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Titel: Stuttgart 21 PLUS – ein raffinierter Zug, die Gegner schachmatt zu setzen

Datum: 1. Dezember 2010 um 9:04 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Stuttgart 21, Verkehrspolitik
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Leider haben wir wieder einmal Recht behalten: Schon zu Anfang der „Schlichtung“ zu Stuttgart 21 haben wir vorausgesagt, dass es Heiner Geißler gelingen wird die Kurve zu schaffen und nicht nur den unterirdischen Bahnhof für richtig zu halten, die Gegner zu spalten und den baden-württembergischen Ministerpräsidenten und seine CDU vor einem Absturz bei der im März nächsten Jahres bevorstehenden Landtagswahl zu retten. So ist es nun gekommen. Wolfgang Lieb

Geißler schafft die Kurve

Der „Schlichter“ hält „die Entscheidung, S 21 fortzuführen, für richtig“. Er übt in seinem „Schlichterspruch“ zwar heftige Kritik am bisherigen Entscheidungsverfahren, stützt sich aber bei seinem Urteil gerade wieder auf den Stand dieses Verfahrens. Für Stuttgart 21 gebe es eine Baugenehmigung für die Bahn wogegen für die Verwirklichung des Kopfbahnhofs es eben keine „ausreichenden Planungen und deshalb auch keine Planfeststellungen, also Baugenehmigung“ gebe.

  • Dass es diese Genehmigung gar nicht geben kann, weil ja die Entscheidung schon vor Jahren für S 21 gefallen ist und nur dafür die Verfahren in Gang gesetzt worden sind, K 21 hingegen gar nicht geprüft worden ist, und deshalb auch keine Planfeststellungen vorliegen können, dieser logische Zirkelschluss stört Geißler nicht weiter.
  • Auch das zweite Argument Geißlers trägt nicht: Die Kosten für K 21 seien in der Schlichtungsrunde unterschiedlich eingeschätzt worden. Dasselbe gilt aber genauso auch für S 21. Auch für den Tiefbahnhof haben die Gegner in den Verhandlungsrunden eine völlig unterschiedliche Einschätzung gegenüber dem Bahnvorstand über die Kostenangaben vorgetragen.
  • Das dritte Argument, dass nämlich ein Ausstieg (laut eigens beauftragtem Gutachter) zwischen 1 bis 1,5 Milliarden kosten würde (Geißler: „das wäre viel Geld für nichts“), beruht auf einer Vorab-Festlegung. Dass ein Ausstieg Kosten verursachen würde, war schon vor der „Schlichtung“ klar. Das war im Übrigen auch immer eines der wichtigsten Argumente der Befürworter. Wenn man auf dieses Argument abstellt, hätte man auf die „Schlichtung“ gleich verzichten können. Die Einwände der Gegner, dass mit der Verwirklichung von K 21 ein Mehrfaches dieses „Verlustes“ eingespart werden hätte können, kehrt Geißler einfach unter den Tisch.
  • Das vierte Argument, dass nämlich die Risiken bei den Kosten für S 21 nicht ausreichten, um „zum jetzigen Zeitpunkt“ das Projekt doch noch zu stoppen, ist nicht mehr als eine ungesicherte Behauptung. (Die nach aller Erfahrung in der Zukunft widerlegt werden dürfte.)

Geislers Begründung für eine Fortführung von S 21 beruht also auf einem Zirkelschluss mit dem er das bisherige Planungsverfahren, das von den Gegner ja gerade kritisiert wird, als Legitimation heranzieht. Die Begründung stützt sich weiter auf eine ungleiche Behandlung der Kostenrisiken und schließlich darauf, dass eben S 21 schon so weit vorangetrieben wurde, dass ein Ausstieg zu teuer sei.

