NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Unterdrückte Kritik an Israels Besatzungspolitik – Im Widerspruch zu Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Datum: 25. Februar 2019 um 10:00 Uhr
Rubrik: Antisemitismus, Erosion der Demokratie, Staatsorgane
Verantwortlich:

Die Stadt München weigert sich, städtische Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen, in denen Kritik an der israelischen Besatzungspolitik geübt wird. Mittlerweile geht der Streit durch die Instanzen. Darf eine Stadt für eine Diskussion über einen stark umstrittenen Stadtratsbeschluss einen städtischen Raum verweigern? Während das Verwaltungsgericht der Stadt München dieses Recht im Dezember in einem Urteil zubilligte, hält der Münchner Rechtsanwalt Tobias Kumpf diese Auffassung aus verschiedenen Gründen für klar rechtswidrig. Von Rolf-Henning Hintze.

Lesen Sie dazu bitte auch: “Israel-Kritik – Münchner Gericht hält Saalverweigerung für Diskussion über Stadtratsbeschluss für zulässig“.

Im Auftrag des unterlegenen Klägers reichte Kumpf beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen sehr ausführlichen Antrag auf Zulassung einer Berufung ein. Auf 16 Seiten argumentiert er, Staat und Gemeinden seien als Träger öffentlicher Gewalt an das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gebunden und wirft dem Münchner Gericht vor, höheres Recht missachtet zu haben.

Kumpf vertritt den Kläger Klaus Ried, dem das Stadtmuseum einen Saal für eine Diskussion zum Thema “Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen“ verweigert hatte. Die Ablehnung wurde u.a. mit dem Stadtratsbeschluss selbst begründet, der sich gegen „Antisemitismus“ richtet und in städtischen oder städtisch geförderten Räumen jegliches „Befassen“ mit der internationalen Boykottkampagne BDS (Boycott, Divestment, Sanctions) unterbindet. (Die BDS-Kampagne will durch wirtschaftlichen Druck erreichen, dass die israelische Regierung die Besatzung aufgibt und den Palästinensern die universell gültigen Menschenrechte gewährt.)

Während das Verwaltungsgericht der Stadt einen weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung über Saalüberlassungen zuerkennt und die Entscheidung für zulässig hält, sieht Anwalt Kumpf einen Rechtsanspruch des Klägers auf die Anmietung eines städtischen Saals. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958, bekannt als „Lüth-Urteil“, liege ein Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung „nicht nur dann vor, wenn eine Meinungsäußerung ausdrücklich verboten wird, sondern auch dann, wenn eine Grundrechtswahrnehmung behindert wird“. Zwar müsse gewährleistet sein, dass die Veranstaltung in einem fairen und geordneten Rahmen stattfinde, doch dafür hätte der Kläger bei der geplanten Diskussion gesorgt, schreibt er. (Für die Moderation hatte der Kläger die Rechtsprofessorin Monika Frommel, ein Beiratsmitglied der Humanistischen Union, gewonnen.)

Der Kläger hätte einen Saal selbst dann beanspruchen können, wenn in der Versammlung über BDS diskutiert würde, heißt es in dem Antrag.

„Politische Bewertungen, die von der Beklagten nicht geteilt werden, genügen für die Ablehnung einer Veranstaltung nicht. Die Auffassung der Beklagten ist nämlich auch nur eine politische Meinung, die verfassungsrechtlich keine höhere Wertigkeit besitzt und die deshalb keinerlei rechtliche Verbindlichkeit hat.“

In München hat der Stadtratsbeschluss inzwischen erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsbildung. Unter der Überschrift „Ein Stadtratsbeschluss und seine Folgen“ ließ die Geschäftsleitung des angesehenen EineWeltHauses (EWH) einen von ihr unterzeichneten Beitrag mit harter Kritik ins Januar-Programm setzen. Darin heißt es, mit dem Stadtratsbeschluss zu Antisemitismus habe der Münchner Stadtrat dafür gesorgt, „dass ein wichtiges Thema nicht nur in öffentlich finanzierten Einrichtungen, sondern stadtweit vom Diskurs ausgespart bleibt. Dies bedeutet einen empfindlichen Eingriff in die Arbeit des EineWeltHauses.“ Auch private Vermieter/innen schlössen sich aufgrund von massivem Druck der städtischen Linie an. Der Auftrag des EineWeltHauses sei es, „eine durchaus kontroverse, aber sachliche Diskussion auf der Grundlage von Menschenrechten und Völkerrecht zu gewährleisten und dadurch öffentliche Meinungsbildung zu gewährleisten und dadurch öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen – auch zu BDS.“ Der Münchner Stadtratsbeschluss beschneide diese Möglichkeiten „und führt so zu einem Demokratiedefizit“. Der Beitrag endet mit einem Appell an den Stadtrat, den Beschluss zurückzunehmen und dem öffentlichen Diskurs den notwendigen Raum zu geben.

