Startseite - Zurück - Drucken

NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Klingbeils Aktionsplan gegen Steuerbetrug: vom mutigen Tiger zum Bettvorleger der Mächtigen
Datum: 24. Juli 2026 um 10:00 Uhr
Rubrik: Lobbyismus und politische Korruption, Steuerhinterziehung/Steueroasen/Steuerflucht, Steuern und Abgaben
Verantwortlich: Redaktion
Warum überfällige Maßnahmen gegen Steuer- und Finanzkriminalität an Personalmangel, zersplitterten Zuständigkeiten, fehlender Kontrolle der tatsächlichen Einnahmen und dem ausbleibenden Abbau legaler Steuerprivilegien scheitern. Von Detlef Koch.
Deutschlands Finanzminister Lars Klingbeil will stärker gegen Steuerbetrug und Geldwäsche vorgehen? Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig stellte er am Donnerstag, dem 16. Juli 2026, einen „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vor. [1]
Gute Absicht – wenig Wirkung
Der Aktionsplan ist keineswegs bedeutungslos. Ein gemeinsames Zentrum soll Bund und Länder bei großen Verfahren zusammenbringen. Ein Datenanalysezentrum, eine behördenübergreifende Plattform und KI-gestützte Instrumente sollen Muster früher erkennen. Hinzu kommen transaktionsnahe Umsatzsteuermeldungen, eine gezieltere Bundesbetriebsprüfung, besserer Hinweisgeberschutz, eine wissenschaftlich begleitete Steuerlückenschätzung sowie eine engere europäische und internationale Zusammenarbeit. Das sind richtige, teilweise lange überfällige Ansätze.
Doch die 26 Punkte haben höchst unterschiedliche Reifegrade. Manche sollen erst geprüft, andere gesetzlich ausgestaltet, wieder andere institutionell aufgebaut werden. Die Pressemitteilung der Ministerien wechselt entsprechend zwischen „soll“, „wird“, „wollen wir“ und „prüfen“. [2] Das wirkt auf skrupellose Steuerbetrüger nicht gerade einschüchternd. Von einem Umsatzsteuermeldesystem zu einem funktionierenden IT-Verfahren müssen noch einige Hürden genommen werden, eine angekündigte Bundeskompetenz ist auch noch lange keine verfassungsrechtlich abgesicherte Zuständigkeit des Bundes und von einem gemeinsamen Zentrum zu einer einsatzfähigen Ermittlungsbehörde ist auch noch ein langer Weg.
Selbst die gestärkten Befugnisse der Finanzkontrolle bei Schwarzarbeit und rund 1.500 zusätzliche benötigte Stellen beim Zoll werden erst wirksam, wenn auch 1.500 Steuerfahnder ausgebildet und eingestellt sind. Das Gleiche gilt für die fehlenden Kapazitäten in Landesfinanzämtern, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Ohne Personal bleibt der Aktionsplan gegen Wirtschaftskriminelle eine leere Drohung
Die amtlichen Zahlen zeigen das Kernproblem. Im Jahr 2024 arbeiteten in den Finanzämtern der Länder rund 96.901 Vollzeitfachkräfte; zugleich waren 6.869 Planstellen nicht besetzt. Es gab 12.360 Betriebsprüfer und lediglich 2.529 Steuerfahnder. Von 8,83 Millionen erfassten Betrieben wurden 140.764 geprüft. Das sind lächerliche 1,6 Prozent. Die amtlichen Daten weisen zudem einen langfristigen Rückgang der Betriebsprüfer aus. Die Zahl der Steuerfahnder lag 2024 nur wenig über 2010 und sogar leicht unter dem Stand von 2005. Die jüngsten Personal- und Prüfdaten bestätigen den Engpass. [3]
Zwar ist die Steuerfahndung Sache der Länder. Doch der Bund kann gemeinsame Standards setzen, sich an Prüfungen beteiligen und mit den Ländern verbindliche Ziele vereinbaren. Was fehlt, ist ein mehrjähriger Bund-Länder-Pakt, der zusätzliches Personal und eine verlässliche Finanzierung festschreibt. [4]
Ein mögliches – ausdrücklich nicht amtliches – Reformszenario wäre möglicherweise, innerhalb von fünf Jahren ca. 10.000 zusätzliche Vollzeitstellen aufzubauen: 5.000 für Betriebs-, Konzern- und Hochvermögendenprüfungen, 1.800 für die Steuerfahndung, ca. 1.000 für Strafverfahren, Vollstreckung und Vermögenssicherung, 600 für Staatsanwaltschaften und Justiz, 1.100 für IT und Datenanalyse sowie 500 für Ausbildung und Koordination. Diese Modellrechnung orientiert sich an den dokumentierten Personallücken und den im Aktionsplan der Bundesregierung genannten Aufgabenfeldern. [5]
Ersatz für Pensionierungen und Fluktuation kämen hinzu. Diese Dinge brauchen Zeit. Eine unbesetzte Planstelle muss erstmal besetzt werden können und selbst mit der Einstellung einer ausgebildeten Fachkraft wird diese nicht über Nacht zum erfahrenen Spezialisten – diese werden aber genau gebraucht.
