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Titel: Mit einer steuerfinanzierten Mindestrente würde die gesetzliche Rentenversicherung sturmreif geschossen.

Datum: 3. Januar 2008 um 9:25 Uhr
Rubrik: Rente, Steuern und Abgaben, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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Der vom Vorsitzenden des Sachverständigenrates für die wirtschaftliche Entwicklung Bert Rürup geforderte Kurswechsel in der Rentenpolitik durch Einführung einer steuerfinanzierten Sockel-Mindestrente für langjährig Versicherte über dem Niveau der heutigen Grundsicherung hört sich sozial an, hinterlässt jedoch sogleich eine faden Beigeschmack. Schließlich sind einschneidende Verschlechterungen des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung eng mit dem Namen Bert Rürup und der von Ex-Kanzler Schröder eingesetzten „Rürup-Kommisssion“, verbunden: Drastische Absenkung des Rentenniveaus im Zuge der Rentenreform von Riester, der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors durch Rot-Grün sowie der „Rente mit 67“ durch die Große Koalition.
Von Ursula Engelen-Kefer ehemals DGB-Vizechefin und Mitglied der sog. Rürup-Kommission.

Inzwischen sind die Alarmsignale drohender Altersarmut nicht mehr zu überhören. Während heute noch 25 Beitrags-Jahre (wohlgemerkt) mit einem Durchschnittseinkommen erforderlich sind, um in der Altersrente überhaupt erst einen Anspruch auf Altersrente in Höhe der Grundsicherung von 660 Euro im Monat zu erreichen, müssen es 2030 bereits 30 Jahre sein.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Natürlich wäre es gut, wenn auch Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren eine Rente erhielten, die höher ist als die heutige Grundsicherung. Doch Rürups neuer Vorschlag einer stuerfinanzierten Mindestrente birgt die Gefahr einer noch weitergehenden Aushöhlung beitragsfinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung, die bekanntlich den Schutz des Grundgesetzes hat.
Was Professor Rürup vorschlägt, wäre eher ein weiteres Kurieren an den Symptomen, nicht jedoch die notwendige Bekämpfung der Ursachen der wachsenden Altersarmut.
Wie die bittere Erfahrung lehrt, wäre eine steuerfinanzierte Mindestrente bei Haushaltsproblemen der jeweiligen Regierungen noch viel leichter Kürzungsmanövern ausgesetzt als die beitragsfinanzierte Rente. Denn der für die beitragsfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung geltende Schutz des Grundgesetzes würde dann entfallen. Davon abgesehen kämen auf die Steuerzahler erhebliche zusätzliche Belastungen zu, die Rürup nicht beziffert und die derzeit kaum abzusehen sind.
Nach den vielen Enttäuschungen durch die so genannten „Rentenreformen“ – die alle auf weitere Kürzungen der Rentenleistungen hinausliefen – würde dies das bereits stark angeschlagene Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung weiter beschädigen.
Wie schon bei früheren „Rentenreformen“ könnten sich allein die privaten Versicherer einmal mehr ins Fäustchen lachen.

Notwendig wäre die Bekämpfung der Ursachen der für immer mehr Arbeitnehmer drohenden Altersarmut. Hierzu muss die gesetzliche Rentenversicherung für langjährig Versicherte grundsätzlich Rentenleistungen ermöglichen, welche die Lebensexistenz auch sichern können. Dazu wäre die Verbreiterung der Solidaritätsbasis durch eine Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen unerlässlich.

Rückblick auf den Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik

  • Die pauschale Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre mit der Konsequenz höherer Abschläge bei den Renten in den wahrscheinlichen und höchst realistischen Fällen des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben geht auf langjähriges Betreiben von Bert Rürup zurück. Die Erhöhung des Rentenalters wurde von der Rürup- Kommission mit großer Mehrheit verabschiedet.
  • Eine Verbesserung des Zugangs in eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente für gesundheitliche besonders belastete Arbeitnehmer blieb eine Minderheitsmeinung von Vertretern der Gewerkschaften, der Sozialverbände und einiger Wissenschaftler. Sie wurde von der Mehrheit der Mitglieder in der Kommission abgelehnt.
  • Entsprechendes gilt für die Einführung einer Pflicht-Erwerbstätigenversicherung, um die Solidaritätsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbreitern und die Belastungen für den einzelnen Beitragszahler zu vermindern

    Dies war die Fortsetzung des „Rot-Grünen“ Paradigmenwechsels in der Rentenpolitik: Einfrieren der Beitragssätze auf 20 Prozent bis zum Jahre 2020 und 22 Prozent bis 2030.

