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Titel: Bericht der „Internationalen Untersuchungskommission der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem und Israel“ vom 14. September 2022, UNGA A/77/328

Datum: 30. November 2022 um 16:39 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Länderberichte
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Von Norman Paech – Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich Mühe. Dies ist nun der dritte Bericht, der über die Lage des Völkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A/HRC/49/87 v. 21. März 2022) und Francesca Albanese (UNGV A/77/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A/77/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, „in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutmaßlichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verstöße gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.“

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Auftrag ging also weiter als bei den Sonderberichterstattern, die sich auf die Situation der Menschenrechte konzentrieren sollten. Als Mitglieder der Kommission wurden Navanethem Pillay (Südafrika), Miloon Kothari (Indien) und Christopher Sidoti (Australien) ernannt.

Um es vorweg zu nehmen: Allen drei Berichten ist gemeinsam, dass ihren Autorinnen und Autoren die Einreise in die besetzten Gebiete verwehrt wurde, nur Gaza öffnete sich ihnen. Die israelische Regierung änderte ihre Politik nicht und zeigt auch nicht, dass sie aus den Berichten Konsequenzen ziehen wird. Und schließlich gab es keine Reaktion aus der hiesigen Politik und keiner der Berichte fand in den Medien Erwähnung oder gab Anlass zu einer Diskussion über die Besatzungspolitik.

Juristische Basis und Ausgangspunkt des Berichtes ist die Feststellung, dass die Besatzung mit allen ihren Folgen wie die Siedlungen und zahllosen Beschränkungen der palästinensischen Gesellschaft rechtswidrig ist. Bei der Präsentation des 28-seitigen Berichtes erklärte die Vorsitzende der Untersuchungskommission, Navi Pillay, sehr deutlich, „dass jeder Versuch einer einseitigen Annexion des Territoriums eines Staates durch einen anderen Staat eine Verletzung des Völkerrechts darstellt und null und nichtig ist. 143 Mitgliedstaaten, darunter auch Israel, haben letzte Woche für eine Resolution der Generalversammlung gestimmt, in der dies bekräftigt wurde. Wenn dieses Grundprinzip der Charta der Vereinten Nationen nicht universell angewandt wird, auch auf die Situation in den besetzten Gebieten, wird es bedeutungslos.“ Sie bezog sich dabei auf die Resolution v. 12. Oktober 2022, mit der die Generalversammlung die russische Annexion der vier Oblasten in der Donbasregion verurteilt hatte. Im Krieg ist die Besetzung eines Landes nach dem humanitären Völkerrecht nur kurzfristig rechtmäßig. Die nun schon 55 Jahre dauernde Besatzung, die nach Worten und Taten aller israelischen Regierungen auf Dauer angelegt ist, wird von dem Völkerrecht nicht mehr gedeckt. Das Gleiche gilt für die Blockade Gazas zu Lande, zur See und in der Luft, die auf Grund der totalen Kontrolle durch Israel wie eine Besatzung wirkt und ebenfalls rechtswidrig ist. 

Die Kommission hat vor allem die Siedlungspolitik untersucht, die von Anfang an das zentrale Ziel der Besatzung war. Doch unabhängig von der Rechtmäßigkeit einer Besatzung ist die Besiedlung des besetzten Gebietes mit der eigenen Bevölkerung unzulässig und rechtswidrig, Art. 49 4. Genfer Konvention. Insofern ist die innerisraelische Diskussion um die Legalität der sog. Outposts irrelevant. Erst 2020 hatte der Supreme Court das Regulierungsgesetz aufgehoben und die übliche nachträgliche Legalisierung der illegalen Outpost dann zugelassen, wenn diese „in gutem Glauben“ errichtet worden waren – eine Scheindebatte vor dem Hintergrund des eindeutigen Völkerrechts. 