Diese Begründung zeigt nicht mehr und nicht weniger, als dass Geißler ein raffinierter Stratege ist, der es versteht, die Argumente so zu wenden, dass das, was von den Gegnern gerade kritisiert worden ist – nämlich dass bei den Planungsverfahren Alternativen gar nicht geprüft worden sind und die Entscheidungen die dabei getroffen wurden, auf nicht zutreffenden Annahmen beruhten – als Begründung für die Fortführung von S 21 herangezogen wird.
Die Befürworter von K 21 wurden also durch einen argumentativen Trick schlicht über den Tisch gezogen.

Stuttgart 21 PLUS – Trostpflaster für die Verlierer

Die Zugeständnisse an die Verlierer sind großteils „weiße Salbe“. Dass S 21 baulich attraktiver, umweltfreundlicher, behindertenfreundlicher und sicherer werden soll, versteht sich eigentlich von selbst. Oder sollte das milliardenteure neue Projekt etwa umweltunfreundlich, behindertenunfreundlich oder unsicher werden?

Dass die durch den Gleisabbau frei werdenden Grundstücke der Grundstückspekulation entzogen und in eine Stiftung überführt werden sollen, ist zunächst nicht mehr als ein Wechsel der Gesellschaftsform der Immobilienverwertungsgesellschaft. Die Stiftungsform schützt keineswegs vor Spekulationen.

Die Festlegung des Stiftungszwecks auf die Erhaltung einer Frischluftschneise, dass die Flächen ökologisch, familien- und kinderfreundlich, mehrgenerationengerecht, barrierefrei und zu erschwinglichen Preisen bebaut werden sollen, könnten auch den Hochglanzbroschüren der bisherigen Immobilienverwerter entnommen sein. Mit solchen werblichen Argumenten könnte eine mögliche künftige Stiftung geradezu eine Werbekampagne für Investoren führen.

Dass Geißler eine offene Parkanlage mit großen Schotterflächen für notwendig hält, ist nicht mehr als ein persönlicher Wunsch.

Wer wird sich in 10, 15 oder 20 Jahren, wenn die Investitionsentscheidungen zu treffen sein werden, noch an diese schönen Forderungen erinnern? Wird es dann noch Proteste geben, wenn der „Schlichtungsspruch“ nicht eingehalten wird? Und vor allem wer sollte diese Auflagen wie einklagen? Der „Schlichterspruch“ hat doch keinerlei rechtliche Bindungskraft und wenn es ums Geld geht, sind schöne Appelle bekanntermaßen kaum etwas wert.

Wohl an die Adresse der sog. „Parkschützer“ richtet sich die (fast kabarettreife) Forderung, dass die Bäume im Schlossgarten erhalten bleiben sollen und nur solche Bäume gefällt werden dürfen, die „ohnehin wegen Krankheiten, Altersschwäche in der nächsten Zeit absterben würden“. Wahrscheinlich dürften viele Bäume, unter denen gebuddelt oder denen das Wasser abgegraben wird, ohnehin bald krank oder alterschwach werden.

Die bahnverkehrstechnischen Verbesserungen, die der „Schlichtungsspruch“ fordert, also etwa die Erweiterung des Tiefbahnhofs um zwei weitere Gleise, sind – wenn sie umgesetzt werden sollten – immens teuer. Was wird aber geschehen, wenn das Geld knapp wird? Entweder werden in diese Empfehlungen die ohnehin zu erwartenden Kostensteigerungen versteckt oder aber sie scheitern schlicht an der Finanzierbarkeit. Gegen Geldknappheit ist ein solcher Appell ohnehin nur ein schwacher Trost.

Die größte Hoffnung mögen die Gegner aber noch auf einen sog. „Stresstest“ setzen.
Man hat am Beispiel der Banken gesehen, was ein „Stresstest“ wert ist. Keine irische Bank ist durch diesen Stresstest gefallen und wenige Monate später braucht Irland für seine Bankenrettung 85 Milliarden Euro. Der von Geißler geforderte „Stresstest“ soll einen dreißigprozentigen Leistungszuwachs des Bahnknotens S 21 nachweisen. Ministerpräsident Mappus hat schon vorsorglich darauf hingewiesen, wohin dieser Hase läuft: „Es kann so sein, dass der Stresstest zum Ergebnis kommt, dass keine Änderungen nötig sind“.
Und es wird, wie auch bei den vorausgegangenen Simulationen, so sein, dass die gewünschten Ergebnisse von den Computern schon ausgerechnet werden, wenn die entsprechenden Annahmen eingegeben werden. Danach mag man sich in kleinen, eingeweihten Kreisen über Details streiten, aber die Öffentlichkeit wird diesen Streit ohnehin nicht mehr verstehen. Und ein breiter Widerstand der Bevölkerung über Annahmen bei komplizierten Rechenmodellen, wäre ein Novum.

