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Titel: Eine illusionäre Forderung und keine soziale Alternative – Gewerkschaftliche Argumente gegen das Grundeinkommen

Datum: 13. Oktober 2018 um 11:45 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Grundeinkommen, Sozialstaat, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) klingt für viele Gewerkschafter/innen zunächst attraktiv: Allen Menschen soll ein Einkommen garantiert werden, von dem sie leben können. Eine reiche Gesellschaft wie unsere könne das gewährleisten, heißt es zur Begründung. Wer wollte dem widersprechen? Bei genauerer Betrachtung gibt es jedoch eine große Unklarheit, was genau mit dem Grundeinkommen gemeint ist und wie es funktionieren und finanziert werden soll. Von Ralf Krämer.

Dieser Text ist ein exklusiver Abdruck aus dem jüngst erschienenen Buch „Grundeinkommen kontrovers“, das von Christoph Butterwegge und Kuno Rinke bei Beltz Juventa herausgegeben wurde.

Das Grundeinkommen würde der Staat bedingungslos jeder Person auszahlen, unabhängig davon, über welches Einkommen und Vermögen diese ansonsten verfügt. Es soll keinerlei Bedürftigkeitsprüfung geben; vielmehr erhält jede Person einen Betrag in derselben Höhe (Kinder eventuell weniger). Das bedingungslose Grundeinkommen soll hoch genug sein, um die physische Existenz und die gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Gegenleistungen und insbesondere die Suche nach einer Erwerbsarbeit werden nicht verlangt. Manche Konzepte sehen angesichts der mit dem Grundeinkommen verbundenen Zuwanderungsanreize eine Mindestaufenthaltsdauer im Inland vor, bevor ein Anspruch besteht.

Es gibt eine Vielzahl an Modellen, die unter dem BGE-Etikett diskutiert werden (vgl. Tabelle 1). Nicht alle und keins der bisher realisierten Modelle entsprechen den genannten Kriterien. So bezog sich das in Finnland von der rechts- konservativen Regierung beschlossene Grundeinkommensexperiment nur auf 2.000 ausgewählte Erwerbslose, die bisher Arbeitslosenunterstützung bekommen hatten. Es ging um die Erhöhung von Anreizen, auch schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen, und die Vereinfachung des Sozialsystems. Der monatliche Zahlbetrag von 560 Euro lag weit unterhalb der finnischen Armuts(risiko)grenze und wurde mit anderen Sozialleistungen verrechnet.

Begründungen und Behauptungen, auf denen die BGE-Konzepte beruhen, müssen kritisch hinterfragt werden. Es ist zu prüfen, ob es sich dabei nicht um bloße Mythen handelt oder ob vielleicht ganz andere, teilweise gegenteilige Effekte zu erwarten sind. Ein Grundproblem liegt darin, dass in der Regel nur die vermeintlichen Auswirkungen auf der individuellen Ebene betrachtet werden. Gesellschaftlich, ökonomisch und politisch ist jedoch nichts „bedingungslos“, und diese Bedingungen kann man weder ignorieren noch „wegbeschließen“, wenn man ein Grundeinkommen umsetzen will.

  1. Sozial orientierte und neoliberale Konzepte

    Grob können zwei Pole in der BGE-Diskussion unterschieden werden: Auf der einen Seite befinden sich sozial und humanistisch motivierte, politisch eher links angesiedelte Modelle. Ihre Ziele sind weitreichend: die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung, Kontrollen und Sanktionen, die Umverteilung von oben nach unten, die Entkopplung von Erwerbsarbeit und sozialer Sicherung, die Aufwertung von Tätigkeiten außerhalb der Erwerbsarbeit sowie die Beendigung des Arbeits- und Wachstumszwangs, womöglich gar als emanzipatorische Alternative zur entfremdeten Lohnarbeit.

    Dementsprechend liegt die angestrebte Höhe des Grundeinkommens für Deutschland bei mindestens 1.000 Euro monatlich. Gefordert werden von einigen BGE-Befürworter(inne)n bis zu 1.500 Euro plus zusätzliche Sonderbedarfe. Renten- und Krankenversicherung sowie Arbeitnehmer- und sonstige soziale Rechte und Leistungen sollen ihrer Meinung nach erhalten bleiben. Entfallen würden Kindergeld und bedarfsabhängige Sozialleistungen, die steuerfinanziert sind.

    Auf der anderen Seite stehen mehr oder minder neoliberale Modelle. Auch die Vorstandsmitglieder großer Technologiekonzerne aus dem Silicon Valley oder von Siemens, Telekom und SAP, die sich für ein Grundeinkommen ausgesprochen haben, dürften eher solche Modelle favorisieren. Diese erfüllen die genannten strengen Kriterien für ein bedingungsloses Grundeinkommen höchstens teilweise, werden aber gleichwohl als BGE-Konzepte diskutiert. Die veranschlagte Höhe der Leistung reicht von einem Niveau unterhalb des Hartz-IV-Regelbedarfs bis zu etwa 1.000 Euro im Monat. Davon müssten aber noch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bezahlt werden.

    Der frühere Präsident des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts, Thomas Straubhaar, formulierte in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin Capital sehr klar, worum es geht: „Das Grundeinkommen ersetzt den heutigen Sozialstaat im Prinzip vollständig. Gesetzliche Altersabsicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden abgeschafft. Wer etwas haben möchte über das Grundeinkommen hinaus, muss sich selbst privat versichern.“ Bereits im April 2006 ließ das seinerzeit von Straubhaar geleitete Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut verlauten: „Ebenso werden alle sozialpolitisch motivierten Regulierungen des Arbeitsmarktes gestrichen. Der Kündigungsschutz entfällt. […] Es gibt keinen Flächentarifvertrag mehr und keine Mindestlöhne, sondern von Betrieb zu Betrieb frei verhandelbare Löhne. Es gibt keine Sozialklauseln. […] Ein Niedriglohnjob wird zum willkommenen Zusatzverdienst.“

    Begründet werden diese Forderungen mit vermeintlich größeren Freiheiten für alle. Doch die wirklichen Nutznießer eines solchen Umbaus wären andere: Die Unternehmer sollen von lästigen sozialen Verpflichtungen und „Lohnnebenkosten“ befreit werden. Den privaten Versicherungskonzernen würden gigantische neue Geschäftsfelder eröffnet. Sie ärgern sich seit jeher darüber, dass durch die gesetzliche Sozialversicherung viele hundert Milliarden Euro Beitragszahlungen jährlich an ihnen vorbeifließen, an denen sich nichts verdienen lässt. Freie Marktwirtschaft und freies Unternehmertum sollen sich ungehemmt entfalten können. Das anthroposophisch begründete Modell des Gründers des Drogeriemarktkonzerns dm, Götz W. Werner, ist im Kern gleichfalls hier einzuordnen.

