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Titel: Aus der Hüfte geschossen

Datum: 26. Juli 2016 um 8:58 Uhr
Rubrik: Innere Sicherheit, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Wertedebatte
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Vor wenigen Tagen verletzte ein 17-jähriger, junger Mann mit einer Axt in einem Würzburger Regionalzug fünf mitreisende Passagiere so schwer, dass zwei von ihnen zurzeit noch in Lebensgefahr schweben. Spekulationen über einen IS-Hintergrund, den der Attentäter in einem zuvor selbst aufgenommenen Video herstellt, sind jedoch zunächst einmal mit Vorsicht zu genießen. Auch wenn sie hervorragend in die aktuelle, hochemotional aufgeladene Debatte über den Terrorismus im Allgemeinen und den IS-Terror im Speziellen passen würden. Denn auch die Herkunft des Attentäters ist, nach ersten Verlautbarungen Afghanistan, alles andere als sicher. Das vom Amokläufer gesprochene Paschtu wird zwar in Afghanistan, aber auch in Pakistan verwendet. Sprachexperten ordneten seine Aussprache allerdings dem pakistanischen Paschtu zu. So bleiben derzeit auch die Motive zu dieser Gewalttat im Vagen. Denn neben seinen im Video selbstverkündeten Motiven ist derzeit ebenfalls bekannt, dass vor einigen Tagen ein Freund des Attentäters in Afghanistan getötet worden sein soll. Von Lutz Hausstein[*].

All diese Punkte sind in der öffentlichen Diskussion der letzten Tage zum Würzburger Attentat jedoch ein wenig in den Hintergrund gerückt, denn eine weitere Welle der Empörung schlug über der früheren, grünen Bundesministerin Renate Künast zusammen, als sie über Twitter kritisch die nachfolgende Aktion der örtlichen Polizei hinterfragte. Am irrwitzigsten vielleicht in dieser Kolumne im Focus, wo man als Leser ins Grübeln kommt, ob man sich ob der hanebüchenen Argumentation die Hand vor den Kopf schlagen oder doch lieber gleich selbigen hart auf die Tischkante aufsetzen sollte. Die Polizisten hatten nach dem Attentat, der anschließenden Flucht des Täters aus dem Regionalzug und einem weiteren Angriff auf eine Spaziergängerin den Amokläufer erschossen, wobei ihn zwei der vier Kugeln tödlich trafen. Künasts kritische Frage, ob es zwingend notwendig war, den Täter einfach zu erschießen, wurde ihr allenthalben als ungerechtfertigter Angriff auf die Polizei angekreidet. Doch ist es wirklich so abwegig, bei der Tötung eines Menschen kritisch zu hinterfragen, ob diese „Ultima Ratio“, der Griff zum äußersten Mittel, unbedingt notwendig war?

Es gibt (nicht nur) im Juristischen den Begriff der Verhältnismäßigkeit. Danach ist die staatliche Gewalt dazu verpflichtet, jede ihrer Handlungen zwingend diesem Grundsatz zu unterwerfen. Und dabei steht auch die Frage, ob kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung gestanden hatte, um das gewünschte Ziel zu erreichen, mit im Zentrum der Betrachtungen. Im konkreten Fall des Würzburger Attentäters heißt das, ob es statt der tödlichen Schüsse auf den Angreifer nicht auch noch andere Möglichkeiten gegeben hätte, ihn so außer Gefecht zu setzen, dass von ihm keine unmittelbare Gefahr mehr für das Leben anderer Personen ausgeht. Selbstverständlich sind bei einer solchen Analyse immer die jeweils individuellen Umstände von ausschlaggebender Bedeutung. Dies sind zum Beispiel die Entfernung des Täters auf potentielle Opfer. Die Art der Waffen, über die ein Täter verfügt (Nah- oder Fernwaffen), aus denen sich ebenfalls die unmittelbare Gefährdung der Opfer ableitet. Und selbstverständlich auch bis zu einem gewissen Grad der Überraschungseffekt, mit dem eine Gefährdungslage eventuell plötzlich für die Polizisten zutage tritt, wenn ein Täter unvermittelt aus einem Gebüsch oder einer anderen Deckung tritt.