In Ost-Jerusalem wird der Lebensraum für die Palästinenserinnen und Palästinenser immer enger. Über 1/3 der Stadt sind bereits für jüdische Siedler enteignet, denen erlaubt wurde, die Einwohner zu vertreiben. Heute leben dort 229.000 Siedler in 14 Siedlungen, und die gewaltsamen Vertreibungen halten an. Die zunehmende Gewalt der Siedler wird ignoriert, oft durch die Armee gedeckt und bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. Der gepriesene Rechtsstaat Israels macht vor den besetzten Gebieten halt. 

Ein zentrales Thema der Untersuchung sind die Enteignung und Ausbeutung von Land und Ressourcen, die immer weiter vorangetrieben werden. Auch deren Methoden sind bekannt: Nachdem der Supreme Court 1979 Landenteignungen durch Militärverordnungen für verfassungswidrig erklärt hatte, werden die begehrten Landesteile zu Militär- und Feuerzonen erklärt, wie Mazafer Yatta 1980, um anschließend die Einheimischen zu vertreiben. Oder das Land wird zu Staatsland, Industriezone oder Naturreservat erklärt, um es anschließend zu enteignen und die Bewohner vertreiben zu können – über 200.000 ha seit 1967. Im Januar 2020 wurden 7 neue Naturparks über 13.000 ha zusätzlich zu den 12 bereits bestehenden Parks geschaffen. Wird nicht enteignet, sammelt der Jüdische Nationalfonds Geld wie im August 2022, um das ohnehin nicht bebaubare Land in einer geschlossenen Militärzone zu kaufen. In Zone C können die Palästinenser nur auf ca. 1 % des Bodens noch bauen. In den Industriezonen werden mit finanziellen Mitteln auch ausländische Firmen angeworben, um dort zu produzieren. Laut Presseberichten wurden so 2015 in den 11 Steinbrüchen in Zone 12 Mio. Tonnen Steine und Schotter gewonnen, wovon 10 Mio. Tonnen nach Israel gingen – ein erheblicher finanzieller Gewinn. Diese Maßnahmen sind nicht nur nach den Haager und Genfer Regeln völkerrechtswidrig, sondern nach Art. 8 2b Römisches Statut als Kriegsverbrechen auch strafbar.

Ein großer Teil des Berichts ist den Auswirkungen der Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Vertreibungen und Demütigungen gewidmet, die von der Besatzungs- und Annexionspolitik ausgehen. Wenn die Bewohner gezwungen werden, ihre Häuser zu verlassen, ihr Eigentum zerstört und die Häuser abgerissen werden, sie fast täglichen Masseninhaftierungen und Gewalt nicht nur durch die Armee ausgesetzt sind, sondern auch von den Siedlern erfahren, der Mangel an sauberem, preiswertem Wasser und die offen rassistischen Angriffe, von denen insbesondere Frauen betroffen sind, die Zersplitterung der palästinensischen Gesellschaft – alles schwerwiegende Verletzungen des Selbstbestimmungsrecht und der Menschenrechte, die mit Paragraphen und juristischen Mitteln überhaupt nicht zu fassen sind. So erklärte Kommissar Miloon Kothari: „Es gibt so viele ‚stille Schäden’ und psychologische Traumata, die vielleicht nicht sofort erkennbar sind, die aus der Aushöhlung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte resultieren. Diese schwächenden Prozesse haben schwerwiegende kurz- und langfristige Folgen und müssen dringend angegangen werden.“ In Israel, aber auch in der deutschen Politik gibt es dafür keine Initiativen, geschweigen denn Verständnis.

Der Bericht zitiert den damaligen Premierminister Netanjahu, der am 10. September 2019 seine Absicht erklärte, das Jordantal zu annektieren. Im August 2020 bekräftigte er, dass die Frage der Souveränität über die Westbank immer noch auf dem Tisch liege. Sein Nachfolger Bennett verkündete am 17. Mai 2022 in einer Rede an die Siedler in Elkana großspurig: „Mit der Hilfe Gottes werden wir hier noch sein, wenn wir den fünfzigsten und siebzigsten, ja hundertsten, zweihundertsten und zweitausendsten Geburtstag von Elkana feiern in einem vereinten und souveränen Jüdischen Staat im Land von Israel.“ Dass diese Vision nicht ohne Krieg und erneute Intifada bleiben wird, muss auch dem neuen Premier mit seinem Kabinett vom rechtesten Rand der Gesellschaft klar sein.

