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Titel: Der DIW-Vorschlag für „eine Zwangsanleihe oder eine Vermögensabgabe“ lenkt von Wichtigem ab. Es gibt bessere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der staatlichen Einnahmen.

Datum: 20. Juli 2012 um 14:53 Uhr
Rubrik: Steuerhinterziehung/Steueroasen/Steuerflucht, Steuern und Abgaben, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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Die Ziele des Autors Bach, dessen Studie in den NachDenkSeiten vorgestellt wurde, teile ich: die Vermögens- und die Einkommensverteilung in Deutschland ist ausgesprochen ungerecht; sie bedarf der Korrektur. Auch das Ziel, die Einnahmen des Staates zu stärken, teile ich. Aber was der Autor der Studie vorschlagen will, sagt er uns nicht hinreichend konkret. Damit bleibt im Nebel, wie er wichtige Probleme wie den Zugriff auf Spekulationsvermögen und Steuerfluchtgelder lösen will. Außerdem treten durch die Konzentration auf „eine Zwangsanleihe oder eine Vermögensabgabe“ als Mittel zum Staatsschuldenabbau andere, naheliegendere und vermutlich auch leichter umsetzbare steuerpolitische Maßnahmen in den Hintergrund. Albrecht Müller.

Der Autor der Studie sagt nicht hinreichend konkret, was er will

Mehrmals werden in der DIW Studie die Begriffe Zwangsanleihe und Vermögensabgabe kombiniert. Manchmal mit einem „und“ verbunden, manchmal mit einem „oder“. Was der Autor wirklich will, welches von Beidem oder welche Kombination, oder etwas anderes, das würde man doch gerne wissen. Andernfalls kann man den Vorschlag nicht beurteilen.

Wie soll man zum Beispiel die Aussage, mithilfe einer Zwangsanleihe oder einer Abgabe würden 230 Milliarden € zur Schuldentilgung mobilisiert, beurteilen? Wenn eine so beachtliche Zahl als potentielle Einnahme des Staates genannt wird, dann würde man ja schon gerne wissen, mit welchem Instrument – einer Zwangsanleihe oder einer Vermögensabgabe, oder mit beidem – ein solch großer Betrag mobilisiert werden soll. Und in welchem Zeitraum? Durch eine einmalige Abgabe? Auf einen Schlag 280 Milliarden € ? In einem solchen Fall wären die ökonomischen Wirkungen anders zu diskutieren als bei einer Zwangsanleihe mit niedrigeren als marktüblichen Zinsen, die auf längere Zeit angelegt ist.

Der Autor verwirrt die Leser übrigens in diesem zweimal eingesetzten Textteil auch noch durch etwas anderes: Er nennt als „Bemessungsgrundlage“ das Bruttoinlandsprodukt. Dass das Bruttoinlandsprodukt die Bemessungsgrundlage einer Vermögensabgabe sein soll, ist seltsam. Bemessungsgrundlage dürfte nach üblicher Vorstellung das Vermögen der Steuerpflichtigen sein.

Wenn die „Vermögensabgabe oder/und die Zwangsanleihe“ nach Vorschlag des DIW realisiert würde, dann wäre es wichtig, auch jenes Vermögen heranzuziehen, das als Schwarzgeld der Steuerhinterzieher und Schmiergeldempfänger im Ausland lagert. Wie soll das erfasst werden?

Am 10. April 2012 berichtete Wolfgang Lieb in einem Beitrag über das Steuerabkommen mit der Schweiz davon, nach Schätzungen würden bei Schweizer Banken rund 380 Milliarden Franken Vermögen aus Deutschland und davon die Hälfte etwa Schwarzgeld lagern. Am 17. März 2008 nannte er die „Steuerhinterziehung – ein Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse“. Am 16. Juli haben die NachDenkSeiten mit dem Hinweis Nummer 5 darauf aufmerksam gemacht, dass nach Meinung der Deutschen Steuergewerkschaft ca. 480 Milliarden € Gelder deutscher Anleger schwarz auf Konten ausländischer Kreditinstitute lagern.

