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Titel: Offener Brief aus Schwerin an Außenministerin Baerbock bezüglich Julian Assange

Datum: 21. Dezember 2022 um 12:22 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Aufbau Gegenöffentlichkeit, einzelne Politiker/Personen der Zeitgeschichte, Erosion der Demokratie
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Noch kurz vor der letzten Bundestagswahl hatte sich die spätere Außenministerin Annalena Baerbock sehr grundsätzlich für den in London inhaftierten WikiLeaks-Gründer Julian Assange ausgesprochen. Nach ihrer Amtseinführung scheint davon nichts übrig geblieben zu sein, wie auch von den NachDenkSeiten z.B. hier berichtet. Auch die Ortsgruppe Schwerin der Sammlungsbewegung Aufstehen hat diesbezüglich mehrfach Briefe an Frau Baerbock in ihrem Ministerium geschrieben, welche unbeantwortet blieben. Dies führte nun zu einem Offenen Brief, zusammen mit der folgenden Presseerklärung. Bearbeitung durch Moritz Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Presseerklärung zur Frage der Umsetzung von Wahlversprechen der Bundesaußenministerin

Die Ortsgruppe der Sammlungsbewegung Aufstehen Schwerin führt seit Jahren, einmal im Monat, in der Regel an einem Mittwoch, in Schwerin in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr eine Mahnwache für die Freiheit und die Wahrung der Menschenrechte von Julian Assange durch. Dabei befindet sie sich in guter Gesellschaft mit anderen Aktivisten der „Candles for Assange“-Bewegung, die in vielen deutschen Großstädten aktiv sind.

Der Australier Julian Assange war führender Kopf und Mitbegründer von WikiLeaks. Diese Enthüllungsplattform hat die investigative Berichterstattung und den Quellenschutz revolutioniert und 2010 Dokumente und Videos über Kriegsverbrechen und Korruption der USA in Afghanistan und im Irak veröffentlicht.

Selbige wurden damals auch von vielen Medien dankbar aufgegriffen und speziell The Guardian hat mit den Veröffentlichungen gerne und gut Geld verdient.

Ein konstruierter Vergewaltigungsvorwurf in Schweden, der inzwischen zurückgezogen wurde, führte ihn aus Furcht vor Auslieferung in die USA ins Asyl in die ecuadorianische Botschaft in London, in der er fast sieben Jahre bis 2019 verbrachte.

In dieser Zeit wurden viele Handlungen, selbst Gespräche mit seinen Anwälten in der Botschaft, widerrechtlich aufgezeichnet und höchstwahrscheinlich US-Geheimdiensten übergeben. Ein Regierungswechsel in Ecuador und Druck der USA auf die neue Regierung führten zum Entzug des Botschaftsschutzes und der ecuadorianischen Staatsbürgerschaft.

Es erfolgte eine polizeiliche Festnahme in der Botschaft und eine unverhältnismäßig hohe Haftstrafe von 50 Wochen im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh wegen der Verletzung von Kautionsauflagen. Diese Zeit wurde durch die USA zur Ausfertigung eines Auslieferungsantrages, begründet durch ein Spionagegesetz aus dem Jahre 1917, genutzt.

Im Jahre 2020 begann dann eine Auslieferungsanhörung auf Grundlage dieses US-Auslieferungsantrages mit großen, z.T. willkürlichen Verzögerungen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, u.a. begründet mit der Corona-Pandemie. Im Januar 2021 erfolgte eine Gerichtsentscheidung zur Nichtauslieferung an die USA wegen dortiger Haftbedingungen und wegen des Gesundheitszustandes von Julian Assange. Er blieb wegen des eingeleiteten Revisionsverfahrens auf Antrag der USA weiter in Haft.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, der Schweizer Nils Melzer, der Julian Assange in der Haftanstalt besuchte, bezeichnet die dortigen Bedingungen als psychologische Folter. Viele Ärzte fürchten angesichts seines Gesundheitszustandes um das Leben des zweifachen Familienvaters.

