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Titel: Merkel gerät immer tiefer in den Sumpf des Abhörskandals

Datum: 8. August 2013 um 8:51 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Überwachung, Erosion der Demokratie, Strategien der Meinungsmache
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Eine massenhafte Ausspähung deutscher Bürger durch die NSA gibt es nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau gar nicht. Der BND liefere vielmehr umgekehrt die „500 Millionen Datensätze“, über die Edward Snowden berichtet hat, auf der Grundlage eines Abkommens vom 28. April 2002 zwischen Deutschland und den USA freiwillig an die NSA.

Sollte diese neue Information, dass der BND der Handlanger für die NSA ist, zutreffen, warum wurde dies dann nicht schon längst zugegeben?

Hat die Kanzlerin mit ihren bisherigen Äußerungen etwa nur die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt?

Ständig hat sie doch im Zusammenhang mit Vorhalt der massenhaften Ausspähung durch die NSA erklärt, sie wisse nichts Genaues, man dränge bei den Amerikanern auf Aufklärung, man müsse dafür sorgen, dass (die auswärtigen Geheimdienste) deutsches Recht einhalten etc.

Die angebliche „Wende“ im NSA-Datenskandal wäre nicht nur eine „Blamage“ für die Bundesregierung, sondern sie wirft Fragen auf, die die Kanzlerin in Bedrängnis bringen.

Von Wolfgang Lieb.

In den NSA-Papieren, die Snowden das Nachrichtenmagazin Spiegel einsehen ließ, seien als „Zapfstellen“ der NSA unter anderem die Bezeichnungen US 987-LA und US 987-LB angegeben. In einer Stellungnahme des deutschen Auslandsgeheimdienstes heiße es jetzt wörtlich: „Der BND geht davon aus, dass die SIGAD US 987-LA und LB Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in Afghanistan zuzuordnen sind.“ Es handle sich dabei aber nur um die Aufklärung über die Lage in ausländischen Krisengebieten, deutsche Staatsbürger seien nur insoweit betroffen, als man sie als Entführte hätte retten wollen. Um solche Entführungen ist es aber nach Angaben von Regierung und BND im vergangenen Jahr aber nur in zwei Fällen gegangen.

Warum dann die massenhafte Übermittlung von Daten? Bisher hatte der BND nur eingeräumt Daten an die NSA nur im Einzelfall und nicht massenhaft übermittelt zu haben.

Selbst wenn es nur um die Ausspähung im Ausland ginge, wie wäre diese nach dem G10-Gesetz und nach Artikel 10 Grundgesetz begründbar? Darf der BND als deutsche Behörde im Ausland nach deutschem Recht rechtswidrige Ausspähungen vornehmen?

Die Frankfurter Rundschau spricht von einer „dramatischen Wende“ im NSA-Skandal und meint, die ganze Aufregung scheine sich „in Wohlgefallen aufzulösen“. Tatsächlich wirft dieses „Daten-Durcheinander“ oder die „Missdeutung“ eher neue und vor allem für die Regierungschefin äußerst unangenehme Fragen auf.

Es könnte sich nämlich jetzt herausstellen, dass die Kanzlerin die Öffentlichkeit auf eine falsche Fährte gesetzt hat. Sie sprach ständig nur über die auswärtigen Geheimdienste und verschwieg, dass die in Rede stehenden 500 Millionen Datensätze vom deutschen BND an die NSA geliefert wurden. Das wäre die Methode „haltet den Dieb“: man hat selbst die Daten geklaut und verweist auf andere „Diebe“, über deren Diebstahl man allerdings erst noch Aufklärung leisten müsse.

Hätte die Bundeskanzlerin aber nichts von der Zulieferung des BND an die NSA gewusst, dann tanzte der deutsche Geheimdienst der Regierung auf der Nase herum. Oder anders herum: es gäbe ein beängstigendes Kontrollversagen.

Wenn es stimmt, dass diese Datenlieferungen durch den BND auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den USA erfolgt sind, dann kann man die Aussage von Kanzleramtsminister Pofalla, „die deutschen Nachrichtendienste arbeiten nach Recht und Gesetz“ nur noch als blanken Zynismus bezeichnen. Wenn nämlich diese bilateralen Vereinbarungen die Rechtsgrundlage für die Datenlieferungen waren, dann beinhalten diese einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Wir hätten es also um eine bis heute im Detail geheim gehaltene Ermächtigungsgrundlage mit Vorrang vor der deutschen Verfassung und jenseits von deutschen Gesetzen (G10-Gesetz, Datenschutzgesetze) zu tun.

