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Titel: Der Westen – Garant einer Politik der schiefen Ebene, die uns in tödliche Konflikte stürzt

Datum: 24. Juni 2015 um 16:52 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Friedenspolitik, Globalisierung
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Ein Beitrag von Willy Wimmer[*]. Wenn man die Ratio der bisher bekannt gewordenen Bestimmungen über Schiedsgerichte nach dem TTIP-Diktat. das der Europäischen Union durch die USA auferlegt werden soll, für bare Münze nimmt, dann werden europäische Regierungen vor diesen Schiedsgerichten demnächst auf Zustimmung zu Kriegseinsätzen dann verklagt, wenn die Gewinnerwartungen amerikanischer Globalkonzerne ohne diese Kriege nicht umzusetzen sein sollten. Von der Hand zu weisen ist das nicht, wenn man in der Ukraine verfolgt, welche Konzerne sich das Land unter den Nagel reißen und wie die auf Erweiterung des Investments nach Rußland gerichtete Zielvorstellung ist. Man kann es drehen und wenden wie man es will. Der Westen, mit den Abhörstaaten der sogenannten „five eyes“ als harter Kern im Zentrum ist zu einer Einrichtung verkommen, die offen die globale Kontrolle anstrebt. Es geht für Europa und Deutschland offenkundig nur darum, welchen inneren Anteil sie an der gegenwärtigen und künftigen Beute haben werden.

Zu welchen Mittel dabei gegriffen wird, kann jeder in diesen Tagen bestaunen. Mit unverhohlener Häme wird in den führenden Zeitungen unseres Landes zum siebzigsten Geburtstag der Vereinten Nationen darüber geschrieben, wie verächtlich man heutzutage mit dieser Organisation umgehen kann. Erinnern wir uns daran, daß die Vereinten Nationen zum Ende des europäischen Krieges am 26. Juni 1945 aus der Taufe gehoben worden sind, um die Geißel des Krieges aus der Politik zu verbannen. Krieg sollte geächtet werden, wie es die Bestimmungen über den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen präzise und ohne zu fackeln niedergelegt haben. Die Statuten des Nürnberger Gerichtshofes sollten die individuelle Verantwortlichkeit staatlicher Repräsentanten dergestalt festklopfen, daß Ausreden für eigenes Handeln zukünftig nicht mehr möglich sein sollten. Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, der nach mühevollen internationalen Beratungen zum Ende des Weltkriegs-Jahrhunderts aus der Taufe gehoben werden konnte, sollte Nürnberg und seine Prozesse auf Dauer festschreiben. Heute ist es noch der Gerichtshof für afrikanische Potentaten und nichts mehr, seitdem die USA bestimmt haben, daß sie Den Haag in Schutt und Asche legen, sollte jemals ein amerikanischer Verantwortlicher dort vor Gericht gestellt werden. Seit dem Frühjahr 1999 steht der Westen für die Rückkehr des Krieges in die europäische Politik.

Auf diesen Umstand hat vor wenigen Tagen in einer bemerkenswerten Stellungnahme Botschafter a.D. Dr. Frank Elbe, Genschers Mann fürs Kluge, aufmerksam gemacht. Dadurch, daß sich die USA außerhalb einer zentralen internationalen Rechtsordnung stellen, nehmen sie sich nicht nur etwas heraus, das über das Überleben der Menschheit entscheiden wird. Durch ihre Politik in unterschiedlichen Bündnissen sind sie ursächlich dafür, daß verbündete Regierungen sich an dem Völkerrechts-feindlichen Verhalten der amerikanischen Regierung beteiligen und dem Weg nach Den Haag nur dadurch entkommen können, daß sie sich auf Dauer an einem in zwingend erforderlichen siegreichen Vorgehen der USA beteiligen.

