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Titel: Zu Besuch bei der Familie von Hüseyin Doğru – Leser machen sich selber ein Bild vor Ort

Datum: 26. Juni 2026 um 14:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, einzelne Politiker/Personen der Zeitgeschichte, Erosion der Demokratie
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Leser der NachDenkSeiten haben den von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru und seine Familie besucht. Hier folgt ein Bericht von Traudl Horn und Hans Werner Horn.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ankunft in Berlin Hauptbahnhof. Vom Washingtonplatz über eine Brücke auf die andere Spreeseite. Am Reichstagsgebäude vorbei zum Reichstagsufer. Hier steht eine gläserne Wand, bedruckt mit den 19 Artikeln der Grundrechte aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir lesen:

Artikel 1 (Menschenrechte – Menschenwürde – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte)

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Und:

Artikel 5 (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft)

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Wenige Stunden später stehen wir vor dem Haus, in dem Familie Doğru wohnt. Der Aufzug bringt uns nach oben. Hüseyin Doğru empfängt uns mit einem freundlichem Lächeln. Wir betreten den kleinen Flur und werden in die Küche geführt. Dort begegnen wir Herrn Doğrus Frau. Die beiden Zwillinge, neun Monate alt, sitzen in Kinderstühlen und werden gerade von der Großmutter „gefüttert“. Sie strahlen uns freudig an. Das tun wohl alle Kinder in diesem Alter, wenn man sie anlächelt. Frau Doğru und die Großmutter umarmen uns herzlich. Über den Besuch freuen sie sich, besonders auch, dass wir diesen weiten Weg zu ihnen gefunden haben.

Den Kindern haben wir selbstverständlich Geschenke mitgebracht. Die Geschenke sind ausschließlich für die Kinder, die Frau und die Großmutter bestimmt. Das älteste Kind ist noch in der Schule. Wir werden ins Wohnzimmer gebeten. Kaffee und Kekse stehen auf dem kleinen Tisch. Über die finanzielle Situation von Familie Doğru wussten wir Bescheid, weswegen wir auch Kaffee und Gebäck mitgebracht haben.

Im Gespräch mit der Großmutter erfahren wir, dass nun auch noch ihr Bankkonto seit einigen Tagen gesperrt wurde. Was sind das für Menschen, die sich so etwas ausdenken? Sind das vielleicht Personen, die weder Enkel noch Kinder haben? Oder anders gefragt, sind solche Menschen völlig empathiefrei oder herzlos? Wir denken an die Geschichte von Wilhelm Hauff: Das kalte Herz. Die Handlung spielt im Schwarzwald, (von wo aus wir nach Berlin gestartet sind), bekannt geworden auch durch den DEFA-Märchenfilm von 1950. Wir wissen es nicht. Vielleicht liegt es auch an äußerem Druck, der solches unmenschliches Handeln nahelegt?

Von Herrn Doğru erfahren wir, dass das ältere Kind sehr gerne liest und wir haben beschlossen, einige Kinder-/Jugendbücher aus unserem Bestand zu schicken.

Die Unterhaltung war kurzweilig und interessant. Zum Thema wurden natürlich auch die Erfahrung mit den EU-Sanktionen – eine kafkaeske Geschichte, die nach unserem Laienverstand jegliche rechtliche und juristische Standards ad absurdum führt. Auch Menschen, die Personen unterstützen, welche unter EU-Sanktionen stehen, können sich strafbar machen. Rechtlich wird eine besondere Erschwernis für Betroffene dadurch geschaffen, dass eine anwaltliche Beratung und Verteidigung quasi kaum möglich erscheint. Ist die Sanktion ausgesprochen, sind die Konten des Betroffenen gesperrt. Ein Anwalt kann nur noch mit besonderer Genehmigung konsultiert und bezahlt werden. Die Anwaltskanzlei Rose schreibt dazu:

Dies führt in der Praxis dazu, dass Betroffene kaum überwindbare Schwierigkeiten haben, überhaupt qualifizierte rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um gegen ihre Listung vorzugehen. Der Zugang zu den Gerichten wird damit im Ergebnis fast unmöglich gemacht – ein Zustand, der in einem Rechtsstaat im klassischen Sinn eigentlich undenkbar sein sollte.

Das macht etwas mit betroffenen Personen und deren Familie. Dies war für uns ein Grund, die Familie Doğru zu besuchen. Für uns steht fest: Wir haben das Richtige getan. Die Herzlichkeit, mit der wir von Herrn Doğru, seiner Frau und der Großmutter verabschiedet wurden, bleibt in unserer Erinnerung.

Wer auch immer für die Kontosperrung der Großmutter verantwortlich ist, dem können wir bescheinigen, dass er oder sie zutiefst inhuman gehandelt hat.

Vielleicht besteht ja doch noch ein Hoffnungsschimmer für die Zukunft, wenn das BVerfG sich an den Artikel 19 Absatz 4 erinnert und tätig würde:

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

Dieses Rechtsgut außer Kraft zu setzen oder zu erschweren, bedeutet die Gewaltenteilung zu untergraben.

Auf dem Rückweg kam uns ein kürzlicher Besuch im Kaiserdom von Worms ins Gedächtnis. Da stand im Jahr 1521 ein kleiner Mönch vor einem Tribunal, welches ihn mit der Reichsacht bestrafte. Das Vergehen: Er hat seine Thesen nicht widerrufen. Die Frankfurter Rundschau schreibt dazu:

Die Reichsacht war eine schwere mittelalterliche und frühneuzeitliche Strafe im Heiligen Römischen Reich. Sie bedeutete den vollständigen Verlust von Rechten und Eigentum. Die Betroffenen wurden vogelfrei: Sie standen außerhalb des Gesetzes, waren ehrlos und durften von jedermann straffrei getötet oder vertrieben werden.“ „Der Geächtete durfte nicht mehr beherbergt oder versorgt werden, sein Vermögen wurde beschlagnahmt und es war verboten, ihm vor Gericht beizustehen.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru


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