  2. Grundeinkommen gegen Armut und Ausgrenzung?

    Eine andere Begründung für das Grundeinkommen ist die Überwindung von Armut. Zugleich sollen bedrängende Bedürftigkeitsprüfungen und Sanktionen bei Pflichtverletzungen im bestehenden Sozialleistungssystem abgeschafft werden. Angesichts von Hartz IV und der damit oft verbundenen Schikanen, verbreiteter prekärer Selbstständigkeit und schlechter Jobs mit Löhnen, von denen man kaum leben kann, ist es verständlich, dass sich viele mittelbar oder unmittelbar Betroffene davon die Lösung ihrer Probleme erhoffen.

    Doch zur Bekämpfung von Armut und Unterversorgung wären verbesserte bedarfsabhängige Leistungen viel naheliegender und geeigneter als ein pauschales Grundeinkommen für alle. Bei Krankheit oder Behinderung sowie in teuren Wohngegenden wären deutlich höhere Leistungen, aber auch weiterhin Bedürftigkeitsprüfungen erforderlich. Wohnkosten sind individuell und regional sehr unterschiedlich. So lagen Anfang 2017 die durchschnittlichen monatlichen Kosten der Unterkunft von Singles im Alg-II-Bezug im Kreis Kelheim bei 170 Euro, in Berlin bei 335 Euro und im Kreis Miesbach bei 467 Euro. Es wäre auch nicht gerecht, wenn Menschen, die in einer schuldenfreien eigenen Wohnung wohnen, genauso viel bekämen wie Menschen, die hohe Mieten zahlen müssen. Zudem wären Singles gegenüber Paar- oder Familienhaushalten mit geringeren Wohnkosten pro Person benachteiligt.

    Verbesserte bedarfsabhängige Leistungen könnten repressionsfrei und grund- rechtskonform gestaltet werden. Die Grundsicherungsleistungen müssten deutlich erhöht, Vermögensanrechnungen gelockert und Sanktionen abgeschafft werden. Durch eine Praxis, die auf armutsgefährdete Bevölkerungsgruppen zugeht und ihnen Leistungen anbietet, bei Bedarf auch über die Höhe eines pauschalen Grundeinkommens hinaus, könnte auch verdeckte Armut weitgehend abgebaut werden. Vorrangig zur Verringerung der Armut sind weiterhin die Anhebung der Löhne und die Zurückdrängung prekärer Beschäftigung sowie bessere Leistungen der gesetzlichen Rente.

    Manche BGE-Anhänger/innen betrachten die Ermittlung und Prüfung von Bedürftigkeit als solche schon als Repression oder Diskriminierung. Doch die Erfassung von Einkommen, Vermögen und Bedarfen ist für einen gerechten Sozialstaat erforderlich. Die Gesellschafft erhebt den berechtigten Anspruch, dass die Verwendung öffentlicher Finanzmittel zielgerichtet und die Erhebung gleichmäßig und nach finanzieller Leistungsfähigkeit erfolgt. Die Erfassung und Kontrolle aller Einkommen und Vermögen für die Besteuerung müsste mit einem Grundeinkommen sogar weitaus umfassender und schärfer als bisher erfolgen, um die immensen zusätzlich erforderlichen Finanzmittel einzutreiben.

    Der entscheidende „Vorteil“ eines Grundeinkommens gegenüber verbesserten bedarfsabhängigen Leistungen bestünde nicht in einer wirksameren Armutsbekämpfung, sondern darin, dass der Mehrheit der Haushalte, die bereits über hinreichende Einkommen verfügen, zusätzlich in die eine Tasche ein Grundeinkommen gesteckt und es zugleich aus der anderen Tasche über exorbitant höhere Abgaben wieder herausgezogen würde, um es finanzieren zu können. Das bedingungslose Grundeinkommen wäre ein gigantisches Umverteilungskarussell mit gravierenden Nebenwirkungen, das überwiegend an Menschen gezahlt würde, die es gar nicht brauchen.

  3. Finanzierungsprobleme

    Unternehmensvertreter/innen und Neoliberale argumentieren häufig mit vermeintlichen ökonomischen und insbesondere finanziellen Sachzwängen – „das ist nicht finanzierbar“ – und verbergen dahinter ihre eigenen Interessen. Gewerkschafter/innen widersprechen diesen Behauptungen und weisen darauf hin, dass die Gesellschafft über genügend Reichtum verfüge und Umverteilung möglich und nötig sei. Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden und sozusagen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden, ökonomische und finanzielle Fragen seien per se irrelevant oder neoliberal. Es ist erforderlich, konkret zu zeigen und Konzepte vorzulegen, wie eine solidarische Finanzierung und Umverteilung aussehen könnte. So haben die DGB-Gewerkschaften zur Bundestagswahl 2017 ein Steuerkonzept vorgelegt, mit dem durch Einführung einer Vermögensteuer und Reform der Erbschaftsteuer, Einführung einer Finanztransaktionsteuer (Tobin Tax), einen höheren Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer, eine Gemeindewirtschaftsteuer und besseren Steuervollzug etwa 60 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen auf sozial gerechte Weise erzielt werden sollten. Bei der Forderung nach Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens geht es aber um ganz andere Größenordnungen.

