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Titel: Das Ende der Fahnenstange? – Was bedeutet die „Aussetzung der Waffenlieferungen“ durch Deutschland an Israel?

Datum: 11. August 2025 um 9:00 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Audio-Podcast, Bundesregierung, Militäreinsätze/Kriege
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Deutschland genehmigt „bis auf Weiteres” keine neuen Waffenlieferungen nach Israel. Das erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz am Freitagmittag. Begründet wird dieser Politikwechsel mit der geplanten israelischen „Offensive“ im Gazastreifen. Das israelische Sicherheitskabinett hatte in der Nacht zum Freitag den Plan Benjamin Netanjahus gebilligt, die Stadt Gaza-City zu besetzen und langfristig den gesamten Gazastreifen zu besetzen, um ihn dann später an „arabische Kräfte“ zu übergeben, wie Netanjahu in einem Interview mit dem US-amerikanischen Sender Fox News erklärte. Wobei unklar ist, welche „arabischen Kräfte“ das sein sollen, und vieles dafür spricht, dass Netanjahu plant, die Kontrolle über das gesamte Gebiet von Gaza zu übernehmen und auch zu behalten. Von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland war bisher nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant für Israel (zusammen liefern sie 99 Prozent der Gesamtmenge aller nach Israel exportierten Waffen) und auch politisch einer der „treuesten“ und am wenigsten kritischen Partner des Landes, dessen Vorgehen in den letzten zwei Jahren von den meisten internationalen Experten inzwischen als Völkermord bezeichnet wird.

Die Reaktionen auf diese Entscheidung der Bundesregierung waren extrem gespalten. Während sie von vielen, auch international, begrüßt wurde (so unter anderem von den Vorsitzenden der Parteien Die Linke, der SPD und dem BSW), gab es – insbesondere von der CDU und auch z.B. Julian Reichelt vom Newsportal nius, aber natürlich auch von israelischer Seite – heftige Kritik. Unter anderem wurde dem Bundeskanzler vorgeworfen, einmal wieder vor dem Koalitionspartner SPD „eingeknickt“ zu sein und seine bisher unbedingte Unterstützung Israels aus Schwäche aufgegeben zu haben.

Aber eventuell hat die Entscheidung auch noch einen anderen Hintergrund, der mehr mit dem Völkerrecht als mit Koalitionsmachtverhältnissen zu tun hat. Was genau bedeutet diese Entscheidung der Bundesregierung?

Zunächst einmal fallen die Einschränkungen auf: Es geht nur um zukünftige Genehmigungen. Das heißt, alle bisher genehmigten Waffenlieferungen werden weiterhin ausgeliefert, wie Martin Glasenapp vom ECCHR, der mit seinen Kollegen seit April 2024 juristisch gegen die Waffenlieferungen vorgeht, kritisiert.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Einschränkung. In der Erklärung heißt es, Deutschland werde „bis auf Weiteres“ keine Ausfuhren von Rüstungsgütern genehmigen, die „im Gazastreifen zum Einsatz kommen können“. „Bis auf Weiteres“ besagt offensichtlich, dass es nur um eine zeitweise Aussetzung geht, die Lieferungen in Zukunft (wann? unter welchen Bedingungen?) wieder aufgenommen werden sollen. Aber was ist die Bedeutung der Einschränkung, dass nur die Waffen nicht geliefert werden, „die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können“? Können nicht alle Waffen (theoretisch) im Gazastreifen zum Einsatz kommen? Wird die Bundesregierung von Israel eine Verpflichtung verlangen, die gelieferten Waffen nicht in Gaza einzusetzen? Wer glaubt, dass Israel, das notorisch internationales Recht ignoriert, sich daran halten wird? Es werden auch im von Israel illegal besetzten Westjordanland zahlreiche Kriegsverbrechen begangen. Darüber hinaus verstoßen auch die israelischen Angriffe gegen Libanon, Syrien und Iran gegen das Völkerrecht.

Es kommt hinzu, dass in einem Krieg alle Waffen und Kapazitäten einer Partei zu einem Gesamtsystem verschmelzen und dieses Gesamtsystem die relative Stärke einer Kriegspartei bestimmt, sodass eine solche Trennung von Waffen je nach Einsatzort an bestimmten Fronten oder in bestimmten Gebieten unrealistisch erscheint.

