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Titel: Jahresgutachten des „Aktionsrats Bildung“ 2010: „Bildungsautonomie: Zwischen Regulierung und Eigenverantwortung“

Datum: 26. März 2010 um 9:07 Uhr
Rubrik: Bildung, INSM, Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Markt und Staat
Verantwortlich:

Das vierte Jahresgutachten des von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft ins Leben gerufenen „Aktionsrats Bildung“ ist ein klassisches Beispiel dafür, wie von Seiten der Wirtschaft das dort vorherrschende libertäre Gesellschaftsbild propagiert und über die Politik in die gesellschaftliche Wirklichkeit, hier in den Bildungssektor implementiert werden soll.
Dieses Gutachten liefert eine ideologische Fundierung für eine deregulierte, wettbewerbsgesteuerte Organisation von Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Hochschule. Für alle, die das der „selbständigen Schule“ oder der autonomen „unternehmerischen“ Hochschule zugrunde liegende Paradigma noch nicht kennen sollten, ist das Gutachten eine wahre Fundgrube. Wolfgang Lieb

Wer ist eigentlich der „Aktionsrat Bildung“
Um es vorauszuschicken: Der „Aktionsrat Bildung“ ist ins Leben gerufen worden um den bildungspolitischen Vorstellungen der Initiative der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) „noch mehr Gewicht zu verleihen“. Er wird finanziell unterstützt vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie (VBM).

Vorsitzender dieses „Aktionsrats“ ist Dieter Lenzen, der umstrittene Präsident der vom bertelsmannschen Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und der Financial Times Deutschland zur „unternehmerischsten Hochschule Deutschlands“ gekürten Freien Universität Berlin. Er wird demnächst wohl die Uni Hamburg leiten. Der autoritäre Wirtschaftsfreund ist Botschafter und einer der Mitgründer der neoliberalen PR-Agentur „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“.

Die vbw gab – unterstützt von VBM – zusammen mit der Prognos AG und Prof. Dieter Lenzen mehrere Studien unter dem Titel “Bildung neu denken!” [PDF – 725KB] heraus. Dort wird unter anderem die Einschulung ab 4 Jahren, eine “Deregulierung des Bildungswesens”, z.B. die Abschaffung von Staatsprüfungen, die Zulassung privater Akkreditierungsunternehmen sowie einen Rückzug des Staates gefordert werden. Der „Aktionsrat Bildung“, dem der FU-Präsident Dieter Lenzen vorsteht, hat schon vor geraumer Zeit gefordert, dass Schulen mit öffentlichen Geldern finanziert, aber privat geführt werden sollen.

Lenzen vertritt zum Beispiel die Ansicht, dass unsere Gesellschaft überaltert ist und wir deshalb bis 70 arbeiten müssten. Er propagiert einen Unterrichtsbetrieb mit professionellen Spezialisten, deren Leistungsfähigkeit der eines Jetpiloten entsprechen müsse. Kinder sollten an Schulen vergebens nach Ersatzvätern bzw. in der Grundschule nach Ersatzmüttern suchen, sie sollten nicht „betüttelt“ werden, sondern lernen. Das Leistungsprinzip steht demzufolge an oberster Stelle. Wer nicht leistungsfähig ist, hat eben schlechte Chancen. Das auch in der Lissabon-Strategie der EU festgeschriebene Konzept des lebenslangen Lernens, erfordert seiner Meinung nach eine Einschulungsmöglichkeit mit vier Jahren, ein Ende der Schulpflicht mit 14 Jahren und ein Abitur mit 17 Jahren. Dem liegt das Bestreben zugrunde, dass Absolventen von Allgemeinbildungseinrichtungen der Wirtschaft möglichst früh zur Verfügung stehen sollten. Dieter Lenzen fordert mehr Selbstverantwortung des Einzelnen. Es stellt sich für ihn nicht die Frage, aus welchen Bereichen sich der Staat zurückziehen darf, sondern aus welchen Bereichen er sich zurückziehen muss, weil er nicht mehr über die nötigen finanziellen Mittel verfügt. Seiner Ansicht nach ist staatliche Verantwortlichkeit im Bildungsbereich ein deutsches Unikum, weil diese hierzulande fälschlicherweise immer noch als ordnungspolitisch richtig angesehen werde. Seiner Meinung nach müsse nicht der Staat sondern vor allem die privaten Haushalte und private Investoren stärker in die Bildung investieren. Dem Staat solle allenfalls noch die so genannte Primärausbildung überlassen bleiben, für eine weitere Qualifizierung verfüge er nicht mehr über die nötigen finanziellen Mittel. Nach seiner Meinung entstünde dadurch zugleich mehr Individualität, Freiheit und Gerechtigkeit.

