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Titel: Kein städtischer Raum für Israelkritik? Popularklage gegen Bayerns neue Antisemitismus-Regelung
Datum: 5. Oktober 2026 um 15:00 Uhr
Rubrik: Antisemitismus, Erosion der Demokratie, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
Verantwortlich: Redaktion
Die bayerischen Gemeinden sind seit Jahresbeginn erstmals berechtigt, eigene Räume für Veranstaltungen zu verweigern, „auf denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind“. Diese sehr folgenreiche Veränderung halten vier Kläger für verfassungswidrig und wollen beim bayerischen Verfassungsgerichtshof erreichen, dass die Änderung für nichtig erklärt wird. Der Bayerische Landtag hatte die Ergänzung der bayerischen Gemeindeordnung am 10.12.2025 mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, SPD und Grünen beschlossen. Ein Bericht von Rolf-Henning Hintze.
Die vier Kläger, darunter der Münchner Rechtsanwalt Hildebrecht Braun und die Deutsch-Israelin Shelly Steinberg, Mitglied der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München, sehen in der sehr auslegungsfähigen Formulierung das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Ihrer Ansicht nach sollen Veranstaltungen, die Kritik an der israelischen Regierungs- und Besatzungspolitik üben, verhindert oder erschwert werden.
Bei der Vorstellung ihrer Klage vor Medienvertretern beriefen sich die beiden Kläger am Freitag unter anderem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Januar 2022. Dieses hatte die Verweigerung eines Saales durch die Landeshauptstadt München als Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit aufgehoben. Vier Jahre lang hatte der Münchner Stadtrat mit einem von CSU und SPD initiierten Beschluss dieses Grundrecht verletzt. Erst aufgrund des Leipziger Urteils konnte der israelische Historiker Ilan Pappe, Autor des Buches „Die ethnische Säuberung Palästinas“, mit Hilfe einer Einstweiligen Verfügung gegen die kurzfristige Kündigung des Saales seinen Vortrag halten.
Rechtsanwalt Braun, ein früherer FDP-Bundestagsabgeordneter, sagte, wer das Leid der Palästinenser thematisiere, gerate schnell unter den Antisemitismusverdacht. Er hält den Landtagsbeschluss für einen „glasklaren Verstoß“ gegen Artikel 98 der Landesverfassung. Darin heißt es:
„Die durch die Verfassung gewährleisteten Grundrechte dürfen grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Einschränkungen durch Gesetze sind nur zulässig, wenn öffentliche Sicherheit, Sittlichkeit, Gesundheit und Wohlfahrt es zwingend erfordern.“
Diese Situation liege aber offensichtlich nicht vor.
Braun, der seit 25 Jahren Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft ist, sieht noch einen weiteren Verfassungsverstoß, die Missachtung des Gleichbehandlungsverbots in Art. 118, Abs. 1. Zwar treffe das Problem der gruppenbezogenen Diskriminierung auch in Deutschland immer noch Juden, „aber in sehr vergleichbarer Form auch Muslime und Angehörige verschiedener Minderheiten“. Es stelle sich die Frage, warum der Landtagsbeschluss nicht die generell rassistische oder religiös bedingte Diskriminierung nenne.
Mitklägerin Shelly Steinberg, Tochter der verstorbenen Jüdin Judith Bernstein, die in München viele Jahre Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe war, hob hervor, dass es nicht nur um die freie Meinungsäußerung gehe, sondern auch darum, sich unabhängig informieren zu können. Dazu gehöre die Möglichkeit, sich unterschiedliche Auffassungen anzuhören. Das dürfe in einer demokratischen Gesellschaft nicht eingeschränkt werden.
Beide Kläger nannten auch Beispiele von städtischen Maßnahmen, um Veranstaltungen nicht stattfinden zu lassen oder zu erschweren. So konnte der renommierte Historiker Ilan Pappe nach einer extrem kurzfristigen Mitteilung über die Saalabsage erst mit Hilfe einer Einstweiligen Verfügung in einem Kulturhaus sprechen. Die Veranstalter waren genötigt worden, im Saal rasch aufgehängte Plakate nicht zu entfernen, auf denen das Bedauern ausgedrückt wurde, rechtlich gezwungen zu sein, Pappe reden zu lassen.
Auch bei der Nakba-Ausstellung in einer anderen Kultureinrichtung seien unter den Werbeplakaten der Veranstalter Distanzierungserklärungen der Stadt angebracht worden. Das habe man auch in der städtischen U-Bahn erlebt.
Auf Ängste ihrer Gruppe noch vor wenigen Monaten ging Shelly Steinberg später noch gegenüber den NachDenkSeiten ein. Für die Vorstellung von Fabian Goldmanns neuem Buch über die Einseitigkeit deutscher Medien bei der Berichterstattung über den Gaza-Krieg hatte sie in einem weiteren Kulturzentrum einen Saal gemietet. Es sei ihr und den übrigen Veranstaltern zwar klar gewesen, dass ein Verbot der Veranstaltung rechtlich nicht zulässig gewesen wäre, „aber wir saßen bis zum Beginn der Veranstaltung buchstäblich auf heißen Kohlen“. Vorsorglich hatte sie einen Anwalt gebeten, auf Abruf bereitzustehen, um im Falle eines Verbots unverzüglich Schritte einzuleiten, damit die Veranstaltung durchgeführt werden könne.
Im Unterschied zu den Klägern, die nach eigenen Angaben von vielen Mitbürgern unterstützt werden, begrüßten der Bayerische Gemeindetag und die Stadt München die Verschärfung der Gemeindeordnung. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte ein Sprecher der Stadt München: „Gerade in einer Zeit, in der rechtsextreme, antisemitische, rassistische, menschenfeindliche Ideologien weiter um sich greifen, werden Kommunen in die Lage versetzt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.“
Titelbild: f11photo/shutterstock.com
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