Wobei der von den Medien, Politikern und auch von Merz in Bezug auf den Konflikt ständig verwendete Begriff „Krieg“ nicht passend, sondern sogar irreführend ist. Krieg bezeichnet üblicherweise eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen zwei vergleichbaren militärischen Gegnern, in der Regel Staaten. Im Gazastreifen jedoch steht eine der modernsten Armeen der Welt mit massiver finanzieller und militärischer Unterstützung des Westens einer eingesperrten Bevölkerung gegenüber, deren bewaffnete Gruppen militärisch unbedeutend sind und die weder über eine Armee noch über eine Luftabwehr verfügt. Die israelische Offensive richtet sich auch nicht nur gegen die bewaffneten Kämpfer der Hamas, sondern systematisch gegen zivile Infrastruktur und die Lebensgrundlagen von über zwei Millionen Menschen. Präziser wäre es daher, von einer groß angelegten Strafoperation zu sprechen – mit Elementen, die völkerrechtlich als kollektive Bestrafung oder gar als Völkermord zu werten sind.

Aus völkerrechtlicher Sicht ist es hoch problematisch, dass die Bundesregierung bisher Waffen an Israel geliefert hat, während dokumentierte Kriegsverbrechen stattfinden und der Völkermordverdacht vom höchsten UN-Gericht bestätigt ist. Juristisch gibt es starke Argumente, dass Deutschland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Genozid-Konvention, den Genfer Konventionen und dem Waffenhandelsvertrag verstößt – und sich der Beihilfe zu schwersten internationalen Verbrechen schuldig machen könnte.

Denn die Waffenlieferungen der Bundesregierung an Israel verstoßen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen zentrale völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands wie die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Genocide Convention, UN, 9. Dezember 1948) und dort gegen den Art. I mit der Verpflichtung, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, sowie Art. III, der die Strafbarkeit u. a. der Beihilfe zum Völkermord festlegt. Aber auch gegen die Genfer Konventionen (12. August 1949) (Gemeinsamer Artikel 1 aller vier Konventionen) mit der Verpflichtung, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu respektieren und durchzusetzen, und gegen den Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty vom 2. April 2013), dessen Art. 6 Abs. 3 den Export von Waffen verbietet, wenn der Staat weiß, dass die Waffen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen verwendet werden. Art. 7 Abs. 1 verpflichtet die Staaten zur Risikobewertung und zur Unterlassung des Exports, wenn ein überwiegendes Risiko besteht, dass die Waffen für solche Verbrechen genutzt werden (siehe Vertragstext des Waffenhandelsvertrags).

Der Internationale Gerichtshof (ICJ) hat im Verfahren Südafrika gegen Israel (Eilentscheidung vom 26. Januar 2024) festgestellt, dass der Verdacht auf Völkermord in Gaza „plausibel“ ist. Spätestens seit dieser Entscheidung kann die Bundesregierung nicht mehr glaubhaft geltend machen, sie habe keine Kenntnis von einem erheblichen Risiko. Jede weitere Lieferung von Waffen oder militärischer Ausrüstung seitdem ist somit mit großer Wahrscheinlichkeit als Beihilfe zu schwersten internationalen Verbrechen zu werten.

So auch die Einschätzung von Prof. Matthias Goldmann, Professor für internationales Recht, der ergänzt:

Die einschlägigen völkerrechtlichen Vorschriften, speziell der Waffenhandelsvertrag, erlegen den Vertragsstaaten eine Sorgfaltspflicht auf. Danach müssen sie fortlaufend das Risiko prüfen, dass ihre Waffenexporte den internationalen Frieden, das humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte sowie weitere internationale Pflichten gefährden. Wird ein „überwiegendes Risiko“ für Rechtsverletzungen durch die gelieferten Waffen festgestellt, ist von einem Export abzusehen (Art. 7 (3) des Waffenhandelsvertrags).“

Durch die Entscheidung versucht die Bundesregierung also vermutlich, sich vor einer Haftbarkeit nach dem Völkerrecht zu schützen. Indem sie den Einsatz der von ihr gelieferten Waffen auf einen Einsatz außerhalb des Gazastreifens beschränkt, hofft sie vielleicht, „genug getan zu haben“, um ihre Beihilfe zu Völkermord und Kriegsverbrechen in einem möglichen späteren Verfahren bestreiten zu können. Ob das genügt, ist mehr als fraglich.

