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Titel: Mangelnde „Wehrbereitschaft“ – Widerstand oder Individualismus?
Datum: 25. Mai 2026 um 14:00 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Audio-Podcast, Innen- und Gesellschaftspolitik
Verantwortlich: Redaktion
Seit 1. Januar 2026 ist die Wehrpflicht wieder in Kraft. Alle Staatsbürger, die ab diesem Datum das 18. Lebensjahr erreichen, werden angeschrieben. Die männlichen Adressaten müssen, die weiblichen können den Fragebogen ausfüllen. Jüngst wurde berichtet, dass bislang rund 28 Prozent der männlichen Adressaten nicht geantwortet hätten. Ist das ein stiller Protest, reine Gleichgültigkeit oder einem Überindividualismus geschuldet? Es dürften alle drei Motive in unterschiedlichen Ausmaßen eine Rolle spielen. Und wenn ein stiller Protest, warum nur ein stiller Protest? Von Alexander Neu.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Die Wiedereinführung der Wehrpflicht unter dem Begriff der Bedarfswehrpflicht
2011 wurde die Wehrpflicht auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes ausgesetzt, nicht aufgehoben. Eine Aufhebung der Wehrpflicht wäre nur mit einer Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12a) und sodann der notwendigen Mehrheiten (Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages plus Zweidrittelmehrheit des Bundesrates) möglich gewesen. Dementsprechend wurde die Aussetzung der Wehrpflicht wieder mit einer Änderung des Wehrpflichtgesetzes aufgehoben. Allerdings handelt es sich bei der nun beschlossenen Wiedereinführung der Wehrpflicht nicht um ein einfaches Wiederinkrafttreten der alten Wehrpflicht. Die neue Wehrpflicht wird als „Bedarfswehrpflicht“ bezeichnet: „Dabei soll sich die Einberufung (…) am Bedarf orientieren“, so die Formulierung im Wehrpflichtgesetz „§ 2a Anordnung der Bedarfswehrpflicht durch Gesetz“. Der Bedarf ermisst sich an der von der Bundesregierung formulierten Bedrohungslage.
Wehrpflicht – ein gesellschaftliches, staatsphilosophisches und sicherheitspolitisches Thema
Die Wehrpflicht ist nicht nur ein sicherheitspolitisch relevantes Thema. Sie muss auch unter gesellschaftlichen und staatsphilosophischen Aspekten diskutiert werden: Die Frage nach Sinn und Zweck von Staatlichkeit (Sicherheitsgarant im Sinne des Gesellschaftsvertrages) sowie das Binnenverhältnis von Gesellschaft (Erwartungshaltung nach Gewährung staatlicher Sicherheit) und Staat (Zugriffsrecht auf Staatsbürger, um Sicherheit gewähren zu können) muss im Bewusstsein mündiger Staatsbürger verankert sein.
Neben der grundlegend staatsphilosophischen Frage muss die gesellschaftliche Frage mit der jeweils aktuellen sicherheitspolitischen Frage verknüpft werden. Und die Frage lautet: Darf eine Regierung so tief in die Grundrechte der Staatsbürger eingreifen, wenn diese Regierung selbst nicht alle diplomatischen Instrumente zuvor genutzt hat, um den konkreten Bedrohungsfall – und genau darum geht es ja bei der Revitalisierung der Wehrpflicht – zu einem noch akzeptablen Preis durch diplomatische Mittel abzuwenden? Ist die Wehrpflicht nicht vielmehr ein Mittel der Ultima Ratio, also das äußerste Mittel im Sinne des staatlichen Zugriffsrechts?
Manch einer mag nun entgegenhalten, die Wehrpflicht und die „Kriegstauglichkeit“ wirkten komplementär auf und verstärkten die Diplomatie. Nur, wo ist sie, die Diplomatie? Kanzler Merz bekundete vor einigen Monaten, „die Mittel der Diplomatie sind ausgeschöpft“. Wer sich so äußert, wählt entweder direkt den Krieg, denn genau das ist es, was diese Aussage beinhaltet, oder hat einfach keine Ahnung von Sprache, Sprachinhalten und Wortbedeutungen. Nur schlecht, wenn so jemand Kanzler ist. Und wenn er um die Bedeutung seiner Worte weiß, wird es noch schlimmer. Eine Bundesregierung hat ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes (zu) widmen, seinen Nutzen (zu) mehren, Schaden von ihm ab(zu)wenden (…)“, so lautet er Amtseid des Kanzlers, den er geschworen hat.
