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Titel: Bei dem einen ist es „Staatsterrorismus“, bei dem anderen ein kleinerer Fauxpas

Datum: 25. Mai 2021 um 11:08 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Audio-Podcast, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Medienkritik
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Die mediale und politische Aufregung über die erzwungene Zwischenlandung eines Ryanair-Jets im weißrussischen Minsk kennt keine Grenzen. CDU-Politiker Norbert Röttgen spricht von „einem unfassbaren Fall Staatsterrorismus“, die EU bereitet bereits Sanktionen gegen Weißrussland vor. Das Hyperventilieren erstaunt. Als die USA 2013 Druck auf EU-Staaten ausübten, um das Dienstflugzeug des bolivianischen Präsidenten Morales zu einer Landung in Wien zu zwingen, um den an Bord vermuteten US-Dissidenten Edward Snowden zu inhaftieren, blieb jeglicher Protest aus. Stille herrschte auch nach einem vergleichbaren Fall im Jahre 2016, als die Ukraine ein Flugzeug zur Landung zwang und einen sich an Bord befindlichen Maidan-Kritiker festnahm. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 2. November 2013 trat der bolivianische Präsident Evo Morales in seinem Dienstflugzeug die Rückreise von einem Gipfeltreffen in Moskau an. US-Geheimdienste hegten damals den Verdacht, Morales könnte den von den USA gesuchten Whistleblower Edward Snowden an Bord haben. Daraufhin übten die USA massiven diplomatischen Druck auf mehrere EU-Staaten aus. Washington forderte, die EU solle ihren Luftraum für den bolivianischen Staatsjet sperren, um ihn so zu einer Landung zu zwingen. Dort solle man dann das Flugzeug „inspizieren“. Die EU-Staaten Frankreich, Italien, Spanien und Portugal folgten diesem Wunsch. Morales’ Flugzeug musste in Wien notlanden und durfte erst nach einer Kontrolle, die später zur „freiwilligen Nachschau“ umdeklariert wurde, den Flug fortsetzen. Edward Snowden war zum Glück nicht an Bord. Wäre er es gewesen, hätten die Österreicher ihn sicherlich auf Basis eines Amtsersuchens aus Washington festgenommen und in die USA überstellt.

Diese Nachricht schaffte es zwar in die Medien, wurde dort jedoch abwiegelnd gerechtfertigt. Die kritischsten Zwischentöne werteten die blamable Aktion als diplomatischen Fauxpas. Dass die EU-Staaten einen Akt von „Staatsterrorismus“ begangen hätten, war damals nirgends zu hören. Der SPIEGEL, der sich seit Sonntag förmlich mit schrillen Artikeln zu Weißrussland überschlägt und offen Sanktionen fordert, fand damals sogar Experten, die dem Vorgehen Washingtons und der EU-Staaten einen Persilschein ausstellten.

Jeder Staat hat die ausschließliche Souveränität über sein Staatsgebiet und den Luftraum. Er bestimmt allein, wer hinein darf und wer nicht.” Der Potsdamer Völkerrechtler Andreas Zimmermann, Experte für Diplomatenrecht, fasst es so zusammen: “Wenn der Staat sagt, ein Flugzeug darf nicht durchfliegen, dann darf es nicht durchfliegen.” […]
Zur Landung zwingen dürfte ein Staat ein Flugzeug nur aus schwerwiegenden Gründen – wenn etwa der Verdacht besteht, dass die Maschine zur Spionage oder als Terrorwaffe missbraucht wird. Für eine Durchsuchung am Boden hingegen genügt zufolge laut Giemulla schon der Verdacht eines Verbrechens. Österreichs Sicherheitsbehörden hätten also die Maschine inspizieren dürfen.

Sollten diese Expertisen zutreffen, dann hätte auch Weißrussland das Recht gehabt, den Ryanair-Jet zur Landung zu zwingen und den Oppositionellen Roman Protasewitsch an Bord zu verhaften. Nach weißrussischem Recht steht Protasewitsch unter Tatverdacht für diverse Straftatbestände, die ihm zur Last gelegt werden. Selbstverständlich kann man die Strafverfolgung als politisch einordnen. Das trifft auf den Fall Snowden aber genauso zu.

Wie der Blogger Thomas Röper berichtet, hat es auch 2016 einen vergleichbaren Fall gegeben. Damals war es die Ukraine, die ein in Kiew gestartetes Flugzeug kurz vor der weißrussischen Grenze zur Umkehr zwang. An Bord war der Publizist Armen Martirosyan, der unter anderem zuvor prorussisch aus dem Donbass berichtete und als Kritiker des Regierungsumsturzes in Folge der Maidan-Proteste galt. Auch damals waren Kampfflugzeuge aufgestiegen, die das Flugzeug zur Landung zwangen. Zurück in Kiew wurde Martirosyan aus dem Flieger gezerrt, festgenommen und durchsucht. Später durfte er das Land verlassen und lebte bis zu seinem Tod im letzten Jahr im russischen Exil.

Überflüssig zu erwähnen, dass Proteste der EU gegen diese Form von „Staatsterrorismus“ der Ukraine damals ausblieben. Deutsche Medien ignorierten diesen Vorfall sogar komplett. Es gab keine Sanktionen gegen die Ukraine, so wie es drei Jahre zuvor auch keine Sanktionen gegen die USA wegen des Morales-Zwischenfalls gab.

Doppelte Standards. Es wird skrupellos mit zweierlei Maß gemessen. Was bei dem Einen „rechtlich einwandfrei“ ist, ist bei dem Anderen „Staatsterrorismus“, und die Medien geben einmal mehr den Takt vor. Wer sich beispielsweise die Berichterstattung der ARD in den letzten beiden Tagen angeschaut hat, wird dort nicht einmal einen Hauch von Zweifel an der Richtigkeit der transatlantischen Interpretation des Vorfalls vernommen haben. Stattdessen der allgegenwärtige Ruf nach „Sanktionen“ – möglichst hart und möglichst lange; so lange, bis Weißrussland „demokratisch“ ist, also so lange, bis es einen Regime Change gegeben hat.

Die Hintergründe bleiben derweil im Dunkeln. Wer ist Roman Protasewitsch und auf welcher Payroll steht er? Ein 26-Jähriger, der noch bis vor kurzem ein Mediennetzwerk mit zahlreichen Vollzeitmitarbeitern geführt hat? Woher stammte das Geld? Seit 2019 betrieben Protasewitsch und Co. ihren YouTube- und Telegram-Kanal Nexta aus dem polnischen Exil heraus und sogar die Wikipedia schreibt, dass der Kanal kein neutrales journalistisches Medium sei, sondern vor allem zur Koordinierung der Proteste gegen die weißrussische Regierung fungierte. Welche Rolle haben da westliche Geheimdienste gespielt? Ist die Aufregung deshalb so groß, weil Protasewitsch eine Schachfigur des Westens bei ihrem Ziel, die weißrussische Regierung zu stürzen, war? Gute Medien würden diese Fragen stellen und ihnen nachgehen. Schlechte Medien schalten auf Propaganda. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, in welchem Zustand sich unsere Medien befinden.


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