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Titel: Falsch verstandene Humanität?

Datum: 29. Mai 2018 um 13:59 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innen- und Gesellschaftspolitik
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Häppchenweise kommt zur Zeit ans Licht, was in den zuständigen Länder- und Bundesbehörden und im Innenministerium offenbar schon sehr lange bekannt war – beim Abarbeiten der zahlreichen Asylanträge wurde „das Bamf auf marktwirtschaftliche Benchmarks getrimmt“ und „über das Grundrecht auf Asyl wie am Fließband entschieden“, wie es der Gesamtpersonalratschef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) formuliert. Dabei kam es nicht nur zu Unregelmäßigkeiten; die Staatsanwaltschaft ermittelt vielmehr wegen des Verdachts auf „bandenmäßigen Betrug“, bei dem auch und vor allem die Flüchtlinge selbst zu Opfern korrupter Anwälte und Schleuser wurden. Die durch die Schlagzeilen geisternden Zustände in Bremen könnten dabei sogar nur die Spitze des Eisbergs sein. All dies sind Gründe genug, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Doch ausgerechnet die Vorsitzende der Linkspartei stellt sich quer, interpretiert den Skandal nach eigenem Gusto fröhlich um und wittert eine “durchsichtige politische Offensive, um die Politik weiter nach rechts zu drücken und Stimmung gegen Geflüchtete zu machen”. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wie kann es sein, dass im Jahre 2016 iranische Asylbewerber im Saarland eine Gesamtschutzquote von 92,6% zugesprochen bekamen, während in Brandenburg mit 34,4% nur jeder dritte Bewerber anerkannt wurde? Und warum ist die Schutzquote für Bewerber aus Äthiopien in Hessen mit 42% fast viermal so hoch wie in Bayern mit 11,1%? Das Grundrecht auf Asyl gilt bundesweit, aber dennoch scheint es regional sehr unterschiedlich angewendet zu werden. Abweichungen von 20% bis 30% gegenüber dem Bundesschnitt – wohlgemerkt nach oben wie nach unten – sind bei der Übersicht auf Landesebene nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Alleine dies sollte in einem Land, in dem doch angeblich gleiches Recht überall für Alle gelten sollte, schon eine Debatte anstoßen.

Es gibt wohl keinen rechtlichen Bereich, der zur Zeit derart unqualifiziert und unkoordiniert gehandhabt wird, wie das Asylrecht. Hat man das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Zeit vor der “Flüchtlingskrise” personell und materiell auf Sparquote heruntergekürzt, reagierte man sogar mit unverständlicher Zurückhaltung, als der Treck der Flüchtlinge über den Balkan schon in Bayern ankam. Trotz des “Wir schaffen das” der Kanzlerin wurde erst viel zu spät viel zu wenig zusätzliches Personal in Form von Seiteneinsteigern mit zeitlich befristeten Verträgen und “Leihbeamten” von Post, Bahn und Bundeswehr angeheuert, das dann in Crashkursen “geschult” wurde. So kam es, dass komplett überforderte und nahezu ungeschulte Mitarbeiter in den Bamf-Außenstellen über die Anwendung eines Grundrechtes zu entscheiden und Urteile zu fällen hatten, die in vielen Fällen auf die Frage von Leben oder Tod hinausliefen. Das Grundrecht auf Asyl wurde so de facto zu einem Glücksspiel für die Antragssteller.

Verschärft wurde die Situation abermals durch den kaum nachvollziehbaren Ehrgeiz der leitenden Köpfe, “gute Zahlen” zu vermelden. “Gute Zahlen”, das heißt in diesem Kontext, dass möglichst viele Asylfälle im Schnellverfahren abgeurteilt wurden. Der Bamf-Vorsitzende Weise versprach der Kanzlerin stetig neue “Rekorde” bei den abgearbeiteten Fallzahlen und gab diese Weisung knallhart an die ihm untergeordneten Stellen weiter. Hinzu kam wohl das Problem von “tagesaktuellen Stimmungsschwankungen”. Mal hieß es, man müsse schnell alle Asylbewerber “vom Balkan” abarbeiten, also ablehnen; nach der Silvesternacht von Köln waren es dann die Nordafrikaner, die bevorzugt und möglichst schnell abgeschoben werden sollten. Das Grundrecht als Ventil für die öffentliche Stimmung? Es wurde nachgebessert. Doch auch im Laufe der Monate und Jahre kamen keine Fachleute ins Bamf, sondern dafür Horden von Unternehmensberatern von McKinsey und Roland Berger, die nun den Umgang mit dem Grundrecht auf Asyl nach betriebswirtschaftlichen Parametern “optimierten”. Das musste natürlich schiefgehen.

Wer sich politisch links verortet, kann diesen skandalösen Umgang der Regierung und der ihr untergeordneten Ministerien und Bundesämter doch nicht ignorieren. Wer eine Stärkung des Asylrechts fordert, kann doch die Augen nicht verschließen, wenn das Asylrecht zur Manövriermasse ehrgeiziger Behördenchefs und ideologisch bornierter Controller gemacht wird. Aber dies sind ja erst mal “nur” die strukturellen Probleme. Noch schwerwiegender ist der systematische Missbrauch, dem dieser Kontrollverlust erst Tür und Tor geöffnet hat.