Das EineWeltHaus ist seit vielen Jahren so etwas wie eine quicklebendige demokratische Oase der Stadt. Regelmäßig treffen sich hier unterschiedlichste Gruppen wie z.B. das Nord-Süd-Forum, Attac, das Münchner Friedensbündnis oder die Initiative Jemen und veranstalten Vorträge und Diskussionen. Das EineWelt Haus ist allerdings zu etwa 70 Prozent von städtischen Zuschüssen abhängig und will diese nicht gefährden. Deshalb werden seit dem Stadtratsbeschluss Veranstaltungen, in denen Kritik an der israelischen Regierungspolitik geübt werden könnte, nicht mehr genehmigt. Selbst jüdische Referenten wie der Jerusalemer Friedensaktivist Jeff Halper oder Rolf Verleger, der Vorsitzende vom „Bündnis zur Beendigung der israelischen Besatzung“, können im EineWeltHaus nicht mehr referieren. Ebenso Judith Bernstein, Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München, oder der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech, ein früherer Bundestagsabgeordneter der Linken.

Im Dezember 2017 hatte die Stadtratsfraktion der Grünen noch versucht, eine Entschärfung des gemeinsamen Stadtratsantrags von SPD und CSU zu erreichen, indem sie das Wort „befassen“ (mit BDS) durch „unterstützen“ ersetzen wollten. Als dieser Änderungsantrag abgelehnt wurde, votierte die Mehrheit der Grünen dennoch – bis auf einige wenige Abweichler – für den Antrag von SPD und CSU. Nur die je zwei Stadtratsmitglieder der Linken und der Ökologisch-demokratischen Partei (ÖDP) stimmten dagegen.

Für Ates Gürpinar, Kreissprecher der Münchner Linken, ist der Stadtratsbeschluss fatal: „Wenn mir Räumlichkeiten verwehrt werden, weil ich über einen Stadtratsbeschluss diskutieren möchte, dann bleibt ein wichtiger Aspekt der Meinungsfreiheit auf der Strecke, die Meinungsbildung,“ erklärte er gegenüber den NachDenkSeiten. Es gehe in erster Linie gar nicht um die BDS-Kampagne, die er persönlich nicht unterstütze, sondern mit dem Beschluss „können Diskussionen über Israel oder Palästina, über Antisemitismus und – wie geschehen – über Stadtratsbeschlüsse in städtischen Räumlichkeiten untersagt werden.“

An die Adresse von SPD, CSU und Grünen sagt Gürpinar: „Es gibt Grenzen von öffentlich diskutierbaren Meinungen, sie dürfen aber nicht dort beginnen, wo sich eine Meinung von der Mehrheitsmeinung unterscheidet. Mit der Entscheidung, nicht mehr über Stadtratsbeschlüsse diskutieren zu dürfen, geht man diesen Weg.“ Er ist davon überzeugt, „dass in den höheren Instanzen weder der Stadtratsbeschluss noch das Münchner Urteil dauerhaften Bestand haben werden.“ Der weitere Prozess müsse öffentliche Begleitung erfahren, seine Partei würde das Gespräch mit Presse und Öffentlichkeit suchen.

Wie die Wortführer von SPD und Grünen in der entscheidenden Stadtratssitzung 2017 das Urteil des Verwaltungsgerichts bewerten, war nicht in Erfahrung zu bringen, weil Christian Vorländer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, und Florian Roth, Fraktionsvorsitzender der Grünen, es ablehnen, Fragen der NachDenkSeiten zu beantworten.

Johannes Feest, Rechtsprofessor und Beiratsmitglied der Humanistischen Union, erwartet, dass wohl erst das Bundesverfassungsgericht die Verletzung von Grundrechten feststellen werde. „Ich verspreche mir wenig von der Berufung, weil die Oberverwaltungsgerichte dazu neigen, das lokale Recht über die Grundrechte zu stellen. Aber nur mittels Berufung kommt man letztlich zum Bundesverfassungsgericht,“ ließ er wissen.

Zu den vom Stadtratsbeschluss Betroffenen gehört auch der israelische Historiker Moshe Zuckermann. Der Sohn von Holocaust-Überlebenden und emeritierte Professor für Geschichte und Philosophie der Universität Tel Aviv könnte derzeit weder in einem Saal der städtischen Gasteig GmbH noch im EineWeltHaus referieren. Zuckermann hält die Einschränkung der Meinungsfreiheit in München aber noch in einem viel weiteren Sinne für beängstigend. Er antwortete den NachDenkSeiten:

„Es geht um mehr als nur um die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es geht um die gesamte Fehlentwicklung der Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit. Wenn das die Antisemitismusbekämpfung im heutigen Deutschland sein soll, dann haben die Antisemiten auf der ganzen Linie gesiegt.“

Titelbild: Yoko Design/shutterstock.com


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=49560