480 Milliarden Schwarzgeld – das ist ja kein Pappenstiel. Die Gelder kommen aus dunklen Quellen, Einkommenssteuer und oft auch Mehrwertsteuer sind hinterzogen; in den geschätzten 480 Mrd. Euro stecken viele Schmiergelder. Auf jeden Fall gehören diese Beträge zum Vermögen deutscher Staatsbürger und obendrein vermutlich zu besonders großen Vermögen. Schon deshalb ist die Aussage des Autors der DIW-Studie mit dem vorgeschlagenen Zugriff auf das Vermögen würden die reichsten 8 % der erwachsenen deutschen Bevölkerung erreicht, einfach falsch. Die Vermögen vieler Superreichen sind in Steueroasen angelegt

Der Autor könnte gegen die Kritik, er vernachlässige die Steuerfluchtproblematik, einwenden, dass er sich in seinem Text mit der Problematik der Steuerflucht beschäftigt und wörtlich geschrieben hat:

„Dafür ist die Steuerflucht ein umso größeres Problem. Der Fiskus müsste unmittelbar nach Bekanntgabe der Pläne für Zwangsanleihen oder Vermögensabgaben die entsprechenden Konten bei den Finanzdienstleistern sichern. Für die Ermittlung von Auslandsvermögen ist er auf eine Zusammenarbeit mit ausländischen Finanzdienstleistern oder Finanzbehörden angewiesen. Bei kleineren Ländern mit spezialisierten Finanzplätzen für die private Vermögensverwaltung fällt das häufig schwer. In den letzten Jahren hat aber der internationale Druck auf diese Länder zur Verwaltungskooperation deutlich zugenommen.“

Schon der oben zitierte Beitrag von Wolfgang Lieb über das Steuerabkommen mit der Schweiz deutet an, dass es vermutlich eine Fehleinschätzung ist, anzunehmen, das Auslandsvermögen der Deutschen könnte durch Kooperation der Verwaltungen einigermaßen korrekt erfasst werden. Die neueren Ereignisse um die CDs mit Steuerhinterziehern, die der nordrhein-westfälische Finanzminister zu nutzen gedenkt und wogegen der Bundesfinanzminister Einspruch erhebt, zeigt, dass bei uns die politisch entscheidenden Leute vermutlich eng mit den Steuerhinterziehern, den Nutzern der Steueroasen und Schwarzgeldbesitzern verbunden sind.

Wenn man gegen Steueroasen und Steuerhinterziehung und die Lagerung von Schmiergeldern im Ausland weiterkommen will, dann muss man offensiver an dieses Werk herangehen. Wenn schon politischer Kampf, was im Falle einer Vermögensabgabe/Zwangsanleihe auch nötig sein wird, dann an der richtigen Front. Der nordrhein-westfälische Finanzminister hat das erkannt, wenn er sich wenigstens bisher nicht von Herrn Schäubles Forderung einschüchtern lässt.

Eine Vermögensabgabe durchzusetzen, ohne die Schwarzgelder und andere Auslandsvermögen wenigstens einigermaßen einbeziehen zu können, wäre sehr ungeschickt. Man würde die einigermaßen Ehrlichen packen und die Gauner und Kriminellen laufen lassen.

Das gilt in der aktuellen Situation vermutlich genauso für ein Land wie Griechenland oder Italien. Es ist ja bekannt, dass reiche Griechen ihr Geldvermögen in die Schweiz, nach London und andere Steueroasen verschoben haben. Dass angesichts dieser Situation der Autor meint, seine Vorschläge kämen vor allem für die Krisenländer infrage, ist unverständlich. Die griechischen Superreichen werden mit solchen Vorschlägen nicht herangezogen werden können. Analog gilt das für andere Länder. Deshalb ist die Überschrift der Studie „Vermögensabgaben – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen in Europa“ sehr fragwürdig.

Wo bleibt der Zugriff auf jene, die von der Bankenrettung profitiert haben?

Es gab in Deutschland im letzten Jahrzehnt schon vor der Insolvenz von Lehman Brothers milliardenschwere Hilfen und dann ab 2008 den Bankenrettungsschirm über 480 Milliarden Euro:

