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Titel: Bundesverfassungsgericht: Kippt das Unternehmerprivileg bei der Erbschaftssteuer?

Datum: 16. Dezember 2014 um 15:40 Uhr
Rubrik: Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichtshof, Finanzpolitik, Soziale Gerechtigkeit, Steuern und Abgaben
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Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil fällen: Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden, ob das von vorigen Großen Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung „reformierte“ Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien für Firmenerben Bestand haben wird. Im Gegensatz zu den Erben von Immobilien oder von Barvermögen, die darauf eine Erbschaftssteuer zu bezahlen haben, müssen die Erben von Firmen u.a. wenn sie diese Firma sieben Jahre weiterführen keine Erbschaftssteuer zahlen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob in dieser Verschonung von Erben von Betriebsvermögen nicht eine ungerechte Bevorzugung zu sehen ist oder ob die Besteuerung der Erben anderer Vermögensarten eine Ungleichbehandlung darstellt. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, angesichts von 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, dürfte dieses Urteil massive Auswirkungen auf Erben oder auf die Länderhaushalte haben, wo die Erbschaftssteuer ja hinfließt. Kein Wunder, dass die Wirtschaftslobby schon längst ihre Geschütze gegen eine Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Stellung gebracht hat und sogar für deren völlige Abschaffung kämpft. Das oberste Gericht könnte sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigen, ob es zwischen den Ländern unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung geben kann und damit ein Steuerwettlauf im Inland in Gang kommen könnte. Christoph Butterwegge wirft einen Blick auf die Hintergründe der jüngsten Erbschaftssteuerreformen.

Bürger/innen, denen noch nicht jedes Gefühl für soziale Gerechtigkeit abhandengekommen ist, fragen sich, wie es überhaupt zu den riesigen Steuergeschenken an die reichsten Bewohner unseres Landes kommen konnte, ohne dass es zu einem öffentlichen Aufschrei kam, und ob es in der Marktwirtschaft tatsächlich eine steuerrechtliche Privilegierung des „Mittelstandes“ geben muss.

Im Grunde wurde die Steuerprivilegierung von Firmenerben mit der kühnen Behauptung begründet, dass aufgrund dieser Reformmaßnahmen Firmenvermögensbesitzer gemäß der neoliberalen „Trickle-down-“ bzw. Pferdeäpfeltheorie (wonach es auch den Spatzen besser geht, wenn die Rösser mehr Hafer bekommen, weil sie dann viele Körner aus den Exkrementen dieser Vierbeiner herauspicken können) größere Summen investieren und mehr Arbeitsplätze schaffen, sodass am Ende gerade Erwerbslose den Nutzen davon hätten.

Die Reformen der Erbschaftssteuer sagen viel über die Bundesrepublik, ihre Herrschaftsverhältnisse und hegemonialen Gedankengebäude aus: Vermutlich geht die Mythologisierung des „Mittelstandes“ in der (Medien-)Öffentlichkeit nirgendwo weiter als hierzulande. Schon der altertümliche Begriff verweist zudem auf eine lange Tradition, in der die deutsche Mittelstandsideologie steht. Ihren traurigen Höhepunkt erreichte Letztere, volksgemeinschaftlich aufgeladen, im NS-Regime. Wirtschaftswachstum, Arbeitsplatzsicherheit und Wohlstand unseres Landes verdanken sich in allererster Linie tüchtigen Familienunternehmern, fleißigen Handwerkern und emsigen Kleingewerbetreibenden, so lautet ein Dogma, an dem bis heute kaum jemand zu rütteln wagt.

