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Titel: Dreißig Jahre Mauern. Politik will Ansprüche aus DDR-Zusatzrenten weiterhin nicht anerkennen.

Datum: 17. September 2020 um 9:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Bundesregierung, Riester-Rürup-Täuschung, Privatrente, Soziale Gerechtigkeit
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Mehr als eine halbe Million Senioren in Ostdeutschland werden seit drei Jahrzehnten rechtswidrig um ihre Ansprüche aus ehemaligen DDR-Zusatzrenten geprellt. Nach ewiger politischer Hinhalterei zeichnete sich vor einem Jahr endlich ein Entgegenkommen ab: Die Betroffenen sollten über einen „Gerechtigkeitsfonds“ mit Einmalzahlungen entschädigt werden. Im Zeichen von Corona kam der nächste Sinneswandel und wurde der Kompromiss offenbar wieder aufgekündigt. Ab 2023 sollen nur ganz wenige Härtefälle ganz wenig erhalten und alle anderen gar nichts. Kritiker nennen das eine „biologische Lösung“. Von Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Es wäre ein wichtiges Zeichen zur richtigen Zeit. Und ein Akt von Symbolkraft, mit dem sich der moralisch heruntergewirtschaftete Politikbetrieb verlorene Integrität zurückverdienen könnte. Seht her, dürften die Regierenden mit Recht sagen, 30 Jahre nach der Wiedervereinigung beseitigen wir ein Stück deutsch-deutscher Ungerechtigkeit! Wie es aussieht, tun Merkel, Seehofer und Scholz genau das nicht. Stattdessen erteilen sie im Jubiläumsjahr der Einheit einmal mehr die fatale und aus drei Jahrzehnten altbekannte Lektion: Es wird weiter gemauert – in der Ost-West-Lebenswirklichkeit und in den Köpfen.

Es geht um eine Gruppe irgendwo jenseits einer halben Million Menschen, die in der früheren DDR aufgewachsen sind und gearbeitet haben. In ihrem Berufsleben erwarben sie sich neben der geregelten Altersvorsorge Ansprüche auf betriebliche Zusatz- und andere Sonderrenten. Damit räumte ihnen der ehemalige Arbeiter- und Bauernstaat einen Ausgleich für besonders schwere und unter Wert entlohnte Tätigkeiten ein. Nach harten und entbehrungsreichen Arbeitsjahren sollte ihnen so wenigstens ein Lebensabend in Würde ermöglicht werden. Die fraglichen Summen sind nicht riesig, aber eben doch so hoch, dass der Lebensabend sich hätte leichter, schöner und besser gestalten lassen – zumal unter den Bedingungen des Kapitalismus.

Rentenüberleitungsgesetz

So weit kam es nicht. Denn im Zuge der Wende wurden die fraglichen Versorgungsmodelle kurzerhand gekappt und die Ansprüche auf Nimmerwiedersehen annulliert. Ausgangspunkt des Unrechts war das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) von 1991, mit dem die DDR-Altersvorsorgesysteme in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgingen. Konkret dreht es sich um 17 Berufszweige (anfangs über 20) mit entsprechenden Sonderregelungen, darunter für Krankenschwestern, Hebammen, Beschäftigte der Post, der Reichsbahn, Bergleute, Balletttänzer, bildende Künstler oder auch Naturwissenschaftler wie Chemiker und Physiker, die in volkseigenen Betrieben tätig waren. Dazu kommt noch die große Gruppe der in der DDR geschiedenen Frauen, für deren Interessen sich bis heute ein gleichnamiger Verein einsetzt.

