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Titel: Der Sturz von Chefankläger Karim Khan ist ein Putsch gegen das Völkerrecht

Datum: 27. Juli 2026 um 10:00 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Erosion der Demokratie, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
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Karim Khan beantragte als erster Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs einen Haftbefehl gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu. Kurz danach wurden Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Übergriffe gegen ihn bekannt. Am 24. Juli wurde über seine Absetzung entschieden. Was als bloße Personalentscheidung erscheint, ist ein Frontalangriff auf das Völkerrecht. Kann politischer Druck den obersten Ankläger der Welt zu Fall bringen, weil seine Ermittlungen mächtigen Staaten zu nahe gekommen sind? Von Manuel Loomans.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel gibt den Stand vor der Absetzung wieder, was aber an den Inhalten nichts ändert.

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Im Sechzehntelfinale der Fußballweltmeisterschaft sah US-Stürmer Folarin Balogun nach einem Foulspiel die Rote Karte und war damit automatisch für das Achtelfinale gesperrt. Wenige Stunden später telefonierte US-Präsident Donald Trump mit FIFA-Präsident Gianni Infantino – kurz darauf wurde die Sperre aufgehoben. Ein Skandal, der über den Fußball hinaus die Frage aufwirft, ob internationale Spielregeln für alle gleichermaßen gelten.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) basiert auf dem Römischen Statut – einem internationalen Vertrag, dem bislang 124 Staaten beigetreten sind. Sie haben sich damit verpflichtet, die Entscheidungen des Gerichts anzuerkennen und zu unterstützen. Anders als der Internationale Gerichtshof entscheidet der IStGH nicht über Streitigkeiten zwischen Staaten, sondern verfolgt Einzelpersonen wegen schwerster Völkerrechtsverbrechen.

Schon bei der Gründung 1998 in Rom versuchten die USA, Sonderregeln für ihre Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter durchzusetzen – ohne Erfolg. Bei der Schlussabstimmung stimmten 120 Staaten für das Statut, dagegen nur die USA, Israel, China, Irak, Libyen, Katar und Jemen. Kurz darauf begannen die USA, den Gerichtshof aktiv zu bekämpfen. Zwar unterzeichneten sie das Statut zunächst, zogen ihre Unterschrift unter Präsident George W. Bush jedoch wieder zurück – ein diplomatisch beispielloser Schritt. An dieser ablehnenden Haltung änderte sich auch unter Obama, Trump und Biden nichts.

Diese Haltung eskalierte jedoch mit Trumps zweiter Amtszeit und dem Haftbefehl gegen die israelische Führung zu einem offenen Konflikt mit dem IStGH. In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme drohte US-Außenminister Marco Rubio, den IStGH „Ziegelstein für Ziegelstein“ auseinanderzunehmen. Zugleich stellte er Staaten, die den Gerichtshof weiterhin unterstützen, finanzielle und politische Konsequenzen in Aussicht, sollten sie die „falsche Autorität des IStGH“ nicht zurückweisen. Am 13. Juli weitete das US-Außenministerium seine Maßnahmen gegen den IStGH und seine Unterstützer aus, um Staaten zum Austritt aus dem Gerichtshof zu bewegen und Verbündete zu „ähnlichen Maßnahmen“ aufzurufen.

In weiten Teilen Afrikas gilt der Internationale Strafgerichtshof bis heute als Instrument westlicher Machtpolitik. Hintergrund ist, dass sich seine Ermittlungen über viele Jahre fast ausschließlich gegen afrikanische Staats- und Milizenführer richteten, während Verantwortliche mächtiger Staaten kaum ins Visier gerieten. Der Vorwurf selektiver Justiz prägt bis heute das Bild des Gerichts. Vor diesem Hintergrund hinterlegten Burkina Faso, Mali und Niger im Juni 2026 ihre Austrittserklärungen bei den Vereinten Nationen. Die Regierungen der drei Sahelstaaten bezeichneten den IStGH als Werkzeug „neokolonialer Repression“ und warfen ihm politische Parteilichkeit vor. Der Austritt wird im Juni 2027 wirksam.

Haftbefehle als Ablenkung von Missbrauchsvorwürfen gegen Khan?

In der internationalen Berichterstattung entsteht vielfach der Eindruck, Karim Khan könne sein Amt wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Übergriffe verlieren. Auch scheint sich Israels Vorwurf durchzusetzen, Khan habe den Antrag auf Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu im Mai 2024 lediglich gestellt, um von den Vorwürfen gegen seine Person abzulenken.

