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Titel: So schottet sich die „Justiz“ gegen öffentliche Kritik ab und errichtet mit Hilfe von Medien eine Mauer des Schweigens

Datum: 5. Mai 2015 um 13:22 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Innen- und Gesellschaftspolitik, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Wertedebatte
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Davon berichtet Norbert Blüm, Bundesminister a. D. und Autor des im Westend Verlag erschienenen Buches über die aus seiner Sicht herrschende Willkür an deutschen Gerichten. Was ist geschehen: 1. Sein Buch „Einspruch – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ wurde vom Bundesrichter Professor Dr. Thomas Fischer in der „Zeit“ vehement rezensiert. 2. Norbert Blüm bot der „Zeit“ eine Entgegnung an. Diese wurde nicht aufgenommen. 3. Blüm bot dem Bundesrichter einen öffentlichen Disput an. Dieses Angebot wurde zunächst angenommen und dann verweigert. 4. Daraufhin versuchte Norbert Blüm, seine Entgegnung beim Berliner Tagesspiegel, bei der Frankfurter Zeitung am Sonntag (FAS) und bei der TAZ unterzubringen. Auch diese lehnten ab. Das ist angesichts der Dringlichkeit des Themas höchst erstaunlich. Normalerweise suchen Blätter interessante Texte. Wir dokumentieren die Entgegnung Norbert Blüms. Albrecht Müller.

Nachspiel

Bemerkungen zu „Einspruch: Wider die Willkür an deutschen Gerichten“

von Norbert Blüm

Noch nie habe ich so viele Briefe erhalten wie nach dem Erscheinen meines Buches „Einspruch: Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Es sind viele hunderte von Briefen. Ich habe sie nicht gezählt, aber alle gelesen. Die meisten Briefe sind verzweifelte Notschreie oder letzte Hilferufe.

Wenn nur ein Fünftel der Klagen, die mich erreichen stimmt, dann ist „Land unter“ im Rechtsstaat Deutschland.

Ich fühle mich so hilflos wie die Briefeschreiber. So muss es in einem Rettungsboot zugehen, das überfüllt ist und keine weiteren Schiffbrüchigen aufnehmen kann.

Wer es mit dem „System“ verdorben hat, vom Pech betroffen, einen Rechtsanwalt an seiner Seite hat, der nichts kann oder nichts will, oder es gar mit einem Richter zu tun bekommt, der seine Ressentiments nicht zu bändigen vermag und zudem auch noch faul ist, der kann alle Hoffnung fahren lassen.

Justiz: die Prinzessin auf der Erbse

Von keinem Zweifel an sich selbst erfasst, verbarrikadiert sich das Justizsystem hinter seiner Unabhängigkeit. Gott weiß alles. Mancher Richter weiß alles besser.

„Das Buch strotzt voller Unwahrheiten“ schreit einer in dem Saal, in dem ich gerade aus dem Buch vorgelesen habe. Er ist jedoch nicht in der Lage, kulanterweise wenigstens zwei oder drei Fälle aus der angeblich strotzenden Menge der Unwahrheiten zu nennen. Ein anderer behauptet kühn, das Buch sei ohne jede Recherche geschrieben. Woher weiß er das? Urteil ohne Beweisaufnahme. Viele Jahre habe ich an dem Buch gearbeitet. Behauptung ist schon Begründung. Wer kümmert sich schon um Wahrheit?

„Die Wahrheit interessiert mich nicht“ hatte ein Richter behauptet, den das Verfassungsgericht rügte, allerdings erst nachdem zwei Instanzen ihn zuvor ungeschoren davonkommen ließen. Was würde passieren, wenn ein Arzt feststellte: „Die Diagnose interessiert mich nicht“? Wahrscheinlich würde er die Approbation verlieren. Können Richter sich alles leisten?

An drei Orten verließen Richter mit beträchtlichem akustischen Aufwand den Saal, in dem ich das Buch vorgestellt hatte, bereits bevor die Diskussion begonnen hatte. Zweifel an ihrer Amtsführung sind offenbar nicht zumutbar. Die hohen Herren sind das nicht gewohnt.

Über alles kann in der offenen Gesellschaft diskutiert werden, nur Richter und ihre Urteile sind gleichsam tabu. Richterschelte ist sogar gefährlich. Das Strafrecht winkt. Die Prinzessin auf der Erbse war ein Dickhäuter im Vergleich zur richterlichen Empfindlichkeit.

