Wie man von der EU-Sanktionsliste gestrichen wird – zwei Fallbeispiele aus der Wirklichkeit

Zurzeit befinden sich knapp 3.000 Personen und Organisationen auf der EU-Sanktionsliste. Wie man es schafft, von dieser Liste gestrichen zu werden, um wieder über Vermögen und Bewegungsfreiheit in Europa verfügen zu können, darüber handelt der folgende Text. Vorneweg: Als Voraussetzung für den Befreiungsschlag gilt, wirtschaftlich über einen Dollar-Milliardenbetrag zu verfügen und politisch ein gehöriges Erpressungspotenzial hinter sich zu wissen. Von Hannes Hofbauer.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
