Nach den Kostenberechnungen der Behörden würde dieses Modell rund zwei Milliarden Euro pro Jahr kosten. Für den Aufbau wären einmalig etwa 1,5 Milliarden Euro nötig. Wenn das System vollständig arbeitet, könnte der Staat jedes Jahr nur allein dadurch rund 4,4 Milliarden Euro mehr Steuern einnehmen. Nach Abzug der laufenden Kosten blieben davon etwa 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in der Staatskasse. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ergäbe sich so ein Überschuss von rund 15,5 Milliarden Euro. Mögliche zusätzliche Einnahmen, weil bessere Kontrollen Steuerhinterziehung schon im Vorfeld verhindern, dürfen erwartet werden.
Mehrergebnis ist noch keine Mehreinnahme
Die allgemeine Betriebsprüfung meldete 2024 ein „Mehrergebnis“ von 10,9 Milliarden Euro. Die Steuerfahndung stellte vorläufig 2,6 Milliarden Euro Mehrsteuern fest. [6] Gleichzeitig bestanden Ende 2024 bei den Ländern 6,243 Milliarden Euro vollstreckbare Rückstände. [7] Diese Größen dürfen weder addiert noch als Einnahmen ausgegeben werden. Das BMF warnt selbst, das festgestellte Mehrergebnis sei nicht mit haushaltswirksamem Mehraufkommen gleichzusetzen.
Wie groß die Lücke sein kann, zeigte der Bundesrechnungshof schon 2019: [8] In einer risikoorientierten Stichprobe wurde weniger als die Hälfte der statistisch ausgewiesenen zusätzlichen Steuern tatsächlich eingenommen. Rechtsbehelfe, Insolvenzen, Doppelzählungen und bloße zeitliche Verschiebungen spielten dabei auch eine Rolle. Daraus lässt sich eines ableiten – wir brauchen zwingend eine Reform zur Messung von Steuereinnahmen.
Jeder Steuerfall braucht eine pseudonymisierte, behördenübergreifende Kennung. Eine einheitliche Erfassung muss nachvollziehbar machen, wie viel von den zunächst festgestellten Mehrsteuern tatsächlich festgesetzt, bestandskräftig und am Ende eingezogen oder verrechnet wurden. Daneben müssen verhinderte Erstattungen, Zinsen, Geldbußen und endgültige Vermögenseinziehungen getrennt erscheinen. Eine Art unabhängiges „Tax-Gap-Office“ sollte Methoden, Unsicherheiten und Revisionen offenlegen. Der im Auftrag der EU-Kommission erstellte Bericht schätzt die deutsche Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke für 2023 auf 31,295 Milliarden Euro oder 9,7 Prozent [9] des theoretisch geschuldeten Mehrwertsteueraufkommens. Diese Lücke ist nicht allein mit Betrug zu erklären. Sie umfasst auch Ausfälle durch Insolvenzen und Konkurse, Verwaltungsfehler und legale Steuergestaltung. [10]
Ebenso wichtig ist der Fahndungsfokus. Löhne sind durch Steuerabzug und Drittmeldungen bereits weitgehend transparent. Die größten Betrugsmöglichkeiten ergeben sich durch eine gigantische Informationsflut und kaum durchschaubare Komplexität bei multinationalen Konzernen, großen privaten Unternehmens- und Vermögensgruppen, sehr vermögenden Privatpersonen, Banken, Fonds, Offshore- und Immobilienstrukturen, professionellen Vermittlern sowie organisiertem Umsatzsteuerbetrug. Dort braucht es dauerhafte hochprofessionelle Spezialteams.
Für abhängig Beschäftigte und kleine Unternehmen, die oft aus Unkenntnis einfache Fehler machen, sind dagegen oft schon Erklärungen, Beratung, Bagatellgrenzen und schnelle Korrekturen angemessen. Der Fahndungsfokus sollte sich nach Informations-, Komplexitäts- und Schadensrisiko richten und auf Hochvermögende konzentrieren – nicht weil Reiche unter Generalverdacht stehen, sondern weil extrem hohe Summen im Spiel sind.