Ich soll mich doch in Afrika, Asien, Lateinamerika oder sonstwo in der Dritten Welt umsehen, um zu erkennen, wie gut der deutsche Rechtsstaat sei. Das bekomme ich oft entgegengehalten. Da werden Erinnerungen wieder wach an alte Zeiten des Kalten Krieges, in denen Kritikern empfohlen wurde: „Geht doch rüber, wenn es euch hier nicht gefällt!“.

Es beruhigt mich auch der Trost nicht, unser Recht sei „in Ordnung“, wenn seine Anwender unordentlich sind. Die Praxis entscheidet schließlich über den Zustand der Gerechtigkeit. Es ist auch keine Beruhigung für mich, wenn manche Richter und Anwälte mir nach der Veranstaltung streng vertraulich zuflüstern: Sie haben Recht, es ist etwas faul im Rechtsstaat Deutschland.

Warum aber meldet sich keiner zu Wort?

Was mich allerdings überrascht (und bestätigt), ist die ungehemmte Aggression, mit der Spitzenrepräsentanten der Justiz auf das Buch reagieren. „Der Fisch stinkt vom Kopf“ behauptet der Volksmund, aus dem bekanntlich generationenerprobte Weisheit spricht.

Richter Fischer: von Gottes Gnaden?

Professor Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, schreibt in der ZEIT, deren Starjurist er offensichtlich ist, eine fulminante Kritik meines Buches. Man muss es zu schätzen wissen, dass ein so vielbeschäftigter Mann wie Richter Fischer, der mit 600 Revisionen im Jahr – wie er voll Selbstmitleid klagte – so überlastet ist, dass er „weder Zeit noch Lust hat auch noch in den Landgerichten nachzuschauen, ob dort vielleicht eine Spur übersehen wurde“, dennoch Zeit findet, Blüm in der ZEIT seine Zeilen zu gönnen, um nebenbei seinen Sachverstand glänzen zu lassen.

Aber ausgerechnet „Zur Sache“ bietet Richter Fischer zwischen wenig und nichts. Ad personam ist offensichtlich sein Hobby. Er konzentriert sich auf Personalfeststellungen. Im Fischerschen Panoptikum bin ich „eine liebenswerte Märchenfigur“ und mit der Fähigkeit ausgestattet, „frühkindliche Ahnungslosigkeit zu simulieren“. Es gelingt Blüm nach Fischer, „den Geruch von Altöl und Waschpaste aus den Werkshallen seiner Jugend zu verbreiten“. Als „Robin Blüm von Locksley“ verteidigt er „der Oma ihr klein Häuschen, als habe er es mit eigenen Händen errichtet“ stellt Fischer fest.

Nach dieser habituellen, olfaktorischen und historischen Einordnung wendet sich Richter Fischer spekulativ meinen Einkommensverhältnissen zu und behauptet kühn, „vom Wert des Blümschen Einkommens können fünf Rechtspfleger und drei Sozialrichter leben“. Er fügt einfühlsam hinzu „das Richtergehalt sei die Belohnung dafür, dass sie Jahrzehnte lang versucht haben, des Ministers Eingebungen halbwegs verlässlich in Rechtspraxis umzusetzen.“

Des Richters Kenntnis der Gewaltenteilung scheint verbesserungsfähig. Jedenfalls entspricht sie nicht dem letzten Stand der Entwicklung, nach der des Ministers Eingebungen noch lange nicht Gesetz sind.

Hoppla: im Zitat vergriffen!

Die Verlässlichkeit der Fischerschen Beweisführung lässt im übrigen zu wünschen übrig. Sie ist mangelhaft, um nicht zu sagen schludrig. Das Zitat „Vom Recht versteht er zwischen Nichts und Wenig“ ordnet Fischer als „radikales Bekenntnis“ dem Vorwort meines inkriminierten Buches zu.

„Sorry Euer Ehren“ – das Zitat befindet sich weder im Vor- noch im Nachwort noch sonstwo in dem Buch. Es ist peinlich für Fischer und auch für die ZEIT, dass aus dem falschen Zitat sogar ungeprüft die Überschrift für die Buchbesprechung gemacht wurde. Blinder Eifer und devote Verehrung eines Autors vernebelt offenbar auch die liberale Sichtweise einer angesehenen Wochenzeitung.

Richtig heißt es in dem Buch: „Von Justiz verstehe ich wenig bis nichts“.

Zwischen „Recht“ und „Justiz“ klafft eine spezifische Differenz, die der Rezensent leichtfertig übersah.