Eine Bundesregierung trägt Verantwortung, generell für das Leben der Menschen in diesem Land und sodann auch für Wehrpflichtige. Ein Soldat legt sein Leben, das wichtigste Gut eines Menschen, vertrauensvoll in die Hände des Staates und seiner Regierung, um diesen Staat und seine Menschen im Ernstfall auch unter Verlust des eigenen Lebens zu verteidigen – es ist die höchste Form der Loyalität, die höchste Form der Verantwortungsübernahme des Bürgers dem Gemeinwesen gegenüber.
Hierdurch demonstriert der Staatsbürger in Uniform einen besonderen Vertrauensvorschuss dem Staat und seiner Regierung gegenüber. Soll heißen: Ich bin bereit, mit meinem Leben mein Land zu verteidigen, vertraue aber darauf, dass meine Regierung die denkbar größten Anstrengungen unternimmt, den Ernstfall zu verhindern und somit nicht mein Leben zu riskieren. Indem er als Staatsbürger in Uniform darauf vertrauen muss, nicht zur Zählgröße und Manövriermasse degradiert und als Kanonenfutter missbraucht zu werden. Aber ist die Regierung umgekehrt auch so loyal und verantwortungsvoll gegenüber dem Staatsbürger in Uniform und der Gesellschaft insgesamt gegenüber, wenn sie einen hochriskanten außen- und sicherheitspolitischen Kurs fährt, der eben nicht alternativlos ist?
Wiedereinführung der Wehrpflicht aufgrund eines umfassenden außen- und sicherheitspolitischen Irrweges
Als Konsequenz einer systematisch verkorksten Außen- und Sicherheitspolitik dieser Regierung und einiger Vorgängerregierungen die Wehrpflicht wieder einzuführen und wertvolle Steuergelder in Rüstungsausgaben umzuleiten, ist der Gipfel des Zynismus. Die wertvollen Steuergelder für eine derart missliche Politik nun umzuschichten, weg vom Sozialstaat hin zum Rüstungsstaat, ist nicht minder verwerflich und verantwortungslos, als junge Menschen für den potenziellen Krieg zu rekrutieren, den man versäumt hat, durch umfassende Diplomatie zu verhindern.
Gesellschaftliche Reaktionen?
Die „Tagesschau” berichtete kürzlich, rund 72 Prozent der angeschriebenen männlichen Adressaten hätten geantwortet. Und somit haben 28 Prozent nicht geantwortet.
Ist das Nichtantworten zum Teil als Widerstand gegen die Wehrpflicht zu verstehen? Nehmen wir an, dass zumindest ein Teil der 28 Prozent ein passiver Widerstand in Form der Antwortverweigerung ist – dann stellt sich die Frage: Wie effektiv ist diese Widerstandsform? Ist es dann nicht nur eine individuelle Widerstandshandlung auf der denkbar geringsten Aktivitätsskala, mithin ein Widerstand auf dem Sofa? Führt diese Widerstandsform zu einer umfassenden und absolut überfälligen gesellschaftlichen Debatte? Wohl kaum. Wo ist der organisierte Widerstand, wo sind die gesellschaftlichen Debatten über die Ausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik?
Schulstreik gegen Wehrpflicht
Tatsächlich regt sich etwas Widerstand, wenn auch noch sehr überschaubar. Offensichtlich ist die Tragweite dieser Wiedereinführung der Wehrpflicht noch nicht in allen Familien angekommen. Die Initiative „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ organisiert Schülerstreiks, letztmalig zum 8. Mai, dem Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Die Schüler positionieren sich nicht nur gegen die anachronistische deutsche Außen- und Sicherheitspolitik, sie kritisieren auch den nicht vorhandenen Diskurs der Politik mit der Gesellschaft, konkret mit ihnen als den Betroffenen. Sie fordern demokratische Teilhabe statt par odre du mufti, denn es ginge schließlich um ihr Leben.
