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Titel: Logik der Rentenanpassung – Verarmung der SV-Rentner

Datum: 16. April 2008 um 10:17 Uhr
Rubrik: „Lohnnebenkosten“, Generationenkonflikt, Rente
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Der Gesetzgeber hatte in der Ära Schröder mit den Reformen 2001 und 2004 dafür gesorgt, dass das künftige deutsche Rentenniveau nachhaltig um 18 % abgesenkt wird. Vorgeblich um „Lohnnebenkosten“ zu senken, die für die Unternehmensprofite störend wirkten, wurden so die künftigen Rentner angeblich „generationengerecht“ um viele Milliarden Euro an den SV-Rentenbezügen gemindert, ohne dass die Medien einen „Aufschrei“ dagegen inszenierten. Auf Dauer wird sich aber ein Durchbruch zu einer Erhöhung der Regeleinnahmen der SV-Rentenkassen und/oder zur höheren steuerlichen Finanzierung des SV-Rentensystems nicht vermeiden lassen, denn eine zunehmende Verarmung von Rentnern mit Niedrigstrenten, die kaum dies Grundsicherung erreichen oder diese unterschreiten, würde sich zum politischen Desaster der parlamentarischen Demokratie gestalten. Von Karl Mai

In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 8.4.08 erklärt Prof. Raffelhüschen den Lesern:
Da die Beschäftigten dieses Jahr „nochmals 0,5 Prozent mehr für die private Altersvorsorge aufwenden“, „hätten die Renten in diesem Jahr nur um 0,5 Prozent steigen dürfen und nicht um 1,1 Prozent.“
Übersetzt heißt das: der Anstieg der freiwilligen privaten Rentenbeiträge von Beschäftigten senkt gegenwärtig den zulässigen Rentenanstieg sämtlicher Bestandsrentner aller Altersstufen.

Logik der Rentenanpassung …

Diese Schlussfolgerung ruft vielleicht bei manchen Lesern Zweifel hervor, so dass hier auf die Interpretation des Sachverständigenrats für Wirtschaft (SVR) zurückgegriffen werden soll. Gemeint ist die gesetzliche Rentenanpassung nach der derzeit gültigen Formel. Diese gibt der SVR im Jahresgutachten 2004/2005 im Detail an. Dort wird zum Formelansatz erläutert:

„AVA: Altersvorsorgeanteil in vH. Er beträgt 0,5 vH in den Jahren 2002 und 2003 und steigt in Schritten von 0,5 Prozentpunkten auf 4,0 vH im Jahr 2010“. (S. 295 ff.)

Bei der Ermittlung der Höhe der Rentenanpassung gemäß dieser Formel wird dieser Term „AVA“ von der statistischen „Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr gemäß den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ abgezogen.
Dazu heißt es im SVR-Jahresgutachten außerdem verbal unmissverständlich:

„Die Bundesregierung geht davon aus, dass die versicherungspflichtigen Entgelte im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2008 (vor allem wegen der Entgeltumwandlung) jeweils um 0,4 Prozentpunkte weniger zunehmen als die Bruttolöhne und -gehälter gemäß den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die Rentenanpassung wird deshalb durch den Korrekturfaktor im Zeitraum 2006 bis 2010 um insgesamt rund 2,2 Prozentpunkte gemindert.“ (S. 296)

Damit ist die eingangs angegebene Interpretation bestätigt. In diesem Punkte folgte Herr Prof. Raffelhüschen kritik- bzw. widerspruchslos dem Gesetzgeber. Der Gesetzgeber hatte in der Ära Schröder mit den Reformen 2001 und 2004 dafür gesorgt, dass das künftige deutsche Rentenniveau nachhaltig um 18 % abgesenkt wird, wie inzwischen jeder nachlesen kann (z. B. in „Wikipedia“ unter dem Stichwort „Altersarmut“). Vorgeblich um „Lohnnebenkosten“ zu senken, die für die Unternehmensprofite störend wirkten – obwohl deutsche Lohnkosten mit höherer Produktivität begründet waren – wurden so die künftigen Rentner angeblich „generationengerecht“ um viele Milliarden Euro an den SV-Rentenbezügen gemindert, ohne dass die Medien einen „Aufschrei“ dagegen inszenierten.

