NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Corona-App – ein soziales Experiment mit Risiken und Nebenwirkungen

Datum: 17. Juni 2020 um 11:51 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Audio-Podcast, Überwachung, Gesundheitspolitik
Verantwortlich:

Seit gestern ist die viel diskutierte „Corona-App“ der Bundesregierung verfügbar. Der mediale Trommelwirbel war eindrucksvoll. Kritische Töne fanden da keinen Platz. Das ist bemerkenswert, da Sinn und Zweck einer solchen Tracing-App selbst unter idealen Bedingungen zumindest fragwürdig sind. Die App ist jedoch mehr. Sie ist auch ein großes soziales Experiment. Sollte die App tatsächlich von einer Mehrheit der Bevölkerung genutzt werden, würde dies zweifelsohne bei der Politik Begehrlichkeiten wecken – Risiken und Nebenwirkungen inbegriffen. Von Jens Berger

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Datenschutz

Das Positive vorweg: Zum Glück konnte sich Jens Spahn mit seinen ursprünglichen Ideen nicht durchsetzen. Die Corona-App ist quelloffen und vergleichsweise transparent. Sie speichert die Daten – anders als von Spahn geplant – nicht zentral, sondern dezentral, so dass ein Zugriff der Behörden auf die persönlichen Nutzerdaten – ebenfalls von Spahn geplant – technisch nicht möglich ist. Hier hat man sich den Kritikern gebeugt. Sogar Instanzen wie der Chaos Computer Club können hier keine nennenswerten Risiken erkennen. Würde man die App ausschließlich aus Datenschutz-Erwägungen über die App selbst bewerten, würde das Urteil daher auch überraschenderweise positiv ausfallen.

Doch da endet die positive Kritik bereits. Was für die App selbst gilt, gilt nämlich nicht für die von der App genutzte Schnittstelle (API). Die wurde eilends speziell für die verschiedenen nationalen Corona-Apps von den Betreibern der Smartphone-Betriebssysteme Apple (iOS) und Google (Android) entwickelt und ist weder quelloffen noch transparent. Hier ist man also den beiden Softwaregiganten auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und gerade diese beiden Konzerne gelten sicher nicht als vorbildlich in Sachen Datenschutz. Dafür kann man freilich die Bundesregierung nicht in Verantwortung nehmen.

Sinn und Zweck

Deutlich kritischer fällt da die Bewertung aus, welchen Zweck eine solche App überhaupt haben soll. Die App zeigt dem Nutzer – so sie denn funktioniert – im „Erfolgsfall“ an, dass eine Person, in deren unmittelbarer Nähe sich der Nutzer in der jüngeren Vergangenheit längere Zeit aufgehalten hat, vom Gesundheitsamt positiv auf das Sars-Covid-2-Virus getestet wurde. Und dann? Welche konkreten Auswirkungen hat diese Meldung?

  • Ist der Nutzer selbst symptomfrei, berechtigt ihn die Warnmeldung der App nicht automatisch, sich kostenlos testen zu lassen. [*] Diese Entscheidung trifft nach wie vor im Regelfall der behandelnde Arzt – App hin, App her.
  • Es wird Nutzern, die eine solche Warnmeldung bekommen, empfohlen, sich vorsichtshalber in Quarantäne zu begeben. Ohne positives Testergebnis ist dies jedoch arbeitsrechtlich problematisch. Die Warnmeldung berechtigt den Nutzer nämlich nicht, vom Arbeitsplatz fernzubleiben und gemäß der gängigen Praxis reicht ein bloßer Verdacht – nichts anderes ist eine solche Warnmeldung – auch nicht dazu aus, sich krankschreiben zu lassen.
  • Schreibt der Arzt den Nutzer dennoch prophylaktisch krank, erfolgt parallel dazu bei einem „symptomfreien“ Verlauf kein Test. Ob die App hier einen konkreten Nutzen hat, bleibt unbekannt – Ängste und soziale Nebenwirkungen werden in Kauf genommen.
  • Hat der Nutzer nicht nur eine Warnmeldung erhalten, sondern auch typische Covid-19-Symptome, ist er nach gängiger Praxis dafür qualifiziert, sich kostenlos auf das Virus testen zu lassen. Dass trifft jedoch genauso zu, wenn er die App nicht nutzt. Der entscheidende Punkt sind die Symptome und nicht die Warnmeldung der App.

Gedacht ist die App vor allem für Szenarien, in denen die Nutzer sich längere Zeit (mehr als 15 Minuten) in der unmittelbaren Nähe von Personen aufhalten, die später positiv getestet werden. Das Vorbeigehen im Supermarkt gehört ebenso wenig dazu wie der kurze Plausch auf der Straße. Denkbare Szenarien sind der gemeinsame Aufenthalt in einem Restaurant oder die Fahrt in einem Zug. Genau für diese Szenarien gibt es aber bereits durch die Sammlung und Speicherung von Personendaten eine Lösung, die den Gesundheitsämtern eine Nachverfolgung ermöglicht – und zwar nicht nur für Nutzer irgendwelcher Apps, sondern für alle Betroffenen. Hier schafft die App wenig bis keinen zusätzlichen Nutzen.

Ein zusätzlicher Nutzen ist auch dann nicht erkennbar, wenn es sich bei den Kontakten um Personen handelt, die einem namentlich bekannt sind. Wenn ein Freund oder Nachbar oder auch ein Arbeitskollege erkrankt, mit dem man in jüngerer Vergangenheit näheren Kontakt hatte, fällt dies in die ganz normale Nachverfolgung der Gesundheitsämter. Auch hierfür braucht es keine App.