Das 170 Seiten starke Jahresgutachten 2010 zur Bildungsautonomie ist inzwischen das vierte Gutachten dieses selbst ernannten „Aktionsrats Bildung“. Dem Gutachten wird als zweiter Band noch ein 100-seitiges sog. „Expertenrating der Schul- und Hochschulgesetze“ beigefügt in dem die Landesschul- und Landeshochschulgesetze nach ihrem jeweils erreichten „Autonomiegrad“ in eine Rangfolge gestellt werden (S. 70 ff.).
Wie mit allen solchen Rankings soll damit ein politischer Konformitäts- und Anpassungsdruck auf die Bildungspolitik der Länder ausgeübt werden.

Deregulierung als Grundprinzip

Die politische Streitschrift kommt zu folgendem Ergebnis:

„In allen Bildungsphasen sollte die Regulierung auf das Notwendigste beschränkt sein sowie auf eine Prozessregulierung verzichtet und eine Effektregulierung angestrebt werden. Denn schließlich führt eine Effektregulierung zu mehr Qualität. Bei diesem Durchgang durch die einzelnen Phasen des Bildungssystems kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass aufgrund der teilweise historisch zufällig entstandenen Gegebenheiten im vorschulischen Bereich ein Regulierungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf Standardisierung, Qualifizierung und Finanzierung, besteht und dass im allgemein bildenden
Schulwesen eher umgekehrte Tendenzen zielführend sein dürften, während im Berufsbildungssystem eher ein Nachregulierungsbedarf, besonders im Hinblick auf die Übergangsmaßnahmen, besteht. Der Hochschulbereich zeichnet sich demgegenüber durch eine fortgeschrittene Deregulierung aus, wenngleich Tendenzen etatistischer Politiker nicht zu verkennen sind, durch gezielte gesetzliche und politische Übergriffe einen „Rollback“ in Richtung auf mehr politische Vorgaben vorzubereiten. Der Weiterbildungsbereich schließlich entzieht sich seiner Freiwilligkeitsnatur nach weitgehenden Regulierungen.“

Möglichst weitgehende Deregulierung im gesamten Bildungsbereich ist also das angestrebte Ziel: „Absicht der Deregulierung ist es, durch eine Verlagerung von Verantwortung auf dezentrale Ebenen die Möglichkeit des Wettbewerbs zwischen einzelnen, eigenverantwortlichen Einheiten zu schaffen. Dadurch sollen Qualität und Effizienz von Institutionen gesteigert werden.“

Individualpsychologische Motivation als Begründung für Autonomie
Als zentrale Begründung für die Forderung nach einer möglichst weitgehenden Deregulierung werden „Grundprinzipien menschlicher Motivation“ genannt. „Selbstbestimmung“ sei eine „intrinsische Form der Motivation“ (also eine dem Menschen innewohnende Motivation) durch das durch das Wegfallen von Vorgaben, Regeln und Vorschriften und die Erweiterung des individuellen Handlungs- und Entscheidungsfreiraums könne dem menschlichen Grundbedürfnis nach Autonomie entsprochen werden.

Ideologisch überhöht wird diese individualpsychologische Begründung durch die neoliberale individuelle Freiheitsdoktrin, die gegen jede Lenkung und jeden Kollektivismus verteidigt werden muss: „Regulierungskritik speist sich also aus der Idee der Stärkung bürgerlicher Freiheiten des
Individuums gegen Obrigkeit, Kollektivismus und Bürokratie.“

Wettbewerb als Steuerungsprinzip
Die Interessen der Gesellschaft, werden definiert als die Interessen aller einzelnen Individuen.
Die Vermittlung zwischen dem Einzelinteresse, das jeder am besten kenne, und dem Gesamtinteresse leistet im neoliberalen Weltbild der sich selbst lenkende Markt. Da auch der Aktionsrat erkennt, dass es „den“ Bildungsmarkt nicht gibt, soll an seine Stelle der Wettbewerb treten. Das elementare Prinzip der Steuerung der vom Staat losgelassenen Bildungseinrichtungen ist somit der Wettbewerb:
„Bildungsinstitutionen werden von Eltern, Schülern oder Studierenden als miteinander im Wettbewerb stehend und somit in ihrer Qualität unterscheidbar wahrgenommen. Der Nachfrager von Bildung empfindet sich also stärker als „Kunde“, der selbstverantwortlich zwischen verschiedenen Angeboten wählt, d. h. eigene Erwartungen und Ansprüche an die Bildungsinstitution heranträgt, aber auch bereit ist, in die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten finanziell zu investieren.“