Durch die Forschung „belegt ist, dass der demografische Gesamtlastkoeffizient gegenwärtig deutlich niedriger ist als 1970 und erst 2030 das damalige Niveau wieder erreichen wird“, hält Prof. Ernst Kistler dem inszenierten „demografischen Mythos“ entgegen. (Kistler, Ernst, Die Methusalemlüge, Hanser 2006 S. 230)

Vergeblich hatten Sozialpolitiker darauf verwiesen, dass der künftig höheren „Altenlast“ der Arbeitsgenerationen zunächst noch eine verminderte „Jungenlast“ sowie höhere Erwerbsbeteiligung und steigende nominelle Stundenlöhne gegenüberstehen, letztlich die Einnahmen der SV-Kassen durch gesetzgeberische Maßnahmen erhöht werden sollten – womit das derzeitige Rentenniveau noch längerfristig gehalten werden könne. Zu diesem Ergebnis kommen mehrere bekannte Studien und Untersuchungen kritischer Sozialpolitiker bzw. auch der Gewerkschaft Ver.di. (Ver.di, Mythos Demografie, Hrsg. Abteilung Wirtschaftspolitik)

Beispielhaft sei hier nur Folgendes zitiert: „Prinzipiell wäre auch die bis 2050 steigende Altenlast selbst bei moderaten Produktivitätszuwächsen finanzierbar, ohne dass die realen Einkünfte von Aktiven wie von Rentnern und deren ‘Lebensstandard’ geringer werden müssten als heute. Dies setzt jedoch voraus, dass die Gewinneinkommen nicht noch immer noch stärker und weit überproportional steigen, sondern dass sie auch stärker zur Finanzierung herangezogen werden,“ fasst Prof. Ernst Kistler seine Untersuchung zusammen. (Kistler. E. a.a.O. S.225)

Aber Raffelhüschen, der sich als „einer der renommierten deutschen Rentenexperten“ vorstellen lässt, verkündet: „Es werden Rentengeschenke verteilt“. Negative Rentengeschenke gibt es freilich durch die Rentenreformen und seit Jahren durch die Preisinflation für die Lebenshaltung der Rentner. Letztere ist inzwischen doppelt so hoch wie die offiziell im Durchschnitt statistisch ausgewiesene von 3 % p.a. Aber das kümmert den renommierten Rentenexperten wenig.

… ungleiche „Gleichheit“ …

Sind sich die gegenwärtig Beschäftigten eigentlich darüber im klaren, dass sie für ihre freiwillige Rentenversicherung nicht nur das doppelte an höheren Beiträgen für sich selbst aufbringen müssen, da sie den früheren Unternehmeranteil nun selbst tragen – gleichzeitig aber alle Bestandsrentner eine Kürzung ihres Rentenanstiegs gerade hierdurch aufgezwungen bekommen, weil sich der errechnete Lohnanstieg – als allgemeine SV-Rentenbasis der Anpassung – reduziert?
Gerade hierin liegt ja eine völlige Ungleichheit der Wirkung der Riesterrente: sie benachteiligt nicht nur die üblichen SV-Rentenhöhen bei den künftigen Rentengenerationen, sondern bringt eine wesentliche Benachteiligung für die Erhöhung bereits aller jetzt gezahlten SV-Bestandsrenten. Die jetzigen Bestandsrentner werden quasi dadurch bestraft, dass man ihnen die zugerechnete Lohnbasis für Erhöhungen kürzt, obwohl sie selbst gar keine freiwilligen (privaten) Beitragserhöhungen zahlen.

Nachdem so der Gesetzgeber willkürlich diese verdeckte Ungleichheit für die Bestandsrentner erst geschaffen hat, kommt Prof. Raffelhüschen und verkündet: „Kein Verstoß gegen die Gleichheit der jetzigen Rentenregelungen!“ So wird die „Gleichbehandlung“ zur Farce.