Allerdings können sich die Schüler nicht überall auf Unterstützung oder zumindest Duldung ihrer Lehrer verlassen. Bisweilen werden ihnen schulische Strafen angedroht. Und natürlich dürfen die medialen Hofschranzen nicht fehlen, die versuchen, die demokratisch legitimen Proteste zu diffamieren und die „Treiber“ der Proteste als „Verfassungsfeinde“ zu identifizieren. Wie schlecht müssten sich solche Journalisten eigentlich fühlen, wenn sie morgens in den Spiegel schauen? Vermutlich sind sie moralisch so runtergekommen, dass sie sich dabei vielmehr gut fühlen.
Abgesehen von den von Medien wenig beachteten Schulstreiks ploppte zwischenzeitlich dann doch ein kleiner Aufreger auf, als ein paar aufmerksame Zeitgenossen im Wehrpflichtgesetz nachschauten und feststellen mussten, dass männliche Staatsbürger zwischen dem 17. und dem 45. Lebensjahr bei einer Abwesenheit aus Deutschland von mehr als drei Monaten diese Abwesenheit bei den Karrierecentern der Bundeswehr sich genehmigen lassen müssen. Der öffentliche Druck war immens, sodass sich Pistorius und Co. genötigt sahen, zumindest verbal/medial zurückzurudern. Dies zeigt einmal mehr: Flächendeckender organisierter Druck kann wirken – Politik reagiert nur auf effektiven Druck. Allerdings, diese Reiseregelung steht so unverändert im Wehrpflichtgesetz weiterhin drin und ist somit gültige Rechtslage:
„§ 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht
(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.
(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.“
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html
Gesellschaftliche Wehrbereitschaft
Laut einer Forsa-Umfrage aus August 2025 wären nur 16 Prozent der Befragten bereit, im Verteidigungsfalle zur Waffe zu greifen. 32 Prozent wären eventuell dazu bereit – also insgesamt 38 Prozent mehr oder minder gesicherte Wehrbereitschaft. Und 62 Prozent, also mehr als zwei Drittel der Befragten, verweigern die Wehrbereitschaft. Damit liegt Deutschland im europäischen Ranking im unteren Drittel der Länder, deren Gesellschaften wehrbereit oder eben nicht wehrbereit sind bzw. wären. Andererseits sind die Zustimmungswerte auch in Deutschland für eine verstärkte Aufrüstung größer als zur Wehrbereitschaft der Menschen. Wie lässt sich dieser scheinbare Widerspruch erklären?
Die plausibelste Erklärung ist: Die geringe Wehrbereitschaft ist weniger friedenspolitisch motiviert als vielmehr durch eine individuelle Lustlosigkeit oder einer Überindividualisierung, der Priorisierung des Ichs, bestimmt: Selbstverständlich bin ich für die Verteidigung, aber ohne mich, so die Message von Malte und Leonie aus Köln-Lindenthal oder dem Prenzlauer Berg in Berlin – gerade gemeinsam auf dem Weg in das mehrjährige Sabbatical. Sollen doch Kevin und Chantalle (mit ausgesprochenem “e”) aus Berlin-Marzahn und Köln-Chorweiler die Front mit ihrem Arsch begradigen. Der vom Liberalismus lange gepflegte Überindividualismus schlägt nun zurück und manifestiert eine zutiefst fraktionierte Gesellschaft ohne gemeinsamen Kompass, ohne gemeinsame Identität, wenn Malte und Leonie lieber im Fuchs- oder Pinguinkostüm als im Tarnfleck durch die Gegend rennen und ihrem Selbstfindungsprozess frönen.
Fazit
Die Militarisierung der Köpfe ist unübersehbar – sie ist überall zu sehen: Im ÖPNV, auf Litfaßsäulen, in Schulen, durch Medien und natürlich durch die Politik. Der Erfolg stellt sich langsam, aber sicher ein. Dies zeigen die Umfragen zur wachsenden Akzeptanz der Aufrüstung sowie zur Übernahme der Feindbilder. Wenn es jedoch darum geht, selbst auch zur Waffe zu greifen, scheint der Reflex des Lebenswillens doch noch zu überwiegen. Aber, wie lange noch?
Titelbild: Michele Ursi / Shutterstock
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