In unserem Rechtsstaat kann sich seit Mai 2025 eine spendierte Tasse Kaffee für einen Journalisten zur sanktionsrechtlichen Frage entwickeln und zu einer Grundrechtsdebatte erweitern. In diesem Fall geht es nicht um Kritik an einem Journalisten, es geht um das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Es geht um die Frage, wie viel Macht ein demokratischer Staat über das alltägliche Leben eines Menschen ausüben darf, ohne dass zuvor ein Gericht eine Schuld festgestellt und ein Urteil gefällt hat. Ein Kommentar von Detlef Koch.
Was ist passiert?
Hüseyin Doğru ist deutscher Staatsbürger, in Deutschland geboren und Journalist. Zuletzt arbeitete er mit Schwerpunkt auf Dokumentarfilmen und Social Media. Am 20. Mai 2025 wurde er vom Rat der Europäischen Union sanktioniert. Die Begründung: Verbreitung russischer Desinformation. Doğru bestreitet das. Eine Verurteilung durch ein Gericht gab es nicht. Genau darin liegt die Brisanz dieses Falls: Ein außenpolitisches Machtinstrument trifft im Innern einen Bürger, einen Journalisten und seine Familie – ohne dass am Anfang ein rechtskräftiges Urteil steht.
Der Fall des Journalisten Hüseyin Doğru zeigt, was geschieht, wenn ein Sanktionsregime, das ursprünglich gegen Staaten, Oligarchen, Kriegsakteure und äußere Gegner gedacht erscheint, nach innen wirkt – gegen einen deutschen Staatsbürger, der in Deutschland lebt.[1]
Doğru schildert, dass er seit der EU-Sanktionierung faktisch keinen normalen Zahlungsverkehr mehr führen könne, kein reguläres Gehalt empfangen könne und nur eingeschränkten Zugriff auf sein eigenes Geld habe. Nach seinen Angaben wurden ihm monatlich 506 Euro zur Verfügung gestellt. Er beschreibt eingefrorene Konten, Genehmigungsvorbehalte und die wirtschaftliche Blockade seiner journalistischen Tätigkeit.
Das ist der Punkt, an dem aus einer politischen Maßnahme eine soziale Realität wird, aus einer Machtdemonstration eine massive Grundrechtseinschränkung. Denn Sanktionen treffen nicht nur den Verfügungsrahmen eines Kontos. Sie erzeugen Hunger, gefährden Gesundheit, belasten familiären Frieden und sie treffen zwei verletzliche Neugeborene und den 7-jährigen Sohn. Der Vater berichtet, zeitweise hätten der Familie lediglich 104 Euro für zehn bis elf Tage zur Verfügung gestanden.
Wer hier nur ein eingefrorenes Konto sieht, versteht die soziale Wirklichkeit nicht.
Wenn ein Staatenverbund wie die EU den Finanzfluss eines Bürgers der EU sanktioniert und eine Bundesregierung Mitgefühl unter Strafe stellt, stoppt er nicht nur Geld – er verletzt Rechtsempfinden seiner Bürger und beraubt eine Familie ihrer Würde.
Die Familie als Verdachtszone
Besonders verstörend ist jedoch nicht nur die Sanktionierung selbst. Besonders verstörend ist ihre Ausdehnung.
Doğru schildert, dass nicht nur er betroffen sei. Nach seiner Darstellung wurden auch Konten seiner Ehefrau eingefroren. Als Begründung sei ein mögliches Kontrollverhältnis angeführt worden. Dieses sei unter anderem damit begründet worden, dass beide verheiratet seien, gemeinsame Kinder hätten und die Ehefrau die Kfz-Versicherung für das gemeinsame Auto bezahle.
Man muss diesen Satz zweimal lesen. Verheiratet. Gemeinsame Kinder. Gemeinsame Versicherung. Das sind normalerweise Kennzeichen familiärer Verantwortung. Hier erscheinen sie als Argumente für finanzielle Kontrolle.