    Die BGE-Finanzierung ist ein zentraler Punkt, in welchem sich die einzelnen Modelle unterscheiden. Einige setzen auf massiv erhöhte Mehrwert- und Verbrauchsteuern, andere eher auf Steuern auf Einkommen und Vermögen oder den Kapitalverkehr. Wieder andere Modelle setzen auf neu eingeführte Abgaben, auf Einnahmen aus staatlichen Kapitalanteilen an Unternehmen oder auf einen Mix daraus. Die Annahmen und Berechnungen sind teilweise kaum nachvollziehbar und in erheblichem Maße fragwürdig oder unrealistisch. Derart tiefgreifende und umfangreiche Eingriffe würden auf jeden Fall erhebliche und nicht absehbare ökonomische und Verhaltensänderungen zur Folge haben. Das schlichte Hochrechnen und Aufaddieren beabsichtigter Mehreinnahmen reicht da nicht.

    Für eine realistische Beurteilung ist es wichtig, sich zunächst einige grundlegende Größenordnungen und Zusammenhänge klarzumachen. Wir nehmen für Beispielrechnungen ein Grundeinkommen in Höhe von 1.000 Euro monatlich für jede/n an und betrachten Deutschland im Jahr 2016 (Tabelle 2). Dieses Grundeinkommen würde brutto knapp eine Billion oder 1.000 Milliarden Euro im Jahr kosten (1.000 Euro im Monat mal 12 Monate mal 83 Millionen Einwohner = 996 Milliarden Euro). Wir betrachten preisbereinigte Größen und unterstellen, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt und das Nationaleinkommen im Gefolge der BGE-Einführung unverändert blieben – eine optimistische Annahme. Wir betrachten im Folgenden die Finanzierungsmöglichkeiten sozial ausgerichteter BGE-Varianten. Die folgenden Überlegungen gelten unabhängig von bestimmten konkreten Finanzierungsmodellen und sollen allgemeine Bedingungen und Grenzen deutlich machen.

    In sozial ausgerichteten BGE-Modellen dürften lediglich steuerfinanzierte Einkommensleistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, Elterngeld und Bafög wegfallen. Laut Sozialbericht 2017, Tabelle III-1, waren das 2016 etwa 92 Milliarden Euro plus vielleicht 4 Milliarden Euro damit verbundene Verwaltungskosten. Es würden also nur wenig mehr als 10 Prozent der im Sozialbudget aufgeführten Sozialleistungen entfallen, womit nur ein kleiner Bruchteil der BGE-Kosten gegen finanziert werden könnte. Beitragsbegründete Leistungen aus den Sozialversicherungen und auch Pensionen sowie andere öffentliche Leistungen dürften nicht wegfallen. Sonst wäre das Grundeinkommen nicht bedingungslos und auch nicht gerecht, denn die Leistungsansprüche der Versicherten würden faktisch enteignet. Diese würden gleichheitswidrig benachteiligt, wenn zugleich andere „privat“ erworbene Einkommen, Vermögen und Versicherungsansprüche nicht angerechnet werden sollen.
    Nach Abzug der genannten wegfallenden Sozialleistungen würde ein solches Grundeinkommen netto rund 900 Milliarden Euro jährlich kosten. Das ist noch einmal ebenso viel, wie alle Gemeinden, Länder und Bund insgesamt ausgeben oder wie der gesamte Sozialstaat bisher kostet. Die Einführung eines solchen Grundeinkommens würde die „Staatsquote“, also das Verhältnis der Ausgaben von Staat und Sozialversicherungen zum Bruttoinlandsprodukt, von 44 auf 73 Prozent erhöhen.

    Durch ein Grundeinkommen als solches entstehen gesamtwirtschaftlich keine zusätzlichen realen Einkommen. Die 900 Milliarden Euro müssten für ein Grundeinkommen als laufender Einkommensstrom jedes Jahr neu umverteilt werden. Es macht daher keinen Sinn, private Vermögensbestände, die staatliche Geldschöpfung oder für die Bankenrettung aufgewendete Beträge, die den staatlichen Schuldenstand einmalig um etwa 300 Milliarden Euro erhöht haben, als Vergleichsgrößen heranzuziehen. Um das Grundeinkommen auszahlen zu können, ohne alle Einkommen (einschließlich des Grundeinkommens selbst) durch eine sich ständig beschleunigende Inflation fortschreitend zu entwerten, müssten in etwa gleichem Umfang andere Einkommen bzw. ihre Kaufkraft durch erhöhte Abgaben gemindert werden.

    Alle Einkommen beruhen letztlich auf Wertschöpfung durch Erwerbsarbeit. Selbst wenn einzelne Produktionsprozesse vollautomatisch wären, gilt dies gesamtwirtschaftlich. Die primäre Quelle aller Einkommen sind die Verkaufserlöse der produzierten Waren (einschließlich Dienstleistungen). Die so entstehende Nettowertschöpfung, also nach Abzug von Vorleistungen und Abschreibungen für den Wertverlust von Anlagen, wird verteilt auf Löhne einerseits sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen andererseits. Sozialleistungen und auch ein Grundeinkommen sind gesamtwirtschaftlich keine zusätzlichen Einkommen, sondern beruhen auf Umverteilung durch Steuern und Abgaben. Diese müssen letztlich immer aus dem Volkseinkommen aufgebracht werden bzw. mindern als indirekte Steuern die Kaufkraft der Primäreinkommen. Die in Privathaushalten oder ehrenamtlich unbezahlt geleistete Arbeit ist zwar unverzichtbar, kann aber zur Finanzierung des Grundeinkommens nichts beitragen.
    Die Vorstellung, dass sich die BGE-Finanzierung daraus speisen kann, dass Maschinen oder Roboter Steuern zahlen, ist irreführend. Maschinen zahlen keine Steuern. Es wären immer die Eigentümer, welche die Steuern entrichten müssten. Auch das Argument, der Reichtum beruhe heutzutage vor allem auf den Anlagevermögen, Infrastrukturen und Wissensbeständen, die historisch bereits erarbeitet wurden, trägt nicht. Denn diese führen nur dann zu neuer Wertschöpfung und Einkommen, wenn sie durch lebendige Arbeit für die Produktion neuer Güter und Dienstleistungen genutzt werden. Eine Wertschöpfungsabgabe, die den Einsatz von Maschinen und anderem Kapital mit zusätzlichen Abgaben belegt, wäre lediglich eine veränderte Bemessungsgrundlage. Sie könnte als ergänzendes Finanzierungsstandbein des Sozialstaates sinnvoll sein, würde aber nicht annähernd für ein Grundeinkommen ausreichen.