Fahndung ersetzt kein gerechtes Steuerrecht
Eine ernsthafte Politik muss vier Dinge auseinanderhalten:
Fahnder dürfen selbst illegitimes, aber legales Verhalten nicht nachträglich kriminalisieren. Der Gesetzgeber hat ja selbst diese ungerechten Ergebnisse geschaffen oder geduldet. Jetzt gilt es, diese Ungerechtigkeit zu beenden.
Der Aktionsplan bleibt hier auffallend vage. Bei aggressiven Dividendengestaltungen sollen Verschärfungen lediglich „geprüft“ werden. Zur weitreichenden Verschonung großer Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer, zum proportionalen Satz von 25 Prozent auf viele private Kapitaleinkünfte oder zu weiterhin möglichen Share-Deal-Gestaltungen bei Immobilien enthält er überhaupt keine konkrete Reform. Die 85- oder 100-prozentige Verschonung von Betriebsvermögen ist an Bedingungen gebunden und soll angeblich Arbeitsplätze schützen und bei großen Erwerbungen greifen Abschmelzung oder Bedürfnisprüfung. Dennoch weist der 30. Subventionsbericht dafür ein jährliches Steuervergünstigungsvolumen von 8,8 Milliarden Euro aus. [11] Gerade hier muss Bedürftigkeit noch deutlich schärfer kontrolliert werden. Liquiditätsprobleme kann man gegebenenfalls auch durch Stundung lösen.
Der Bock wird zum Gärtner
Steuerrecht entsteht zudem nicht im luftleeren Raum. Banken, Verbände, Berater und Unternehmen besitzen Fachwissen, das der Staat benötigt, aber oft nicht hat. Der Staat sollte auch in der Lage sein, seine ureigensten Interessen sichtbar zu machen.
Was bei Cum-Ex geschah, ist heute allgemein bekannt. Der problematische Einfluss der Finanzakteure beim Cum-Ex-Skandal lag nicht in einer nachweislich eingeschleusten Gesetzeslücke, sondern in der Verengung des Problems. Der Bankenverband kannte die Gefahr doppelter Steuerbescheinigungen seit Jahren, stellte sie dem Finanzministerium aber als begrenztes technisches Problem dar. Vorgeschichte, Haftungsinteressen, Größenordnung und Dringlichkeit blieben weitgehend unerwähnt. Zugleich akzeptierte die Branche eine Lösung, die Geschäfte über ausländische Banken nicht erfasste. Das Finanzministerium ließ den Verband Entwürfe gegenlesen und übernahm Teile seiner Darstellung in die Gesetzesbegründung.
Auch nach dem Cum-Ex-Skandal nehmen Banken, Wirtschafts- und Steuerverbände weiterhin im Rahmen von sogenannten Verbändeanhörungen Einfluss auf steuerpolitische Gesetzgebungsverfahren. Kritiker wie Anne Brorhilker oder die Bürgerorganisation Finanzwende bemängeln, dass die Finanzlobby noch immer erheblichen Einfluss auf die Steuerpolitik ausübt. [12]
Strafen, Daten und der Rechtsstaat
Für organisierte Steuerkriminalität können höhere Strafen gerechtfertigt sein. Der geplante Strafrahmen von bis zu 15 Jahren und ein Verbrechenstatbestand mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe lösen den Vollzugsengpass jedoch nicht. Abschreckung entsteht vor allem aus einem hinreichend hohen Entdeckungsrisiko, zügigen Ermittlungen und einer realistischen Aussicht auf Einziehung des betrügerisch erworbenen Vermögens – nicht aus der abstrakten Obergrenze eines selten angewandten Strafrahmens.
Auch die angekündigte Abschaffung der Selbstanzeige verlangt mehr Präzision als die Formel vom „Freikaufen“. Das geltende Recht unterscheidet zwischen § 371 der Abgabenordnung (AO) Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und § 398a der Abgabenordnung, Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen
§ 371 kann bei vollständiger, rechtzeitiger Berichtigung und Zahlung Straffreiheit gewähren. [13] Greifen bestimmte Ausschlussgründe wegen der Höhe oder Schwere der Tat, ermöglicht § 398a AO unter zusätzlichen Zahlungen ein Absehen von der Verfolgung. [14] Bevor die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft wird, sollte der Staat untersuchen, was sie in der Praxis wirklich gebracht hat. Welche Hauptsteuern wurden tatsächlich vereinnahmt, welche Informationen und Vermögenswerte wurden tatsächlich gewonnen? Straffreiheit kann enger gefasst werden. Ein rechtlich kontrolliertes Kooperationsregime sollte aber Beweise, Zahlung und Rückkehr zur Steuerehrlichkeit weiterhin ermöglichen.
