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Titel: TTIP und die Dreifaltigkeit von Sigmar Gabriels SPD

Datum: 9. Oktober 2014 um 12:57 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Europäische Union, Globalisierung, SPD
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Immer häufiger ist die Rede von CETA und TTIP – die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada bzw. den USA. Während die Verhandlungen der EU-Kommission mit Kanada über CETA abgeschlossen sind, laufen sie mit den USA noch. Auch die Verhandlungen über das Abkommen zum Dienstleistungshandel (TISA) sind in vollem Gange. Die Verhandlungen werden geheim und nicht öffentlich geführt. Sigmar Gabriel hat sich in jüngster Zeit in seinen besonderen Eigenschaften als Bundesvorsitzender der SPD und als Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWI) sehr häufig zum Thema „Freihandelsabkommen“ geäußert. Von Christian Reimann.

Mehr Informationen über das GATS-Nachfolgeabkommen sind u.a. hier zu finden: Vorsicht, Tisa! Weitere Handelsabkommen können z.B. der Homepage TTIP unfairhandelbar entnommen werden.

Die Position des Wirtschaftsministeriums

In der ARD-Dokumentation „Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen“ hat sich der Bundesminister – offenbar unwissend – zum Streichen der Arbeitsschutzklausel dahingehend geäußert, dass nationales Recht nicht durch Freihandelsabkommen gebrochen werden könne. Gabriels Bundesministerium hat „Fakten und Informationen“ [PDF] zum Freihandelsabkommen publiziert und rechtfertigt darin die mangelnde Transparenz.

Wenige Tage/Wochen zuvor hatte Gabriel selbst noch verkündet, dass keine Informationen zum Abkommen vorlägen sowie Unverständnis für Unterschriften gegen das Abkommen geäußert und mehr Transparenz über TTIP gefordert: In der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ vom 11.05.2014 sagte Gabriel sinngemäß, dass noch keine TTIP-Inhalte vorlägen und es zu diesem Zeitpunkt weder befürwortet noch abgelehnt werden könne.

Im September 2014 hat der Bundesminister mit dem DGB eine Vereinbarung getroffen. Darin ist u.a. Folgendes zu lesen:

3. Das Freihandelsabkommen darf Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards nicht gefährden. Einen Dumping-Wettbewerb, bei dem Staaten und Unternehmen sich Vorteile über Sozial- und Umweltschutzdumping verschaffen, lehnen wir ab. Deshalb muss im Rahmen des Handelsabkommens darauf hingewirkt werden, Mitbestimmungsrechte, Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz- sowie Sozial- und Umweltstandards zu verbessern.

(…)

8. Prinzipiell ist auszuschließen, dass das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu schaffen, gefährdet, ausgehebelt oder umgangen wird oder dass ein Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird. Die Fähigkeit von Parlamenten und Regierungen, Gesetze und Regeln zum Schutz und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erlassen, darf auch nicht durch die Schaffung eines „Regulierungsrates“ im Kontext regulatorischer Kooperation oder durch weitgehende Investitionsschutzvorschriften erschwert werden.

Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Definitionen von Rechtsbergriffen, wie „Faire und Gerechte Behandlung“ oder „Indirekte Enteignung“ abzulehnen.
Die Europäische Kommission hat nun ein Verhandlungsmoratorium zum Investitionsschutz beschlossen und eine dreimonatige Öffentliche Konsultation zu dieser Frage ab März 2014 eingeleitet. Das Verhandlungsmoratorium ist zu begrüßen, zumal es eine grundsätzliche öffentliche Debatte über Investitionsschutz erlaubt.

Probleme – wie die Einschränkung staatlicher Regulierungsfähigkeit und die Gefahr hoher Entschädigungs- und Prozesskosten für Staaten, wegen privater Klagen gegen legitime Gesetze – existieren schließlich auch schon aufgrund existierender Investitionsschutzabkommen.

Im März 2014 wurde eine dreimonatige „Öffentliche Konsultation“ über den Investitionsschutz eingeleitet. Dieser Zeitraum ist nun – auch zum Zeitpunkt der Vereinbarung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und DGB (September 2014) – verstrichen. Das Besondere: Am 22. September 2014 informierte das BMWI über zwei Gutachten zu CETA ‒ nicht jedoch zu TTIP, obwohl Problematik der beiden Abkommen vergleichbar sein dürfte. In einem der Gutachten wird dabei die These vertreten, dass „Investoren aus Kanada im Vergleich zu deutschen Investoren materiell-rechtlich nicht besser“ gestellt würden, was zur Folge habe, dass „Investoren in Deutschland nicht erfolgreich gegen dem Allgemeinwohl dienende Gesetze klagen können. Im Hinblick auf den Marktzugang scheidet sogar die Anrufung eines Schiedsgerichts aus.“ Mit anderen Worten: Die Klausel zum Schutz von Investoren aus Kanada sei überflüssig. Aber weshalb ist sie dann aufgenommen worden?