    Die primäre verteilungspolitische Aufgabe besteht nach wie vor darin, den Anteil der Löhne am Volkseinkommen – die Lohnquote – zu halten oder zu steigern. So würde zugleich die Finanzierung des Sozialstaates gesichert. Wenn das nicht gelänge und die Lohnquote stark sinken würde, wäre es erst recht illusorisch, den Ausfall durch stark erhöhte Abgaben der Unternehmen kompensieren zu wollen, zumal den Beschäftigten auf diesem Feld – anders als bei den Löhnen – keine gewerkschaftlichen Kampfmittel zur Verfügung stehen.

    Einige behaupten, die BGE-Finanzierung könne zulasten der Reichen und der Kapitaleinkommen erfolgen. Doch auch das ist unrealistisch. Es führt kein Weg daran vorbei, dass die breite Masse der abhängig Beschäftigten den Löwenanteil der für ein Grundeinkommen erforderlichen Geldmittel aufbringen müsste, und zwar unabhängig davon, welche Steuererhöhungen man sich dafür ausdenkt – von der politischen Durchsetzbarkeit ganz abgesehen. Das verdeutlicht der Blick auf die finanziellen Größenordnungen des Bruttonationaleinkommens (vgl. Abbildung 1).
    Gewinne und Vermögenseinkommen reichen für die BGE-Finanzierung bei Weitem nicht aus und können im Kapitalismus auch nicht unbeschränkt abgeschöpft werden, erst recht nicht bei internationaler Kapitalverkehrsfreiheit. Zudem sind darin auch die Arbeitseinkommen von Selbstständigen und Mietwerte selbstgenutzten Wohneigentums enthalten. Eine Verdopplung aller bestehenden Steuern auf Gewinne und Vermögenseinkommen erbrächte rechnerisch etwa 160 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr. Es verblieben also noch etwa 740 Milliarden Euro an Kosten, die zusätzlich aufgebracht werden müssten (vgl. Tabelle 2).

    Zwangsläufig müsste die Abgabenbelastung der abhängig Beschäftigten enorm erhöht werden, entweder direkt oder indirekt über Mehrwert- und Verbrauchsteuern. Zum Vergleich: Die gesamten Lohnsteuereinnahmen betrugen 2016 (vor Abzug von Kindergeld) 223 Milliarden Euro. Die Mehrwertsteuer erbrachte bei einem Normalsatz von 19 Prozent 219 Milliarden Euro.
    2016 betrugen die Bruttolöhne gesamtwirtschaftlich 1.311 Milliarden Euro, die Summe aller Einkommensleistungen der Sozialversicherungen (vor allem Renten), Pensionen und anderer Altersversorgungseinkommen 387 Milliarden Euro, zusammen 1.698 Milliarden Euro. Um die genannten 740 Milliarden Euro durch Einkommensteuern zu finanzieren, müssten alle Bruttolöhne, Renten und Pensionen ab dem ersten Euro zusätzlich (!) mit 44 Prozent Steuern belegt werden (740/1698 = 0,44). Die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bruttolöhne mit Steuern und Sozialbeiträgen würde sich damit von heute 34 Prozent (16,4 Prozent Lohnsteuer und 17,4 Prozent Sozialbeiträge) auf 78 Prozent weit mehr als verdoppeln.

    Für eine alternative Finanzierung von 900 Milliarden Euro zusätzlichen BGE-Ausgaben allein durch die Mehrwertsteuer müsste deren Aufkommen verfünffacht werden. Das würde zu massiven Preiserhöhungen führen. Um ein Grundeinkommen von – wie angenommen – preisbereinigt 1.000 Euro monatlich zahlen zu können, müssten diese Preissteigerungen durch ein entsprechend höheres Grundeinkommen ausgeglichen werden. Dies würde wiederum zur Finanzierung noch erheblich höhere Mehrwertsteuersätze erfordern. Im Endeffekt wären Mehrwertsteuersätze in der Größenordnung von 150 Prozent erforderlich.
    Die Anreize zu Schwarzarbeit sowie Steuer- und Sozialbeitragshinterziehung würden unter diesen Bedingungen sehr stark zunehmen. Alle Verkaufserlöse sowie bezahlten Arbeiten und Einkommen müssten flächendeckend kontrolliert werden. Denn die reguläre Erwerbsarbeit und die ökonomische Wertschöpfung müssten auf dem gleichen Niveau wie bisher weitergehen und möglichst vollständig mit Steuern und Sozialbeiträgen belegt werden. Sonst würden die Einnahmequellen zur Finanzierung eines Grundeinkommens fortschreitend untergraben. Die Annahme, dass bei diesen Abgabensätzen keine größeren Ausweichreaktionen und negativen wirtschaftlichen Entwicklungen aufträten, erscheint illusorisch.

    Die Gestaltung eines Grundeinkommens in Form einer „negativen Einkommensteuer“ würde an den dargestellten Problemen nichts ändern. Vielmehr würde das Grundeinkommen bei Personen mit einem höheren Einkommen und entsprechenden steuerlichen Abzügen nur mit der Steuerzahlung verrechnet. Die steuerlichen Regelungen müssten in gleichem Umfang mit enorm erhöhten Sätzen ohne Freibeträge angewendet werden und von jedem zusätzlich verdienten Euro bliebe entsprechend wenig übrig.

    Wesentlich realistischer erscheinen demgegenüber neoliberale Konzepte. Die Höhe und damit die Kosten des Grundeinkommens wären geringer und die Finanzierung würde überwiegend durch den Wegfall bisheriger Sozialleistungen erfolgen, wenn auch Renten und Pensionen, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Leistungen gestrichen würden. Das verbleibende zusätzliche Umverteilungsvolumen könnte etwa durch eine kräftige Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden.