Entstehungsgeschichte und Hintergründe der jüngsten Erbschaftsteuerreform

Als die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit unmittelbar nach dem Inkrafttreten von Hartz IV die symbolträchtige Marke von 5 Mio. überschritt und die rot-grüne Regierung deshalb unter medialem Dauerbeschuss lag, empfing der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder gemeinsam mit seinem Vize Joschka Fischer am 17. März 2005 die Vorsitzenden der beiden Unionsparteien Angela Merkel und Edmund Stoiber zu einem „Jobgipfel“ im Kanzleramt. Dort verabredeten die vier Spitzenpolitiker u.a. eine Senkung der Körperschaftsteuer (von 25 auf 19 Prozent) sowie einen Erbschaftsteuernachlass auf Betriebsvermögen, u.a. wenn das Unternehmen zehn Jahre lang weitergeführt wird. Öffentlich begründet wurde die zuletzt genannte Maßnahme mit der Gefahr, dass der Sohn eines Handwerksmeisters den vom Vater geerbten Betrieb aufgrund finanzieller Überforderung schließen und seine Mitarbeiter/innen entlassen müsste. Dies dürfte zwar in Wirklichkeit nie vorgekommen sein, weil ohnehin ein Freibetrag in Höhe von 225.000 Euro existierte, ein zusätzlicher Bewertungsabschlag von 35 Prozent des Betriebsvermögens die Steuerschuld reduzierte und das Finanzamt diese Schuld außerdem immer schon zehn Jahre lang zinslos stunden konnte. Wenigstens sollte die seinerzeit vereinbarte Neuregelung auf Betriebsvermögen bis 100 Mio. Euro – das sind nicht eben kleine Mittelständler! – begrenzt und durch das Schließen von Steuerschlupflöchern im Unternehmensbereich „aufkommensneutral“ gegenfinanziert werden.

Noch großzügiger war der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, die nach der vorgezogenen Bundestagswahl im Herbst 2005 eine Regierung unter Angela Merkel als Kanzlerin bildeten, denn die Koalitionsvereinbarung sah keine Begrenzung bei der Unternehmensgröße mehr vor: Auch wer einen Familienkonzern à la Burda, Oetker oder Springer erbt und ihn zehn Jahre lang nicht veräußert, sollte von der Erbschaftsteuer befreit werden. Den sozialdemokratischen Bedenken trug man Rechnung, indem die Steuerbefreiung vage an den Arbeitsplatzerhalt gebunden wurde, was neoliberale Kritiker dieser Regelung als bürokratische Schikane und Gängelung des mittelständischen Unternehmertums geißelten. Firmenerben für die massive Begünstigung eine Gegenleistung abzuverlangen, erschien auch vielen liberalkonservativen Politikern im Unterschied zum „Fördern und Fordern“ bei Langzeitarbeitslosen als staatlicher Willkürakt und bloßer Ausdruck des „Sozialneids“ von Ewiggestrigen.

Das Bundesverfassungsgericht gab den etablierten Parteien in seinem Urteil vom 7. November 2006 (Az.: BvL 10/02), welches die Bevorzugung von Grund-, Immobilien-, Betriebs- sowie land- und forstwirtschaftlichem Vermögen gegenüber Geldvermögen im damals gültigen Erbschaftsteuergesetz rügte und den Gesetzgeber verpflichtete, bis zum 31. Dezember 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen, mit dem Hinweis, dieser könne „bestimmte Vermögensgegenstände“, z.B. Betriebsvermögen, auch „sehr weitgehend“ begünstigen, wenn dies „zielgenau“ und „möglichst gleichmäßig“ geschehe, eine politische Steilvorlage. Seither firmiert der Erhalt von Arbeitsplätzen beim Betriebsübergang auf die nächste Generation als ein „ausreichender Gemeinwohlgrund“ für die Steuerbefreiung.

Als eine vom damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November 2007 inhaltliche Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform vereinbarte, schien ein tragfähiger Kompromiss zwischen den Großkoalitionären gefunden. Dem darauf basierenden Gesetzentwurf zufolge sollten den Erb(inn)en von Familienunternehmen die Steuern auf 85 Prozent des Betriebsvermögens erlassen werden, sofern sie die Firma 15 Jahre lang fortführten und dabei zehn Jahre lang mindestens 70 Prozent der bisherigen Lohnsumme auszahlten. Erb(inn)en von Immobilien sollten Erb(inn)en von Geldvermögen gleichgestellt, die Freibeträge für hinterbliebene Ehepartner/innen und Kinder jedoch gleichzeitig fast verdoppelt werden, sodass eigentlich niemand fürchten musste, demnächst für „Oma ihr klein’ Häuschen“ groß Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.