Ein Blick auf die Chronologie lässt diese Darstellung fragwürdig erscheinen. Bereits wenige Wochen nach dem 7. Oktober 2023 leitete der IStGH Ermittlungen gegen israelische und führende Hamas-Vertreter ein. Khan reiste nach Israel und in die palästinensischen Gebiete, um Beweise zu sichern. Im Januar 2024 berief er ein unabhängiges Expertengremium aus renommierten Völkerrechtlern ein, das die Beweislage und die rechtlichen Voraussetzungen für Haftbefehle prüfen sollte. Zu den Mitgliedern gehörten unter anderem der Holocaustüberlebende und Richter Theodor Meron, die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney, der frühere IStGH-Richter Sir Adrian Fulford, Baroness Helena Kennedy KC, Danny Friedman und Elizabeth Wilmshurst. Das Gremium kam einstimmig zu dem Schluss, dass die Anträge auf Haftbefehle auf Recht und Beweisen beruhen.

Vor der Veröffentlichung informierte Khan mehrere führende westliche Politiker über die geplanten Haftbefehle. Nach späteren Recherchen von Le Monde bezeichnete der damalige britische Außenminister David Cameron den Antrag gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant als „Wasserstoffbombe“ und warnte, Großbritannien könne seine Unterstützung für den Gerichtshof sowie finanzielle Mittel überdenken, falls Khan an seinem Kurs festhalte. Auch US-Außenminister Antony Blinken und die deutsche Staatssekretärin Susanne Baumann versuchten demnach, Khan von den Haftbefehlen abzubringen.

Erst Anfang Mai 2024 wurden die Vorwürfe gegen Khan intern erhoben – Monate, nachdem die Ermittlungen bereits begonnen hatten und das unabhängige Expertengremium seine Arbeit aufgenommen hatte. Wenig später trat genau das ein, wovor die ehemaligen IStGH-Richter Howard Morrison und Cuno Tarfusser im Juni 2025 warnten: Der Umgang mit den Vorwürfen gefährde die Unabhängigkeit des Gerichts. Sie kritisierten, dass Khans Name bereits vor einer formellen Beschwerde öffentlich gemacht und „nicht überprüfte Anschuldigungen“ verbreitet worden seien, die „offensichtlich darauf abzielen, das Ergebnis zu beeinflussen“ und ein faires Verfahren zu untergraben.

Chefankläger Karim Khan erklärte sich trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe bereit, uneingeschränkt mit den Ermittlern zusammenzuarbeiten, und ließ sein Amt vorübergehend ruhen. Die Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (ASP) beauftragte daraufhin einen unabhängigen Untersuchungsmechanismus mit der Prüfung der Vorwürfe. Nach monatelangen Ermittlungen und der Auswertung von mehr als 5.000 Seiten an Unterlagen gelangten die Ermittler einstimmig zu dem Schluss, dass sich die gegen Khan erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen ließen.

Ungeachtet dieser Bewertung wurde Karim Khan am 8. Juni dieses Jahres von seinen Aufgaben entbunden. Die Suspendierung erfolgte nur wenige Wochen vor der entscheidenden Abstimmung über seine mögliche Amtsenthebung und scheint damit ein deutliches Signal an die Vertreter der Mitgliedsstaaten zu senden. Am 24. Juli werden die Vertreter der bis zu 125 Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs in einer Sondersitzung darüber entscheiden, ob Chefankläger Karim Khan dauerhaft seines Amtes enthoben wird.

Ausgerechnet wenige Tage vor der geplanten Abstimmung über Khans Absetzung erhob die unter dem Pseudonym „Sarah“ auftretende Mitarbeiterin ihre Vorwürfe erstmals öffentlich – in einem CNN-Interview. Sie schilderte, Khan sei während einer Dienstreise in ihr Hotelzimmer gekommen und habe sich zu ihr ins Bett gelegt. Aus Angst habe sie sich schlafend gestellt und regungslos verharrt. Dennoch habe Khan sie unsittlich berührt. „Wenn jemand glaubt, dass eine Person schläft, kann das niemals einvernehmlich sein“, sagte sie. Khan weist die Vorwürfe zurück und bestreitet jeden sexuellen Kontakt.