Wie konnte Pofalla angesichts dieser über die deutschen Gesetze hinausgehende Ermächtigungsgrundlage behaupten, „der Datenschutz wird von den deutschen Geheimdiensten zu 100 Prozent eingehalten“?

Wie Steffen Hebestreit in der FR zu der Auffassung gelangen kann, die ganze Aufregung scheine sich „in Wohlgefallen aufzulösen“ kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Es ist doch umso schlimmer, wenn nicht die verdächtigte NSA der Datenabschöpfer ist, sondern der BND selbst, für den schließlich die Bundesregierung die politische Verantwortung trägt. Merkel, Friedrich und Pofalla hätten also versucht, den Dreck vor die Haustür der Amerikaner zu schieben, statt den eigenen Saustall auszumisten.

Ich halte es – sollte die Sachlage nach diesen neuen Informationen so zutreffen – angesichts des bisherigen falschen Spiels des BND und der Bundesregierung für hochgradig unglaubwürdig, dass bei der Masse der abgeschöpften Daten nicht auch deutsche Staatsbürger betroffen sind. Wie sollte man auf eine solche Aussage vertrauen, wo man doch bisher alles verheimlicht hat und der Öffentlichkeit und dem Parlament mit halben Wahrheiten ganze Lügen aufgetischt hat?

Wenn nun die amtierende Regierung der damaligen rot-grünen Regierung und dabei vor allem dem früheren Kanzleramtschef Steinmeier den Abhörskandal in die Schuhe schieben will, dann ist das ein lächerliches Schwarze-Peter-Spiel.

Natürlich hätte Steinmeier „Dreck am Stecken“, wenn das Abkommen vom 28. April 2002 eine so weitgehende Abschöpfung von Daten durch den BND und deren Weitergabe an die NSA zugelassen hätte, aber der 11. September 2001 liegt nun schon 12 Jahre zurück. Dauert die Aufklärung über diesen Anschlag etwa immer noch an? Ist eine so massenhafte Ausspähung immer noch, wenn schon nicht rechtlich so doch vielleicht immerhin politisch legitimierbar?

Das „Memorandum of Agreement“ vom April 2002 muss dringend veröffentlicht werden, um hier Aufklärung zu schaffen.

Und wer ist denn nun schon seit 8 Jahren Kanzlerin und wer waren in dieser Zeit die Chefs des Kanzleramtes und wer hat denn diese Datenabschöpfung durch den BND bis vor wenigen Wochen geheim gehalten und in den zurückliegenden Jahren schon gar nichts dagegen unternommen, sondern im Gegenteil bis jetzt, die Öffentlichkeit sogar in die Irre geführt?

Kann sich die derzeitige Bundesregierung wirklich damit aus der Defensive befreien, dass sie Steinmeier zum Sündenbock machen will? „Macht das die Sache nicht vielmehr noch schlimmer, wenn wir erkennen müssten, dass bereits zwei Bundesregierungen unterschiedlicher Couleur in rechtswidriger Art und Weise Datenübermittlungen an amerikanische Dienste gestattet haben?“, fragt der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler zu Recht.

Und was ist eigentlich mit „PRISM“ und „XKeyscore“? Selbst wenn der BND Daten freiwillig zu diesen erst später installierten Spähprogrammen zugliefert hat, heißt das damit gleichzeitig auch, dass die NSA selbst in Deutschland keinerlei Daten in einer das deutsche Recht verletzenden Weise abgeschöpft hat? Wurden sämtliche Daten nur vom BND zugeliefert? Wie sah die Kooperation des BND mit der NSA tatsächlich aus? Wie weit ging sie? Hat der BND möglicherweise zwar nicht die Daten über deutsche Staatsbürger ausgewertet, diese Daten aber zur Auswertung an ausländische Geheimdienste geliefert und sie dann wieder als Paket zurückgeliefert bekommen? Ist also nur der Tatort verlagert worden, um das deutsche Recht zu umgehen?

Und was macht eigentlich der britische Geheimdienst mit seinem Ausspähprogramm „Tempora“, liefert etwa er die Daten über die Deutschen an die NSA?

Sind die durchgesickerten neuen Informationen, wonach der BND freiwillig an die NSA massenhaft Daten geliefert hat, ein Freispruch für die Amerikaner oder handelt es sich nur um das nächste Täuschungsmanöver?


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