Wie sehr dies innerstaatlich in Deutschland zu gravierenden Verwerfungen führt, kann jeder Staatsbürger feststellen, wenn er die Bestimmungen des Grundgesetzes über das Verbot des Angriffskrieges neben das praktische Verhalten einer jeden Bundesregierung seit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien seit dem Frühjahr 1999 hält. Gerade unter diesen Umständen sollte sich unser Land an einen alten Satz, ebenfalls aus Nürnberg, erinnern. Mitgefangen bedeutet mitgehangen, so ist diese alte deutsche Spruchweisheit eben. Nach dem jetzigen Stand der völkerrechtlichen Entwicklung und der kriegerischen Politik des Westens in anderen Teilen der Welt und neuerdings wieder in Europa, liegt es nicht fern, den gesamten Westen als „Völkerrechts-kriminelle Organisation“ zu bezeichnen, da der Westen sich nicht gegen Entwicklungen auf globaler Ebene verteidigen muß, sondern die Gefahrenpotentiale in Summe selbst hervorbringt. Wenn in diesen Tagen Oskar Lafontaine auf diesen Umstand dadurch hinweist, daß er im Sprachgebrauch einer amerikanischen Spitzenbeamtin auf den „US-amerikanischen Imperialismus“ hinweist, jault die deutsche Presse unisono auf, als hätte sie die Gehirnwäsche erfolgreich absolviert. Oskar Lafontaine gehört vielleicht zu denen, die sich nichts lieber vorstellen würden als eine auf allseits akzeptierten Normen beruhende Zusammenarbeit mit eben diesen USA.

Das naßforsche Verhalten deutscher Generale bei NATO-Übungen an der russischen Grenze macht deutlich, was den Deutschen und anderen Europäern droht, wenn ihre Streitkräfte über militärtechnische Tricks den eigenen Parlamenten und damit Regierungen entzogen werden und auf amerikanischen Befehl hin verlegt werden. Fünfundzwanzig Jahre nach der sowjetischen und damit russischen Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung muß man sich in Moskau Töne aus dem deutschen Militär anhören, die weniger an diesen glücklichen Umstand in der deutschen Geschichte erinnern als an Ereignisse aus der Zeit, an die man jüngst noch mit feierlichen Gedenkveranstaltungen zum Ende des zweiten Weltkrieges gedacht hatte. Wie geschichtsvergessen muß man in Deutschland eigentlich sein, um so etwas aus den eigenen Reihen hinnehmen zu sollen?

Aber es sind nicht die Tagesereignisse, die uns aus der Bahn werfen. Dr. Peter Gauweiler hat am 4. Juni 2014 in einem großen Vortrag vor den Absolventen der Bundeswehr-Universität in Hamburg auf die Bestimmungen des Grundgesetzes in Zusammenhang mit den deutschen Streitkräften hingewiesen, wie die Verfassungsgeber sie gemeint hatten und wie die Grundlage der Parlamentsentscheidungen gewesen ist. Es ging nicht um deutsche militärische Beiträge zu internationalen Bündnissystemen, die man – wie bei der NATO – heute mit Fug und Recht nicht als System kollektiver Sicherheit bezeichnen kann, sondern als verbrämte Instrumente globaler Aggression. Deutschland wollte einem derartigen Sicherheitssystem, so Dr. Peter Gauweiler, beitreten, statt eine eigene Armee aufstellen zu wollen. Es ist abzusehen, daß das vom Bundesverfassungsgericht seit dem Adria-Urteil des Jahres 1994 vorgesehenen Vehikel deutscher Kontingente für NATO-Operationen im globalen Rahmen einer Überprüfung des Bundesverfassungsgerichtes im Lichte der Pension-Erkenntnisse ehemaliger Verfassungsrichter nicht überstehen würde.

Um die Politik der US-bestimmten „schiefen Ebene“ mitmachen zu können, wird nicht nur unser Grundgesetz in die Ecke gestellt. Auch die Zustimmung des Deutschen Bundestag zur NATO als einem Verteidigungsbündnis wird durch die praktische Politik ad absurdum geführt, und übrigens wird damit über kurz oder lang der Präsenz ausländischer Streitkräfte zu anderen als Verteidigungszwecken auf deutschem Boden jede Berechtigung entzogen. Oder dient das durch nichts gerechtfertigte Verhalten des Westens gegenüber der Russischen Föderation genau dazu, die durch nichts gerechtfertigt der Präsenz ausländischer Streitkräfte zu anderen als Verteidigungszwecken zu legitimierent?


[«*] Willy Wimmer war 30 Jahre lang CDU-Abgeordnete im Deutschen Bundestag und Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium. Beim Pleisweiler Gespräch war er 2014 zu Gast. Siehe hier.


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