    Doch ganz so einfach wäre auch das nicht, denn auf Beitragszahlungen begründete Sozialversicherungsansprüche genießen verfassungsrechtlich eigentumsähnlichen Schutz und könnten nicht so einfach gestrichen werden. Es wäre ein mindestens 40-jähriger Übergangszeitraum erforderlich, weil alle bereits erworbenen Ansprüche weiterhin bedient werden müssten. Daher ist auch die Umsetzung neoliberaler BGE-Modelle zunächst sehr unwahrscheinlich. Als möglicher Entwicklungspfad, der mit einer fortschreitenden Reduzierung von Leistungen und einer Privatisierung der Sozialversicherungen eingeschlagen werden könnte, stellen neoliberale BGE-Konzepte dennoch eine erhebliche Gefahr dar. Sie wären auf jeden Fall für die Mehrheit der Beschäftigten und viele auf Sozialleistungen angewiesene Menschen mit großen Nachteilen verbunden, besonders wenn sie gesundheitliche Beeinträchtigungen oder etwa überdurchschnittliche Wohnkosten hätten.

  4. Verteilungswirkungen

    Über die gesamte Be- oder Entlastungswirkung eines sozial ausgerichteten Grundeinkommens lässt sich nur spekulieren. Sie hinge stark von der Höhe und Ausgestaltung des Grundeinkommens, den Ausgangsbedingungen des jeweiligen Haushalts sowie der Entwicklung von Erwerbseinkommen in einer Wirtschaft mit Grundeinkommen ab. Zudem sind BGE-Konzepte umso unrealistischer, je höher das vorgesehene Grundeinkommen sein soll, besonders sozial gestaltete Konzepte also besonders irreal.

    Zunächst stünde der höheren Abgabenbelastung der Haushalte eine Steigerung der verfügbaren Einkommen durch die BGE-Zahlung gegenüber. Profitieren würden jedenfalls Personen, deren verfügbare Einkommen vorher geringer als das Grundeinkommen waren. Das beträfe zunächst Erwerbslose sowie einen Teil der Rentner/innen. Wie viele Personen das wären, hinge davon ab, wie hoch der BGE-Zahlbetrag ausfiele. Ohne Hilfe in besonderen Lebenslagen, Sozialpass, GEZ-Befreiung, Bildungsgutscheine, Zuzahlungsbefreiungen, soziale Wohnraumförderung usw. würden vor allem viele Menschen schlechter gestellt werden, die einen besonders hohen Bedarf haben.

    Die Mehrheit der Wohnbürger/innen, etwa 50 Millionen bzw. 60 Prozent der Bevölkerung, lebt hierzulande in Haushalten, deren Haupteinkommensquelle Löhne sind. Sie beziehen etwa 95 Prozent aller Löhne und müssten daher ganz überwiegend die höheren Abzüge tragen. Da die Erwerbstätigen aber auch den größten Teil des Grundeinkommens für Nichterwerbstätige finanzieren müssten, würde die Gesamtheit der Arbeitnehmerhaushalte unter dem Strich draufzahlen. Haushalte mit nur einer erwerbstätigen Person oder mit mehreren Kindern könnten begünstigt werden. Die Progression der Besteuerung, also die stärkere Belastung von Personen mit hohen Einkommen durch ansteigende Steuersätze, würde dagegen abnehmen, weil die Steuersätze für alle massiv erhöht werden müssten. Auch bei der Verrechnung als „negative Einkommensteuer“ würden von jedem zusätzlich verdienten Euro nur ca. 20 Cent übrigbleiben. Den meisten Personen würde ein Grundeinkommen in die eine Tasche hineingesteckt und aus der anderen wieder herausgezogen.

    Sozial orientierte BGE-Anhänger/innen behaupten, mit dem Grundeinkommen hätten es die Menschen nicht mehr nötig und wären deshalb auch nicht mehr bereit, schlechte und gering bezahlte Jobs anzunehmen. Deshalb würden die Löhne automatisch steigen. Diese Erwartung geht aber daran vorbei, wie Arbeitsmärkte und Lohnbildung im Kapitalismus funktionieren. Die Löhne der verschiedenen Beschäftigtengruppen sind auf Grundlage des gesellschaftlichen Produktivitätsniveaus in historischen Auseinandersetzungen durchgesetzt und in Tarifverträgen fixiert worden. Ansonsten kommt es auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf den jeweiligen Arbeitsmärkten an.

    Für die allermeisten Beschäftigten würde das Grundeinkommen nicht ausreichen, um ihren Lebensstandard zu halten. Menschen mit eher geringeren oder überreichlich vorhandenen und angebotenen Qualifikationen müssten weiterhin um eine begrenzte Zahl von Jobs konkurrieren. Es ergäben sich niedrige Löhne. Nur Personen mit besonderen und höheren Qualifikationen, die von Unternehmen stark nachgefragt werden, könnten individuell relativ hohe Löhne durchsetzen.

    Annähernd gleiche „Augenhöhe“ mit Arbeitgebern lässt sich für die allermeisten Beschäftigten nur herstellen, wenn sie ihnen nicht einzeln, sondern gewerkschaftlich organisiert als Kollektiv gegenübertreten. Es ist empirisch belegt, dass vor allem starke Gewerkschaften und Tarifvertragssysteme die Lohnungleichheit in Grenzen halten, weil sie die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt einschränken und so die Kräfteverhältnisse zugunsten der Lohnabhängigen verändern. Ansonsten hängt die Verhandlungsposition entscheidend davon ab, ob es einen Überschuss oder einen Mangel an Arbeitskräften mit der geforderten Qualifikation gibt.
    Gewichtige Gründe sprechen für die Annahme, dass ein Grundeinkommen zu noch größeren Lohnunterschieden und zu einer Senkung der Löhne für große Teile der Beschäftigten führen würde. Bisher ist der Mindestanspruch, dass der Lohn bei Vollzeitbeschäftigung mindestens existenzsichernd sein muss. Das ist auch die zentrale Begründung für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Doch mit einem Grundeinkommen könnte dies nicht mehr geltend gemacht werden, denn jeder Lohn hätte ja den Charakter eines Zuverdienstes zum Grundeinkommen.

    Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle wäre faktisch der universelle Kombilohn als Lohnsubvention für die Unternehmen. Schon heute sind Minijobs und andere typische „Zuverdienst-Jobs“ meist besonders schlecht bezahlt, obwohl das Einkommen oft auch ohne diesen Zuverdienst zum Leben reichen würde – jedenfalls auf dem niedrigen Niveau, das ein Grundeinkommen abdecken könnte. Doch selbst nur ein paar hundert Euro mehr im Monat zusätzlich wären lohnend und würden das Gesamteinkommen spürbar aufbessern. Noch viel mehr Beschäftigte als heute wären daher vermutlich bereit, für einen minimalen Lohn zu arbeiten. Dies war auch der Hintersinn etwa des BGE-Experiments in Finnland. Vertreter neoliberaler Konzepte formulieren ganz offen, dass sie Mindestlohn, Arbeitnehmerrechte und Tarifverträge beseitigen wollen. Götz W. Werner sieht sogar eine Verrechnung des Lohns mit dem Grundeinkommen vor: „Wenn beispielsweise eine Polizistin heute 1.500 Euro verdient und das Grundeinkommen wäre 1.000 Euro, dann würde sich für sie zunächst nichts ändern, als dass ihr Einkommen dann aus zwei Teilen besteht: 500 Euro Gehalt und 1.000 Euro Grundeinkommen.“

    In sozial ausgerichteten BGE-Konzepten wird dagegen die Beibehaltung des Mindestlohns und anderer Arbeitnehmerrechte gefordert. Dass es aber unter dem Druck eines Grundeinkommens noch hinreichende gesellschaftliche Kräfte gäbe, um das aktuelle arbeitsrechtliche Schutzniveau zu halten, ist zu bezweifeln.

    Viele prekär Selbstständige bieten ihre Leistungen schon heute notgedrungen zu Dumpingbedingungen an, weil sie sonst keine Aufträge bekämen. Der Spielraum dafür wäre mit einem Grundeinkommen noch viel größer. Dadurch würde der zerstörerische Konkurrenzdruck auf Betriebe, die Arbeitskräfte zu tariflichen oder auch Mindestlohnbedingungen beschäftigen, massiv verschärft. Wenn mit einem Grundeinkommen noch mehr Menschen in Teilzeit- und Minijobs oder als Solo-Selbstständige arbeiten könnten, würde dies zu einem stärkeren Druck auf die Löhne und einer abnehmenden Organisationsbereitschaft der Beschäftigten führen. Tarifverträge und Gewerkschaften würden geschwächt, die Einkommensschere würde noch weiter auseinandergehen. Zudem wäre in Anbetracht der extrem hohen Abgabensätze der Anreiz weit höher als heute, lediglich „informell“ zu arbeiten. Dies würde aber die Lohnstrukturen und die Finanzierung des Sozialstaates wie des Grundeinkommens selbst fortschreitend untergraben.

    Die Profitansprüche der Unternehmen und der Kapitalanleger würden dagegen durch ein Grundeinkommen nicht gemindert. Hier wäre weiterhin das Streben nach höchstmöglicher Rendite das entscheidende Kriterium für Investitions- und Anlageentscheidungen.

  5. Die Bedeutung der Erwerbsarbeit

    Die Grundeinkommensszene behauptet, dass der Gesellschaft zunehmend die (Erwerbs-)Arbeit ausgehe. Eine Politik für Vollbeschäftigung wird weithin abgelehnt oder für aussichtslos erklärt. Die arbeitssparende Digitalisierung mache das Grundeinkommen, verstanden als Entkopplung von Erwerbsarbeit und Einkommen, unumgänglich.

    Doch gesamtwirtschaftlich wächst die Produktivität heute schwächer und nicht etwa stärker als früher. In den 1970er-Jahren betrugen die durchschnittlichen Produktivitätssteigerungen hierzulande noch 4 Prozent, in den 1980er- und 1990er-Jahren über 2 Prozent. Seit 2000 beläuft sich das durchschnittliche Produktivitätsplus nur noch auf 1,2 Prozent. In anderen Ländern ist die Tendenz vergleichbar. Durch die weitere Digitalisierung wird sich das nur graduell ändern und die Zahl der Erwerbstätigen sowie das Volumen der bezahlten Arbeit steigen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass im Jahr 2022 weltweit 3,4 Milliarden Menschen erwerbstätig sein werden, davon 54 Prozent abhängig Beschäftigte, nach 2,6 Milliarden und knapp 48 Prozent im Jahr 2000. In den entwickelten Ländern ist mehr denn je die große Mehrheit, und zwar Frauen wie Männer, darauf orientiert, Erwerbsarbeit zu leisten. Daher wird sich die Legende vom „Ende der Arbeit“ auch in den kommenden Jahrzehnten nicht bewahrheiten (vgl. Abbildung 2).

    Wo die Erwerbslosigkeit stark gestiegen ist, z.B. in Südeuropa oder in Ostdeutschland nach der Vereinigung, war dies eine Folge von ökonomischen Krisen und nicht von Produktivitätssprüngen. Ein großes Problem ist allerdings, dass besonders Teilzeitarbeit sowie prekäre, unsichere und schlecht bezahlte Jobs zugenommen haben. Aber auch dies ist keine notwendige Folge des technischen Fortschritts, sondern einer Deregulierung des Arbeitsmarktes im neoliberalen Geiste.

