NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Moskau: Die Proteste, die Medien und das Gewaltmonopol

Datum: 29. Juli 2019 um 13:03 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Länderberichte, Medienkritik, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich:

Eine nicht genehmigte Demonstration in Moskau wird zum globalen Medien-Ereignis. Hierzulande wird die Verteidigung des staatlichen Gewaltmonopols als selbstverständlich betrachtet. In anderen Ländern wird diese Verteidigung als „zunehmend autokratisch“ diffamiert. Diese antistaatliche Haltung deutscher Medien untergräbt indirekt auch den Respekt vor den staatlichen Institutionen in Deutschland. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bei den Berichten deutscher Medien über Proteste und Verhaftungen am Wochenende in Moskau fällt zweierlei auf: Zum einen die schiere Masse an Berichten, die durch das Ereignis nicht gerechtfertigt erscheint. Wenn in einer anderen 12-Millionen-Stadt der Welt ca 5000 Menschen demonstrieren würden (offizielle russische Angaben: 3500 Teilnehmer), so würde das kaum eine solche intensive Beachtung in allen großen westlichen Medien finden – ausgenommen vielleicht „Oppositions“-Demos in Caracas. Da diese konkrete Demo aber am vergangenen Samstag in der russischen Hauptstadt Moskau stattfand, wurde sie zu einem globalen Medien-Event.

Eine nicht genehmigte Demo wird zum internationalen Medien-Event

Die Anzahl an Berichten ist überwältigend, der weitverbreitete Tenor ist vertraut. So sagt die „Süddeutsche Zeitung“: “Die ‘immense Arroganz der Macht’ macht die Menschen wütend.” In einem anderen Artikel lobt die „SZ“ die “Macht der Straße”. Laut „Zeit“ kritisierte auch die EU das “Vorgehen der russischen Polizei in Moskau”. Und „t-online” zitiert Aktivisten: “Ihr seid eine Schande für Russland.“ Weitere Artikel finden sich im „Spiegel“, im „Focus“, im „Stern“, in der „Bild“-Zeitung, im ZDF und in zahlreichen anderen Medien.

Eigentlich müssten diese Berichte über die Moskauer Demonstration mit der zentralen Information beginnen, dass es sich um eine verbotene Demonstration handelte. Denn nur mit dieser Information sind der Vorgang und die zahlreichen Verhaftungen für Medienkonsumenten überhaupt zu beurteilen. Ohne die Information erscheinen die Verhaftungen willkürlich, anlasslos und verstörend – und genau dieser Effekt soll mutmaßlich erzeugt werden, indem viele Berichte erst spät und dann in Nebensätzen den juristischen Status der Demo erwähnen.

Was passiert mit den Verhafteten?

Interessant wäre auch zu wissen, was mit den verhafteten Demonstranten genau passiert. Das wird von vielen deutschen Medien mutmaßlich mit Vorsatz im Unklaren gelassen: Die durch diese Unklarheit provozierten Bilder von hunderten friedlichen Demonstranten, die in anonymen Lagern verschwinden, werden in Kauf genommen. Man muss schon auf alternative Medien ausweichen, um hier konkretere Informationen zur russischen Rechtslage zu erhalten. So schreibt der Blog „Anti-Spiegel“, dass

„die Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration in Russland nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist, wie etwa in Deutschland. Das bedeutet, die Leute kommen auf die Wache, wo die Personalien festgestellt werden und danach bekommen sie eine Geldstrafe und das war´s. Erst im Wiederholungsfall drohen bis zu 30 Tage Ordnungshaft, die jedoch ebenfalls nicht als Vorstrafe eingetragen wird, sondern eben eine Ordnungswidrigkeit ist.“

„Wehrhafte Demokratie“ und Versammlungsrecht in Deutschland

Dieser Absatz, die inhaltliche Korrektheit vorausgesetzt, lenkt das Interesse auf das Versammlungsrecht in Deutschland. Etwa auf die positiven Reaktionen auf Verschärfungen des Versammlungsrechts von 2005. Seitdem können (zusätzlich zu bereits bestehenden Verbots-Kriterien) auch „Versammlungen oder Aufmärsche verboten werden, wenn sie an Orten stattfinden, die als Gedenkstätten von historisch herausragender und überregionaler Bedeutung sind“, wie Medien meldeten. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) zeigte sich damals sehr zufrieden und sagte, eine “wehrhafte Demokratie” funktioniere nur dann richtig, wenn sie sich tatsächlich wehre.

Versammlungen und Demonstrationen konnten in Deutschland bereits zuvor verboten werden, wie entsprechende Paragraphen des Versammlungsrechts aussagen. Demnach kann „die zuständige Behörde“

„eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn sie nicht angemeldet sind, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 oder 2 gegeben sind. (4) Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.“

Martialische Selbstverteidigung: Der deutsche Reichstag gräbt sich ein

Zu dieser eindeutigen – nach westlichen Medien-Kriterien eigentlich „zunehmend autokratisch“ erscheinenden – deutschen Rechtslage kommen aktuelle Meldungen von geplanten Maßnahmen zur Sicherung des Berliner Reichstagsgebäudes vor Aufständen – demnach sind sogar verstörende Vorhaben wie das Ausheben eines Schutzgrabens im Gespräch.

