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Titel: Angela Merkel und der ewige Krieg

Datum: 30. Januar 2019 um 13:12 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Militäreinsätze/Kriege
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Am Montagabend umriss Angela Merkel in ihrer Dankesrede zur Verleihung des Fulbright-Preises noch einmal stolz das außen- und sicherheitspolitische Engagement der Bundesrepublik. Dabei sagte sie wortwörtlich, dass Deutschland aufgrund des NATO-Bündnisfalls militärisch in Afghanistan aktiv sei, um die Interessen der USA zu verteidigen. Das ist jedoch – zumindest offiziell – falsch und wirft weitere Fragen auf. Warum weiß die Kanzlerin nicht, auf welcher Grundlage die Bundeswehr in Afghanistan stationiert ist? Wer weiß eigentlich noch, dass dieser Bündnisfall vor mehr als 17 Jahren wegen der Anschläge vom 11. September 2001 ausgerufen wurde? Und wem will die Kanzlerin heute eigentlich noch erzählen, dass die Stationierung deutscher Soldaten im Ausland etwas mit dem Recht auf Selbstverteidigung der USA zu tun haben soll? Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

„Wir sind heute ganz selbstverständlich mit unseren Verbündeten nicht nur im westlichen Balkan tätig, sondern wir sind in Afghanistan, um dort auch nach Artikel 5 [NATO] zum ersten mal die Interessen der Vereinigten Staaten und unsere eigenen mit zu verteidigen. Wir sind in Afrika in Mali und wir wissen, dass wir noch mehr tun müssen”.
Angela Merkel in Ihrer Dankesrede zur Verleihung des Fulbright-Preises am 28.1.2019

Noch vor wenigen Jahren hätte ein deutscher Kanzler für diese Feststellung wohl heftigen Gegenwind bekommen. Wir erinnern uns: Nachdem am 11. September 2001 Terroristen einen Anschlag auf verschiedene Einrichtungen in den USA verübt haben, bei denen die Begleitumstände und Hintergründe bis heute heftig umstritten sind, rief die NATO bereits am Folgetag den „Bündnisfall“ aus. Offiziell beschlossen wurde Artikel 5 der NATO dann am 4. Oktober nach durchaus kontroverser Debatte im NATO-Rat. Am 16. November 2001 stellte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage, um eine Mehrheit für die deutsche Beteiligung an der NATO-Mission „Enduring Freedom“ zu bekommen. Die völkerrechtliche Legitimation dieser von den USA geführten Kriegsmission stand von Beginn an auf tönernen Füßen.

Das war auch der Schröder-Regierung ein Dorn im Auge. Daher legte sie damals größten Wert darauf, dass im Rahmen der NATO-Mission „Enduring Freedom“ von der Bundeswehr vor allem Marineoperationen am Horn von Afrika ausgeführt wurden. Eine Ausnahme stellte damals lediglich das 100 Mann starke Spezialkommando KSK dar, das unter US-Führung an einigen Einsätzen im Rahmen von „Enduring Freedom“ beteiligt war. Das Engagement deutscher Truppen der Teilstreitkräfte des Heers und der Luftwaffe in Afghanistan wurde indes der internationalen Operation „ISAF“ unterstellt – einer als Sicherheits- und Wiederaufbaumission geltenden Mission unter Führung der NATO, die jedoch anders als die Kampfmission „Enduring Freedom“ über ein solides völkerrechtliches Mandat in Folge des Petersberger Prozesses verfügte und sich ganz ausdrücklich nicht auf den Bündnisfall-Artikel 5 im NATO-Statut beruft.

Doch „ISAF“ und „Enduring Freedom“ sind seit 2013 bzw. 2014 Geschichte. Abgelöst wurden sie durch die NATO-Mission „Resolute Support“, bei der Deutschland hinter den USA das Land mit der stärksten Truppenbeteiligung ist. Diese Mission wurde jedoch selbst von der NATO stets als Folgemission von „ISAF“ bezeichnet und als solche auch vom UN-Sicherheitsrat einstimmig begrüßt. Unter diesen Vorzeichen brachte die Bundesregierung auch den Antrag auf deutsche Beteiligung an der Mission in den Bundestag ein. Von einem „Bündnisfall“ der NATO ist dort nirgends die Rede. Deutsche Truppen sind – zumindest offiziell – in Afghanistan, um der afghanischen Regierung im Rahmen einer vom UN-Sicherheitsrat bewilligten Mission bei der Ausbildung von Sicherheits- und Streitkräften zu helfen und nicht – wie Merkel in ihrer Rede insinuierte – um die Bündnispflichten der NATO zu erfüllen und die USA militärisch am Hindukusch zu „verteidigen“.