Oder ist der Vorsitzende Richter, Prof. Dr. Thomas Fischer, in der Hast seiner Verfolgungsjagd gar zum Opfer einer Freudschen Fehlleistung geworden, indem er sich selbst und seine juristische Funktion mit „Recht“ verwechselt? Der Richter als Verkörperung des Rechts ist jedoch ein Missverständnis.

Einen langen Brief schreibt Fischer einem Leserbriefschreiber, der mit dem Resümee endet: Mein Buch sei aus Marktkalkül geschrieben. „Man verkauft 2.500 Bücher und kriegt für jedes Exemplar 1 Euro“. Woher kennt der Herr Richter meine Motivation und dazu auch noch Auflagenzahl und Honorar? Aus der Luft gegriffen. Das scheint das bevorzugte Reservoir zu sein, aus dem Herr Richter seine Beweise entnimmt.

Wenn Herr Richter Fischer so leichtfertig argumentiert und so schlampig vor Gericht agiert wie in seiner Besprechung, dann Gnade Gott dem armen Kerl, der vor Gericht in seine Hände fällt.

Fischers Stärke ist nicht die Beweisführung, seine Begabung liegt mehr in der Diffamierung.

Feige ist er außerdem. Die Einladung zu einem öffentlichen Disput nimmt er an, um sie Stunden später wieder mit einer armseligen Ausflucht zurückzunehmen, ich hätte die Einladung seiner Chefin, der Präsidentin des Bundesgerichtshofes, „zugeleitet“. Er fügt der falschen Behauptung noch die Vermutung hinzu, damit eine „Einschüchterung“ zu verbinden, um „meine Machtposition zu demonstrieren“. Wie kann man mit einer höflichen Einladung Machtpositionen verbinden?

Wie kommt man mit solchen Kindereien auf höchste Richterstühle? Richter Fischer teilt die paradoxe Fähigkeit, stark im Austeilen, aber schwach im Nehmen zu sein, mit der Kondition vieler Meisterboxer, deren Schlagkraft enorm, aber ihr Kinn empfindsam ist. Versteckt sich hinter diesen Konstellationen vielleicht eine professionelle Deformation, die man als richterliche Berufskrankheit bezeichnen könnte?

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten markieren Anfälligkeiten von Schwachstellen eines Berufes. Bergleute sind z.B. durch die Staublunge gefährdet. Politiker, die um Mehrheiten kämpfen, stehen in der Versuchung, dem Volk nach dem Maul zu reden.

Die Krankheitsgefahren für Richter lauern an anderen Stellen. Die Unabhängigkeit der Richter verleitet offenbar manche Amtsinhaber, sich für „unantastbar“ zu halten. So schnell passiert einem Richter als Konsequenz aus Fehlleistungen auch nichts. Vor wem sollte er sich auch in Acht nehmen müssen? Eher wird ein Mensch vom Blitzschlag erwischt als ein Richter von Entlassung bedroht, stellt Felix Merth fest, der es wissen muss. Er ist selber Richter am Oberlandesgericht Schleswig und dort fürs Personal zuständig.

Die justiziable Trinität: unabhängig, unantastbar, überheblich?

Richter sind unabhängig. Unabhängigkeit schlägt leicht in Überheblichkeit um, wenn sie sich als Unangreifbarkeit versteht. David Jungblut, ein junger resignierter Richter, nennt diese Gefahr „amtsanmaßende Ignoranz“. Ein erfahrener und international renommierter Rechtsanwalt schreibt mir: „Was ich in meiner Berufszeit bei Richtern an Selbstdarstellung, fachlicher Überforderung, eklatanter Indisponiertheit, fallbezogener Unfähigkeit und offener Bequemlichkeit erlebt habe, trägt kabarettreife Züge…“ „Jeder Richter richtet im Schutze seiner weitgehend instrumentalisierten Unantastbarkeit die eigene berufliche Charakterdarbietung selbstbezüglich ein“.