In seiner Bundestagsrede am 25. September 2014 betonte Sigmar Gabriel, dass Investitionsschutzvorschriften sowohl in CETA als auch in TTIP nicht notwendig seien.

Die Position der SPD

Der SPD-Konvent vom 20. September 2014 hat – auch auf Drängen des SPD-Bundesvorsitzenden – u.a. folgendes beschlossen:

“Zu einem Abbau von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Standards darf es durch ein transatlantisches Freihandelsabkommen nicht kommen.”

Das klingt gut. Es stellt sich jedoch die Frage nach den Vergleichskriterien. Die “wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Standards” wessen Landes/Staates gelten hier als Maßstab? Und: Wieso steht das Wort “oder” zwischen den Standards und nicht das Wort “und”? Außerdem ist da zu lesen, dass der Parteikonvent der SPD Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ausdrücklich unterstütze, die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) auf der Grundlage des gemeinsamen Papiers von Wirtschaftsministerium und DGB sowie des Beschlusses des Parteikonvents fortzuführen. Aber die Regierungen der EU-Mitgliedsländer, also auch der deutsche Bundeswirtschaftsminister, führen gar nicht die Verhandlungen, sondern die EU-Kommission. Im Beschluss des SPD-Konvents [PDF] sind die selben Forderungen wie in den Anforderungen an TTIP durch das BMWI und den DGB enthalten (siehe oben).

Nun stellt sich jedoch die Frage, ob die Forderungen von DGB und SPD berechtigt oder ‒ entsprechend der BMWI-Gutachten ‒ gar nicht relevant sind. Sollten Investitionsschutzklauseln in den Abkommen keine Bedeutung haben, würde sich die Frage stellen, weshalb DGB und SPD sich so vehement dagegen wehren. Insbesondere das Verhalten von Herrn Gabriel mit seiner oben erwähnten Doppelfunktion wirkt in diesem Kontext ambivalent.

Die Position der SPD-Fraktion

Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat die SPD-Fraktion – zusammen mit der Fraktion der CDU/CSU – gegen den Verzicht auf ein Investor-Staat-Schiedsverfahren in den geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) gestimmt. Und speziell zur Position der SPD-Fraktion: Sie „sprach sich dafür aus, die Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zum Investitionsschutz aus beiden Abkommen heraus zu verhandeln.“ Entsprechende Anträge der Linksfraktion sind im Deutschen Bundestag jedoch auch mit vielen SPD-Stimmen abgelehnt worden.

Dieses Abstimmungsverhalten wirft Fragen auf: Entweder die SPD ‒ und besonders der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel ‒ nimmt den Beschluss des SPD-Konvents nicht ernst, wie es z.B. Klaus Ernst von der Linksfraktion im Bundestag sinngemäß ausdrückt, oder die Kommunikation Sigmar Gabriels über die Freihandelsabkommen sind ein weiterer Beleg für seine – wohlwollend formuliert ‒ Flexibilität. Die Rolle Sigmar Gabriels erinnert fast an „Dr. Jekyll und Mr. Hyde“.

Zum offiziellen Verfahren

Die Verhandlungen über die TTIP werden – wie oben erwähnt – auf europäischer Seite von der EU-Kommission geführt, speziell von der Generaldirektion Handel. Am 14. Juni 2013 haben die Mitgliedstaaten der EU der EU-Kommission ein entsprechendes Mandat zur Führung der Verhandlungen mit den USA erteilt. Politisch verantwortlicher EU-Kommissar ist z.Z. EU-Handelskommissar Karel de Gucht.

Zumindest indirekt ist das BMWI jedoch über den handelspolitischen Ausschuss an den Verhandlungen beteiligt. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedsstaaten würden gemeinsam die europäische Position entwickeln, die die EU-Kommission vertritt, wie es das BMWI forumuliert. Und weiter heißt es auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums:

„Die EU-Kommission ist dazu angehalten, die Mitgliedsstaaten durch regelmäßige Berichterstattung im Handelspolitischen Ausschuss über den Verfahrensstand zu informieren und in die Ermittlung der Verhandlungsposition einzubinden. Die EU-Kommission soll ihre Verhandlungen nicht ohne Berücksichtigung der Interessen der Mitgliedstaaten führen.“

Wenn die SPD quasi im Interesse Deutschlands eine Änderung der europäischen Verhandlungsposition herbeiführen möchte, könnte dies offenbar durch das BMWI im Handelspolitischen Ausschuss der EU geschehen. Aber was genau ist die Position der deutschen Bundesregierung und speziell des Bundesministers und SPD-Bundesvorsitzenden? Will die SPD tatsächlich etwas ändern? Das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag deutet nicht darauf hin. Entsprechende Anträge der Linksfraktion sind auch mit vielen Stimmen aus der SPD-Fraktion abgelehnt worden. Dennoch möchte zumindest Bundeswirtschaftsminister Gabriel weiter über CETA verhandeln.

