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Titel: FinanzFachFrauen zum Koalitionsvertrag: Verlängerte Lebensarbeitszeit benachteiligt berufstätige Frauen

Datum: 24. November 2005 um 17:07 Uhr
Rubrik: Gleichstellung, Rente, Wahlen
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Nur sieben Prozent aller Frauen erreichen 45 Pflichtbeitragsjahre. Wer unterhalb des Durchschnittsverdienstes liegt, also keine sog. „Eckrentnerin“ ist, schaut in die Röhre. Frauen verdienen noch immer nur etwa 80 Prozent von dem, was Männern bezahlt wird – das ist der Grund dafür, dass sie künftig fast in jedem Fall mit Rentenkürzungen zu rechnen haben. Wenn im Koalitionsvertrag gesagt wird, dass neben den Beschäftigungszeiten auch Kindererziehung und Pflegeleistung angerechnet werden sollen, so ist dies Augenwischerei. Das sagt Heide Härtel-Herrmann, Finanzexpertin aus Köln.

Berufstätige Frauen werden bei derRenten-Neuregelung im Koalitionsvertrag massiv benachteiligt.
Darauf machen jetzt die Expertinnen des bundesweiten Verbundes der FinanzFachFrauen aufmerksam. Heide Härtel-Herrmann, Finanzexpertin aus Köln, sagt dazu:

Es sieht zunächst einmal gerecht aus: Wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, darf auch in Zukunft mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne dass Abschläge fällig werden. Ein Beitragsjahr wird dabei voll angerechnet, wenn der Durchschnittsverdienst all deren, die in einem Jahr in die Rentenkasse einzahlen, vom Beitragszahler erreicht wird. Wer die Voraussetzungen für diese Sonderregelung nicht mitbringt, schaut in die Röhre. Nach einer Übergangszeit muss bis zum Alter von 67 Jahren gearbeitet werden, andernfalls stehen Rentenkürzungen ins Haus.

45 Pflichtbeitragsjahre zu leisten und ein sogenannter “Eckrentner” im Sinne des Rentenrechts zu werden, das erfüllen heute nur sieben Prozent aller Frauen. Teilzeitbeschäftigung, Unterbrechungszeiten aber auch geringere Gehälter – Frauen verdienen immer noch etwa 80 Prozent von dem, was Männern bezahlt wird – sind der Grund dafür, dass sie künftig fast in jedem Fall mit Rentenkürzungen zu rechnen haben. Ein Beispiel: Verdienen Frauen 45 Jahre lang 80 Prozent vom Durchschnitt aller Beitragszahler, brauchen sie 56 Jahre, um ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen zu können. Dazu kommt: Wenn im Koalitionsvertrag ausdrücklich neben den Beschäftigungszeiten auch Kindererziehung und Pflegeleistung alle Voraussetzung für diese Sonderregelung festgehalten werden, ist dies Augenwischerei. Denn für Kindererziehung werden sowieso für alle nach 1992 geborenen Kinder drei Pflichtbeitragsjahre anerkannt. Aber: Eine Frau mit drei Kindern, die zwei Jahre ihre kranke Mutter gepflegt hat, und die deshalb lediglich zehn Jahre Vollzeitbeschäftigung und 30 Jahre Teilzeitarbeit nachweisen kann, fehlen neun volle Pflichtbeitragsjahre, um schon mit 65 Jahren die abschlagsfreie Rente beziehen zu können.

Die Sonderregelung mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, wird zu Lasten berufstätiger Frauen finanziert. Durch das Umlageverfahren der Rentenkasse erhalten die Frauen selbst eine niedrigere Altersrente, als dies ohne die bevorzugte Behandlung männlicher Rentner der Fall gewesen wäre. Denn die Logik der Rentenformel besagt: Bei der Rentenkasse handelt es sich um einen Topf, in den alle Beschäftigten einzahlen. Der Gegenwert – die eigene spätere Rente – bemisst sich danach, was zu diesem Zeitpunkt ausgegeben werden kann. Jede Bevorzugung der einen Gruppe führt zu Abzügen bei einer anderen. Eine gigantische Umverteilung von Frauen zu Männern, von Geringverdienern zu Gutverdienern – von unten nach oben wird dadurch in Gang gesetzt. Sowohl der Sachverständigenrat als auch der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Dr. Herbert Rische, kritisiert diese geplante Maßnahme als frauendiskriminierend.

Die FinanzFachFrauen sehen zwei Möglichkeiten, die Ungerechtigkeiten zu entschärfen:

Zum einen könnte die Sonderregelung aus Steuermitteln und nicht auf Kosten der Frauen finanziert werden. Schließlich handelt es sich bei diesem Vorhaben um eine klassische “versicherungsfremde” Leistung. Als zweite Möglichkeit schlagen wir vor, die Kindererziehungszeiten als besondere Anwartschaft anzusehen, ähnlich wie bei der Berücksichtigungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Dort wird die Zeit der Erziehung eines Kindes mit der Anrechnung von zehn Jahren berücksichtigt. Zwei Kinder bedeuten dann grundsätzlich schon einmal 20 Jahre, die als volle Pflichtbeitragsjahre anerkannt wären. Damit hätten auch berufstätige Frauen, die Kinder erzogen haben, eine kleine Chance mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können.”

Heide Härtel-Herrmann
Bundesweiter Verbund der FinanzFachFrauen

Quelle: www.finanzfachfrauen.de


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