Der Bund Katholischer Unternehmer kritisiert, dass Transaktionsmeldungen, Spiegelserver und fünfzehnjährige Aufbewahrungsfristen rechtskonforme Unternehmen erheblich belasten können. Übergangsfristen, Bagatellgrenzen, einheitliche Schnittstellen und eine unabhängige Kostenprüfung sind deshalb vermutlich notwendig. Aber das soll natürlich nicht bedeuten, dass Vertrauen auf einmal eine Alternative zu Kontrolle sei. Lobbyverbände behaupten immer wieder, dass der Staat nur ein Ausgabenproblem habe, aber bestehende Steuerpflichten und das Gleichheitsgebot werden dadurch nicht unverbindlich.
Dasselbe gilt für die Grundrechte. Steuergeheimnis, Datenschutz, Unschuldsvermutung, Berufsgeheimnisse und Rechtsschutz sind keine lästigen Hindernisse, sondern Bedingungen legitimer Macht. Eine zentrale Datenplattform mit KI, langen Speicherfristen und Spiegelservern braucht präzise Zweckbindungen, Datenminimierung und Löschregeln, protokollierte Zugriffe, unabhängige Modell-Audits, veröffentlichte Fehler- und Verteilungsprüfungen, menschliche Letztentscheidungen, nachvollziehbare Begründungen und wirksame Rechtsbehelfe. Ein Risikoscore darf eine Prüfung priorisieren, aber er darf keinen Schuldigen erzeugen.
Schlusskommentar
Steuern sind keine mit elitärer Herablassung gegebenen Almosen oder ein zögerlich gegebenes Dankeschön an den Staat. Sie sind ein ethisch gebotener Pflichtbeitrag an die Gesellschaft, von der wir alle profitieren. Steuern sind die materielle Grundlage für Schulen und Krankenhäuser, für saubere Wege, Sicherheit und soziale Absicherung in Lebenskrisen bis hin zur Infrastruktur. Wer ihre Zahlung hinterzieht, ist nichts weiter als ein gewöhnlicher Dieb, der uns alle bestohlen hat.
Ein Staat verliert Glaubwürdigkeit, wenn er Lohneinkommen nahezu lückenlos erfasst, Transferleistungsbezieher vollständig durchleuchtet, aber komplexe Konzern-, Vermögens- und Offshore-Strukturen wegen Personalmangel, zersplitterten Zuständigkeiten oder politisch geschaffenen Privilegien nur unzureichend prüft. Das beschädigt den Sozialstaat, benachteiligt ehrliche Unternehmen und bestätigt den Verdacht, dass wirtschaftlich mächtige Akteure sich das Recht kaufen können.
Wir wissen jetzt nur: Klingbeils Plan springt wie ein mächtiger Tiger auf eine gewissenlose Machtelite von Steuerbetrügern und Finanzlobbyisten, um dann als flauschiger Bettvorleger zu ihren Füßen zu landen und sich füttern zu lassen.
Titelbild: Studio Romantic / Shutterstock.com
[«1] Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen
[«2] Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Entdeckungsrisiko und Abschreckung spürbar erhöhen
[«3] Deutscher Bundestag (2025): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke – Entwicklungen beim Steuervollzug 2024. Bundestagsdrucksache 21/2452, 29. Oktober 2025.
[«4] Bundesrepublik Deutschland (2026): Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG), §§ 19 und 21a.
[«5] Deutscher Bundestag (2024): ‘Steuermehreinnahmen durch Betriebsprüfungen’, 13. Mai 2024.
Deutscher Bundestag (2025): ‘Weniger unbesetzte Stellen und mehr IT-Fachleute’, 5. November 2025.
[«6] Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
[«7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2001
[«8] Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Drucksache 19/9100
[«9] Die 9,7 Prozent beziehen sich auf die theoretische Mehrwertsteuerschuld (VTTL) und nicht auf die tatsächlich eingenommenen Mehrwertsteuern.
[«10] European Commission, VAT gap in Europe – Report 2025.
[«11] 30. Subventions-bericht des Bundes 2023 – 2026
[«12] Deutsche Presse-Agentur (2026): Brorhilker fordert Bundesprüfer gegen Milliardensteuerbetrug. 6. Januar 2026.
[«13] Abgabenordnung (AO) § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
[«14] Abgabenordnung (AO) § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=154105