Deutschland nimmt sich also das Recht heraus, seine demokratischen Institutionen selbst mit martialischen Mitteln wie physischen Gräben gegen Aufstände abzusichern. Zudem gibt Deutschland dem Staat strenge Gesetze und eine hochgerüstete Polizei an die Hand, damit der sein Gewaltmonopol verteidigen kann. Schließlich ist man eine „wehrhafte Demokratie“. Diese Haltung ist grundsätzlich sehr zu begrüßen – auch wenn über Exzesse der Sicherheitspolitik immer wieder diskutiert werden muss.

Deutschland darf sich „zur Wehr setzen“ – andere Staaten nicht

Dieses Recht der Selbstverteidigung wird aber anderen Staaten von deutschen Redakteuren und Politikern regelmäßig abgesprochen. Gesetze, die man für sich selber gerne in Anspruch nimmt, werden bei politischen Konkurrenten als Rettungsanker für Despoten beschrieben, die sich „an die Macht klammern“ und „das Volk“ nur mit roher Gewalt zurückschlagen können. Gleichzeitig wird vermittelt, dass nur jene Bürger, die gegen ihre „Machthaber“ auf die Straße gehen, mutig und politisch relevant sind.

Die jüngste Berichterstattung über die Proteste in Moskau ist ein Paradebeispiel für diese Heuchelei. Zu beobachten ist die Diffamierung des staatlichen Gewaltmonopols durch westliche Medien und Politiker aber nicht nur am Beispiel Russland. Noch viel deutlicher ist das Prinzip (unter anderem) bei den Kampagnen zum „Maidan“, zu Syrien oder zu Venezuela zutage getreten: Die Versuche der jeweiligen Regierungen, im Konflikt mit militanten Gruppen eine staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten, wurden von vielen deutschen Medien als „diktatorisch“ gebrandmarkt.

Kampagnen gegen das Ausland untergraben auch den Respekt für staatliche Institutionen in Deutschland

Zum Schutz der staatlichen Ordnung gehört auch der Schutz etwa des Parlaments vor der Belagerung durch militante Gruppen. Die massive Diffamierung aller Maßnahmen zum Schutz staatlicher Institutionen im Ausland wirkt sich längst auch auf Deutschland aus: Die staatsfeindlichen Kampagnen gegen das Ausland haben auch den Respekt für staatliche Institutionen in Deutschland untergraben. Dieser nun fehlende Respekt vieler Deutscher gegenüber den „eigenen“ staatlichen/demokratischen Institutionen wird wiederum von genau jenen Redakteuren und Politikern beklagt, die die Voraussetzungen dafür erst geschaffen haben.

Voraussetzung dafür, der russischen Polizei das Recht streitig zu machen, eine verbotene Demonstration aufzulösen, ist, dass dem russischen Staat allgemein die Rechtmäßigkeit abgesprochen wird. Dieser Zustand wurde durch Medienkampagnen bereits teilweise hergestellt: Urteile russischer Gerichte etwa zur Rechtmäßigkeit von Versammlungen haben in den Augen vieler deutscher Journalisten keine Relevanz. Nach dieser Lesart ist dann auch die Durchsetzung solcher Versammlungsverbote durch die Polizei prinzipiell ungerechtfertigt.

Wer bestimmt die „Unrechtsstaaten“?

In diesem Text sollen die Anlässe für die Moskauer Demonstrationen keineswegs kleingeredet werden: Einige Vorgänge im Vorfeld der Regionalwahlen geben scheinbar berechtigten Anlass für Unmut. Andererseits sollen diese konkreten inhaltlichen Anlässe aber auch nicht im Vordergrund stehen: Zum einen, weil die inhaltlichen Konflikte mangels Detailkenntnis hier nicht abschließend beurteilt werden können. Zum anderen, weil in diesem Text eine grundsätzliche Frage behandelt wird, die über die aktuellen Proteste hinausgeht: Wann darf eine Regierung das staatliche Gewaltmonopol durchsetzen? Wann ist eventuell der Punkt erreicht, ab dem Gerichtsurteile grundsätzlich als „Unrecht“ zu betrachten sind, ein Widerstand dagegen also legitim ist?

Und wer ist eigentlich in der moralischen Position, solche (oft nur moralisch unterfütterte) Urteile über ganze Staaten zu fällen? Und wer ist am Ende verantwortlich, wenn Staaten kollabieren, die jeweilige „Opposition“ also wegen westlicher Unterstützung „Erfolg“ hatte – mit all den potenziell dramatischen Folgen? Und wer legitimiert die jeweiligen Gegenbewegungen und nach welchen Kriterien? In den in diesem Text erwähnten Ländern war die von westlichen Medien identifizierte jeweilige Opposition bei Wahlen weitgehend chancenlos. Oft wurde bei Berichten über diese Länder gerade diese Chancenlosigkeit als Freibrief für massiven Straßenprotest gedeutet.

Die Häme über das „Wirken“ der Sanktionen

Das aktuelle deutsche Medienecho zu den Moskauer Protesten krankt zudem an den bekannten Schwächen: Aktivisten kommen ausführlich zu Wort und werden mit ihren Verletzungen dargestellt. In kaum einem Bericht liest man aber eine Stellungnahme der Regierung. In vielen Berichten schwingt zudem unverblümte Häme mit: An den Protesten zeige sich, dass die antirussischen Sanktionen endlich „wirken“ würden. Dass sich diese „Wirkung“ indirekt mit „Mangel“ übersetzen lässt, berührt viele Kommentatoren scheinbar nicht – Hauptsache, es gelingt durch diese „Maßnahmen“, noch mehr Russen gegen ihre „Machthaber“ aufzuwiegeln.

Titelbild: Alexandros Michailidis / Shutterstock


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=53778