Überschattet wurden die Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien zum Schluss von der bayerischen Landtagswahl am 27. September 2008. Offenbar glaubte die in Meinungsumfragen vom Absturz in der Wählergunst bedrohte (und am Wahltag tatsächlich zurückgestutzte) CSU, sich ausgerechnet im Feilschen der Koalitionäre um die Länge der Fristen beim Betriebsübergang für Erb(inn)en von Familienunternehmen und die Höhe der Freibeträge für selbst genutzte Immobilien als unnachgiebigste Kraft profilieren zu müssen. Während des Landtagswahlkampfes wurde es für die CSU zu einer Prestigefrage, die Witwen von Villenbesitzern am Starnberger oder am Chiemsee und die hinterbliebenen Kinder von Familienunternehmern ganz von der Erbschaftsteuer zu befreien. Nach der Wahl Horst Seehofers zum CSU-Vorsitzenden und zum bayerischen Ministerpräsidenten vollzogen die Unionsparteien den Schulterschluss und setzten die Sozialdemokrat(inn)en noch mehr unter Druck, dem Drang nach bürgerlicher Besitzstandswahrung nachzugeben. Viel hätte nicht gefehlt, und die aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 7. November 2006 notwendige Reform der Erbschaftsteuer wäre gescheitert oder zu einer unendlichen Geschichte geworden. Da die SPD fürchtete, die Erbschaftsteuer könne ganz entfallen, wenn bis zu dem von Karlsruhe gesetzten Termin am 31. Dezember 2008 keine Neuregelung erfolgte, knickte sie schließlich ein, während die CSU ein politisches Erfolgserlebnis verbuchte.

Dabei blieb die soziale Gerechtigkeit jedoch auf der Strecke. Witwen und Waisen von Familienunternehmern wurde die betriebliche Erbschaftsteuer vollständig erlassen, sofern sie die Firma zehn Jahre, und zu 85 Prozent, wenn sie das Unternehmen sieben Jahre lang fortführten und die Lohnsumme insgesamt mindestens 10 bzw. 6,5 Mal so hoch war wie im letzten Tätigkeitsjahr des Erblassers. Selbst größere Entlassungswellen waren aufgrund allgemeiner Preissteigerungsraten und darauf basierender Tariflohnerhöhungen fortan möglich, ohne dass der Erbe von Betriebsvermögen sein Privileg gegenüber den Erben anderer Sachwerte und von Geldvermögen verlor.

Die vermeintliche Sorge um den Fortbestand von Familienunternehmen diente als Vorwand, um eine Steuerpolitik nach dem Matthäus-Prinzip („Wer hat, dem wird gegeben“, heißt es im Evangelium des Matthäus) zu machen. Dass vermietete Immobilien unter bestimmten Bedingungen zum Betriebsvermögen gehören, zeigt nur zu deutlich, dass es gar nicht um den deutschen Fetisch „Familienunternehmen“ ging. Kleinere Betriebe (mit bis zu 20 Beschäftigten) müssen auch nur die Behaltensfristen einhalten. Hierbei handelte es sich um das großzügigste Steuergeschenk des Staates an seine reichsten Bürger, seit die Regierung Kohl im Jahr 1997 ein BVerfG-Urteil zur Vermögensteuer genutzt hatte, um diese womöglich für immer auszusetzen. Sie ist jedoch keineswegs abgeschafft, sondern steht immer noch im Grundgesetz und wird trotz wachsender sozialer Probleme und zunehmender Finanznöte der öffentlichen Hand bloß nicht mehr erhoben.

Damit auch das Finanzkapital nicht zu kurz kam, wurde ein steuerrechtliches Schlupfloch geschaffen, das einem Scheunentor glich: Geldvermögen ließ sich in eine „Cash-GmbH“ stecken, die wiederum steuerfrei an Familienmitglieder verschenkt oder vererbt werden konnte. Witwen bzw. Witwer, die eine selbst genutzte Luxusimmobilie erben und sie zehn weitere Jahre bewohnen, blieben nunmehr von der Erbschaftsteuer ganz verschont, genauso wie Waisen, sofern die Wohnfläche 200 qm nicht überschreitet und sie dort für zehn Jahre ihren Hauptwohnsitz errichten.