Gerlinde Scheer, die die Initiative leitet, kam dieser Tage in einem Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks zu Wort: „Die Frauen sind alle Ende 70, Anfang 80. Ich bin diejenige, die die Mitgliederdatei macht. Ich kriege jeden Tag Berichte: gestorben, gestorben, gestorben.“ Heute sind von den schätzungsweise 800.000 in der DDR geschiedenen Frauen noch weniger als 300.000 am Leben. Auf der Webseite des Vereins findet sich aktuell der Nachruf für eine Frau aus Wismar, die als „beherzte Kämpferin für die Rentengerechtigkeit (…) einen langen Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg“ beschritten habe. In ihrem Sinne „geben wir nicht auf und erwarten nach 30 Jahren eine Entschädigungsleistung der Bundesregierung“.

Vorgekautes vom Arbeitsminister

Daraus wird wohl wieder nichts. Wie der MDR in der Vorwoche berichtete, haben die politisch Verantwortlichen das Vorhaben, die Verluste der Betroffenen mit Einmalzahlungen zu kompensieren, fallen gelassen. Der Sender berief sich dabei auf den „Runden Tisch der Berufs- und Personengruppen der ehemaligen DDR“, der sich seit seiner Gründung Anfang 2019 für die Belange der Betroffenen starkmacht. Bis zuletzt hatten diese auf eine Wiedergutmachung in Form eines von der Koalition in Aussicht gestellten „Gerechtigkeitsfonds“ gehofft. Nun scheint klar: Für die übergroße Mehrheit wird es keine Abfindung geben, für ein paar wenige nicht mehr als ein Almosen – und dies auch frühestens im Jahr 2023.

Eine offizielle Bestätigung der Darstellung gibt es nicht. Fragt man beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhält man Vorgekautes zur Antwort: Demnach habe Ende Juli in der vom Ministerium eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „dem Grunde nach“ Einvernehmen bestanden, „dass mittels einer Fondslösung eine Abmilderung von finanziellen Härten erfolgen soll“, um „damit eine finanzielle Anerkennung entstandener Enttäuschungen und individuell wahrgenommener Ungerechtigkeiten“ zu erreichen. Die Arbeiten zur Ausgestaltung „dauern derzeit noch an“.

Großer Rest bekommt nichts

Nach Auskunft des Sprechers des „Runden Tisches“ und ehemaligen Reichsbahn-Mitarbeiters Dietmar Polster ist die Stellungnahme ein Standardschreiben, das die BMAS-Pressestelle so seit Wochen herausgibt und von der Zeit überholt ist. Polster selbst beruft sich auf „mehrere Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Fraktionen“ sowie Quellen beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die ihn über die jüngste Vereinbarung unterrichtet hätten. Danach sollen künftig nur diejenigen Zahlungen erhalten, die Grundsicherungsleistungen beziehen, während der große Rest komplett leer ausgehen werde. Gegenüber den NachDenkSeiten äußerte sich Polster bestürzt: „Empfänger der Grundsicherung werden für ihre Lebensleistung mit vielleicht 100 oder 150 Euro monatlich abgespeist, während die übrigen 98 Prozent der Betroffenen komplett leer ausgehen.“

Dabei zeichnete sich vor gar nicht langer Zeit eine große Lösung für alle ab. Schon Ende November 2019 hatte ebenfalls der MDR einen Durchbruch bei den Verhandlungen vermeldet. Am Ende eines Treffens des „Runden Tisches“ mit Vertretern von Bund und Ländern stand demnach der Kompromiss, sämtliche der über 500.000 Leidtragenden mit Einmalzahlungen zwischen 15.000 und 20.000 Euro abzufinden. Zitiert wurden in dem Artikel neben Polster auch die Bundestagsabgeordneten Daniela Kolbe von der SPD und Albert Weiler von der CDU. Weiler sagte seinerzeit: „Es geht hier um Menschen, die in ihrem Leben viel Leid erfahren haben und die wirklich Probleme haben, die teilweise am Existenzminimum leben, und ich finde, da muss man helfen.“ Kolbe befand: „Offensichtlich war es Zeit, dass jüngere Abgeordnete in den Bundestag kommen, die jetzt darauf aufmerksam machen, dass damals einiges schiefgelaufen ist.“

Kleine oder große Lösung?