Alleine in Bremen soll es nach Angaben der neuen Behördenleitung in 3.332 Fällen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Unregelmäßigkeit heißt im konkreten Fall, dass die ehemalige Behördenleiterin gezielt so viele Asylbewerber wie möglich im Schnellverfahren und ohne Prüfung durchgewunken hat. Obgleich sie dabei gegen so ziemlich jede Dienstvorschrift verstoßen und sogar die Unterschriften ihrer Mitarbeiter gefälscht hat, stellte das Bamf die internen Ermittlungen gegen sie ein und delegierte sie sogar als Beraterin für die Qualitätssicherung an eine spezielle Projektgruppe, die zusammen mit McKinsey neue Checklisten erstellen sollte. Die Dame habe halt aus falsch verstandener Humanität so gehandelt, hieß es in der internen Begründung. 

Nicht ganz so uneigennützig waren jedoch die Netzwerke rund um die Bremer Außenstellenleiterin unterwegs. So haben beispielsweise zwei niedersächsische Anwälte Medienberichten zufolge offenbar in sehr großem Stil Asylbewerber nach Bremen gelotst und sich ihre Dienste von ihnen ordentlich bezahlen lassen. Wenn man sehr konservativ 1.000 Euro pro Fall – man bot den Asylbewerbern eine Rückzahlung in 50-Euro-Raten an – zugrunde legt, liegt der Schaden bei den 1.371 Antragsstellern alleine bei der Bremer Außenstelle bereits im siebenstelligen Bereich. Insgesamt haben die beiden Anwälte sagenhafte 4.568 Asylbewerber vertreten. Bremen scheint nur die Spitze des Eisbergs zu sein. Nachdem eine eifrige bayerische Beamtin, die als Nachfolgerin die Bremer Außenstelle übernommen hatte, Alarm schlug, kommen langsam immer mehr Unregelmäßigkeiten aus immer mehr Außenstellen ans Licht. Gegen zehn Außenstellen ermittelt das Bamf bereits aktiv.

Wie tief die organisierte Kriminalität in diese Fälle verstrickt ist, ist dabei ebenfalls bislang nur zu erahnen. Opfer dieses systematischen Betrugs sind übrigens vor allem die Asylbewerber selbst. Irakische Jesiden, die im Bremer Fall eine Rolle spielen, haben ohnehin mit rund 75% eine sehr hohe Anerkennungsquote. Von vier Bewerbern haben also mindestens drei die Anwaltsgebühren ohne Not bezahlt und wurden dabei übervorteilt. Und auch beim systemischen Versagen der Behörde geht es ja nicht nur darum, dass womöglich zu viele Bewerber im unqualifizierten Hauruck-Verfahren anerkannt wurden, sondern auch darum, dass womöglich ebenso viele Bewerber ohne ausreichende Prüfung abgelehnt wurden. 

Mit diesen Informationen im Hinterkopf liest sich daher auch Katja Kippings Stellungnahme zum Thema höchst befremdlich. Sie bagatellisiert die Vorgänge aus Bremen und stellt ihnen verteidigend die Zahl der Fehlentscheidungen bei Asylverfahren gegenüber, die später von anderen Ämtern oder Gerichten korrigiert wurden. Offenbar versteht sie nicht, dass auch die Fehlentscheidungen vor allem eine Folge der unzureichenden Verhältnisse, der Personalknappheit und der abstrusen Zielvorgaben im Bamf sind. Die Entscheidungen “zuungunsten Geflüchteter” sind somit zwei Seiten ein und derselben Münze. Der Vorsitzenden der Linkspartei scheint der Überblick bei der Migrationsthematik offenbar vollends abhanden gekommen zu sein.

Statt auf inhaltlicher argumentiert Kipping daher lieber auf parteipolitischer Ebene. Wenn zwei rechte Parteien, AfD und FDP, einen Untersuchungsausschuss fordern, um rechtspopulistische Stimmungsmache zu betreiben, solle DIE LINKE ihnen nicht die Stimmen dafür besorgen“, so die Parteivorsitzende, die sich damit auch wieder einmal ungefragt in Fraktionsangelegenheiten einmischt. Dabei ist es vollkommen unerklärlich, warum Frau Kipping einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen im Bamf und im Innenministerium reflexhaft als „rechtspopulistische Stimmungsmache“ einordnet. Dass die AfD diese Bühne dafür nutzen wird, ist klar. Aber das macht sie auch ohne Untersuchungsausschuss. Würde die Linke einen solchen Untersuchungsausschuss verhindern, könnte die AfD sich wieder einmal als Opfer darstellen und da 80% der Bundesbürger dem Bamf mittlerweile misstrauen, wäre dies eine Steilvorlage für die Rechtsextremen. Würde die Linke den Ausschuss indes mittragen, könnte sie der AfD-Hetze aktiv etwas entgegensetzen und der Ausschussarbeit ihren eigenen Stempel aufdrücken. Das geht aber nicht, wenn man sich in der Schmollecke versteckt und sich damit paradoxerweise als treuer wie dummer Jakob schützend vor Merkel, Altmeier, de Maizière und Seehofer stellt, deren Handeln ein solcher Ausschuss ins Visier nehmen müsste.

In der Öffentlichkeit bleibt dabei ohnehin nur hängen, dass die Linke gegen eine parlamentarische Aufklärung der Missstände ist und damit das Grundrecht auf Asyl ad absurdum führt. Ist das noch falsch verstandene Humanität oder ein weiteres selbstmörderisches Manöver im fortwährenden Machtkampf mit der Fraktionsspitze, die sich einen Untersuchungsausschuss durchaus vorstellen kann


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