Noch bemerkenswerter ist Doğrus Darstellung hinsichtlich seiner Mutter. Dort sei nach seiner Schilderung überhaupt keine nachvollziehbare Begründung genannt worden. Das Konto sei gesperrt worden, weil ein Kontrollverhältnis angenommen werde – Punkt.
Man kann diese Vorgänge nicht mit historischer Sippenhaft gleichsetzen, aber man kann nicht umhin, dass dieser Gedanke in einem aufsteigt, denn „sippenhaftähnlich“ ist es allemal, weil hier die Bestrafung von Frau und Kindern nicht aus individueller Schuld resultiert.
Sie entsteht aus familiärer Nähe und folgt einer brutalen Kontaktschuldlogik. So wird aus Ehe ein Verdachtsmoment, aus Verwandtschaft ein Risiko. In Bezug auf die Kinder führt diese Situation zu einem psychischen Zustand, den Experten als „moral injury“ bezeichnen – eine tiefe Verletzung des moralischen Empfindens durch das Erleben oder Beobachten von Handlungen, die gegen eigene ethische Überzeugungen verstoßen. Eltern, die ihre Kinder nicht schützen können, erleben einen Zerfall ihrer elterlichen Identität.
Eine Tasse Kaffee als Grund zur strafrechtlichen Verfolgung
Wer die einschlägigen Vorschriften liest, versteht, warum solche Wirkungen entstehen können. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz arbeitet mit Begriffen wie „Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen“, „Kontrolle“, „Verfügungsbeschränkung“, „Bereitstellungsverbot“ und insbesondere mit der Formulierung, dass Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen weder unmittelbar noch mittelbar zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen dürfen.
Das AWG knüpft daran an und stellt Verstöße gegen Bereitstellungsverbote unter Strafe.[2] Es erfasst ausdrücklich die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen.
Die politische Brisanz liegt nicht in einer einzelnen Norm. Sie liegt in ihrer Reichweite.
Denn was ist eine wirtschaftliche Ressource? Was bedeutet „mittelbar“? Wann kommt etwas jemandem „zugute“?
Doğru schildert die daraus resultierende Unsicherheit anhand alltäglicher Beispiele: Ein Bahnticket, ein Wasser, ein Einkauf für den Kühlschrank, Windeln für die Kinder, ein Lollipop oder ein Mietnachlass sind eine wirtschaftliche Ressource, und sie der Familie zur Verfügung zu stellen, ist möglicherweise eine Straftat.
In einer Mala-fide-Auslegung wird selbst die Einladung zum Kaffee zum strafrechtlichen Risiko: Nicht weil Kaffee völkerrechtswidrige Angriffskriege Russlands legitimiert, sondern weil das Recht den Begriff des wirtschaftlichen Vorteils und der mittelbaren Bereitstellung so weit öffnen kann, dass das natürliche Mitgefühl selbst zum Straftatbestand wird.
Natürlich enthält das Recht Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten. Das AWG kennt Härtefallregelungen, aber genau darin liegt das Problem. Wenn selbst für mitmenschliche Selbstverständlichkeiten Ausnahmeklauseln benötigt werden, zeigt das, wie weit der Normalfall reichen kann. Der durchschnittliche Bürger wird nicht mit Gesetzeskommentaren unter dem Arm zum Bäcker gehen. Er wird nicht vor jeder Hilfestellung prüfen können, ob eine wirtschaftliche Ressource mittelbar zugutekommt. Er wird schlicht Angst haben und genau dort beginnt die Einschüchterungswirkung.
Mitgefühl unter Strafandrohung
Eine weitere Wirkung ist, dass nicht nur der Betroffene isoliert, sondern auch sein Umfeld eingeschüchtert wird. Wer dann helfen möchte, muss sich fragen, ob seine Hilfe als Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen bewertet werden könnte. Das AWG sieht für Verstöße gegen solche Verbote eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Damit wird Mitgefühl unter Strafandrohung gestellt. Jetzt überlegt sich der Nachbar, der Vermieter, der Freund oder die Kollegin nochmal sehr genau, wie weit sein Mitgefühl geht und ob er dafür bereit ist, ins Gefängnis zu gehen. Für dieses „christliche Verbrechen der Nächstenliebe“ sieht unser fürsorglicher Vater Staat keine Geldstrafe vor, sondern Freiheitsentzug nicht unter drei Monaten unter Dieben und Mördern.