    Eine Entkopplung von Erwerbsarbeit und Einkommen ist in der bestehenden Gesellschaft nur für Einzelne möglich, aber nicht gesamtwirtschaftlich und von der Finanzierung her. „Von der Erwerbsarbeit trennen lassen sich bloß der individuelle Rechtsanspruch auf Transferleistungen, den jemand geltend macht, und der Zuteilungsmechanismus, nach dem die Zahlungen erfolgen.“ Das bedingungslose Grundeinkommen wäre eine Geldleistung, darauf gerichtet, dass man damit etwas kaufen kann. Doch alle Güter und Dienstleistungen, die kaufbar sind, werden mittels Erwerbsarbeit produziert. Zugleich entstehen dabei als Verkaufserlöse die Primäreinkommen, verteilt auf Löhne einerseits sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen andererseits. Alle übrigen Einkommen, auch ein Grundeinkommen, beruhen auf Umverteilung eines Teils dieser Einkommen. Wer Geld ausgibt, um etwas zu kaufen, setzt damit Erwerbsarbeit in Gang. Er oder sie veranlasst, dass andere gegen Entgelt arbeiten, nicht weil es ihnen Spaß macht oder sie diese Arbeit besonders sinnvoll finden, sondern weil sie Bedürfnisse derjenigen befriedigen, die bezahlen.

    Wer ein Grundeinkommen fordert, setzt darauf, dass dies auch zukünftig so funktioniert. Das bedingungslose Grundeinkommen würde wie jede Geldleistung vollständig auf Warenproduktion durch Erwerbsarbeit beruhen. Die Behauptung, das Grundeinkommen sei eine emanzipatorische Alternative zum Erwerbsarbeitszwang und alle könnten nach seiner Einführung endlich arbeiten, was und wie sie es gern täten und sinnvoll finden, geht an der Realität vorbei. Je mehr Menschen sich an der Erwerbsarbeit nicht beteiligen bzw. von ihr ausgegrenzt werden, desto mehr Erwerbsarbeit müssen andere leisten, um einen bestimmten Umfang an Waren und Dienstleistungen sowie Einkommen zu erwirtschaften.

    Die Vorstellung, es gäbe ein Grundeinkommen ohne Erwerbsarbeit, ist etwa so absurd wie die, der Strom komme aus der Steckdose ohne Stromerzeuger, die ihn einspeisen. Das zugunsten eines bedingungslosen Grundeinkommens vorgebrachte Argument, viele Menschen könnten dann mehr Zeit für das Ehrenamt, die Familie und selbstgewählte Tätigkeiten aufwenden, ist zwiespältig. Nähme das Gesamtvolumen der Erwerbsarbeit ab, würde zugleich die ökonomische und finanzielle Basis des Grundeinkommens untergraben. Gleiches gilt für die abnehmende Erwerbstätigkeit infolge der Automatisierung von Produktionsprozessen oder ökonomischer Krisen. Das bedingungslose Grundeinkommen wäre weder eine emanzipatorische Alternative zur Erwerbsarbeit noch ein Ausweg bei steigender Massenerwerbslosigkeit.

    Für das Problem sozialer Ausgrenzung durch Erwerbslosigkeit wäre ein Grundeinkommen ohnehin keine Lösung. Eine regelmäßige Geldzahlung reicht nicht aus, um gesellschaftliche Teilhabe und Integration zu gewährleisten. Von grundlegender Bedeutung ist vielmehr eine gute und gut bezahlte Arbeit, die den Fähigkeiten und Neigungen des Menschen möglichst gerecht wird und mit sozialer Einbindung, Anerkennung und Selbstbestätigung verbunden ist. Sie erbringt ein Einkommen, das höher als ein noch so komfortables Grundeinkommen liegt. Dies entspricht auch dem zentralen Interesse, das Beschäftigte wie Erwerbslose äußern. Das entscheidende Problem dabei ist die Massenerwerbslosigkeit, die Menschen ausgrenzt und sie unter enormen Druck setzt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte dazu führen, dass dies noch weniger als heute als gesellschaftliches Kardinalproblem erkannt und seine Lösung als politische Kernaufgabe betrachtet würde. Erwerbslosigkeit könnte dann als eine freie Entscheidung von Menschen hingestellt werden, die es vorziehen, allein vom Grundeinkommen zu leben.

    Anhänger/innen des Grundeinkommens behaupten, dieses wirke auch als Anerkennung und faktische Bezahlung bisher unentgeltlich geleisteter Erziehungs-, Sorge-, Pflege- und anderer Reproduktionsarbeiten. In Wirklichkeit würden diese auch mit einem Grundeinkommen unbezahlt und insoweit der Erwerbsarbeit untergeordnet bleiben. Die Frauen benachteiligende geschlechtsspezifische Arbeitsteilung dürfte sich eher wieder verfestigen. Ein Grundeinkommen könnte wie ein Betreuungsgeld für alle wirken. Der Ausweitung qualifizierter professioneller Arbeit in gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen und damit der Angleichung der Erwerbschancen von Frauen und Männern würde entgegengewirkt. Gleichzeitig würde das Grundeinkommen durch seine Bedingungslosigkeit eine Entwertung und Missachtung aller Arbeit, nicht nur der Erwerbsarbeit darstellen. Das bedingungslose Grundeinkommen widerspräche grundlegenden Gerechtigkeitsansprüchen, weil es weder durch Bedarfe noch durch Gegenleistungen begründet wäre.

  6. Politische Risiken und Alternativen

    Manche BGE-Anhänger/innen verbinden mit dieser Forderung geradezu Heilserwartungen. Eine Vielzahl von Problemen soll damit auf einen Streich gelöst werden. Doch einer kritischen Überprüfung halten solche Behauptungen und die Begründungen für das Grundeinkommen nicht stand. Zudem führen die BGE-Befürworter/innen diese Debatte ohne eine realistische Einschätzung der gesellschaftlichen und politischen Kräfteverhältnisse. Gewerkschaften müssen dagegen einen realistischen Blick auf die Welt haben und einzuschätzen wissen, was bei sozialen und politischen Prozessen tatsächlich herauskommen könnte.

    Dabei erweisen sich die Konzepte eines sozial ausgerichteten Grundeinkommens als illusionäre Resultate einer reinen „Wünsch dir was“-Logik. Je höher der BGE-Zahlbetrag wäre, desto größer würden auch die notwendigen Abgabenbelastungen sowie die ökonomischen und politischen Probleme und Widersprüche ausfallen.