Außerdem lässt der eingeschränkte Stopp der Waffenlieferungen nach einer Einschätzung in der israelischen Zeitung Haaretz einen weiten Spielraum für Israel:

Beispielsweise wird die Entscheidung wahrscheinlich keine Auswirkungen auf Exporte im Zusammenhang mit U-Booten oder Schiffen haben, obwohl deutsche Abgeordnete in verschiedenen parlamentarischen Anfragen auf Berichte hingewiesen haben, wonach die Überwasserschiffe an der Gaza-Offensive beteiligt waren. (…)

Die globale Natur der Lieferkette könnte Israel bereits eine eingebaute Umgehungsmöglichkeit für die deutschen Sanktionen bieten. Denn Israel kauft die Motoren für den Namer und den Eitan von einem amerikanischen Unternehmen, Rolls-Royce Solutions America Inc., einer in den USA registrierten Tochtergesellschaft der Rolls-Royce Group, sodass die Transaktion über die USA abgewickelt wird.“

(aus dem Englischen übersetzt von der Autorin)

Interessant sind zum Hintergrund der Entscheidung auch die folgenden Ausführungen des in Deutschland lebenden israelischen Politologen und Aktivisten Shir Hever (Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern) in seinem Interview mit der unabhängigen Journalistin Briahna Joy Gray vom 7. August 2025, vermutlich vor der Bekanntgabe der Einschränkung der deutschen Waffenlieferungen geführt (ca. Minute 37:00):

Das ist keine tragbare politische Situation. Der Völkermord in Gaza wird nicht ewig andauern. Er wird ein Ende haben. Und wenn er endet, wird es eine umfassende Aufarbeitung geben, und ich glaube, dass dieser Völkermord noch Generationen lang in Erinnerung bleiben wird. (…)

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass alle zur Rechenschaft gezogen werden. Denn die Komplizenschaft des Westens ist so tief, und gerade jetzt – ich spreche zu Ihnen aus Deutschland, Sie sind in den Vereinigten Staaten, das sind die beiden wichtigsten Länder, die den Völkermord ermöglichen, und diese Länder sind zufällig auch zwei der mächtigsten Länder der Welt. Die USA sowieso, und Deutschland ist das mächtigste Land in Europa – daher scheint es unwahrscheinlich, dass diese Länder zur Rechenschaft gezogen werden, aber das schien auch in anderen historischen Beispielen unwahrscheinlich, als die Mächtigen Gräueltaten unterstützt haben. Aber irgendwann enden Gräueltaten, und es gibt eine Entwicklung, nach der ich nicht glaube, dass es für Deutschland möglich sein wird, einfach so weiterzumachen wie bisher. Viele Juristen werden sagen, dass es einen Teil der deutschen Verfassung gibt, der besagt, dass deutsche Gesetze dem Völkerrecht unterliegen, das Völkerrecht steht über dem deutschen Recht, etwas, das es in den USA nicht gibt, aber in Deutschland ist es so, sicherlich weil Deutschland der Grund dafür ist, dass es Völkerrecht in der Welt überhaupt gibt. Und wie werden sich diejenigen, die gegen diese Gesetze verstoßen haben, vor Gericht verteidigen? (…)

Aber man kann bereits die Panik sehen. Die Panik breitet sich aus. Und die Panik ist natürlich in Ländern, die nicht Deutschland und die Vereinigten Staaten sind, viel deutlicher zu spüren. Wie Norwegen, ein sehr, sehr reiches Land, das jetzt entdeckt hat, dass in seinem Pensionsfonds, dem größten Pensionsfonds der Welt, der einen Wert von Billionen hat, in ein israelisches Unternehmen investiert wurde, ein sehr kleines Unternehmen namens Bet Shemesh Engines, das Motoren für Kampfjets und Drohnen herstellt, die zum Bombardieren des Gazastreifens eingesetzt werden. Der norwegische Pensionsfonds hat sich bereits aus den großen israelischen Rüstungsunternehmen und auch aus einigen US-Rüstungsunternehmen zurückgezogen, aber dieses Unternehmen haben sie übersehen. Die Reaktion war Panik. Denn: Oh nein! Wenn sie in dieses Unternehmen investieren, macht sie das mitschuldig, das ist illegal. Die Leute könnten dafür tatsächlich ins Gefängnis kommen. Deshalb hat Norwegen nun angekündigt, alle seine Investitionen in Israel zu überprüfen. Sie werden dabei alle Unternehmen überprüfen, egal ob es sich um Rüstungsunternehmen handelt oder nicht. Denn vielleicht sind diese Unternehmen irgendwie am Völkermord beteiligt, und sie wollen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Man sieht das in Deutschland, man sieht Slowenien, das als erstes Land in Europa ein vollständiges Militärembargo gegen Israel verkündet hat, man sieht Spanien, das die Europäische Union auffordert, nicht nur den Waffenhandel mit Israel zu beenden, sondern auch das Handelsabkommen mit Israel auszusetzen. Belgien und Irland haben sich diesem Aufruf angeschlossen. Irland ist das erste europäische Land, das Produkte aus den Siedlungen verbietet. Die Dinge kommen also in Bewegung.