Vom 1. Januar 2009 an ergoss sich über den reichsten Familien des Landes daher ein wahrer Geldregen. Der im Herbst desselben Jahres gebildeten CDU/CSU/FDP-Koalition reichte diese Privilegierung ihrer vermögenden Klientel freilich nicht. Rückwirkend bescherte sie Wohlhabenden, Reichen und Superreichen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 weitere Steuererleichterungen. Die Behaltensfristen für eine komplette Befreiung von der Erbschaftssteuer wurden von 10 auf 7 Jahre und bei der zweiten Option (also der 85-%igen Befreiung von der Steuer) von 7 auf 5 Jahre verkürzt . Die darin enthaltenen „Korrekturen“ der Erbschaftsteuerreform boten den Vorteil, dass sie von der breiten Öffentlichkeit weniger stark wahrgenommen wurden als etwa massive Senkungen des Spitzensteuersatzes oder die Abschaffung der Gewerbesteuer, wie sie die FDP forderte.

CDU, CSU und FDP lockerten die gerade erst in Kraft getretenen Voraussetzungen für die Erbschaftsteuerbefreiung von Firmenerben, verkürzten die Behaltensfristen für eine komplette Befreiung von der Erbschaftssteuer von 10 auf 7 Jahre und bei der zweiten Option (also der 85%-igen Befreiung von der Steuer) von 7 auf 5 Jahre. Darüber hinaus wurde noch die für eine Steuerbefreiung nötige Höhe der Lohnsumme gesenkt. Gleichzeitig wurden nahe Verwandte (Geschwister, Nichten und Neffen) ebenfalls auf Kosten der Allgemeinheit bessergestellt. Während die Eltern armer Kinder sowohl im Hinblick auf die Erhöhung des Steuerfreibetrages wie auch beim Kindergeld leer ausgingen, machte die Bundesregierung den reichsten Familien des Landes weitere Steuergeschenke, die den Staat viel mehr Geld kosteten als die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen von 19 auf 7 Prozent, mit der hauptsächlich das bayerische Tourismusgewerbe beflügelt werden sollte. Obwohl die CSU als weitere treibende Kraft der Mehrwertsteuersenkung wirkte, geriet vor allem die FDP unter Korruptionsverdacht und wurde seither in Teilen der Öffentlichkeit als „Mövenpick-Partei“ verspottet, was nicht unmaßgeblich zu ihrem parlamentarischen Aus nach der Bundestagswahl im September 2013 beigetragen haben dürfte.

Refeudalisierung im Finanzmarktkapitalismus: Konzentration des Reichtums und Vermehrung der öffentlichen Armut durch die Erbschaftsteuerreformen

Fragt man nach den Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform samt ihrer „Korrekturen“, sind verheerende Konsequenzen für Staat und Gesellschaft nicht zu übersehen. Die in der Bundesrepublik seit geraumer Zeit deutlicher hervorstechende Spaltung in Arm und Reich wurde damit nicht bloß zementiert, sondern noch verschärft. In kaum einem westlichen Industriestaat ist die Erbschaftsteuer so niedrig und ihr Finanzvolumen so gering wie hierzulande (ca. 4 Mrd. Euro pro Jahr und damit weniger als 1 Prozent des Gesamtsteueraufkommens). Die betriebliche Erbschaftsteuer wurde vom Gesetzgeber zu einer reinen Phantomabgabe degradiert und die Möglichkeit, durch Gründung einer „Cash-GmbH“ das Privat- in Betriebsvermögen umzuwandeln und so dem Fiskus legal eigentlich fällige Steuern zu entziehen, als schlimmster Auswuchs der Reform erst mit dem im Juni 2013 verabschiedeten Jahressteuergesetz unterbunden.