    Welche gesellschaftlichen und politischen Kräfte sollten ein Interesse haben und in der Lage sein, ein solches Grundeinkommen durchzusetzen? Die verarmten und prekären Teile der Bevölkerung, die davon vielleicht profitieren könnten, verfügen über keine gesellschaftliche Durchsetzungsmacht. Für die abhängig Beschäftigten würden stark erhöhte Abgabensätze und Kontrollen sowie Druck auf ihre sozialen Rechte und die Löhne drohen. Die Spaltung zwischen der Mehrheit der Beschäftigten und denen, deren Überleben vom Grundeinkommen und damit von ihrer Alimentation durch den Staat abhinge, würde vertieft.

    Die gesellschaftliche und politische Macht der Unternehmen und großen Kapitaleigentümer würde durch ein Grundeinkommen nicht geschmälert. Es ist zudem sehr unwahrscheinlich, dass die in unserem Rechenbeispiel angesetzte Verdopplung der Besteuerung von Gewinnen und Vermögenseinkommen realisiert werden könnte. Oder andersherum: Wenn die sozialen Kräfte dies durchzusetzen in der Lage wären, wieso sollten sie dann nicht längst die wesentlich einfacher und mit geringerem Umverteilungsaufwand umsetzbaren Alternativen einer verbesserten Mindestsicherung und öffentlich geförderter Beschäftigung durchgesetzt haben?

    Mehr noch: Die BGE-Konzepte passen sehr gut in eine immer mehr neoliberal desorganisierte Gesellschaft. Jede/r einzelne wird darauf orientiert, individuell auf dem Markt und gegenüber den „Arbeitgebern“ aufzutreten und ihre bzw. seine Ziele autonom zu verfolgen, vermeintlich abgesichert durch das bedingungslose Grundeinkommen. Arbeitsplatzvernichtung, soziale Spaltung, Ungleichheit und Ausgrenzung wären vermeintlich kein Problem mehr. Ihre Opfer würden durch ein Grundeinkommen auf Kosten der Allgemeinheit ruhiggestellt. Gesellschaftliche Organisation und Regulierung sowie Gestaltungsforderungen würden als vermeintliche Einschränkung von Freiheit dargestellt. Die Rahmenbedingungen für gewerkschaftliche Organisierung und kollektive Interessendurchsetzung würden sich verschlechtern, die Macht- und Verhandlungspositionen der Lohnabhängigen geschwächt. Die Herrschaftsposition des Kapitals würde noch verstärkt.

    Besonders krass würden solche Entwicklungen durch die neoliberalen BGE- Varianten vorangetrieben. Arme, Kranke und sozial Benachteiligte müssten eine weitere Verschlechterung ihrer Lage befürchten. Ein großes Problem ist, dass einzig neoliberale BGE-Varianten eine gewisse Chance auf Realisierung haben. Sie wären erheblich leichter finanzierbar und Teile des Unternehmerlagers hätten ein nachvollziehbares Interesse daran. Diese würden von einer Schwächung des bestehenden Sozialstaates, insbesondere der Sozialversicherungen, profitieren. Die BGE-Bewegung könnte sich so – und sei es auch wider Willen – als eine Art trojanisches Pferd für die Durchsetzung einer radikalisierten Variante des Neoliberalismus erweisen. Sie lenkt ab von den Auseinandersetzungen, um die es gewerkschaftlich und politisch tatsächlich geht und weist erhebliches Spaltungspotenzial für soziale und politische Bewegungen auf.
    Die gewerkschaftlichen Alternativen sind klar: Vorrangiges Ziel muss es sein, ein Recht auf gute und angemessen bezahlte Arbeit für alle zu gewährleisten. Es geht um möglichst weitgehende Befreiung in der Arbeit statt von der Arbeit. Die emanzipatorische Alternative zu schlechten Arbeitsverhältnissen und einer ungerechten Verteilung liegt in der Humanisierung, Demokratisierung, Verkürzung und gerechten Verteilung aller gesellschaftlich notwendigen bezahlten wie unbezahlten Arbeit sowie in einer gerechteren Verteilung der Einkommen und Vermögen. Dies wird nur durch kollektive und gesetzliche Regelungen sowie starke Gewerkschaften durchgesetzt werden können.

    Armut trotz Arbeit muss durch höhere, existenzsichernde Löhne zurückgedrängt werden. Der Lohndrückerei durch Leiharbeit, Werkverträge und prekäre Solo-Selbstständigkeit, Befristungen, Minijobs und unfreiwillige Teilzeit muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die Tarifbindung und die Durchsetzungsmacht der Gewerkschaften müssen gestärkt werden. Der Mindestlohn muss spürbar erhöht werden. Erwerbslosigkeit muss bekämpft werden, insbesondere Langzeiterwerbslose sollten besser gefördert und in gute und tariflich bezahlte Arbeit vermittelt werden.

    Alle Erwerbstätigen und alle hier lebenden Menschen müssen durch die sozialen Sicherungssysteme und insbesondere die Sozialversicherungen vor sozialen Risiken geschützt werden. Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente muss deutlich erhöht werden, sodass Ältere und Erwerbsgeminderte ihren Lebensstandard weitgehend halten können und nicht auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Die Leistungen der Mindestsicherungen müssen armutsvermeidend und repressionsfrei ausgestaltet werden.

    Die öffentliche Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen sollten überall in hoher Qualität und entgeltfrei oder vergünstigt zur Verfügung stehen. Es gibt große ungedeckte Bedarfe in Bildung und Erziehung, Gesundheitswesen, Pflege, Wohnungsbau, Kultur, Freizeit und Sport usw. Diese zu decken würde zugleich viele hunderttausend zusätzliche sinnvolle und tariflich entlohnte Arbeitsplätze schaffen.

    Das alles scheitert an einer unzureichenden Finanzierung und dem Widerstand von Unternehmen und Reichen sowie neoliberaler politischer Kräfte gegen eine gerechte Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik. Wenn es tatsächlich gelänge, hohe Einkommen, Gewinne und Vermögen stärker zu besteuern, wie es die sozialen BGE-Varianten vorsehen, sollten diese Finanzmittel für eine Stärkung und gerechte Weiterentwicklung des Sozialstaates verwendet werden.


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