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Titel: Fünf Euro pro Stunde für Lehrer – so wichtig ist uns die Integration von Zuwanderern

Datum: 12. Januar 2016 um 11:06 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Audio-Podcast, Bildungspolitik
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Gestern hatten wir in unseren Hinweisen des Tages auf einen Artikel in der Frankfurter Rundschau hingewiesen, in dem die geringen Gehälter für Integrationslehrkräfte an der VHS Wiesbaden thematisiert werden. Zu diesem Hinweis haben wir zahlreiche Leserzuschriften bekommen. Wiesbaden ist kein Einzelfall und die Bezahlung der Lehrkräfte beträgt mit spitzer Feder gerechnet gerade einmal fünf Euro pro Unterrichtsstunde, wie uns unsere Leserin C.E. in ihrem Leserbrief vorrechnet.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Liebes Team der NachDenkSeiten,

ich danke Ihnen, dass Sie sich dieses Themas annehmen, weil die Problematik der großen Masse unbekannt ist und 20 Euro/pro Stunde natürlich erst einmal ganz gut klingen. Zu Beginn sei gesagt, dass Ihre Frage, ob dieses Phänomen auf Wiesbaden beschränkt sei, klar zu verneinen ist. Das Diktat des BAMF gilt bundesweit, ebenso wie die daraus resultierenden Zustände.

Dozentinnen an der VHS arbeiten als Honorarkräfte, ein gewollter Systemfehler, da, wie die Volkshochschulen selbst freimütig zugeben, die Lehre an der VHS ursprünglich immer nur dafür gedacht war, ein Hobby oder Ähnliches an Interessierte weiterzugeben. Als Haupterwerbsquelle waren solche Kurse nie gedacht. Heute bieten die VHSen auch Schulabschlüsse oder eben Integrationskurse an, also Unterrichtsinhalte, die eigentlich an öffentliche Schulen gehören.

Bis dato gab es 20 Euro Mindesthonorar. Selbstständige Lehrer sind renten- und krankenversicherungspflichtig (Sofern Sie die Tätigkeit hauptberuflich ausüben, nebenberuflich entfällt die Rentenversicherungspflicht. Außerdem können Sie steuerlich als Nebenberufler die Übungsleiterpauschale geltend machen, was noch einmal steuerliche Vergünstigung bewirkt. Genau diese Begünstigung der Tätigkeit als Nebenberuf bewirkt, dass man hauptberuflich nicht davon

leben kann). Die Sozialversicherungen gehen zudem von einem fiktivem Einkommen aus, um die Beiträge zu errechnen. Allein der Mindestbeitrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt in den Alten Bundesländern 530 Euro, in den Neuen Ländern 451,61 Euro, der Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung 297,68 Euro. Weiterhin ist den Wenigsten klar, dass ein Lehrer natürlich nicht 40 Stunden unterrichten kann, sowie als Freiberufler keine bezahlten Urlaubs-, Kranken- und Feiertage hat.

Zwischen den Unterrichtsstätten hat die Lehrkraft Anfahrtswege, die weder kostentechnisch noch zeitlich berücksichtigt werden (Stellen Sie sich vor, Sie würden einem Handwerker erklären, er solle seine Anfahrt selbst bezahlen, außerdem diktierten Sie ihm einen Satz von 20 Euro). Die Unterrichtsinhalte der Integrationskurse sind staatlich vorgeben, die Buchauswahl, sowie die Unterrichtszeiten werden vom Träger bestimmt. Die “selbstständige” Lehrkraft kann also weder über Inhalt, Ort, Zeit noch den Preis ihrer Tätigkeit verhandeln. Zugunsten der Träger ist zu sagen, dass deren Spielraum bei einer Pauschale von 3 Euro pro Person, von denen Energie, Raummiete, Reinigungspersonal, Verwaltung etc. bezahlt werden müssen, natürlich ebenfalls begrenzt ist. Deshalb verweisen diese an das BAMF. Das BAMF wiederum verweist heuchlerisch auf die scheinbare “Vertragsfreiheit” zwischen Träger und Lehrkraft, wenn es um die Honorarsituation geht. Wie die “Verhandlungsspielräume” bei dieser Pauschale aussehen, können Sie sich vorstellen. Man muss sich nichts vormachen: Die erzwungene Selbstständigkeit ist nichts Anderes als legaler Sozialversicherungsbetrug, allerdings nicht von profitorientierten Unternehmen am Staat, sondern vom Staat am Staat.

Da Vorbereitungszeiten, Fahrzeiten, Krankheit, Urlaub etc. nicht berücksichtigt werden, können Sie davon ausgehen, dass man kaum mehr als 25 h die Woche unterrichten kann, da man 2 Stunden hier und die nächsten 2 Stunden beim nächsten Träger unterrichtet. Hier sehen Sie eine Musterrechung des Stundenhonorars eines Sprachlehrers im Integrationskurs, wie es bisher galt:
(Quelle: mindesthonorar.de)

Basis:

– 20 Honorar/brutto pro Unterrichtsstunde (45 min.)
– 25 UST pro Woche

20,00 Euro
– 3,78 Euro Rentenversicherung
– 3,10 Euro Krankenversicherung
– 0,44 Euro Pflegeversicherung
– 0,80 Euro freiwillige Arbeitslosenversicherung
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11,88 Euro
– 1,66 Euro (14 % Steuern)
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10,22 Euro
– 1,14 Euro nicht bezahlte Krankheitstage
– 2,41 Euro nicht bezahlte Urlaubstage (28)
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6,67 Euro Honorar/netto pro Unterrichtsstunde
– 1,66 Euro 25% Vorbereitungszeit
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5,01 Euro bleiben also netto pro Unterrichtsstunde (45 min).

Selbst wenn man in dieser Rechnung die letztgenannten 1,66 Euro aufschlägt, da bei 25 Stunden pro Woche die Vorbereitungszeit durchaus enthalten ist, macht das 6,67 Euro/pro Stunde. Dies liegt sogar unter dem jetzt geltenden jämmerlichen Mindestlohn.

Sollten Träger nicht einmal diesen bezahlen wollen, ist die einzige Sanktion, die ihnen droht, die Erteilung der Zulassung als Kursträger nur auf ein Jahr begrenzt zu bekommen. Mit Mindesthonorar sind dies 3 Jahre.

Das bedeutet, in der Praxis dass die Träger bei Unterschreitung selbst dieses Honorars jährlich eine Email ans BAMF schreiben müssen, um ein weiteres Jahr zugelassen zu werden. Stellen Sie sich vor, ein Träger hat 5 laufende Integrationskurse mit 5 Stunden am Tag.  Wenn dieser nur 18 Euro bezahlt, spart er sich 25 x 2 Euro pro Tag. Das sind 125 Euro täglich, die ein solcher Träger vom Staat noch zusätzlich einstecken kann, ohne dass irgendetwas droht.

Der Hohn von “fehlenden Lehrkräften” in den Integrationskursen ist das Sahnehäubchen der Lüge “Fachkräftemangel”, da vom Honorar noch weniger als der Mindestlohn bleibt.

Mit freundlichen Grüßen,
C. E.


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