Verdacht ohne Anklage – Strafe ohne Verurteilung
Nach dem geschilderten Sachverhalt stellt die Sanktion eine Maßnahme mit existenzbedrohender Wirkung dar, ohne dass eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
Keine Staatsanwaltschaft ermittelt. Kein Richter spricht Schuld aus. Kein Strafurteil wird verkündet. Kein Strafmaß wird festgesetzt. Und dennoch entstehen Folgen, die den Betroffenen und sein unmittelbares Umfeld, also seine Familie, durch faktische finanzielle Blockade und soziale Blockade bedrohen.
Grundrechte auf dem Papier – Verfolgung im Alltag
Die verfassungsrechtliche Dimension ist erschütternd. Ein Journalist, der faktisch nicht bezahlt werden darf oder dessen Einnahmen nur auf eingefrorene Konten fließen können, wird die Berufsfreiheit formaljuristisch garantiert, aber praktisch entzogen.
Wenn die journalistische Tätigkeit selbst Teil einer Sanktionsbegründung wird, ist die Meinungs- und Pressefreiheit nicht nur gefährdet, sie ist ausgelöscht worden, und wenn für jede anwaltliche Zahlung Anträge gestellt werden müssen, während die finanziellen Mittel kontrolliert werden, wird effektiver Rechtsschutz zumindest praktisch erschwert.
Grundrechte werden durch ihre administrative Umzingelung faktisch abgeschafft.
Der demokratische Staat in der totalitären Maske
Besonders alarmierend ist, dass das Sanktionsdurchsetzungsgesetz den Behörden weitreichende Ermittlungs-, Sicherstellungs-, Register- und Kontrollbefugnisse einräumt. Es erlaubt Vermögensermittlungen, Sicherstellungen, Registereinträge und sieht ausdrücklich vor, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben.
Als Demokraten und Bürger dieses Staates müssen wir uns fragen: Will man einem Staat ein Instrument an die Hand geben, das ohne Gerichtsurteil Konten einfrieren, Familien in Mitleidenschaft ziehen und Bürger einschüchtern kann, die einem Betroffenen und leidenden Menschen einen Kaffee anbieten?
Gesetze müssen nicht nur gegen gute Regierungen bestehen, sie müssen vor allem auch so gestaltet sein, dass sie Regierungen mit antidemokratischen Impulsen keine Blaupause zur Unterdrückung bieten. Ein demokratischer Rechtsstaat darf Normen nicht nur danach beurteilen, was heute mit ihnen geschieht, er muss fragen, was morgen mit ihnen geschehen könnte.
Heute trifft diese Logik einen sanktionierten Journalisten. Morgen könnte sie gegen andere Journalisten, Aktivisten, Gewerkschafter, Oppositionelle oder Regierungskritiker eingesetzt werden.
Nicht weil dies zwangsläufig geschehen wird, sondern weil die Möglichkeit im Instrument bereits angelegt ist.
Ein freiheitlicher Rechtsstaat hat immer den möglichen Missbrauch im Blick – nicht das Ideal einer weisen und verantwortlichen Regierung. Die Stärke des Rechtsstaats zeigt sich nicht darin, wie hart er zuschlagen kann, sondern darin, wie viel Macht er sich selbst verweigert.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru
Eine Webseite zur Unterstützung Hüseyin Dogrus findet sich unter diesem Link.
Ein Rechtsgutachten zu den EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link.
Eine Anhörung zu Dogru im EU-Parlament findet sich unter diesem Link.
Die Kampagne gegen die EU-Sanktionen und für den Journalisten Hüseyin Doğru startet heute
„Sippenhaftung“ für Familie von Hüseyin Doğru geht weiter – auch das Konto seiner Mutter gesperrt
[«2] Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer gegen eine unmittelbar geltende Vorschrift in einem Rechtsakt der Europäischen Union verstößt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, indem er
1. einem dort genannten Verbot […]
h) der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen zuwiderhandelt, […]