  • Schon Anfang des letzten Jahrzehnts hat der damalige Bundesfinanzminister Eichel der Versicherungswirtschaft durch nachträgliche Änderung des Steuer- und Bewertungsrechts 5 Milliarden zukommen lassen.
  • Zur Rettung der IKB wurden rund 10 Milliarden ausgegeben. Davon haben Banken und andere Anleger profitiert. Und schon vor der Krise wurden einzelner Großanleger wie die Allianz und Münchener Rück dadurch begünstigt, dass die bundeseigene KfW ihre Anteile an der IKB übernommen haben. Die Insider wussten offenbar, dass es kriselt.
  • Für einen 25 % Anteile an der Commerzbank wurden vom Bund 18,2 Milliarden bezahlt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass damit vor allem eine Fehlspekulation der Allianz AG beglichen wurde. Die Allianz AG hatte die Dresdner Bank erworben. Das erwies sich als Missgeschick. Sie wurde an die Commerzbank AG weitergereicht. Diese durften wir Steuerzahler dann retten.
  • Des Nachts Ende September 2008 wurde die HRE gerettet. Bisher mit über 100 Milliarden €. Der Bundesregierung und teilweise auch uns allen sind die Profiteure bekannt. Das war zunächst die HypoVereinsbank, deren Haftungsfrist gegenüber ihrer Tochter HRE man verstreichen ließ. Dann ein buntes Spektrum von Unternehmen und Institutionen, deren Forderungen an die HRE wir Steuerzahler retteten: die Deutsche Bank mit über 2 Milliarden, ähnlich die Bayerische Landesbank und Unicredit, die Evangelische und Katholische Kirche mit rund 200 Millionen, der WDR und verschiedene Versicherungs- und Finanzunternehmen. (Siehe dazu Tagespiegel vom 13.9.2009)

Wie auch der Autor der DIW Studie feststellt, ist der Gesamtschuldenstand Deutschlands – also die Schulden des gesamten Staates in Prozent des jährlichen Bruttoinlandsproduktes – wegen Finanzkrise und Bankenrettung seit 2008 von rund 60 % auf über 80 % kräftig gestiegen und wird vermutlich weiter steigen, vor allem wegen der Übernahme der Wettschulden und Spekulationsfolgen der Banken. Wenn das so ist, dann muss man doch wenigstens darüber nachdenken, ob man die Geretteten zur Kasse bittet. Die vom Bankenrettungsschirm Profitierenden, die Allianz AG verdient Geld, die Deutsche Bank verdient Geld und viele andere auch – warum greift man bei diesen Verursachern des Anstiegs der Staatsschulden nicht zu?

Dazu bedarf es natürlich einer gesetzlichen Grundlage. Ist diese zu schaffen schwieriger, als den Zugriff über eine Zwangsanleihe gesetzlich zu regeln?

Nebenbei: Es ist möglich, dass der Autor Stefan Bach die Verantwortung der Finanzwirtschaft und der Spekulanten für die Verschuldung des Staates nicht ernst genug nimmt. Er notiert zwar, dass die Finanzkrise die Staatsschulden hat steigen lassen. Wenn man aber diese Einsicht hat, dann sollte man nicht den Jargon der Neoliberalen übernehmen. Der Autor tut das, er spricht von „Schuldenkrise“ und von „Europäischer Schuldenkrise“ und von der „Sanierung der Staatsfinanzen“. Das klingt so, als seien die Staatsschulden unser Hauptproblem.

Wo bleibt die Streichung der milliardenschweren Steuervergünstigungen? Das müsste doch eigentlich Vorrang haben vor einer spektakulären „Zwangsanleihe oder Vermögensabgabe“?

Zum 1.1.2002 hat die Regierung Schröder die Gewinne, die beim Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen realisiert werden, steuerfrei gestellt. Das diente der Auflösung der Deutschland AG, wie Schröder großspurig feststellte. Es war ein Riesengeschenk an Deutschlands Großkonzerne, an die Versicherungswirtschaft und die Banken und an einzelne superreiche Familien, die ihre Aktienpakete auf diese Weise verkaufen konnten, ohne auf die versteckten Gewinne Steuern zu zahlen. Tausende von Unternehmen und große Aktienpakete sind davon stimuliert verkauft worden, häufig an Hedgefonds und andere große Gruppen – meist mit harten Folgen für die Arbeiter und Angestellten dieser betrieben. Das ist ausführlich beschrieben in Kapitel 18 „Kapitalmarkt als Casinobetrieb und die Plünderung deutscher Unternehmen“ von „Meinungsmache“.

Und es geht so weiter. Es geht dabei nicht um Millionen sondern um Milliarden, die dem Fiskus entgehen. Jedenfalls muss dieses Steuerprivileg und eine Reihe anderer Privilegien gestrichen werden, bevor man über Zwangsanleihen und Vermögensabgaben philosophiert.

Zum Beispiel gehört die Streichung des Privilegs, dass Kapitaleinkünfte nur mit 25 % besteuert werden (Abgeltungssteuer) und nicht wie andere Einkunftsarten mit dem persönlichen Steuersatz, auf einen der vorderen Plätze bei den Überlegungen zur Verbesserung der Einnahmesituation des Staates.