Als der Bundesfinanzhof die Verschonungsregeln beim Betriebsübergang dem Bundesverfassungsgericht im September 2012 wegen eines nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigten „Begünstigungsüberhangs“ zur höchstrichterlichen Prüfung vorlegte, wurden selbst kleinen Kindern große Unternehmen überschrieben, nur um die nach dem BVerfG-Urteil befürchtete Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer zu sparen. Allein im Jahr 2012 wurde Betriebsvermögen im Wert von 36 Mrd. Euro verschenkt, zehn Mal so viel wie 2010.

Die erbschaftsteuerrechtliche Privilegierung des Betriebsvermögens ist perfide, Kapitalismus pur und durch nichts zu rechtfertigen, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und die soziale Polarisierung innerhalb unserer Gesellschaft zementiert. Denn warum sollte es gegenüber anderen Vermögensformen bessergestellt werden? Die steuerliche Sonderbehandlung von Unternehmenserben treibt die staatliche Begünstigung von Kapitaleigentümern in der bürgerlichen Gesellschaft auf die Spitze. Steuerrechtlich leben wir längst in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft: Während die Kinder von Familienunternehmern einen ganzen Konzern erben können, ohne einen einzigen Cent betriebliche Erbschaftsteuer zahlen zu müssen, werden die Kinder ihrer Belegschaftsangehörigen im Erbschaftsfall ganz normal zur Steuer herangezogen, sofern die für alle Erb(inn)en geltenden Freibeträge überschritten werden. Unternehmerdynastien wurden somit in einer Weise begünstigt, die zum Himmel schreit und eine Refeudalisierung im Finanzmarktkapitalismus bewirkt.

Das von den Steuergesetzen privilegierte Erben in Unternehmerkreisen trägt maßgeblich zur Konzentration des Kapitals, zur Kumulation der Vermögen und zur sozialen Polarisierung bei. Der politisch intendierte Steuerspar- und Umverteilungseffekt der Erbschaftsteuerreformen wurde dadurch verstärkt, dass zuletzt viele Unternehmer aus Furcht vor den Karlsruher Richtern ihrem Nachwuchs die eigene Firma bereits schenkungssteuerfrei übertragen haben. Hierdurch entgingen dem Fiskus während der vergangenen Monate und Jahre dringend benötigte Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Denkt man an den sonst gern bemühten demografischen Wandel, liegt die Vermutung nahe, dass sich die soziale Ungleichheit künftig noch erhöht, weil mehr Ältere weniger Jungen in kleineren Familien größere Summen vererben. Umso notwendiger wäre es, durch Gesetzesänderungen dafür zu sorgen, dass sich die Kluft zwischen den zahlreichen Armen, die meistens leer ausgehen, und den wenigen reichen Erb(inn)en nicht weiter vertieft.

Steuernachlässe für besonders Wohlhabende und Reiche tragen weder zur Sanierung der öffentlichen Haushalte noch zur Belebung der Konjunktur bei. Höchstens finanzpolitische Alchimisten und hartnäckige Lobbyisten verbreiten die Illusion, man brauche nur die „Leistungsträger“ steuerlich entlasten, um die Wirtschaft zu stimulieren, Wachstum zu generieren und am Ende das Steueraufkommen zu maximieren. In Wahrheit ist es genau umgekehrt: Eine Anhebung der Transferleistungen für sozial Benachteiligte wäre nicht bloß gerechter, sondern auch ökonomisch sinnvoller, weil diese das zusätzliche Geld in den Alltagskonsum stecken und damit die Binnenkonjunktur beleben würden, statt es zu sparen oder Spekulationsblasen auf den Finanzmärkten zu produzieren.

Auch im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit versprach das Steuergeschenk der Großen und der schwarz-gelben Koalition keinen Erfolg, denn wieso sollten Familienunternehmer fähiger sein als potenzielle Käufer oder von diesen beauftragte Manager? Mitnahmeeffekte ließen sich dagegen kaum vermeiden. Konsequenter erschien da übrigens George W. Bush, der als US-Präsident die Erbschaftsteuer ganz abschaffen wollte. Selbst ein Neoliberaler hat aber Schwierigkeiten, diesen Schritt zu rechtfertigen: Zwar soll sich Leistung (wieder) lohnen, es ist jedoch zweifelsfrei keine Leistung, der Sohn bzw. die Tochter eines Multimillionärs oder Milliardärs zu sein.