…was manche Politiker ignorieren…

Die Preisinflation der Lebenshaltungskosten für Rentnerhaushalte ist offenbar für manche kein störendes soziales Problem – wohl aber die angekündigten Rentenerhöhungen um 1,1 Prozent für 2008 und 2,0 Prozent für 2009, die noch keineswegs einen vollen Inflationsausgleich erreichen. Diese Erhöhungen sind anscheinend unsozial, denn es wird lauthals in den Medien befürchtet: sie „gefährden die Altersversorgung künftiger Generationen“. Dies wirkt wie Verhöhnung der Alten, die ihre Rentenansprüche durch Arbeit erworben haben und denen der Staat jetzt eine inflationäre Entwertung der Renten in fortgesetzter und unbegrenzter Weise zumutet.

Prof. Reinhold Schnabel hatte bereits 2003 darauf hingewiesen: „Im Jahr 2040 wird das Bruttorentenniveau nur noch 35,6 Prozentpunkte im Vergleich zum heutigen Niveau von 48 Prozentpunkte betragen; dies bedeutet einen Rückgang um 26 Prozent.“ (Reinhold Schnabel, Die neue Rentenreform – Nettorenten sinken, DIA 2003)

Dabei ist vorauszusehen, dass bei fortgesetzter Inflation auch jene künftigen Rentner verarmen, die ihre privaten Zusatzrenten dereinst beziehen – denn diese reichen bekanntlich ebenfalls nicht zur Erhaltung des derzeitigen realen Rentenniveaus unter den Bedingungen der fortgesetzten Preisinflation. Außerdem besteht das hohe Risiko verspekulierter Finanzmarktrenditen für die privaten Rentenkapitalversicherungen. Die Verarmten unterscheiden sich später bloß noch graduell.

… und der internationale Vergleich zeigt…

Bereits die Vermutung, die deutschen Rentner seien gegenwärtig im internationalen Vergleich überdurchschnittlich bessergestellt, läuft den Fakten zuwider:
Nach den letzten verfügbaren Daten für 2004 liegt Deutschland keineswegs auf dem Spitzenplatz der nationalen Aufwendungen für das Alter bezogen auf das Bruttoinlandprodukt. Hier rangieren Österreich (13,3 %) und Italien (12,9 %) noch vor Deutschland (12,0) und Schweden (12,0 %). Der EU-15-Durchschnitt belief sich auf 10,9 % des BIP. (IWK, Deutschland in Zahlen 2007, S. 149)

Noch aussagefähiger sind die letzten Angaben für die Struktur der Sozialleistungen in der EU nach dem Stand für 2003. Danach liegt Deutschland bei der Position Leistungen für „Alter und Hinterbliebene“ mit einem Anteil von 42,9 % von allen Sozialschutzleistungen noch unter dem EU-15-Durchschnitt von 45,5 %. Der Spitzenplatz gebührt hier Italien (61,8 %) vor Österreich (48,3 %).

Bezogen auf die „Sozialschutzleistungen je Kopf“ der Wohnbevölkerung in Kaufkraftstandard (KKS) für 2003 entfielen auf die Position Leistungen für „Alter und Hinterbliebene“ in Deutschland 3.0340 KKS, in Italien 3.722 KKS und Österreich 3.719 KKS. (BMAS, Sozialkompass Europa 2007, S. 14) Letzteres zeigt die absolute Höhe der Altersrentenlast in vergleichbaren Kaufkrafteinheiten, wobei Deutschland schon deutlich abgeschlagen ist.

… die relative Verarmung der SV-Rentner verhindern…

Das weitere Absenkung des deutschen Rentenniveaus im Vergleich zur EU-15 würde den Armutsanteil unter den Rentnern weiter deutlich erhöhen, der gegenwärtig bereits bei 11,8 % liegt. (Tab. 1.3 im Tabellenanhang des Zweiten Armuts- Reichtumsberichts der Bundesregierung 2004/2005)

Einer Studie zufolge, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) 2005 vorlegte, droht nahezu jedem dritten Bürger Verarmung im Alter. Dies wird sich absehbar stark in den Neuen Bundesländern ausprägen, solange hier die Standardrentenhöhe noch deutlich niedriger sowie die Vermögen je Rentner weit unter dem westdeutschen Niveau bleiben.