Von beiden Parlamentariern wollten die NachDenkSeiten erfahren, ob und warum die Pläne plötzlich wieder hinfällig sind. Weiler ließ am Dienstag durch eine Mitarbeiterin ausrichten, die Diskussion zwischen den Beteiligten in Bund und Ländern wären noch im Gange. Vom Büro Kolbe verlautete am selben Tag: „Nach Frau Kolbes Kenntnisstand arbeitet die Bundesregierung aktuell an einer Umsetzung des Koalitionsvertrages, allerdings nicht 1:1. Weitere Details kann sie leider zu diesem Zeitpunkt nicht nennen.“ Das könnte immerhin eine Resthoffnung bedeuten. Union und SPD hatten 2018 in ihrem Regierungsprogramm lediglich die Schaffung einer Kompensation „für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess“ avisiert.

Erst mit dem gestiegenen Druck und durch den hartnäckigen Einsatz des Runden Tisches war man von dieser Minimallösung abgerückt, um stattdessen doch allen Benachteiligten beizustehen. Wie noch weit ins Frühjahr 2020 hinein verlautete, sollten dafür vor Sommerbeginn die Rahmenbedingungen abgesteckt und die Länder neben dem Bund als Geldgeber ins Boot geholt werden. Nach einem Bericht der „Tageszeitung“ (taz) vom April stand sogar schon ein Termin zur Vorstellung des Fonds fest: eine Konferenz am 29. Mai im mittelsächsischen Borna.

„Unrecht ohne Ende“

Das Event fand nicht statt und steht bis auf weiteres auch nicht auf dem Programm. Unter Verweis auf seine Quellen, die Polster nicht namentlich nennen möchte, monierte er, dass das Projekt nicht nur „total entkernt“, sondern dazu noch auf Eis gelegt wurde. „Ob am Ende wenigstens die Leute in der Grundsicherung etwas abbekommen, wird man sehen müssen“. Nach der neuesten Abmachung solle dies erst 2023 geschehen, „alles ohne Gewähr, weil dazwischen ja die Bundestagswahl liegt“. So oder so mache die Koalition die „Enteignung von Hunderttausenden Menschen zu einem Unrecht ohne Ende“.

Die „Enteignung“ erfolgte tatsächlich sogar doppelt. Während betriebliche Renten (wohlgemerkt als Entgeltumwandlung) heute als eine von drei Säulen der Altersvorsorge regierungsamtlich gefeiert werden, verweigert man der DDR-Variante die Anerkennung. Durch die Rentenüberleitung wurden die Ansprüche daraus nicht nur getilgt, weil nicht ausgezahlt. Mit dem RÜG-Regelwerk hat man sie überdies derart im gesetzlichen Rententopf verwurstet, dass sie im Ergebnis anspruchsmindernd wirken. In einem MDR-Kommentar war der Sachverhalt so beschrieben:

„Nur mit einer DDR-Zusatzrente gibt es die normale gesetzliche Rente. Fehlt sie, gibt es weniger. Das ist in etwa so, als würde der Bundestag beschließen, sämtliche Riester-Renten in die gesetzliche Rente zu überführen und den Bürgern die volle, normale gesetzliche Rente nur noch dann zu gewähren, wenn sie zuvor ‚geriestert‘ haben – jedoch ohne ein Extra an Rente.“

Regieren macht untätig

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. 1999 urteilte das Bundesverfassungsgericht klipp und klar, die Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen genössen den Schutz des Grundgesetzes, womit die in den Nachwendejahren aufgelaufenen Verluste auszugleichen wären. Dazu kommt, dass 1997 die Ansprüche für Angehörige von Berufszweigen, die in der DDR hoheitliche und staatsnahe Aufgaben wie bei der Polizei oder beim Zoll ausführten, auf gerichtlichem Wege anerkannt wurden und die Betreffenden nachträglich Ausgleichszahlungen erhielten. Trotzdem wehrte das Bundessozialgericht (BSG) in der Folge alle Versuche, die Anwartschaften der verbliebenen 17 Berufsgruppen durchzusetzen, wiederholt ab und verlangte stattdessen eine politische Entscheidung auf verfassungsrechtlich sicherem Boden.