Ebenso wenig sticht das zunächst plausibel erscheinende Gegenargument der vermeintlichen Doppelbesteuerung. Denn die Erbschaftsteuer muss keineswegs, wie oft behauptet, aus schon versteuertem Einkommen entrichtet werden, da nicht der Erblasser – zum zweiten Mal –, sondern der Erbe – zum ersten Mal – besteuert wird. Kurios wirkt auch jener Einwand, den Christian Lindner vorbringt, um die Erbschaftsteuer generell zu verwerfen: „Die Besteuerung des Todes ist inhuman.“ Der amtierende FDP-Vorsitzende übersieht oder unterschlägt, dass nicht der Tod (des Erblassers) besteuert wird, was in der Tat pietätlos wäre, sondern nur ein durch ihn dem Erben bzw. der Erbin zugefallenes Vermögen. Hatte nicht Lindners Vorvorgänger als FDP-Vorsitzender, Guido Westerwelle, paradoxerweise mit Blick auf Hartz-IV-Bezieher/innen statt mit Blick auf Firmenerben von „anstrengungslosem Wohlstand“ und „spätrömischer Dekadenz“ gesprochen? Es wäre ausgesprochen unfair gegenüber Millionen anderen (besitzlosen) Erben, die genauso um ihre verstorbenen Angehörigen trauern, würde der Staat bei Witwen und Waisen von Unternehmen nicht im Interesse aller Bürger/innen an einer gesicherten Finanzierung des Gemeinwesens oder an einem raschen Abbau seiner Schulden auf einen Teil des Erbes zugreifen!

Das ernüchternde Fazit meiner Ausführungen: Bundesregierung, Parlamentarier und Verfassungsrichter haben sich jahrelang schützend vor die reichsten und mächtigsten Familien im Land gestellt. Während 1,64 Mio. Kinder unter 15 Jahren (von 10,65 Mio. Kindern dieser Altersgruppe insgesamt) in landläufig „Hartz-IV-Haushalten“ genannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften leben, wurden ausgerechnet die Erben der Burdas, Quandts und Oetkers, also die reichsten Kinder im Land, mit Steuergeschenken in zweistelliger Milliardenhöhe überhäuft. Was man Langzeiterwerbslosen und Hartz-IV-Bezieher(inne)n zu Unrecht vorwirft, nämlich als „Sozialschmarotzer“ von der Gesellschaft durchgefüttert zu werden, trifft viel eher auf das Heer von Vermögensverwaltern, Anwälten und Anlageberatern zu, die mehr oder weniger luxuriös davon leben, ihren Klienten immer neue Schleichwege der Steuerersparnis für Vermögende zu zeigen. Wenn nicht alles täuscht, hat sich Deutschland durch die von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen in unterschiedlichen Koalitionsregierungen gesetzlich fixierten Verschonungsregeln bereits zu einer „patrimonialen Gesellschaft“ entwickelt. So nennt der französische Ökonom Thomas Piketty in seinem Buch „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ ein Land, in dem die Höhe des „väterlichen Erbes“ darüber entscheidet, wer arm und reich ist. Sucht man nach Gründen für die „Politikverdrossenheit“ bzw. die „Wahlmüdigkeit“ von immer mehr Bürger(inne)n – hier liegt einer: Nicht bloß eine reine Klientelpartei wie die FDP, sondern auch beide „Volksparteien“ haben mit ihren Erbschaftsteuerreformen eine Regierungspolitik für das reichste Prozent, wenn nicht das reichste Promille der Bevölkerung betrieben.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Zuletzt hat er die Bücher „Krise und Zukunft des Sozialstaates“ (5. Aufl. Wiesbaden 2014) und „Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?“ (Weinheim/Basel 2014) veröffentlicht.


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