Bliebe ein Musterszenario, bei dem sich zwei Nutzer der App außerhalb der genannten, bereits heute nachzuverfolgenden, Lokalitäten treffen und sich mehr als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe befinden und dabei nicht namentlich kennen. Ich muss lange überlegen, wann dies bei mir das letzte Mal der Fall war. Wenn man nun noch berücksichtigt, dass es aktuell in ganz Deutschland ohnehin nur rund 5.000 aktiv positiv Getestete gibt, die allesamt von den Gesundheitsämtern erfasst und in Quarantäne geschickt wurden, sinkt die konkrete Wahrscheinlichkeit für dieses Musterszenario abermals – selbst wenn man eine höhere Dunkelziffer annimmt.

Halten wir fest: Die App bringt nur dann etwas, wenn man sich längere Zeit abseits von protokollierten Lokalitäten wie Restaurants oder der Bahn in unmittelbarer Nähe einer der handverlesenen Personen aufhält, die infektiös, aber noch nicht in Quarantäne sind und gleichzeitig ebenfalls die App benutzen. Ein Mathematiker hätte sicher Freude, hier eine Wahrscheinlichkeit auszurechnen. Die Gefahr, vom Blitz getroffen zu werden, dürfte höher sein.

Fehler der Politik

Nun könnte man sagen: Nutzt nichts, kostet aber auch nichts und schadet nicht. Alles halb so wild. Ist das so? Nein! Die gesellschaftlichen Risiken einer solchen App sind nicht zu unterschätzen. Die Nutzung der App ist zwar „freiwillig“, aber die Bundesregierung hat auch beharrlich sämtliche Forderungen ignoriert, diese „Freiwilligkeit“ und das damit verbundene Diskriminationsverbot für „Nicht-Nutzer“ gesetzlich zu garantieren. Wenn nun aber der Arbeitgeber die Nutzung der App vorschreibt oder Restaurants nur Nutzern der App eine Sitzplatzreservierung anbieten, wäre dies eine Diskriminierung und mit der Freiwilligkeit wäre es schnell vorbei.

Wer nun denkt, dies seien unbegründete Sorgen, täuscht sich leider. Aus den Reihen der CDU gibt es bereits ganz konkrete Ideen für ein „Anreizsystem“ für App-Nutzer, das bei näherer Betrachtung nichts anderes ist, als eine Diskriminierung von Menschen, die die App nicht nutzen – wohlgemerkt auch derjenigen, die die App gar nicht nutzen können, weil sie kein modernes Smartphone besitzen, auf dem die App läuft.

Dies ist ohnehin ein wunder Punkt bei der von Politik und Medien transportierten Erfolgsgeschichte. Sicher wird jeder Abgeordnete und jeder Leitartikler über ein modernes Smartphone verfügen, das jünger als zwei Jahre ist. Wie sieht es aber mit den Millionen Rentnern, prekär Beschäftigten oder gar Hartz-IV-Empfängern aus? Man hat sich – das ist verständlich – mit der BLE-Technik für die technisch beste Lösung entschieden, die jedoch bei alten Smartphones fehlt und selbst von jüngeren Smartphones nur in den aktuelleren Versionen von iOS und Android mit einer Schnittstelle für die App versehen wurde. Damit werden pikanterweise vor allem viele derjenigen ausgeschlossen, die zur Risikogruppe für Covid-19 zählen – die Älteren, die nicht jedem neusten technischen Gimmick hinterherlaufen.

Freiwilligkeit und Begehrlichkeiten

Um aus der freiwilligen eine obligatorische Nutzung zu machen, ist jedoch eine bestimmte Verbreitung der App unumgänglich. Wenn beispielsweise nur zwei Millionen Bundesbürger die App nutzen, hieße dies, dass im Umkehrschluss 98% der Bevölkerung die App nicht nutzen. Selbst optimistische zehn Millionen Nutzer stünden für lediglich 12,5% der Bevölkerung und würden im Umkehrschluss bedeuten, dass 87,5% der Bürger die App nicht nutzen. Solange sich die App nicht auf breiter Basis durchsetzt, ist daher auch eher nicht mit Diskriminierungen der Privatwirtschaft zu rechnen – welcher Wirt oder Ladenbetreiber würde freiwillig auf 87,5% oder gar 98% seiner Kundschaft verzichten? Für den Staat gilt dies jedoch nicht. Und da muss dann auch die Frage gestattet sein, warum die Regierung auf ein Begleitgesetz verzichtet hat.

So traurig es ist – das Maß der Begehrlichkeiten seitens der Politik wird mit der Verbreitung der App steigen. Die App ist vor allem eins – ein riesiges soziales Experiment. Wie viele Bürger können mit medialer Schützenhilfe und einem Angstszenario dazu getrieben werden, sich eine von der Regierung projektierte App auf ihrem Smartphone zu installieren? Im „Erfolgsfall“ wird es sicherlich nicht bei der vergleichsweise harmlosen Corona-App bleiben. Wenn die Regierung merkt, dass die Bürger unter bestimmten Rahmenbedingungen sich freiwillig per App selbst kontrollieren, wird dies nur der Startschuss für weitere Projekte sein; Projekte, die dann auch aus Datenschutzperspektive alles andere als harmlos sind. Hoffen wir, dass es gar nicht so weit kommt, die App floppt und dass das soziale Experiment scheitert.

Titelbild: philippgehrke.de/shutterstock.com


[«*] Nach der Veröffentlichung des Artikels meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass sie zusammen mit den Gesetzlichen Krankenkassen zu einer Regelung gefunden habe, die eine Übernahme der Testkosten für solche Fälle regelt. Bleibt abzuwarten, ob dies auch von allen niedergelassenen Ärzten so gehandhabt wird.


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=62113