Dieses Ansinnen ist vom zuständigen EU-Kommissar de Gucht abgelehnt worden: „Wenn wir die Verhandlungen neu eröffnen, ist das Abkommen tot“, so De Gucht. Es wäre geradezu eine Blaupause für die Gespräche mit den Vereinigten Staaten, sagte de Gucht der FAZ. Auch die designierte Handelskommissarin, Cecilia Malmström, möchte das CETA-Abkommen nicht ändern. Für kurzfristige Irritationen sorgte sie mit einer Äußerung, bei den Verhandlungen mit den USA auf außergerichtliche Schiedsgerichte beim Investorenschutz verzichten zu wollen. Diese sind inzwischen ausgeräumt: CETA soll so bleiben und gilt als Vorbild für TTIP. Insbesondere der neue EU-Kommissionspräsident, Jean-Claude Juncker gilt als ein vehementer Befürworter der Abkommen.

Umstritten sein dürfte innerhalb der EU auch die Einstimmigkeitsklausel. Der stellvertretende Kabinettschef von EU-Handelskommissar Karel De Gucht, Frank Hoffmeister, hat dazu einen Fachaufsatz veröffentlicht. Seine Kernargumente lauten: Artikel 207 Abs. 1 AEUV (Lissabonner Vertrag) erweitere die Konturen für die gemeinsame Handelspolitik, so dass ausschließlich die Union für den Handel mit Waren und Dienstleistungen, für die Handelsaspekte des geistigen Eigentums und für die ausländischen Direktinvestitionen zuständig sei. Und zudem habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Union allein zuständig sei, wenn es um Maßnahmen der “externen Harmonisierung” im Bereich des Dienstleistungshandels gehe.

Eine spannende Frage dürfte also sein, ob das Prinzip der Einstimmigkeit der EU-Mitgliedsländer gilt oder eben nicht. Oder kann z.B. das Mehrheitsprinzip zur Anwendung kommen? Und wie groß ist der Einfluss Deutschlands bei einem solchen Abstimmungsverhalten? Und vor allem: Wie wird Deutschland sich entscheiden? Sicher scheint auf jeden Fall: Nicht Beschlüsse von Parteien, sondern die der Exekutive (im Rahmen von EU-Entscheidungen) oder/und der Legislative sind entscheidend. Parteikonventbeschlüsse haben eher den Charakter eines moralischen Appells, der jedoch nicht entscheidungsrelevant sein muss ‒ zumal dann nicht, wenn kein öffentlichkeitswirksamer bzw. medialer Druck damit verbunden ist.

Alternativer Widerstand

Das SPD-Mitglied Pan Pawlakudis hat eine Verfassungsbeschwerde http://www.spd.de/profil/15711666/blog/verfassungsbeschwerde-gegen-ceta-und-ttip gegen CETA und TTIP eingereicht und fordert „einstweilig anzuordnen: Die Bundesregierung unterlässt bis auf weiteres jede Zustimmung zu den Abkommen CETA und TTIP“.
Aus der allgemeinen rechtlichen Bewertung seiner Begründung:

  1. Die Vertragstexte sind geheim und werden erst nach einer Entscheidung veröffentlicht;
  2. Nationale Parlamente werden lediglich über den endgültigen Vertragstext abstimmen;
  3. Änderungen sind nur schwer möglich, da alle Vertragsparteien zustimmen müssten.

Das wäre vermutlich mit monate- oder jahrelangen Verhandlungen verbunden. Die Bereitschaft dazu dürfte gering sein.

Eine Verfassungsbeschwerde ist individuelles Recht und müsste daher individuell verfasst werden. Dieser Beschwerdeweg steht allen Bürgerinnen und Bürger der EU – also auch Deutschlands und insbesondere der Funktionsträgerschaft der SPD – offen.

Weitere Alternativen sind Proteste in Form von zivilen Ungehorsam. Das können sein:

  1. Offene Briefe, in denen allgemein oder zu speziellen Themeninhalten kritisch Stellung bezogen wird; ein Beispiel ist hier zu finden: Pressemeldung: TTIP bedroht Finanzmarktregulierung
  2. Der Aktionstag am 11. Oktober 2014, über den z.B. auch hier mehr zu erfahren ist: Stop TTIP CETA TISA
  3. Die Europäische Bürgerinitiative EBI, die innerhalb von zwei Tagen bereits mehr als 330.000 Unterschriften gegen TTIP gesammelt hat


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