Die Kommission sieht in all den von ihr zusammengetragenen Fakten der Besatzung Anzeichen schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht der Haager und Genfer Konventionen sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Römischen Statut. Sie fordert von Israel deswegen vor allem, die Besatzung zu beenden und alle völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser zu schützen und zu garantieren.

Desgleichen empfiehlt sie allen Staaten, ihren Verpflichtungen aus dem internationalen humanitären Recht und den Menschenrechten nachzukommen, und fordert sie auf, „alle Personen zu untersuchen und zu verfolgen, die verdächtig sind, internationale Verbrechen in den besetzten Gebieten begangen oder geholfen, Beihilfe geleistet oder unterstützt zu haben“. Der Generalversammlung der UN empfiehlt er, den Bericht an den Sicherheitsrat weiterzuleiten, um sofortige Maßnahmen zur Beendigung der illegalen Situation zu ergreifen und beim Internationalen Gerichtshof (IGH) umgehend ein Gutachten über die rechtlichen Konsequenzen der Weigerung anzufordern, die Besatzung zu beenden und das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser zu respektieren. Ebenso empfiehlt er dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Täter und ihre Unterstützer wegen möglicher Verbrechen zu verfolgen.

Es fragt sich allerdings allmählich, ob Untersuchungen, Empfehlungen und Aufforderungen überhaupt noch die geeigneten Mittel sind, israelische Regierungen zur Umkehr auf den Weg des Völkerrechts und des Friedens zu bewegen. Es müsste vor allem ein Umdenken bei jenen Staaten erfolgen, die immer noch mit ihrer Unterstützung diese kriminelle Besatzung ermöglichen.

Inzwischen hat die UN-Generalversammlung die Berichte des Menschenrechtsrats diskutiert und in einer detaillierten Resolution[1] weitere Forderungen an die israelische Regierung und die Mitgliedstaaten der UNO gestellt. Zum Schluss hat sie gem. Art 96 UNO-Charta den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten über die rechtlichen Konsequenzen der illegalen Besatzung und der langandauernden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser folgen. Diese Fragen sind in über 55 Jahren Besatzung bereits erschöpfend diskutiert und geklärt worden und sollten auch bei den Mitgliedstaaten keine Zweifel mehr übrig gelassen haben. Der Generalversammlung war es aber wohl doch wichtig, trotz des zwar eindeutigen, aber erfolglosen Gutachtens des IGH[2] zum Bau der Mauer, noch einmal ein klares Zeichen gegen die Besatzungspolitik zu setzen. Interessant bleibt nur noch die Stimmabgabe, bei der 58 Staaten der Resolution zustimmten, 17 dagegen und 52 sich enthielten. Von den Gegenstimmen kamen sieben aus Europa, neben Deutschland noch Österreich, Estland, Italien, Litauen, Tschechien und Ungarn, aus dem Rest der Welt waren es die USA, Australien, Guatemala, Israel, Kanada, Liberia, Marshall Inseln, Mikronesien, Nauru und Palau. Das muss man nicht mehr kommentieren.

Norman Paech

Nachbemerkung Albrecht Müller. Bitte beachten Sie, dass Sie einen solchen Bericht zu einem wichtigen Vorgang vermutlich in keinem anderen deutschen Medium lesen. Das nennt man Pressefreiheit. Das nennt man Demokratie. Von allem ein Schatten! Propaganda und Realität klaffen weit auseinander.

Titelbild: Emir Kaan / Shutterstock


[«1] UNGV Resolution A/C.4/77/L.12/Rev.1 v. 10. 11. 2020

[«2] IGH, Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territories, Urteil Nr. 131 v. 9. Juli 2004, ag-friedensforschung.de/regionen/Nahost/mauer-igh-orig.pdf.


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