Der Auslieferungsprozess war nach Berichten von Beobachtern unfair, auf der Richterin lastete der Vorwurf der Befangenheit und ihr Vorgehen schien eng mit den Vertretern der Anklage abgestimmt.

Das Verfahren entsprach nicht rechtsstaatlichen Anforderungen, es bestand z.T. auch keine Möglichkeit der Konsultation von Julian Assange mit seinen Anwälten und der ausreichenden Vorbereitung auf neue Anklagepunkte.

Parallel zu den Anhörungen wurde die Aussage des Kronzeugen der USA, eines verurteilten Pädophilen, durch diesen widerrufen und es wurden Pläne der CIA zur Entführung und Ermordung Assanges veröffentlicht.

Das Berufungsverfahren endete am 10.12.21, dem Tag der Menschenrechte, mit dem Urteil, dass eine Auslieferung in die USA wegen im Nachhinein gemachten Zusicherungen der USA auf einen fairen Prozess doch möglich ist.

Am 17.6.22 erlaubte auch die britische Innenministerin eine Auslieferung an die USA. Es verbleiben seinen Anwälten nur noch wenige Rechtsmittel zur Verhinderung der Auslieferung, über deren Anerkennung die Entscheidung gegenwärtig aussteht.

Im Falle der Auslieferung an die USA droht Julian Assange ein unfaires Verfahren mit Geschworenen aus der US-Geheimdiensthochburg Alexandria/Virgina und bis zu 175 Jahre Haft wegen der Veröffentlichung der Wahrheit über US-Kriegsverbrechen, während die wirklichen Täter bisher nicht juristisch verfolgt werden.

Das Leben des Publizisten ist unmittelbar gefährdet!

Die Mahnwachenteilnehmer befürchten, dass an Julian Assange ein Exempel statuiert wird, so dass in Zukunft jeglicher investigativer Journalismus unter Strafe gestellt werden kann und damit unmöglich wird. Sie finden den Ausspruch von Eduard Snowden: „Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert“, treffend für den Umgang mit Julian Assange in London und durch die USA.

Sie bedauern, dass gerade große Medien die dadurch entstehende Gefahr für unabhängigen Journalismus nicht in angemessener Weise thematisieren. Schließlich wird die „Einhegung“ der Berichterstattung „durch Selbstzensur aus Angst“ auch ihre Arbeit betreffen.

Die Aktivisten in Schwerin haben bereits 3 bisher unbeantwortete Briefe an die Außenministerin verfasst, endlich ihre Wahlversprechen umzusetzen:

Wir verfolgen den Umgang mit Wikileaks und Julian Assange sehr aufmerksam und setzen uns bei der Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass sich die jeweiligen Regierungen klar für die Einhaltung seiner grundlegenden Menschenrechte aussprechen. Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Art. 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Art. 7) – schließen wir uns der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an und fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange.“

(Quelle: Abgeordnetenwatch)

Im Rahmen einer Mahnwache aus Anlass des Tages der Menschenrechte wurden am 10.12. und 14.12. auf Mahnwachen in Schwerin wiederum Unterschriften, diesmal für einen Offenen Brief gesammelt, der parallel zur Post an die Ministerin diesmal sofort an die Presse gehen wird.

Es ist ein Skandal, dass die Versprechen vor der Wahl auch in diesem Falle nicht umgesetzt werden. Dies schadet dem Ansehen unserer Demokratie.

Nachfolgend unser Schreiben an Bundesaußenministerin Baerbock:

Sehr geehrte Frau Außenministerin,

wie bereits im Kontaktformular angekündigt, als Anlage unser 4. Brief an Sie mit der Aufforderung endlich ihre Aussagen vor der Wahl umzusetzen und sich für die Freiheit von Julian Assange einzusetzen.

Wegen Nichtbeantwortung unserer bisherigen 3 Briefe wählten wir die Form des offenen Briefes (Anlage Offener Brief 4).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Ortsgruppe Aufstehen Schwerin
Ulrich Leonhardt

schwerin-aktiv.org/aufstehen/

Titelbild: fizkes/shutterstock.com


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