Parlamentarische Vorstöße dazu gab es durchaus. 1999 unternahm die Union einen Anlauf, 2007 die SPD, aber jeweils aus der Opposition heraus. „Das Spiel läuft so seit über 20 Jahren“, bemerkte dazu Polster. „In vollem Bewusstsein, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, haben die Parteien immer wieder den Heiler markiert, allerdings immer nur dann, als sie gerade nicht an der Macht waren.“ Wie andere Kritiker auch, wirft er der Politik vor, das Ostrentenproblem biologisch lösen zu wollen. „Die meisten dieser Menschen sind 70, 80 Jahre und älter. Die sterben einer nach dem anderen weg. Und die Politik schaut zu.“

Corona-Opfer?

Zum Zuschauen war bis dato immer auch die Partei Die LINKE verdammt. Ihre Bundestagsfraktion hat in der Vergangenheit wiederholt Parlamentsanträge mit dem Ziel eingebracht, die Gerechtigkeitslücken zu schließen. Matthias Höhn, Beauftragter für Ostdeutschland, äußerte sich gegenüber den NachDenkSeiten empört ob der neueren Entwicklung. Sollten die Medienberichte zutreffen, „würden die letzten Hoffnungen der Betroffenen auf eine angemessene Lösung bitter enttäuscht“. Den fraglichen Rentnerinnen und Rentnern fehlten „mehrere Hundert Euro in jedem Monat“, gab der LINKE-Politiker zu bedenken. Mal gehe es um gute Betriebsrenten, „oft aber auch um das Knapsen am Existenzminimum, vor allem bei Frauen“. Höhns Fazit: „Seit nun fast 30 Jahren werden diese Anträge und Ansprüche durch die Bundesregierung abgeschmettert.“

Über die Gründe des (offenbar) neuerlichen Rückziehers lässt sich nur spekulieren. Liegt es an der fehlenden Verständigung über die Finanzierung zwischen Bund und Ländern? Oder daran, dass man das Geld unter den gegebenen Umständen einfach nicht rausrücken will? Immerhin geht es laut Polster um Beträge „zwischen vier und sieben Milliarden Euro“. Sind die Ostrentner vielleicht eine der ersten Gruppen, die für die (möglicherweise verfehlte) Coronaabwehrstrategie der Bundesregierung als „sozialer Kollateralschaden“ den Kopf hinhalten müssen? Und welche weiteren Opfer könnten dann noch folgen? Wer weiß, womöglich wird demnächst ja auch der Kompromiss zur Grundrente gekippt – weil Corona dazwischengekommen ist.

Bankrotterklärung

Außer Frage steht: Hier wird einmal mehr die Chance verpasst, das Bild und die Realität einer zweigeteilten Republik mit einem abgehängten Osten wenigstens ansatzweise zu korrigieren. In den neuen Bundesländern liegen die Löhne und Gehälter 17 Prozent unter Westniveau. Im Schnitt beziehen ostdeutsche Rentner 300 Euro weniger Altersgeld als solche in den Westländern. „Vorne“ ist Ostdeutschland in puncto Arbeitslosigkeit, Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Will die Politik den Ostdeutschen bei all dem selbst vorhandene und verfassungsmäßig verbriefte Ansprüche weiter verweigern und das Rentenunrecht zu einer historischen Endgültigkeit machen, mit dem Kalkül, durch den Tod der Leidtragenden erledige sich auch das erlittene Unrecht? Finanziell käme der Regierung das billiger – moralisch wäre es eine Bankrotterklärung.

Titelbild: Milan Sommer / Shutterstock


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