, dass Professorinnen und Professoren leitende Angestellte einer Maschinenfabrik oder eines Medienkonzerns sind, die der Weisung ihres Vorstands zu gehorchen hätten, der für den Gewinn der Firma verantwortlich ist. Von Wolfgang Lieb.

Was ist von einer Rechtslage zu halten, in der die Rektoren mit einem von niemand zu Verantwortung ziehbaren Hochschulratsvorsitzenden ihre besonderen Leistungsbezüge frei aushandeln dürfen? Die eigentlichen Träger der Wissenschaftsfreiheit, also die Hochschullehrer/innen – egal ob noch nach C- oder H- oder nach W-Besoldung bezahlt – bekommen jedoch ihr Grundgehalt vom Ministerialblatt vorgegeben und die Leistungszulagen bei der W-Besoldung müssen nach einem rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden Verfahren ausgehandelt werden (Schutz vor Konkurrentenklagen). Auch die Nebentätigkeit der Professorinnen und Professoren ist gesetzliche geregelt. Schon gar unterliegen die Gehälter der wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rechtlichen oder tarifvertraglichen Normen.

Nur für die Rektorinnen und Rektoren soll das alles nicht gelten. Sie sollen so tun können, als hätten sie mit dem Staat und dem Steuerzahler nichts mehr zu tun und als hätten sie nur noch mit ihrem „Aufsichtsratsvorsitzenden“ zu verhandeln. Woraus leiten eigentlich Hochschulratsvorsitzende ihre Legitimation ab, über Steuergelder entscheiden zu können?

Die Rektorinnen und Rektoren (und wie die Gehaltsliste zeigt im Kollektiv) beanspruchen Gehälter wie Unternehmensmanager und gleichzeitig Sicherheiten wie Beamte, also etwa Beihilfe bei der Krankenversorgung, ruhegehaltsfähige Zulagen oder Pensionsleistungen. Viel besser kann man nicht für sich sorgen: Unternehmergehälter ohne unternehmerisches Risiko bei gleichzeitigem lebenslangen Alimentationsanspruch.

Brauchen andere Führungsämter etwa in der Justiz, bei der Polizei, beim Militär oder in der Verwaltung etwa nicht „die besten Köpfe“? Worin unterscheiden sich die Hochschulmanager von anderen öffentlichen Leitungsfunktionen? Die Rektoren umgeben sich mit der Aura der Wissenschaftsfreiheit, die sie allerdings für ihre Managementtätigkeit selbst gar nicht genießen. Es ist die Hochschule, der eine institutionelle Autonomie zuerkannt ist, und es sind die in ihr Tätigen, die Träger der Wissenschaftsfreiheit sind, aber eben nicht in erster Linie die Hochschulmanager, die in aller Regel gar keine Wissenschaft mehr selbst betreiben (können). Jedenfalls heißt Freiheit der Wissenschaft nicht Freiheit beim Aushandeln der Gehälter. Die Rektorinnen und Rektoren haben eine Selbstverwaltungskörperschaft erfolgreich und effizient zu managen, bei der die Träger des Grundrechts weisungsunabhängig und in ihrer wissenschaftlichen Arbeit frei sind oder zumindest sein sollten. Die Hochschulleitungen haben weitaus geringere Organisationsgewalt und sind erheblich weniger für den „Erfolg“ ihrer Institution verantwortlich als jeder Polizeipräsident oder jeder Gymnasialdirektor. Sie genießen letztlich im Vergleich zu anderen öffentlichen Sektoren nur den Vorteil, dass die etablierten Angehörigen ihrer Institution Hochschule ein höheres Gehalt beziehen als Polizisten oder Lehrer.

Hochschulen sind zwar ein Stück internationaler ausgerichtet als etwa die Justiz oder die Verwaltung, aber beim Brain-Drain sind eher die Verluste bei Nachwuchswissenschaftlern als bei Hochschulmanagern zu beklagen. Bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wäre wirklich etwas zu tun, um die „besten Köpfe“ zu halten [PDF – 23.2 KB].

Dass nun die NRW-Wissenschaftsministerin die veröffentlichten Rektorenbezüge in einer Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses verteidigt, können die Rektorinnen und Rektoren schon mal als politischen Erfolg ihrer Kampagne gegen die Ministerin abbuchen. In so kurzer Zeit und in dieser Höhe und mit so viel medialer Unterstützung hat noch kaum eine Berufsgruppe, schon gar nicht im öffentlichen Sektor Gehaltssteigerungen politisch absegnen lassen können.

