Karsten Montag, Jahrgang 1968, hat Maschinenbau an der RWTH Aachen, Philosophie, Geschichte und Physik an der Universität in Köln sowie Bildungswissenschaften in Hagen studiert. Er war viele Jahre Mitarbeiter einer gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung, zuletzt Abteilungs- und Projektleiter in einer Softwarefirma, die ein Energiedatenmanagement- und Abrechnungssystem für den Energiehandel hergestellt und vertrieben hat. Seit 2015 ist er Romanbuchautor und freier Journalist. Webadresse: karstenmontag.de
Gastbeiträge von Karsten Montag
Neue Welle des Antisemitismus?
Seit der Brandrede von Bundeswirtschaftsminister Habeck „Zu Israel und Antisemitismus“ vom 2. November mehren sich in den Medien Beiträge, in denen mit vermeintlich aussagekräftigen Zahlen des Bundeskriminalamts eine deutliche Steigerung antisemitischer Straftaten nach dem 7. Oktober belegt werden soll. Doch bei näherer Überprüfung rechtfertigen diese Daten größtenteils die Schlüsse nicht, die aus ihnen gezogen werden. Findet derzeit eine politische und mediale Vorverurteilung von muslimischen Mitbürgern statt, die selbst einen fremdenfeindlichen Akt darstellt? Von Karsten Montag.
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Wiederholt sich die Geschichte?
Offiziell befinden sich die USA und die Länder der EU nicht in einem Krieg mit Russland. Viele westliche Politiker und Medien streiten sogar ab, dass die NATO in der Ukraine einen Stellvertreterkrieg mit Russland austrägt. Trotzdem erinnert die aufgrund westlicher Waffenlieferungen zu einem Stellungs- und Abnutzungskrieg mutierte militärische Auseinandersetzung in der Ukraine an den Ersten Weltkrieg. Was können weitere Vergleiche mit der großen humanitären Katastrophe zu Beginn des 20. Jahrhunderts über einen möglichen zukünftigen Verlauf des aktuellen Konflikts aussagen? Von Karsten Montag.
Geplante Corona-Regeln ab Oktober entbehren jeglicher sachlichen Grundlage
Der Vorschlag der Bundesministerien für Gesundheit und Justiz für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass ab Oktober 2022 weiter in bestimmten Bereichen eine Masken- und Testpflicht sowie Abstandsregeln und Beschränkungen von Veranstaltungen gelten sollen. „Frisch Geimpfte“ und Genesene, deren Impfung beziehungsweise deren Erkrankung maximal drei Monate zurückliegen darf, sowie Getestete sollen teilweise von der Maskenpflicht befreit sein. Von Karsten Montag.
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