Gegner erfolgreich gespalten

Die Spaltung der Gegner war schon im Augenblick der Verkündung des „Schlichtungsspruchs“ vollzogen. Während die Teilnehmer des Aktionsbündnisses für K 21 etwas betröpelt dem Vortrag Geißlers lauschten, demonstrierten gleichzeitig schon andere vor dem Verhandlungssaal und abends vor dem Hauptbahnhof.
Einige Gegner rufen zu einer Großdemonstration bereits am kommenden Samstag auf, das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und die Grünen hingegen wollen eine Woche später auf die Straße gehen. Teile und herrsche war schon zur römischen Zeiten die Strategie von Machthabern.

Die Vertreterin des BUND in den Schlichtungsgesprächen will sich zwar nach wie vor für K 21 einsetzen, aber sie machte einen ziemlich ratlosen Eindruck, wie das geschehen könnte. Die Repräsentanten der Grünen legten sich lieber erst gar nicht fest und feierten als Erfolg, dass sie „auf Augenhöhe“ verhandeln durften. Boris Palmer lobte die „Schlichtung“ schon vor dem Spruch als Erfolg, denn manchmal sei eben schon der Weg das Ziel. Dabei ist er sicherlich klug genug, zu wissen, dass man nie am Ziel ankommen wird.
Der Stuttgarter Stadtrat der Grünen lobte: das Ergebnis sei „besser als nix“.
Dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen im baden-württembergischen Landtag Winfried Kretschmann, dem ohnehin nach gesagt wird, dass er mit Schwarz-Grün liebäugelt, fiel nichts klügeres mehr ein, als dass nun eine gute Grundlage geschaffen sei, damit das Volk entscheiden könne.

Offenbar hat Kretschmann Geißler nicht recht zugehört, denn der listige „Schlichter“ hat auch in Sachen Volksentscheid die Grünen schon in die Defensive gedrängt: „Ein Bürgerentscheid zu der Grundsatzfrage Stuttgart 21 Ja oder Nein ist dagegen rechtlich unzulässig. Bei einer bloßen Bürgerbefragung hätte das Ergebnis keinerlei Auswirkungen auf den Fortgang des Projektes. Die Deutsche Bahn ist nicht verpflichtet, einem solchen Votum zu folgen. Hinzu kommt, dass der Vorstand der Bahn gesetzlich verpflichtet ist, Schaden vom Unternehmen abzuwenden, der bei einem Bau-Stopp von S 21 in Milliardenhöhe entstünde“, hat der „Schlichter“ gesprochen.
Diese Sätze dürften den Grünen und der SPD von CDU und FDP noch tausdentfach um die Ohren gehauen werden, wenn sie einen Volksentscheid anstrengen wollten.

Und sollten die Grünen oder wer auch immer nach dieser „Schlichtung“ dennoch weiter demonstrieren, so hat sie Geißler schon mal vorsorglich in die politische Schmuddelecke gestellt: Die Wahlchancen würden „je nachdem, wie sich die Parteien benehmen, um so größer, je mehr die Diskussionen um den Hauptbahnhof Stuttgart auf dem Niveau der jetzt zu Ende gehenden Schlichtung geführt werden.“
Dieses Niveau kann natürlich auf Demonstrationen nie erreicht werden. Da konnte Geißler noch so sehr das Demonstrationsrecht betonen. Der Vorwurf mit solchen Kundgebungen werde nur der Protest auf der Straße geschürt, ließ auch nicht lange auf sich warten. Der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe reagierte reflexartig, er forderte die Grünen auf, ihren Widerstand gegen das Bahnprojekt aufzugeben, weil es keinen Grund mehr für Protest gebe.