Fehlende Selbsterkenntnis versperrt den Weg zur Besserung

Nicht die Fehlurteile „Mollath, Wörz, Gill, Arnold, Rupp, Uhlac“ sind die eigentlichen Skandale, sondern die Unwilligkeit des Systems, Fehler aufzuspüren und die Bockigkeit, sie zu korigieren. Selbst wenn die Fehler offenkundig geworden sind, Zeugen ihre Lügen zugeben, Gutachter sich bis auf die Knochen blamiert haben, ganze Aufklärungsgebäude zusammenkrachen, dauert es oft Jahre, bis der Verurteilte rehabilitiert ist. Fehler zugeben gehört nicht zu den Tugenden, die Richter und Staatsanwälte üben. Acht Jahre musste Wörz auf Gerechtigkeit warten, nachdem ein Zivilgericht den gleichen Sachverhalt anders beurteilt hatte als drei Jahre zuvor das Strafgericht. Gill harrte fünf Jahre seiner Rehabilitation, nachdem seine Tochter zugegeben hatte, dass die Verurteilung ihres Vaters auf ihrer Lüge beruhte. Arnold erreichte die Entschädigung gar nicht mehr, er starb als Hartz-IV-Empfänger. Das Gericht hatte sich zuviel Zeit für die Wiedergutmachung des Schadens genommen, den es angerichtet hatte.

Es fehlt im Justizsystem eine Kultur, welche das Eingeständnis von Fehlern nicht wie eine Schande behandelt.

Richter ohne Gewissensbisse

Wenn Ralf Eschenbach, Richter am Bundesgerichtshof, annimmt, dass jedes vierte Strafurteil nicht stimmt, und wenn die Fernuniversität Hagen nach einer ausführlichen Untersuchung jedes zweite Urteil an Familiengerichten für fehlerhaft hält, dann steht das in schreiendem Kontrast zur Selbstzufriedenheit der Richter. Dass dreiviertel von fünfhundert befragten Strafrichtern nie oder selten Zweifel an ihren Urteilen haben, bereitet mir Angst. Richter, denen die Sensibilität für Gewissensbisse abhanden gekommen ist, gefährden unser System. Als Holzfäller oder Steinbrucharbeiter wären sie ungefährlich. Gerichtsurteile aber werden auf der dünnen Haut von Menschen geschrieben.

Bräsig-dumpf stellte einst Bundesrichter Armin Nack fest: „Auch im Straßenverkehr gibt es Unfälle, und nicht alle sind vermeidbar.“ Wenn eine Fluggesellschaft mit einem solchen Vergleich Flugzeugabstürze kommentieren würde, gingen ihr die Fluggäste laufen. „Ohne Fehlurteile müsste man alle Angeklagten freisprechen“ räsonierte dieser Richter Nack. Ohne Abstürze funktioniert der Flugbetrieb nur, wenn keine Flugzeuge starten, wäre ein analoger fliegerischer Zynismus.

Im Unterschied zur Justiz wird im Flugverkehr akribische Fehleranalyse betrieben. Keine Kosten und Mühen werden gescheut, dem Fehler auf die Spur zu kommen. Wenn es sein muss, wird der Flugschreiber noch 6000 Meter unter der Meeresoberfläche gesucht. Auch anderswo pflegt man die Ursachenanalyse und zieht daraus Konsequenzen. Die Bundesärztekammer zählt jeden Fehleingriff. Die Verkehrswacht ermittelt Jahr für Jahr die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten, um daraus Schlüsse für die Unfallverhütung herzuleiten. Vergleichbares Interesse der Justiz ist unbekannt. Die fatale Selbstgewissheit der Justiz gefährdet das Vertrauen in die Rechtspflege.

Recht und Ethik

Vielleicht ist die Quelle der Verlotterung von Rechtssitten der Verfall des ethischen Rechtsbewusstseins. „Erlaubt ist, was nicht verboten ist“ erklärte der Vorsitzende der Ethikkommission der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Michael Krenzler.

Es gibt jedoch Sachen, die macht man nicht, auch wenn sie nicht verboten sind. Und es gibt Pflichten, die man einhält, auch wenn die Verstöße gegen sie nicht bestraft werden. Wenn alles, was richtig ist, erzwungen würde, schwände Freiheit aus der Sittlichkeit und aus unserer Gesellschaft. Wir sollen das Gute tun, auch wenn wir es nicht tun müssen.

Das Recht ist auf Ethik auch deshalb angewiesen, weil das Leben mehr Fälle kennt, als das Recht Gesetze.

Ein Rechtsstaat ohne Moral geht vor die Hunde, und Richter ohne moralische Autorität verlieren die Achtung. Auf Achtung vor Richtern und Rechtsanwälten aber ist die Anerkennung des Rechtsstaates angewiesen.

Ein Hoffnungsschimmer erreichte mich: Der Vorsitzende des Richterbundes Frank und der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Krenzler stellten sich der Diskussion. Ist das der Beginn einer aufklärerischen Morgendämmerung?

Ich gebe nicht auf!


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