IStGH-Mitarbeiter sehen die Unabhängigkeit des Gerichts gefährdet

Wie groß der Druck hinter den Kulissen sein muss, zeigt ein weiterer bemerkenswerter Vorgang: Ende Juni dieses Jahres, nur wenige Wochen vor der Abstimmung, änderte die Versammlung der Vertragsstaaten (ASP) die Regeln der Abstimmung. Statt des ursprünglich vorgesehenen zweistufigen Verfahrens mit einer Zweidrittelmehrheit für die Feststellung schwerwiegenden Fehlverhaltens genügt nun eine einzige Abstimmung mit einfacher Mehrheit, um Khan schwerwiegendes Fehlverhalten vorzuwerfen und ihn aus dem Amt zu entfernen. Die Hürde für seine Amtsenthebung wurde damit kurz vor der Entscheidung erheblich gesenkt.

Scharfe Kritik am Vorgehen der Versammlung der Vertragsstaaten übten der ehemalige Richter und Vizepräsident des Internationalen Strafgerichtshofs, Cuno Tarfusser, sowie der Völkerrechtsprofessor Sergey Vasiliev. In einem gemeinsamen Beitrag bei Al Jazeera, erschienen Anfang März dieses Jahres, warnten sie davor, politische Entscheidungen an die Stelle einer unabhängigen juristischen Bewertung treten zu lassen. Wörtlich schreiben sie: „Politische Entscheidungen dürfen eine rechtliche Bewertung, die nach höchsten Maßstäben richterlicher Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit vorgenommen wurde, weder ersetzen noch verdrängen.“ Geschähe dies dennoch, entstünde zwangsläufig der Eindruck, dass rechtliche Verfahren lediglich als Fassade für willkürliche Machtausübung dienten. Zudem warnten sie: „Das Gespenst eines Schauprozesses steht im Raum.“

Bereits Anfang April 2026 regte sich Widerstand aus dem Inneren des Internationalen Strafgerichtshofs. In einem Schreiben an die Versammlung der Vertragsstaaten bezeichnete sich eine Gruppe von Mitarbeitern des Büros des Chefanklägers als die „schweigende Mehrheit“. Man habe sich bislang aus „uneingeschränktem Respekt vor dem Verfahren“ nicht öffentlich geäußert. Nun warnen die Verfasser jedoch vor politisierten Eingriffen und externem Druck, der darauf abziele, „die Unabhängigkeit und Objektivität eines gerichtlichen Verfahrens zu beeinflussen“. Zugleich würdigen sie Khans Führung und sprechen von „beispiellosen Erfolgen“ des Anklägerbüros unter seiner Leitung.

Obwohl die unabhängigen Untersuchungen die gegen Karim Khan erhobenen Vorwürfe nach seiner Darstellung nicht bestätigten, droht ihm nun dennoch die Absetzung als Chefankläger. Mit seinen Haftbefehlen gegen Benjamin Netanjahu und Joaw Galant geriet Khan in scharfen Konflikt mit mehreren westlichen Staaten.

Einer der gravierendsten Eingriffe auf die Souveränität des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner Entscheidungsfindung ist das Verhängen von Sanktionen. Am 6. Februar 2025 verabschiedete US-Präsident Donald Trump ein Sanktionspaket gegen den Internationalen Strafgerichtshof und Chefankläger Karim Khan. Diese Maßnahmen der Sanktionierung sehen unter anderem das Einfrieren von Vermögenswerten sowie Einreiseverbote für Funktionäre, Mitarbeiter und Beauftragte des Gerichtshofs und deren unmittelbare Familienangehörige vor. Karim Khan wird darin namentlich aufgeführt.

Den Sanktionen war bereits erheblicher politischer Druck vorausgegangen – etwa, als in einem Brief, datiert auf Ende April 2024, zwölf US-Senatoren, darunter der spätere Außenminister Marco Rubio, den Chefankläger eindringlich vor Haftbefehlen gegen die israelische Führung warnten: „Sollten Sie einen Haftbefehl gegen die israelische Führung anstreben, werden wir dies nicht nur als Bedrohung der Souveränität Israels, sondern auch der Souveränität der Vereinigten Staaten verstehen. […] Wenn Sie Israel ins Visier nehmen, nehmen wir Sie ins Visier. […] Sie wurden gewarnt.“

Israels geheimer Krieg gegen den IStGH

Der Fall Khan zeigt, wie stark internationale Strafjustiz unter politischen Druck geraten kann. Kritiker sehen in den Vorgängen eine Mischung aus Rufschädigung, institutionellen Machtkämpfen und politischer Einflussnahme. Doch damit endet der Konflikt nicht. Hinter den Kulissen wird inzwischen zu noch weitreichenderen Mitteln gegriffen.

Den Zorn Israels hatte bereits Khans Vorgängerin Fatou Bensouda auf sich gezogen, nachdem sie 2015 eine Untersuchung zur Lage in Palästina eingeleitet hatte.