Mit solchen Schlagwaffen ausgestattet, dürften nun die Union und die FDP auf die Grünen losgehen. Ihrem Höhenflug wird mit dieser „Schlichtung“ ein tiefer Fall folgen. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, schließlich haben sie Geißler als Schlichter vorgeschlagen und Mappus brauchte nur noch zuzugreifen. Er wusste von vorneherein, dass er sich auf diesen „Schlichter“ verlassen konnte. Die Falle war zugeschnappt.

Geißler rettet Mappus und die CDU

Die Ablehnung eines Volksentscheids im „Schlichterspruch“ ist aber keineswegs, der einzige Punkt mit dem Geißler gegen die Grünen und die SPD Position bezieht.
Geißler lobte den amtierenden Ministerpräsidenten Mappus in höchsten Tönen: „Voraussetzung für das Gelingen der Schlichtung war die vom Ministerpräsidenten ausgegebene Parole: Nicht nur alle an den Tisch, sondern alle Fakten auf den Tisch.“ Auch dafür, dass K 21 nicht gleichberechtigt im Planfeststellungsverfahren zur Debatte gestellt wurde, erteilte Geißler Mappus einen Freibrief: „Dies war, um auch dies deutlich zu sagen, nicht der Fehler der jetzigen Landesregierung; sie hat dieses Defizit geerbt; Ministerpräsident Mappus hat konsequenterweise eine gesetzliche Reform des Baurechts bereits vorgeschlagen.“ Und um Mappus für seinen früheren bulldozerhaften Umgang mit den Gegnern von S 21 vollends aus der Schusslinie zu nehmen, lobte er „die Bereitschaft der Landesregierung, hier mitzumachen“, das könne auch als „Gegenbeweis“ zu der weit verbreiteten Meinung gelten, „die da oben machen was sie wollen“. Geißler hat umgekehrt denen da oben geholfen, das sie weiter machen können, wie sie wollen.
Noch nicht einmal zu einer leisen Kritik an dem völlig unverhältnismäßigen Polizeieinsatz gegen die Demonstranten am 30. September dieses Jahres war Geißler bereit.

Ausnahmsweise stimme ich einem Fazit des SPIEGELs zu: „Dann ergriff der Regierungschef den Strohhalm, den ihm der Himmel reichte, und stellt sich voll hinter die Schlichtungsrunde unter dem weisen alten Mann. Es sah aus wie die erste Stufe einer Kapitulation, in Wahrheit war es die erste Stufe einer Machtarrondierung, der erste Schritt, überhaupt wieder politischen Boden unter die Füße zu bekommen.

Das sieht auch Mappus selbst so: Es sei eine exzellente Schlichtung gewesen, dass wichtigste sei, dass „ein gewisses Maß an Vertrauen wieder zurück gewonnen“ worden sei. Er hat allerdings vergessen hinzuzufügen, Vertrauen, das er zuvor bis in konservative Kreise hinein verloren hatte.

Geißler bleibt eben der schlaue Fuchs, der es selbst bei massivster Kritik gegen seine eigene Partei immer schafft, die Volte zu schlagen, dass die CDU dennoch die beste Wahl ist. Das hat er schon früher geschafft, als er in der FAZ die Ziele von Attac „identisch mit denen der Bundeskanzlerin“ erklärt hat. Diesen Salto mortale hat er geschafft, als er behauptet hat, dass es Angela Merkel geschafft habe, das Thema Kontrolle der Hedgefonds und den Klimaschutz auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 auf die Tagesordnung zu bringen. Und diese Wahlwerbung für die CDU konnte er vor laufenden Kameras auch auf der Pressekonferenz nach dem „Schlichterspruch“ unter das Publikum bringen: Als er nach den Kosten gefragt wurde, meinte er Geld sei genug vorhanden nur an der falschen Stelle. Er polterte gegen die Spekulanten und lobte gleichzeitig die Kanzlerin, die für die Transaktionssteuer „kämpfe“. Niemand lachte ihn deswegen aus.