Schuldenabbau zum richtigen Zeitpunkt und mit den richtigen Methoden, d.h. konkret mit vielerlei zusätzlichen Steuereinnahmen

Die DIW-Studie lenkt die Aufmerksamkeit auf die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte. Das ist ein Verdienst. Aber ist das Problem des Schuldenabbaus im Falle Deutschlands so groß, dass man zu der dramatischen Aktion einer Zwangsanleihe greifen muss? Zum jetzigen Zeitpunkt einer labilen wirtschaftlichen Stimmung ist das kein hilfreicher Vorschlag. Es ist auch ziemlich fragwürdig anzunehmen, dass der Transfer von 230 Milliarden € von den oberen 8 % der erwachsenen Bevölkerung ohne ökonomische Wirkung bliebe. Aber das kann man eigentlich, wie schon erwähnt nur beurteilen, wenn man den konkreten Vorschlag kennt.

Viel nahe liegender ist es, mit einem Strauß von möglichen steuerpolitischen Maßnahmen anzusetzen und darüber hinaus den Versuch zu machen, wenigstens einen Teil der Gelder zurückzuholen, die wir Steuerzahler im Zuge der Bankenrettung bereitgestellt haben.

Das Naheliegende angehen – Alternativen zur Verbesserung der Einnahmeseite des Staates

Es folgt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Liste von Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation in Deutschland, der Kürze wegen ohne lange Ausführungen. Es soll aber sichtbar werden, welches breite Bündel von Möglichkeiten es gäbe. Außerdem sollte die alte Weisheit der Finanzwissenschaft beachtet werden, dass es leichter ist, bestehende Steuern zu ändern bzw. frühere Steuer neu einzuführen, als völliges Neuland zu betreten:

  1. Die Streichung der Steuerbefreiung der Gewinne beim Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen.
  2. Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuer statt Begrenzung der Steuerbelastung auf die Abgeltungssteuer von 25 %
  3. Erhöhung des Spitzensteuersatzes in Richtung des Niveaus von Kohls Zeiten, also auf 53 %
  4. Wiedereinführung der Vermögensteuer
  5. Wirksame Erbschaftssteuer
  6. Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
  7. Wiedereinführung der zum 1.1.1998 abgeschafften Gewerbekapitalsteuer
  8. Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes auf das Niveau von vor dem 1. Januar 1999
  9. Überprüfung und Korrektur anderer von Schröder eingeführten Steuerprivilegien für Unternehmen
  10. Verstärkung der Steuerprüfung, mehr Personal und bessere Ausstattung zur Verfolgung von Steuerhinterziehung und Flucht in Steueroasen und ernsthafte Versuche, zumindest in der EU, noch besser im Bereich der OECD-Länder die Steueroasen zu schließen.
  11. Rückgriff auf die Vermögen und Einkünfte der „Geretteten“ – wie zuvor skizziert.
  12. Korrektur der Mehrwertsteuerregeln.
    Heute werden Exporte von der Mehrwertsteuer entlastet; beim Export werden die bisher angefallenen Mehrwertsteuerbeträge erstattet. Das ist eine Exportförderung und angesichts der internationalen Wettbewerbssituation widersinnig. Auch wegen der Allokation der Ressourcen. Exportorientierte Unternehmen tragen weniger als die anderen Unternehmen zu öffentlichen Leistungen für Infrastruktur, Verwaltung, etc. bei. – Das ist eine Reform, die Zeit braucht. Aber das gilt im Kern für die Vermögensabgabe/Zwangsanleihe auch. Man denke an die schwierige Erhebung der zeitnahen Verkehrswerte bei Immobilienbesitzern.

Das ist eine Auswahl von meist steuerpolitischen Maßnahmen. Jedenfalls betreffen sie alle die Einnahmeseite des Fiskus. Manche sind geradezu zwingend. Das gilt zum Beispiel für die Ziffern 1 und 2 und 10. Die anderen Maßnahmen anzusetzen liegt nahe.
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass es auch realistischer ist, mit einem Bündel von Maßnahmen voranzukommen. Allerdings, ein solches Bündel von Maßnahmen ist nicht spektakulär und eingängig wie der Vorschlag des DIW. Ein Gesprächspartner nannte die Studie ein typisches Beispiel für linken Populismus. Dieses Begriffspaar liegt mir nicht. Aber in diesem Fall würde ich der Kennzeichnung zustimmen.


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