Immerhin ließe auf längerfristige Sicht mit einem produktivitätsbedingten Lohnanstieg in Deutschland zu rechnen, der in den nächsten zwanzig Jahren den nominellen Brutto-Stundenlohn deutlich erhöhen und dann auch zu höheren Netto-Stundenlöhnen führen könnte, (Sitte, Ralf, Fakten und Fazilitäten in Arbeit und Sozialpolitik 11-12 /2000 S. 42/43) selbst wenn die SV-Rentenbeiträge sich nicht absenken lassen würden. Die Finanzlage der Staatlichen Rentenversicherung würde nur dann schlechter, wenn bilanziert die Summe der höheren Rentenzahlungen die Summe der höheren neuen Beitragszahlungen dauernd übersteigt. In diesem Falle wäre eine Ausgliederung von „versicherungsfremden Leistungen“ aus dem SV-Haushalt und deren verstärkte Finanzierung durch Steuern ein Mittel der gesetzgeberischen Wahl, das bestehende nominelle Rentenniveau zu sichern. Längst liegt die deutsche Steuerquote am Bruttoinlandprodukt in der EU-15 mit 22 % vom BIP (2006) weit am untersten Ende der Skala und auf dem Niveau der USA (21,4 5). Weitere Möglichkeiten bieten die Erweiterung der SV-Pflicht auf alle Einkommen (nach Schweizer Modell) und die höhere Begrenzung der SV-Beitragspflicht.

… wie man regierungsoffiziell bekundet…

Die Bundesregierung hat soeben bestätigt, wie hoch die wirklichen Risiken für die SV-Rentenkassen sind: „…mit einem Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 26 Prozent könnte das heutige Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2030 gehalten werden, wäre aber mit dem Einsatz deutlich höherer Bundesmittel als heute verbunden. Bei Bundesmitteln auf dem Niveau von heute wäre ein Beitragssatz von rund 28 Prozent erforderlich.“ (Nach hib-Meldung des Bundestages vom 4.4.2008) Die Beitragssätze werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgeben getragen, so dass der SV-Beitrag für Beschäftigte sich auf 13 % bzw. 14 Prozent des Bruttolohnes nach Schätzung der Bundesregierung belaufen würde. (Das wäre etwa der Prozentsatz, den ein Riester-Sparer heute schon leistet, nämlich 19,9 % für die gesetzliche Rente plus 4 % für einen Riester-Vertrag.)

Dieser erwartete Anstieg der SV-Rentenbeiträge bis 2030 bleibt voraussichtlich deutlich hinter dem künftigen nominellen Bruttolohnabstieg je Arbeitsstunde zurück, falls er überhaupt so hoch ausfällt.

Nachdem in der Vergangenheit die Einnahmen und Reserven der SV-Rentenkassen immer wieder politisch beschnitten oder belastet wurden, ist lange Zeit von den Medien die Sorge verbreitet worden, künftig könnten die SV-Rentenkassen rasch zahlungsunfähig werden. (Ende 2007 belaufen sich die Rücklagen auf 11,7 Mrd. Euro, des entspricht 73 % der monatlichen Rentenzahlungen, Handelsblatt v. 14.1.08) Jedoch ist eine zu teuer werdende Rentenerhöhung schon deswegen fraglich, weil noch niemand exakt voraussagen kann, wie sich die tatsächlichen Einnahmen und Überschüsse der staatlichen Rentenversicherung künftig mittel- und längerfristig entwickeln. Darauf haben mehrere Faktoren einen recht unterschiedlichen Einfluss:

  1. die Entwicklung der SV-pflichtigen Beschäftigtenzahl und des Grades der Erwerbsbeteiligung;
  2. die Dynamik der durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne ;
  3. die Dynamik der Lohnsteuern;
  4. die Verschiebung der Lohnkostenstruktur durch Billiglohnjobs und Teilzeitarbeit.