Geißler als Retter der Demokratie

Die Medien, die ohnehin mehrheitlich für S 21 eintreten, greifen natürlich vor allem das Selbstlob Geißlers auf, nämlich dass die Schlichtung „unabhängig vom Ergebnis in der Sache“ schon bevor sie zu Ende ging „ein Erfolg“ sei.
Man lobt in höchsten Tönen, dass hier eine „neue Form unmittelbarer Demokratie, ein Stück Glaubwürdigkeit und mehr Vertrauen für die Demokratie“ zurück gewonnen worden sei.

Solche Verfahren, in denen Gegner von politischen Vorentscheidungen ernst genommen werden und neue Formen der Bürgerbeteiligung erprobt werden, sind durchaus sinnvoll und tun einer Demokratie gut. Aber wenn Bürgerprotest wie bei dieser „Schlichtung“ (wie oben dargestellt) nur dazu herhalten muss, dass mit geschickten Begründungen und argumentativer Raffinesse nur etwas weniger brutal als mit dem Wasserwerfern, auseinanderdividiert wird und dazu noch den in Not geratenen Politikern aus der Patsche geholfen wird, dann wird das noch viel mehr Menschen in die politische Resignation treiben.

Nun werden wir also – wie beim Lehrter Bahnhof in Berlin – wieder ein gigantomanisches Prestigeprojekt bekommen, mit kilometerlangen Röhren in schwierigem Untergrund, Millionen von Bahnfahrern werden aber deshalb in die Röhre schauen müssen, wenn aufgrund der riesigen Kosten, Strecken ausgedünnt, der Ausbau schnellerer Strecken andernorts verzögert wird, die Gelder für Streckensanierung fehlen und Milliarden von Stunden für Bahnreisende durch Verspätungen verloren gehen, damit man am Stuttgarter Bahnhof in zwanzig Jahren ein paar Minuten Fahrzeit gewinnt.

p.s.: Unser Leser G.G. schickt uns die soziologische Interpretation dieses „Schlichtungsverfahrens“ durch Niklas Luhmann:

„Funktion des Verfahrens ist mithin die Spezifizierung der Unzufriedenheit und die Zersplitterung und Absorption von Protesten.
Motor des Verfahrens aber ist die Ungewissheit über den Ausgang. Diese Ungewissheit ist die treibende Kraft des Verfahrens, der eigentlich legitimierende Faktor. Sie muss daher während des Verfahrens mit aller Sorgfalt und mit Mitteln des Zeremoniells gepflegt und erhalten werden – zum Beispiel durch betonte Darstellung der richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, durch Verheimlichung schon gefasster Entscheidungen, im englischen Prozess sogar durch die Regel, dass der Richter vollständig unvorbereitet zur Verhandlung erscheint und ihm alle Einzelheiten mündlich vorgetragen werden müssen. Die Spannung muss bis zur Urteilsverkündung wachgehalten werden. Die Ungewissheit wird nämlich als Motiv in Anspruch genommen, um den Entscheidungsempfänger zu unbezahlter zeremonieller Arbeit zu veranlassen. Nach deren Ableistung findet er sich wieder als jemand, der die Normen in ihrer Geltung und die Entscheidenden im Amt bestätigt und sich selbst die Möglichkeit genommen hat, seine Interessen als konsensfähig zu generalisieren und größere soziale oder politische Allianzen für seine Ziele zu bilden. Er hat sich selbst isoliert. Eine Rebellion gegen die Entscheidung hat dann kaum noch Sinn und jedenfalls keine Chancen mehr. Selbst die Möglichkeit, wegen eines moralischen Unrechts öffentlich zu leiden ist verbaut.“ (Niklas Luhmann: Legitimation durch Verfahren, Suhrkamp, Frankfürt a. M. 1969)


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