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Titel: Sachverständigenrat fordert „Maastricht“ für Deutschland

Datum: 13. März 2007 um 9:22 Uhr
Rubrik: Finanzpolitik, Schulden - Sparen, Steuern und Abgaben, Wirtschaftspolitik und Konjunktur
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Die Wirtschaftsweisen fordern Neuregelungen der Verschuldungsgrenzen für den Bund und die Länder [PDF – 102 KB]. Ziel dieses Konzeptes ist es, die Elemente des Artikel 115 Grundgesetz und der analogen Vorschriften in den einzelnen Landesverfassungen — Nettoneuverschuldung allenfalls in Höhe der das öffentliche Vermögen erhöhenden Nettoinvestitionen und Verhinderung einer prozyklischen Haushaltspolitik — mit einer sanktionsbewehrten, an der Entwicklung der regulären Staatseinnahmen orientierten Ausgabenpolitik zu verbinden.
Es ist schon ziemlich dreist, wie die Mehrheit des Sachverständigenrats, die seit Jahren vor allem Unternehmensteuersenkungen empfohlen hat, nunmehr noch „einen drauf sattelt“ und eine Verschuldensgrenze empfiehlt, um damit den fiskalischen Handlungsspielraum des Staates noch mehr zu beschränken. Das würde im Klartext bedeuten, per Grundgesetz eine aktive Konjunkturpolitik zu verbieten und Haushaltsdefizite ausschließlich über die Kürzung von Sozialstandards auszugleichen.

Das Minderheitenvotum von Prof. Bofinger [PDF – 2,9 MB] ab Seite 157ff. weist zu Recht darauf hin: „Auf der Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte ist … eine wesentliche Ursache für die seit dem Jahr 1996 noch weiter steigende Schuldenstandsquote in Deutschland zu sehen. Sie ist vor allem auf die umfangreichen Steuersenkungen seit dem Jahr 1999 zurückzuführen, die zu einer erheblichen Erosion der Einnahmebasis geführt haben…

Die Entwicklung der Jahre 2006 und 2007 verdeutlicht, dass es auch ohne eine Regelbindung zu einer deutlichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte kommen kann, wenn

  • die konjunkturelle Entwicklung wieder dynamisch verläuft und
  • auf Steuersenkungen verzichtet wird, beziehungsweise den öffentlichen Haushalten über höhere Steuern zusätzliche Mittel zufließen.

Ein erheblicher Teil des Anstiegs der Verschuldung ist durch die deutsche Einheit bedingt und wäre auch bei einer anderen Finanzverfassung kaum vermeidbar gewesen.

In den letzten zehn Jahren ist für alle Ebenen der Fiskalpolitik eindeutig zu erkennen, dass die politischen Entscheidungsträger entschlossen gewesen waren, einen aktiven Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte zu leisten. Dies zeigt sich nicht nur an einer sehr verhaltenen Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben, sondern auch daran, dass die geplanten Ausgabenzuwächse durchgängig geringer waren als die prognostizierte Entwicklung der Einnahmen. Es gibt deshalb keine eindeutige Rechtfertigung dafür, grundsätzlich auf fiskalische Handlungsspielräume zu verzichten und die Politik den Mechanismen einer starren Regel zu unterwerfen.

Gerade die Entwicklung im Jahr 2007 zeigt, dass sich die Finanzpolitik auch bei den gegebenen diskretionären Handlungsmöglichkeiten aktiv und erfolgreich um eine Konsolidierung der Haushalte bemüht.

Wenn die Schuldenschranke (einschließlich der vorgesehenen einschränkenden Neudefinition öffentlicher Investitionen) bereits im Jahr 2000 eingeführt worden wäre, hätte dies wegen des sehr engen Spielraums für konjunkturbedingte Defizite ab dem Jahr 2002 eine prozyklische Finanzpolitik erfordert. Die ohnehin sehr schwache konjunkturelle Situation wäre dadurch erheblich belastet worden. Dies hätte aller Voraussicht nach noch größere Einnahmeausfälle zur Folge gehabt.
Die Schuldenschranke beschränkt daher ohne Not den konjunkturpolitischen Handlungsspielraum der deutschen Fiskalpolitik, die unter den Verhältnissen der Europäischen Währungsunion den einzigen nationalen Aktionsparameter in der makroökonomischen Politik darstellt.“

Zugespitzt gesagt: Würden die Vorschläge der Mehrheit des Sachverständigenrats umgesetzt, würde im wirtschaftspolitisch neutralen Grundgesetz eine neoliberale Wirtschaftspolitik festgeschrieben. Dem Staat würde seine letztverbliebene aktive konjunkturpolitische Steuerungsmöglichkeit – die Fiskalpolitik – genommen, ihm bliebe unter dem (politischen) Druck des internationalen Steuersenkungswettlaufs fast ausschließlich nur noch eine Sparpolitik zu Lasten des Sozialstaats.
Das Ziel der Marktradikalen, „starve the biest !“ („Hungert den Staat aus!“), erhielte damit Verfassungsrang.


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