Funktionelle Privatisierung des Bildungswesens
Die öffentliche Verantwortung des Staates soll sich auf „strategische Entscheidungen“, d.h. Ziele in Form von Bildungsstandards vorzugeben und der Erreichung evaluieren zu lassen, beschränken.
Der Staat sollte am besten die allgemeine Bildung nur noch „finanzieren, die Aufgabe der Leitung der Bildungseinrichtungen aber in weitem Maße dem privaten Sektor übertragen, da die Kombination von privater Trägerschaft mit öffentlicher Finanzierung durch Wahlfreiheit und Wettbewerb die besten Bildungsergebnisse hervorbringt.“

Der Staat soll also die Grundfinanzierung aller Bildungseinrichtungen durch Zuschüsse garantieren und die Nachfrager von Bildung wählt dann die Bildungseinrichtung aus und ist dann je nach seinen individuellen Ansprüchen an die Bildungsinstitution bereit, die staatlichen Grundmittel durch private Investitionen (also Schul- oder Studiengebühren) ergänzend zu finanzieren. D.h. der Wettbewerb der Bildungseinrichtungen findet letztlich darüber statt, inwieweit es ihnen gelingt zusätzliche private Mittel einzuwerben.

Das Ziel ist also die funktionelle Privatisierung auch der öffentlichen und überwiegend staatlich finanzierten Bildungseinrichtungen.

Der anonyme Zwang des Wettbewerbs als Freiheitsversprechen
Selbst wenn man der psychologischen Übertragung von individuellen Motiven auf die Organisationsprinzipien von gesellschaftlichen Einrichtungen zustimmt, so stellt sich die Kernfrage, wie diese „intrinsische Motivation“ sich wiederum zum zweiten elementaren Prinzip dieses Gutachtens, dem Wettbewerbsprinzip als Instrument zur Erlangung von Effektivität und Qualität von Bildungsinstitutionen verhält. Wettbewerb misst sich am Anderen, seine Triebkräfte sind also eher extrinsische Motive.

Das Gutachten benutzt das übliche Täuschungsmanöver, die Zwänge des anonymen Wettbewerbs bedeuteten Freiheit, während politische Vorgaben des demokratischen Gesetzgebers oder von demokratisch legitimierten Aufsichtsorganen die Freiheit erdrosselten.

Wettbewerb als Gefahr für den Zusammenhalt und die Demokratie
Nichts gegen Wettbewerb, weder im Sport und schon gar nichts gegen den Wettbewerb zwischen Betrieben und ihren jeweiligen Produkten auf dem Markt. Der Wettbewerb hat zwischen den Marktteilnehmern eine unersetzbare steuernde Funktion. Das Wettbewerbsprinzip jedoch immer mehr auf die Gesellschaft und den Staat und auch auf Bildung und Wissenschaft zu übertragen, birgt riesige Gefahren für den Zusammenhalt des politischen Gemeinwesens und für die Demokratie insgesamt.

Ich wiederhole dazu meine Kritik an diesem Denken bezogen auf Bildung und Wissenschaft:

  • Man wird wohl kaum bestreiten können, dass hinter dem Wettbewerb das Motiv des Eigennutzes steht, während die demokratische Gesellschaft für das Gemeinnützige oder sogar für das Solidarische steht. Auch eine Hochschule hat die verfassungsrechtliche Garantie ihrer Freiheit vor allem aus dem gemeinnützigen Grund der Suche nach Wahrheit unabhängig von an sie herangetragenen eigennützigen Interessen gesellschaftlicher (und vor allem zahlungskräftiger) Gruppen.
  • Wettbewerb richtet sich gegen den anderen Wettbewerber und ist diesem gegenüber tendenziell destruktiv, während die demokratische Gesellschaft und immer auch das Ganze im Auge haben sollte und von daher eher konstruktiv ist. Die Mitglieder der Gesellschaft sind auch füreinander da oder zumindest aufeinander angewiesen. Gerade auch Wissenschaft, so sehr zwischen den einzelnen Wissenschaftlern ein Wettbewerb um die bessere und richtige Lösung eines bisher ungelösten Problems stattfinden mag, ist auf konstruktive, teamförmige Zusammenarbeit angewiesen. Bei der heutigen Großforschung mehr denn je.
  • Wettbewerb lebt von der Konkurrenz, ein demokratisches Gemeinwesen aber auch von der Kooperation. Auch eine gesellschaftliche Institution wie die Hochschule, die scientific community ist auf Kooperation angewiesen.
  • Wettbewerb misst sich am Anderen. Triebkräfte sind also eher extrinsische Motive. Ein demokratisches Gemeinwesen lebt aber auch von der intrinsischen Motivation seiner Bürger, einer Motivation die auch Anreizen folgt, die jenseits der ökonomischen liegen und auch inneren, wertbezogenen Antrieben Raum gibt.
  • Wettbewerb schielt auf den kurzfristigen Erfolg. Ein Staat muss auch die längerfristigen Interessen der Gesamtbevölkerung im Auge haben.
  • Der Wettbewerb schafft äußere, fremdbestimmte Zwänge, Demokratie macht aber Selbstbestimmung oder wenigstens Mitbestimmung aus.
  • Es wird doch geradezu als Kult gepflegt, dass im einzelwirtschaftlichen Wettbewerb immer auch autoritäre Entscheidungen der „Unternehmensführer“ verlangt und erwartet werden, die Gesellschaft, der Staat oder die Länder untereinander, sind jedoch keine einzelwirtschaftlich agierende Unternehmen mit einem Unternehmer oder Managern an der Spitze, sondern sie sind jedenfalls nach unserer Verfassung demokratisch konstituiert.
  • Wettbewerb hält Ungleichheit aus, ja braucht sie geradezu als Antriebskraft, eine Gesellschaft bricht jedoch auseinander, wenn zuviel Ungleichheit herrscht.
  • Wettbewerb ist gewinnorientiert, eine offene demokratische Gesellschaft, die ihre Zukunft gestalten will, verlangt jedoch gerade mehr Spielraum für das Neue, das Unsichere, das sich nicht sofort und kalkulierbar in Profit Niederschlagende – man denke doch nur an Bildung und Forschung.
  • Wettbewerb mag zu einzelwirtschaftlicher Effizienz führen, die volkswirtschaftliche Effizienz misst sich aber auch am Allgemeinwohl und am allgemeinen Wohlstand und dafür bedarf es zumindest auch wertender Rahmensetzungen – z.B. der Prinzipien des Sozialstaats oder auch dem Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft.

Haushaltsengpässe als Hebel zur Durchsetzung individueller Freiheit

Bemerkenswert ist, dass das Gutachten ganz offen die Verarmung des Staates als Hebel für die Durchsetzung des Deregulierungsgedankens genannt wird:
Es müsse nachdenklich stimmen, „dass die Durchsetzung individueller Freiheiten sich nicht aus der Umsetzung von Prinzipien historisch ergeben hat, sondern erst über den Umweg von Ressourcenknappheit und Qualitätsmängeln möglich wurde“, heißt es dort. Und an anderer Stelle wird ganz offen zugegeben, dass der „Deregulierungsgedanke“ unter anderem „unter dem Eindruck wachsender Haushaltsengpässe“ auch im Bildungssystem verlangt wurde.

Das Aushungern des Staates also als Einfallstor für die neoliberale Ideologie der Deregulierung und funktionellen Privatisierung und der Steuerung des Bildungssystems durch den Wettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt.

CEOs an Schulen und Hochschulen

An kaum einer Stelle macht das Gutachten klar, dass die von ihm geforderte Wettbewerbssteuerung voraussetzt, dass an den verselbständigten Bildungseinrichtungen eine „unternehmerische“ Leitungsstruktur erforderlich ist. Kollegialprinzipien, Selbstverwaltung oder Elternmitsprache haben dabei kaum noch Platz. Der „Kunde“ kann eben nicht mitbestimmen, er kann nur eine andere Auswahlentscheidung treffen.