Insbesondere jedoch gerade dieser Überraschungseffekt sollte für Polizisten, ganz besonders jedoch für Angehörige von Sondereinheiten, eine nur untergeordnete Bedeutung spielen, ja spielen dürfen. Werden sie doch – Sondereinsatzkommandos ganz besonders intensiv – auf ebensolche Fälle immer wieder regelmäßig trainiert. Neben einer generellen Nervenstärke sollte also auch eine gewisse Gewöhnung und Routine in Bezug auf eine solch überraschende Gefährdungssituation gegeben sein. Denn ihre Tätigkeit mit einer Schusswaffe kann die Beamten zwar zum Beschützer gefährdeter Personen machen, macht sie damit jedoch gleichzeitig auch zum „Herrn über Leib und Leben“ anderer Menschen. Kaltblütigkeit und rationales Denken und Handeln ist also für den Beruf des Polizisten unbedingtes Handwerkszeug.

Das nun schon regional in Sachsen, Hessen und Berlin angelaufene Modell der „Hilfspolizisten“, das Innenminister de Maizière am liebsten auf ganz Deutschland ausweiten würde, dürfte in diesem Zusammenhang alles andere als hilfreich wirken. Denn diese befristet eingestellten Polizisten, die nur eine Crashkurs-Ausbildung von wenigen Wochen absolvieren, dürften sicherlich zwar nicht gezielt zu solchen gefährlichen Einsätzen herangezogen werden, bei denen von ihrer Kaltblütigkeit und Routine Menschenleben abhängen. Es wird jedoch immer wieder Situationen geben, in die sie zufällig hineingeraten, wo ihre fehlende Ausbildung und die fehlende Erfahrung im Umgang mit Gefahrensituationen tödliche Folgen haben könnten. Auf der Seite der Täter ebenso wie auf der Seite der Opfer. Und das alles nur, um der volkswirtschaftlich ohnehin fragwürdigen „Schwarzen Null“ des Bundesfinanzministers Genüge zu tun. Denn die nun befristet eingestellten, unterdurchschnittlich bezahlten und nur rudimentär ausgebildeten Polizisten besetzen nur die Stellen, und diese auch nur zum Teil, die in großer Anzahl in den letzten Jahren in der Folge des permanent angepriesenen Sparwahns gestrichen wurden.

Doch abseits der fachlichen Befähigung der jeweiligen Polizisten zu einem angemessenen Umgang mit einer Gefährdungssituation muss ebenfalls geprüft werden, ob das angewandte Mittel, im Fall des Würzburger Attentäters der finale Todesschuss, die mildeste aller möglichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr war. Auch wenn dies anhand der der Öffentlichkeit vorliegenden Informationen nicht endgültig bewertet werden kann, so ergeben sich zumindest Zweifel. Gab es wirklich keine andere Möglichkeit, den Angriff mit einer Nahwaffe, welche also einen unmittelbaren Kontakt zwischen Täter und Opfer verlangt, mit einem gezielten Todesschuss zu unterbinden? Ein solch gezielter Schuss seitens dafür extra ausgebildeter Polizisten erfordert sicherlich nicht weniger Zeit als ein gezielter Schuss, um einen Täter damit kampfunfähig zu machen. Es liegt zumindest im Bereich des Möglichen, dass mithilfe gezielter Schüsse auf die Beine oder Schultern und Arme der Angriff des Attentäters ebenfalls zu unterbinden gewesen wäre, jedoch ohne ihm das Leben zu nehmen. Insofern erscheinen die Zweifel von Renate Künast bezüglich der Angemessenheit in der Wahl der Mittel angebracht.

Bei der Betrachtung dieses Falles sticht ins Auge, dass es keineswegs das erste Mal war, dass Polizisten gegen mit einem Messer bewaffnete Personen zur Anwendung mit Schusswaffen tendieren und diese dann auch todbringend anwenden. 2013 wurde von einem Polizisten ein Mann erschossen, der nackt im Berliner Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus stand und dabei zunächst nur mit einem Messer wild herumfuchtelte. Erst nachdem ein Polizist ebenfalls in den Brunnen stieg und ihn zum Niederlegen seines Messers bewegen wollte, bedrohte er diesen. Doch trotz dass sich außerhalb des Brunnens noch ein weiterer Polizist befand, missglückte die Deeskalation und der im Brunnen befindliche Polizist schoss auf den offensichtlich verwirrten Mann. Dieser starb anschließend an dem Lungendurchschuss.