Eines Morgens standen, wie Bensouda erst Ende Mai dieses Jahres gegenüber Al Jazeera berichtete, zwei unbekannte Männer vor ihrem Privathaus in Den Haag und überreichten ihr einen Umschlag mit 500 Dollar. Sie wies das Geld zurück, die Männer stiegen in ihren Mietwagen und fuhren davon. Spätere Recherchen ergaben nach ihren Angaben, dass es sich mutmaßlich um zwei israelische Agenten handelte. Bensouda wertete den Vorfall als gezielten Einschüchterungsversuch und als Botschaft: Wir wissen, wo Sie wohnen.

Noch bemerkenswerter verlief ein Treffen im Jahr 2018. Am Rande einer Unterredung mit dem kongolesischen Präsidenten Joseph Kabila trat in einem Hotelzimmer plötzlich der damalige Mossad-Chef Yossi Cohen aus einem Nebenraum. In einem Vieraugengespräch machte er Bensouda unmissverständlich klar, dass Israel nicht wolle, „dass die Untersuchungen in Palästina fortgesetzt werden“. In den folgenden Jahren suchte Cohen wiederholt den persönlichen Kontakt – zunächst mit Schmeicheleien, später mit unverhohlenen Drohungen. So soll er Bensouda gewarnt haben, sie solle sich „nicht auf Dinge einlassen, die Ihre Sicherheit oder die Ihrer Familie gefährden könnten“, so ein Bericht des Guardian von Ende Mai 2024.

Nach Recherchen des Guardian soll der israelische Geheimdienst über Jahre eine Kampagne aus Überwachung, Einschüchterung und Manipulation gegen Chefanklägerin Fatou Bensouda geführt haben. Demnach seien auch Mitglieder ihrer Familie ausspioniert und unter Druck gesetzt worden.

Mit ihrem Nachfolger Karim Khan setzte sich die Konfrontation fort. Nachdem Khan Haftbefehle gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu, den damaligen Verteidigungsminister Joaw Gallant sowie gegen drei Hamas-Führer beantragt hatte, verschärfte sich der Ton weiter. Netanjahu erklärte, Israel führe einen Krieg an sieben Fronten: gegen die Hamas, die Hisbollah, die Huthi, Milizen im Irak und in Syrien, den Iran, bewaffnete Gruppen im Westjordanland – und gegen den Internationalen Strafgerichtshof.

Wie weit dieser Konflikt reichte, legen weitere Medienberichte nahe. Am 1. Mai 2025, als Khans Antrag auf Haftbefehle unmittelbar bevorstand, traf er im Hotel des Indes in Den Haag den britisch-israelischen Strafverteidiger Nicholas Kaufman. Am Vortag hatte Kaufman den früheren stellvertretenden israelischen Generalstaatsanwalt und Netanjahu-Berater Roy Schoenberg getroffen. Nach Khans Gesprächsnotizen stellte Kaufman sich als autorisiert dar, einen Vorschlag von Netanjahu und Gallant zu übermitteln. Khan müsse einen Weg finden, „vom Baum herunterzuklettern“, indem er die Haftbefehle zurücknehme. Andernfalls habe Kaufman gewarnt: „Sie werden Sie vernichten und sie werden den Gerichtshof zerstören.“ Kaufman bestreitet sowohl, im Auftrag der israelischen Regierung gehandelt zu haben, als auch, diese Drohung ausgesprochen zu haben.

Genau vor einer Politisierung des Gerichts warnen der ehemalige Richter und Zweite Vizepräsident des Internationalen Strafgerichtshofs, Cuno Tarfusser, sowie der Völkerrechtsprofessor Sergey Vasiliev in einem Gastbeitrag bei Al Jazeera im März dieses Jahres. Sie schreiben, der Eindruck, juristische Verfahren dienten lediglich als Deckmantel für willkürliche Machtausübung, sei kaum noch von der Hand zu weisen. Tarfusser spricht sogar von einem „Putsch“ gegen den Internationalen Strafgerichtshof.

Dieser Putsch gegen den Internationalen Strafgerichtshof bestand aus einer Kette politischer Eingriffe. Dazu gehören Sanktionen durch die US-Administration, mutmaßliche Intrigen gegen den ISTGH-Chefankläger, aber der wahrscheinlich gravierendste Eingriff ist der Einsatz von Geheimdiensten.