Die Vorschläge des „Aktionsrats Bildung“ für die Hochschulen

„Aus Sicht des Aktionsrats Bildung sollte die Politik der Hochschulautonomie auf Bundes- und Landesebene fortgeführt werden und ein weiterer Abbau staatlicher Detailsteuerung beispielsweise in Form von Genehmigungs- und Zustimmungsvorbehalten erfolgen. Die Regelungsdichte von Hochschulgesetzen und Zielvereinbarungen soll weiter reduziert werden (das nordrhein-westfälische „Hochschulfreiheitsgesetz“ umfasst über 100 Seiten); Aufgabenbereiche, die durch Zielvereinbarungen geregelt sind, sollen für die Dauer der Vereinbarung der Fachaufsicht entzogen sein. Als Rechtsform sollen die Hochschulen zwischen „Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatliche Einrichtung“, „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, „Stiftung des öffentlichen Rechts“ und „Stiftung nach Privatrecht“ wählen können.
Die Universitätsautonomie kann weiter gestärkt werden, indem die Vorgaben zur Binnenstruktur der Hochschule dereguliert werden.
Für eine effiziente Hochschulsteuerung werden ein umfassender und mehrjähriger Globalhaushalt, die Bildung von freien Rücklagen sowie der Aufbau eines Stiftungsvermögens als notwendig erachtet. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen für das Engagement Privater an der Universität verbessert werden.
Die Universitäten sollen die Möglichkeit erhalten, sich neue Finanzierungsquellen durch Forschungs- und Wissenstransfer (z. B. durch Patentverwertungen oder Weiterbildung), Einwerbung von Spenden und Sponsoringmitteln (z. B. durch Alumni-Vereinigung) und durch wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. durch Liquiditätsmanagement, Gründung von Dienstleistungsunternehmen) erschließen zu können. Ferner sollen den Hochschulen Eigentumsrechte an den Liegenschaften übertragen werden, einschließlich des Rechts, Liegenschaften zu errichten, zu verändern und zu veräußern.
Im Bereich der Professorenbesoldung muss im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Vergaberahmen abgeschafft oder zumindest erweitert werden. Für eine flexible Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden sollen Stellenpläne aufgehoben, das Personalrecht dereguliert und ein Angebot an Personalentwicklungsmaßnahmen geschaffen werden. Der Universitätspräsident soll Dienstvorgesetzter des gesamten Personals sein. Über die Einführung und Abschaffung von Studiengängen soll die Hochschule ohne Zustimmung des Ministeriums entscheiden und die Studienkapazitäten selbst festsetzen können. Die Lehrleistung soll durch die Universitätsleitung durch Gesamtdeputate individuell festgelegt werden können.
Mit der Übertragung von Zuständigkeiten auf die Hochschule durch das Land müssen auch die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen von den Ministerien an die Hochschule verlagert werden.
Rechenschaftslegung und Qualitätsmanagement müssen so gestaltet werden, dass Überregulierung und Bürokratisierung vermieden werden.

Um die Autonomie an den Universitäten weiterhin zu stärken und zu fördern, werden ein weiterer Abbau staatlicher Detailsteuerung sowie eine Erweiterung der Gestaltungs- und Handlungsspielräume der Hochschulen empfohlen.
Dabei wird darauf zu achten sein, dass das Vertrauen der Hochschulmitglieder in die Hochschulautonomie durch hinreichende Formen der Partizipation stabilisiert wird; anders würden die Reformen ins Leere laufen und ihre Ziele verfehlen, zu denen auch die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre gehört.

Maßnahmen:

Die Universität als autonome und selbstgesteuerte Bildungseinrichtung mit folgenden Rechten, Aufgaben und Handlungsspielräumen:

  • Vollständige Übertragung der Dienstherreneigenschaft,
  • Aufhebung starrer Stellenpläne,
  • Abschaffung (oder zumindest Erweiterung) des Vergaberahmens bei der Professorenbesoldung,
  • Honorierung hervorragender Leistungen (eigenständiger Tarifvertrag für die Wissenschaft),
  • Entscheidung über die Einführung und Abschaffung von Studiengängen,
  • Abschaffung der Staatsexamina,
  • Wegfall der Kapazitätsverordnung (KapVO),
  • Aufbau eines Stiftungsvermögens und Bildung von freien Rücklagen,
  • Bauherreneigenschaft und Eigentumsrechte für Liegenschaften (einschließlich des Rechts auf Errichtung, Veränderung und Veräußerung von Liegenschaften).

Ich erspare mir an dieser Stelle eine Detailkritik an diesem Konzept einer entstaatlichten, wettbewerbsgesteuerten „unternehmerischen“ Hochschule und verweise auf meine früheren kritischen Beiträge u.a.:

Siehe auch: Die Auslieferung der Universitäten an die Wirtschaft, in Albrecht Müllers Buch „Meinungsmache“

Siehe als ein Gegenmodell zur wettbewerbsgesteuerten, deregulierten Hochschule:
Leitbild für eine demokratische und soziale Hochschule


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