Auch der Fall der 2011 in einem Frankfurter Jobcenter getöteten Christy Schwundeck erregte bundesweites Aufsehen. Waren schon die Ursachen und der Ablauf des Eskalationsprozesses der um nur wenige Euro Bargeld kämpfenden Hartz-4-Empfängerin höchst dubios, so gipfelte auch dieser Fall mit dem Tod eines Menschen. Die Frau hatte die ihr zustehenden Leistungen nicht erhalten und war völlig mittellos. Daher war sie zu einem Gespräch mit ihrer Sachbearbeiterin in das Jobcenter gekommen und bat dringend um etwas Bargeld, doch ohne Erfolg. Lange Zeit blieb die Frau äußerlich völlig ruhig, widersetzte sich nur der Aufforderung, das Büro ihrer Sachbearbeiterin ohne Bargeld zu verlassen. Selbst die Hinzuziehung der hauseigenen Security ließ ihr Verhalten nicht eskalieren. Erst nachdem zwei Polizisten eintrafen und ihre Identität feststellen wollten, griff sie nach einem mitgebrachten Steakmesser und verletzte damit einen der Polizisten. Auch hier endete es so, dass die messertragende Frau von einer Polizistin mit ihrer Dienstwaffe erschossen wurde. Inwieweit dieser tödliche Schuss, trotz der späteren Einstellung des Verfahrens gegen die Polizistin, verhältnismäßig war, bleibt zumindest höchst zweifelhaft. Die Umstände des Zustandekommens dieser Eskalationsspirale sind ohnehin skandalös.
Dies sind nur drei der bekanntesten Beispiele, bei denen schon reale, aber auch potentielle Messer-Attentäter durch Polizisten mit einer Pistole erschossen wurden. Ob es vielleicht auch andere Möglichkeiten gegeben hätte, diese Konflikte zu lösen, ohne dabei das Leben eines Menschen auszulöschen und wo in einem solchen Falle die eigentlichen Ursachen für die unverhältnismäßige Gefahrenabwehr durch die Beamten zu suchen sind, bedarf einer gründlichen Analyse. Ist es einer unzureichenden Ausbildung der Polizisten geschuldet, sind sie nicht ausreichend mental auf den Eintritt einer solchen Gefahrensituation vorbereitet oder welche Gründe könnte es sonst noch für diese bedenkliche Entwicklung geben? Selbstverständlich geht es bei der Abwehr eines Attentäters nicht darum, „ihn solange mit Wattebällchen zu bewerfen, bis dieser aufgibt“, wie einige der Kommentatoren, es ins Lächerliche ziehend, nach dem Würzburger Anschlag und Künasts kritischer Nachfrage anmerkten. Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, „schoss“ mit seiner Attacke auf Künast haarscharf am Ziel vorbei. Denn die Frage nach der Notwendigkeit zur Art und Weise einer Gefahrenabwehr und deren tödlicher Folge ist und bleibt berechtigt.

Fakt ist: Uns allen kann nicht daran gelegen sein, einer Entwicklung wort- und tatenlos zuzuschauen, wenn Polizisten in kritischen Situationen möglicherweise vorschnell zur Schusswaffe greifen oder diese auch nicht notwendigerweise tödlich einsetzen. Gerade mit Blick auf die innenpolitische Situation in den USA, wo inzwischen regelmäßig Zivilpersonen wegen Nichtigkeiten oder vermeintlichen Verfehlungen misshandelt oder erschossen werden, kann es niemandem egal sein. Die Zahl der dort durch Polizisten getöteten Bürger steigt Jahr für Jahr an und hat inzwischen die erschreckende Zahl von 1.000 Todesopfern pro Jahr erreicht. Die innere Sicherheit in den Vereinigten Staaten hat sich dadurch allerdings keinesfalls erhöht. Das Klima zwischen Polizei und Bevölkerung ist schwer vergiftet und gleicht einem Pulverfass, das jederzeit explodieren kann. Ein weiterer Grund, sich für einen äußerst sorgsamen Umgang der Polizei mit der ihnen verliehenen Gewalt auch hier in Deutschland stark zu machen.


[«*] Lutz Hausstein, Wirtschaftswissenschaftler, ist als Arbeits- und Sozialforscher tätig. In seinen 2010, 2011 und 2015 erschienenen Untersuchungen „Was der Mensch braucht“ ermittelte er einen alternativen Regelsatzbetrag für die soziale Mindestsicherung. Er ist u.a. Ko-Autor des Buches „Wir sind empört“ der Georg-Elser-Initiative Bremen (2012) sowie Verfasser des Buches „Ein Plädoyer für Gerechtigkeit“ (2012).


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