Auswärtiges Amt als Sturmspitze im Kampf gegen unliebsame Journalisten und deren Berichterstattung
Ende Mai hatte die EU, initiiert von der Bundesregierung, den Chefredakteur des Portals Red Media, Hüseyin Doğru, mit Verweis auf dessen Berichterstattung zu Pro-Palästina-Protesten in Deutschland vollumfänglich sanktioniert. In Folge der Sanktionen stellte ab 1. Juli sogar die Krankenkasse die Leistungen für seine Familie zwischenzeitlich ein, obwohl die Ehefrau sich im 7. Monat einer Risikoschwangerschaft befindet. Auf der aktuellen BPK am 2. Juli ging das Auswärtige Amt proaktiv mit unbelegten Behauptungen erneut gegen das Medium und den Chefredakteur vor. Die NachDenkSeiten wollten in diesem Zusammenhang unter anderem wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die EU so massiv in die Grundrechte eines deutschen Staatsbürgers und Journalisten eingreifen kann. Die Antworten und auch die (Nicht-)Reaktion der anwesenden Kollegen bezeugen wohl einen neuen Tiefpunkt in der Geschichte der BPK. Von Florian Warweg.