Jetzt muss die Lobby der „unternehmerischen“ Hochschule der schon angeschossenen Ministerin nur noch die Novelle des Hochschulgesetzes kaputt machen. Und das wird – so steht zu befürchten – auch noch gelingen, indem man die unsägliche Propaganda über die „Einschränkung der Autonomie“ oder gar einer „Rückkehr zur Planwirtschaft“ (Die Zeit vom 21. November 2013, Nr. 48, S. 99) weiter vorantreibt.

In einer Zeit, in der allein schon das Wort „Wissenschaftspolitik“ verächtlich gebraucht wird, angesichts eines Zeitgeists, der so tut, als ob Hochschulen selbst für ihre Ressourcen sorgten und sich als Unternehmen im Wettbewerb quasi selbst finanzierten und unter dem Leitbild einer Ideologie, wonach die Leiter der Hochschulen Befehlsgewalt über die „Mitarbeiter“ und über „Azubis“ haben, wird völlig vergessen, dass die öffentlichen Hochschulen des Landes von niemand anderem als von der Politik gegründet und ausgestattet wurden, dass sie mit 5,4 Milliarden Euro im letzten Jahr einen erheblichen Teil des Landeshaushalts ausmachen und dass es auch in Zukunft des demokratischen Werbens bedarf, damit die Steuerzahler bereit sind, diese Ressourcen aufzubringen.
Der Forschungs- und Lehrauftrag der Hochschulen für die Gesellschaft, scheint völlig aus den Augen verloren gegangen zu sein.

Die Hochschulangehörigen lassen die Wissenschaftsministerin im Regen stehen

Man kann Ministerin Svenja Schulze wegen dieser Kapitulation noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Zu vielstimmig war der Aufschrei der Rektorinnen und Rektoren, zu mächtig sind die Medienplattformen der die Hochschulleitungen stützenden Hochschulratsvorsitzenden, zu lautstark waren die Erpressungen der Wirtschaft und ihrer Lobbyisten.
Wieder einmal haben die eigentlich Betroffenen nämlich die Hochschulangehörigen (denn aus ihren Mitteln werden die Gehaltssteigerungen der Hochschulleitungen ja finanziert), allenfalls diffus ihren Unmut artikuliert. Auch von den Studierenden war kaum etwas zu hören. Die an den Hochschulen vertretenen Gewerkschaften werden von den Medien ohnehin weitgehend geschnitten.

Vertreter der Düsseldorfer Regierungsfraktionen haben sich – wie die Grünen – offenbar politische völlig weggeduckt (in kaum einer Zeitung habe ich auch nur eine Silbe gelesen von Grünen-Politikern). Der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion hatte seiner Ministerin auch nicht mehr an Unterstützung zu bieten, als dass er vor einer „Neiddebatte“ warnte und der unsinnigen Argumentation Vorschub leistete, dass die „Hochschulleitungen Verantwortung für Tausende Studierende und Beschäftigte“ trügen. (Was für eine Beleidigung des Engagements der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer? Ganz typisch dafür auch, wie sich das Bild einer Hochschule als ein „Unternehmen“ mit einen verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden an der Spitze bis hinein ins Parlament festgesetzt hat.) Einzig der Fraktionsvorsitzende der Piraten, Joachim Paul sprach von einem „Selbstbedienungsladen“.

Die Ministerpräsidentin des Landes spielte Angela Merkel und hielt sich aus allem heraus.

Die Journalisten wunderten sich allenfalls über die Gehaltsprünge und einige wunderten sich über die Geheimhaltung, im Großen und Ganzen wurden aber lautstark die Positionen der (örtlichen) Rektorinnen und Rektoren nachgebetet.

Dadurch dass man die finanzielle Selbstbedienung der Rektoren zum Geheimnisverrat umdeuten konnte, sind die Fragen, die in der Sache diskutiert werden müssten, verdrängt worden, nämlich

  1. Was ist eine angemessene Bezahlung von Rektorinnen und Rektoren?
  2. Wer hat darüber zu befinden wieviel Steuergelder in die Gehaltszahlungen von Hochschulleitungen fließen sollen?
  3. Können die Hochschulen wirklich so tun, als würden sie über eigene Finanzressourcen frei und dazu noch geheim verfügen?


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