  • Beschlossen wurde dies im Zuge der Einführung der sog. Riesterrente: d.h. die öffentliche Förderung einer privaten Zusatzrente in Höhe von 4 Prozent des Bruttoeinkommens (über mehrere Jahre gestaffelt). Der Pferdefuß für die gesetzliche Rentenversicherung war die gleichzeitige Absenkung des Rentenniveaus ebenfalls um 4 Prozent durch willkürlichen Eingriff in die Rentenformel. Bittere Konsequenz für die Rentner: für alle wird das Niveau der Rentenleistungen um 4 Prozent gekürzt
  • unabhängig davon, ob sie tatsächlich eine private Riesterrente abgeschlossen haben oder nicht. Wie zu erwarten, trifft dies vor allem viele Menschen im unteren Einkommensbereich, die auch bei großzügiger öffentlicher Förderung gar keinen finanziellen Spielraum haben, für eine Zusatzrente zu sparen.
  • Eine weitere Verschlechterung der Rentenleistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist auch die von „Rot Grün“ vorgenommene Einführung des sog. Nachhaltigkeitsfaktors – mithin die weitere Absenkung des Rentenniveaus um die „demographische Komponente“ – d.h. die Verschlechterung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentnern.

    Zwar konnte die volle Absenkung des Rentenniveaus zunächst nicht umgesetzt werden, da der Gesetzgeber eine Notbremse eingebaut hatte: die nominalen Rentenleistungen durften nicht abgesenkt werden. Die Konsequenz waren allerdings jahrelange Null-Runden bei der Rentenanpassung und damit eine erhebliche Verschlechterung der realen Kaufkraft für viele Rentner. Gleichzeitig wurden die Belastungen für die Rentner durch den Gesetzgeber stark angehoben: höhere Eigenbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Höhepunkt der Praxisgebühren, Übernahme der vollen Beiträge zur Pflegeversicherung. Hinzu kamen die beträchtlichen Preissteigerungen sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozent. Die für 2008 angekündigte Mini-Rentenerhöhung wird bei weitem nicht einmal die Preissteigerungen ausgleichen können.

    Darüber hinaus nehmen Niedriglohnsektoren und prekäre Arbeitsverhältnisse dramatisch zu. Daran hat auch die verbesserte Konjunktur und Beschäftigung im vergangenen Jahr wenig geändert. Weit über 6 Mio. 400-Euro-Jobs, bald 700 000 Leiharbeitsverhältnisse, 1,3 Mio. „Working Poor, über 1 Mio. prekäre Selbständige und über 1.2 Mio. Langzeitarbeitslose und 300 000 Ein-Euro-Jobs im Jahresdurchschnitt sprechen eine deutliche Sprache.

Kurswechsel in der Renten- und Arbeitsmarktpolitik

Die Alarmsignale zunehmender Altersarmut aus Wissenschaft, den Verbänden und der Deutschen Rentenversicherung Bund nehmen zu.
Für die gesetzliche Rentenversicherung und die zukünftigen Rentner wäre es ein Hoffnungssignal, wenn daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen würden – vor allem durch die Beseitigung der Ursachen für die drastische Absenkung des Rentenniveaus:

  • Einführung einer Pflicht-Erwerbstätigenversicherung zur Verbreiterung der Solidaritätsbasis, wobei in einem ersten Schritt die Selbständigen einbezogen werden sollten.
  • Aussetzung der pauschalen Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 ,wenn geeignete Arbeitsplätze für Ältere fehlen und die gesundheitlichen Belastungen ein längeres Erwerbsleben nicht ermöglichen;
  • Erleichterung des Zugangs in eine abschlagsfreie existenzsichernde Erwerbsminderungsrente, wenn gesundheitliche Belastungen dies erforderlich macht,
  • steuerlicher Ausgleich an die gesetzliche Rentenversicherung für alle Fälle, in denen durch gesetzliche Maßnahmen Beitragsausfälle verursacht werden. Dies gilt sowohl im Falle niedrigerer Beitragszahlungen für die 400 Euro Jobs, für Langzeitarbeitslose, für Ein-Euro Jobber wie für die Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung für die tarifliche und betriebliche Altersvorsorge.

Einen Beitrag zur Verhinderung der weiteren Erosion der Beiträge und Rentenleistungen leistete auch die Einführung exsistenzsichernder Mindestlöhne. Bleibt nur zu hoffen, dass die hoffnungsvollen Ansätze beim Mindestlohn für Postzusteller konsequent für viele andere betroffenen Branchen fortgeführt werden und nicht im Wahlkampfgetöse untergehen. Ein überfälliger nächster Schritt ist die Allgemeinverbindlichkeit der für die Leiharbeit bereits seit eineinhalb Jahren vereinbarten Mindestlöhne zwischen DGB Gewerkschaften und zwei großen Zeitarbeitsverbänden.
Wenn dann ein Element des Vorschlags von Bert Rürup aufgegriffen wird, nämlich bei der Mindestrente für langjährige Versicherte auf die Anrechnung der Riesterrente zu verzichten, wäre dies vielleicht sinnvoll.
Wenn allerdings alle bereits beschlossenen Verschlechterungen des Rentenniveaus einschließlich der Rente mit 67 kompromisslos umgesetzt werden, bedeutet die von Rürup vorgeschlagene steuerfinanzierte Mindest-Sockelrente ohne Bedürftigkeitsprüfung einen weiteren gefährlichen Aderlass für die vom Grundgesetz geschützte beitragsfinanzierte gesetzliche Altersrente.

Die privaten Versicherungen könnten sich darüber einmal mehr die Hände reiben.

Siehe jedoch:

Koalitionsexperten applaudieren Rürup
Quelle: Handelsblatt


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