Und in Deutschland heißt es: „Oh, wir sind die Einzigen, die nichts unternehmen – und das ist gefährlich.“ Ich habe mit einigen deutschen Politikern gesprochen, die sehr dringend versuchen, diesen Kurs zu ändern, und die sagen: „Wir müssen den Handel mit Israel einstellen. Wir müssen aufhören, Waffen nach Israel zu liefern.“ und so weiter – wegen der rechtlichen und moralischen Probleme, die damit verbunden sind. Und wenn sie sich innerhalb des deutschen politischen Systems dafür einsetzen, und ich spreche hier von gewählten Politikern, sogar aus der Koalition, nicht von irgendwelchen marginalen Oppositionsmitgliedern, stoßen sie auf eine Mauer des Schweigens. Sie bekommen keine Informationen darüber, welche Waffen geliefert werden, wie viele es sind und so weiter. Das wird vor ihnen geheim gehalten, weil sie wissen, dass es illegal ist. Sie wissen, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden, also halten sie es geheim. So handelt nicht jemand, der davon überzeugt ist, dass er damit durchkommt. So handelt jemand, der weiß, dass er kriminell ist, der in Schwierigkeiten steckt. Ich denke, das müssen wir anerkennen. Die Rechenschaftspflicht ist nicht etwas, das wir uns nur ausdenken. Wenn unsere Gegner Angst davor haben, dann gibt es sie auch.“

(aus dem Englischen übersetzt von der Autorin)

(Hinweis zur Transparenz: Shir Hever hat in der Vergangenheit als Gastautor für die NachDenkSeiten geschrieben.)

Die Entscheidung der Bundesregierung reagiert also offensichtlich auf einen Druck von innen aus der Koalition und soll vermutlich auch dazu dienen, den Vorwurf der Beihilfe zum Begehen von Völkermord zu entkräften.

Eines zeigt diese Entscheidung der Bundesregierung also, auch wenn sie aus völkerrechtlicher Sicht nicht weitgehend genug ist: Der Druck wird stärker auf die westlichen Regierungen, das völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Regierung nicht länger zu unterstützen oder ihr Beihilfe zu leisten. Auch der Druck durch die Bevölkerung wächst. Die Demonstrationen gegen das Vorgehen Israels weltweit gehen ungebremst weiter und nehmen eher noch zu (siehe z.B. die riesige Demonstration in Sydney der letzten Woche mit mindestens 100.000 Menschen, einige sprechen sogar von 300.000, die Demonstrationen in Japan und die Demonstration in London am 9. August mit etwa 300.000 Menschen).

Die Entscheidung von Deutschland – natürlich in Zusammenhang mit der Ankündigung Netanjahus – scheint auch weitere Bewegung in Europa ausgelöst zu haben. Wie die schottische Zeitung The National berichtet, hat die Schottische Nationalpartei (SNP), kurz nachdem die Restriktion der Waffenlieferungen durch Deutschland bekannt wurden, den britischen Premierminister Keir Starmer aufgefordert, das Parlament in Westminster einzuberufen, um ebenfalls Sanktionen gegen die israelische Regierung zu verhängen. Auch die Regierungen von Großbritannien, Dänemark, Frankreich, Griechenland und Slowenien haben am Sonntag, 10. August, eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Entscheidung der israelischen Regierung verurteilen, ihre Militäroperationen in Gaza weiter auszuweiten. Leider blieb es hier einmal mehr bei Verurteilungen – Konsequenzen oder Sanktionen wurden nicht angedroht.

Der Pflicht nach internationalem Recht, einen Völkermord nicht nur nicht zu unterstützen, sondern ihn aktiv zu verhindern, kommt darüber hinaus keine Regierung im Westen bisher nach – bis auf die Aktivisten der Freedom Flotillas, die gerade eine neue große Armada (Global Sumud Flotilla) von Schiffen vorbereitet, die nach Gaza segeln werden, um die Blockade zu durchbrechen, oder die Hafenarbeiter in Frankreich und Griechenland, die sich geweigert haben, Waffenlieferungen an Israel zu verladen.

Titelbild: Hamara / Shutterstock


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