Alle diese Faktoren bewirken die Unmöglichkeit, jetzt zuverlässig die künftigen Einnahmen der SV-Rentenkassen zu prognostizieren.

Gegenwärtig verkündet die Bundesregierung offiziell auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag:
Es „wurde der Anfrage zufolge dargelegt, dass ein Durchschnittsverdiener für ein Rentenniveau in Höhe von 40 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgeltes rund 35 Beitragsjahre benötige.“ (Nach der hib-Meldung des Bundestages vom 4.4.2008)

Die relative nationale Armutsgrenze für SV-Rentner liegt bei 60 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes (nach OECD-Standard). Damit ist klar ausgesagt: Selbst nach 35 Arbeitsjahren sichert das nominelle Renteneinkommen im Durchschnitt nicht das Abgleiten in die relative Armut, da hierfür mit minus 20 % noch ein Drittel an nominellen Einkommen zur Überschreitung der Armutsgrenze fehlen. Für den immer weit unterhalb der relativen Armutsgrenze liegenden „Grundsicherungsbedarf“ ist jedoch nach Aussage der Bundesregierung eine SV-beitragspflichtige Lebensarbeitszeit von 27 Jahren das absolute Minimum. Klartext: Nach 27 Arbeitsjahren kann künftig die Rentenhöhe nur die nominelle Grundsicherung (nach gegenwärtigem Maßstab) als Schutz vor der Bedürftigkeit erreichen.
Von der Entwertung der nominellen Renten durch die Inflation der Lebenshaltungskosten nimmt hierbei die Bundesregierung konkret keine Notiz.

… Ost-SPD schlägt Armutsalarm für Ostrentner…

Die drohende Verarmung von Rentnern vor allem im Osten Deutschlands hat jetzt auch die Ost-SPD aufgeschreckt. In einer aktuellen Studie wird belegt, welche Fakten besonders auf die erreichbaren Ost-Rentenanwartschaften durchschlagen: hohe Langzeitarbeitslosigkeit und verbreitete Minilöhne.
Ab 2007 wird bei Bezug von ALG II pro Jahr ein Rentenanspruch von 2,19 Euro erworben. Zwar bestehe ein Anspruch auf die Grundsicherung von derzeit 627 Euro pro Monat, jedoch wird hiervon der Zahlbetrag privater Vorsorge-Versicherungen generell abgezogen. Damit besteht weder Chance noch Anreiz zur privaten Rentenzusatzversicherung für einen breiten Personenkreis mit prekärer Beschäftigung und Minilöhnen sowie für sämtliche Personen mit Langzeitarbeitslosigkeit. Hier greift also die vorgeplante Absenkung des SV-Rentenniveaus erbarmungslos durch und führt regional zur unabwendbaren Verarmung und Verelendung.

… absolute Priorität in der Politik …

Die Chancen für ein finanzierbares Sozialrentensystem auf der Einnahmeseite der SV-Rentenkassen politisch zu diskutieren und durchzusetzen wird von der allgegenwärtigen Lobby der privaten Versicherungsträger bisher wirksam blockiert. Man muss wissen: Auch Prof. Raffelhüschen ist exponierter Lobbyist der Privaten Rentenversicherer und verdient sich ein gutes Zubrot auf diese Weise.

Auf Dauer wird sich aber ein Durchbruch zu einer Erhöhung der Regeleinnahmen der SV-Rentenkassen und/oder zur höheren steuerlichen Finanzierung des SV-Rentensystems nicht vermeiden lassen, denn eine zunehmende Verarmung von Rentnern mit Niedrigstrenten, die kaum dies Grundsicherung erreichen oder diese unterschreiten, würde sich zum politischen Desaster der parlamentarischen Demokratie gestalten.

Wer jede höhere Mehrbelastung des Staates scheut, der sollte bedenken, dass es Ausgaben gibt, die im Interesse der Bevölkerung unabwendbar sind. Die Verhinderung einer allgemeinen Verarmung der deutschen Rentner im internationalen Vergleich gehört zweifellos dazu.


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