„Dies ist ein Moment, in dem sowohl ich als auch der Internationale Strafgerichtshof einer Vielzahl von Angriffen und Bedrohungen ausgesetzt sind“, erklärte Karim Khan gegenüber dem Guardian im Oktober 2024. Wer hinter diesen Bedrohungen steht, sagt Khan öffentlich kaum. Auffällig ist jedoch, dass auch seine Vorgängerin Fatou Bensouda jahrelang schwieg. Erst im Mai 2024 wurde durch Recherchen des Guardian bekannt, dass sie nach eigenen Angaben über Jahre hinweg Ziel einer Einschüchterungskampagne des israelischen Geheimdienstes gewesen sein soll.

Israelischer Geheimdienst: „Khan ist der langweiligste Mann der Welt“

In einem CNN-Interview am 20. Mai 2024 – dem Tag, an dem Khan die Haftbefehle beantragte – machte er den politischen Druck auf den Internationalen Strafgerichtshof erneut öffentlich. Ein nicht namentlich genannter gewählter Amtsträger habe ihm in einem persönlichen Gespräch erklärt: „Dieser Gerichtshof wurde für Afrika und Verbrecher wie Putin geschaffen.“

Auf konkrete Sicherheitsbedenken deuten weitere Berichte hin. Demnach traf sich Khan Anfang Mai 2024 mit Pieter Jaap Aalbersberg, dem Nationalen Koordinator der Niederlande für Sicherheit und Terrorismusbekämpfung. Dabei soll es unter anderem um eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen für den Internationalen Strafgerichtshof sowie um mutmaßliche Aktivitäten des israelischen Geheimdienstes in Den Haag gegangen sein.

Auch die britische Zeitung The Guardian berichtete im Oktober 2024, dass „der israelische Geheimdienst über einen Zeitraum von neun Jahren versuchte, das Büro des ISTGH-Chefanklägers zu untergraben, zu beeinflussen und angeblich einzuschüchtern.“ In einem Interview mit Al Arabiya English am 26. Juni deutete Karim Khan außerdem an, dass es Bestrebungen gebe, Personen wie „UN-Sonderberichterstattern, Francesca Albanese oder Richtern des IStGH oder mich selbst“ einzuschüchtern. Auf eine entsprechende Nachfrage im Interview mit Middle East Eye Anfang Mai bestätigte Khan schließlich, dass er von „Teilen des israelischen Geheimdienstes engmaschig überwacht werde.“ Zugleich erklärte er, er habe „die zuständigen Behörden darüber informiert“ und könne „das nicht weiter kommentieren”.

Nach Recherchen des +972 Magazine vom Mai 2024 ließ Israels Geheimdienstapparat den Internationalen Strafgerichtshof über Jahre systematisch überwachen, um laufende Ermittlungen frühzeitig auszuspähen und zu beeinflussen. Im Fokus stand dabei auch Chefankläger Karim Khan. Nach Angaben einer israelischen Geheimdienstquelle wollten die Dienste vor allem verstehen, „was Khan denkt“. Seine Reisen und Kontakte wurden genau verfolgt. Über ihn sagte dieselbe Quelle: „Khan ist der langweiligste Mann der Welt, über den man Informationen sammeln kann, weil er so geradlinig wie ein Lineal ist.“

Nach Angaben von +972 soll Premierminister Benjamin Netanjahu die Geheimdienstoperation geradezu „besessen“ verfolgt und persönlich Anweisungen zur Ausforschung des IStGH erteilt haben. Ein Geheimdienst-Whistleblower schilderte gegenüber dem Magazin, Justizministerium, Militärjuristen, Shin Bet und der Nationale Sicherheitsrat hätten den Gerichtshof als „Krieg“ betrachtet, der geführt werden müsse. Ziel der Operation sei gewesen, Ermittlungen des IStGH zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen zu vereiteln, weil sie Israels internationales Ansehen zu beschädigen drohten.

Es bleibt festzuhalten: Die zahlreichen Berichte über Überwachung, Drohungen, diplomatischen Druck, Sanktionen und Versuche politischer Einflussnahme zeichnen das Bild einer beispiellosen Auseinandersetzung um die Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs. Am 24. Juli entscheidet sich deshalb nicht nur die Zukunft von Chefankläger Karim Khan. Die Abstimmung wird auch zu einem Test für die Glaubwürdigkeit des internationalen Völkerrechts. Zeigt sich, dass politischer Druck über juristische Maßstäbe siegt, wäre dies ein schwerer Schlag für die Idee einer unabhängigen internationalen Strafjustiz.

Titelbild: lev radin / Shutterstock


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