Natürlich ist es möglich, dass die Kanzlerin vor Freude über den Fulbright-Preis so durcheinander war, dass sie die vielen NATO-Missionen verwechselt und da einfach ein paar Sachen durcheinandergebracht hat. Wahrscheinlicher ist es jedoch, dass Merkel bei ihrer – spontanen – Dankesrede einfach zu ehrlich war und die offizielle Sprachregelung vergessen hat. Merkel sieht Deutschland offenbar in einem Kriegseinsatz á la „Enduring Freedom“ und ist auch stolz darauf, dass die Bundeswehr die Interessen der USA am Hindukusch „verteidigt“. Um dies aus dem Stegreif zu begründen, greift sie zur „Selbstverteidigung“ – dem „Bündnisfall“ nach Artikel 5. Eigentlich ist dies ein Skandal.

Der noch größere Skandal ist jedoch, dass auch heute – mehr als 17 Jahre nach 9/11 – der „Bündnisfall“ immer noch als Begründung für einen völkerrechtlich problematischen Auslandseinsatz herhalten muss. Artikel 5 sieht in der Tat – basierend auf Artikel 51 der UN-Satzung – das Recht auf Selbstverteidigung vor. Er ist jedoch kein Persilschein für einen ewigen Krieg im Namen der Selbstverteidigung. In Artikel 5 heißt es nämlich auch …

Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

Diese Maßnahmen wurden streng genommen bereits am 20. Dezember 2001 durch die Mandatierung von „ISAF“ durch den UN-Sicherheitsrat unternommen. Seitdem gab es zahlreiche Resolutionen, die zweifelsohne das Recht auf Selbstverteidigung abgelöst haben. Inwieweit man überhaupt eine Anschlagsserie einer Terrorgruppe als „kriegerischen Akt“ einstufen kann, steht auf einem weiteren Blatt. Al Kaida war ja mitnichten ein völkerrechtliches Subjekt, das in einem „Krieg“ mit den USA stehen könnte. Die Machtübernahme einer provisorischen Regierung im Juni 2002 hat zudem die von den USA angeführte Begründung, nach der die afghanische Regierung Al Kaida unterstütze und Unterschlupf böte, auslaufen lassen. Das Recht auf Selbstverteidigung läuft aus, wenn die unmittelbare Gefahr abgewendet ist – dies war mit dem Amtsantritt von Hamid Karzai am 4. Dezember 2001 der Fall. Und seit dem Tod von Osama bin Laden und der de-facto-Auflösung von Al Kaida hat sich in jüngerer Zeit ohnehin der allerletzte Zusammenhang mit dem „Bündnisfall“ aufgelöst.

Dass eine deutsche Kanzlerin im Jahre 2019 Kriegseinsätze der Bundeswehr mit der umstrittenen Erklärung des Bündnisfalls im Herbst 2001 begründet, ist ein moralisches Armutszeugnis, zeigt es doch in grotesker Art und Weise, wie derlei Entschlüsse überstrapaziert werden und wie wenig Respekt die Bundesregierung vor dem Völkerrecht – und der Logik – hat. Im März 2002 brachte die damalige PDS vor dem Bundestag einen Antrag ein, um den Bündnisfall für beendet zu erklären. Er wurde abgelehnt. Im Dezember 2013 versuchte man es – diesmal als Linkspartei – noch einmal und scheiterte erneut. Wahrscheinlich wird die Vorwärtsverteidigung der USA noch als erster ewiger Krieg in die Geschichtsbücher eingehen. Frei nach Papst Franziskus ist Krieg dann offenbar das bloße Nichtvorhandensein von Frieden … und dann passt es ja auch wieder mit dem „ewigen Krieg“.

Titelbild: RT Deutsch


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