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Titel: Bundesregierung zu UN-Genozid-Bericht und rechtlichen Folgen: „Bis dahin ist noch ein bisschen Zeit“
Datum: 18. September 2025 um 12:00 Uhr
Rubrik: Bundesregierung, Erosion der Demokratie, Militäreinsätze/Kriege
Verantwortlich: Florian Warweg
Vor dem Hintergrund, dass die vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission zum eindeutigen Schluss gekommen ist, dass Israel in Gaza Völkermord begeht und dies auf 72 Seiten detailliert belegt, gab es zahlreiche Fragen in der BPK. Die NachDenkSeiten wollten u.a. wissen, ob die Bundesregierung angesichts dieses eindeutigen Befundes dabei bleibt, als einziges Land der Welt Israel im laufenden Hauptverfahren vor dem IGH („Südafrika vs. Israel“) gegen den Genozid-Vorwurf zu verteidigen. Selbst die USA tun dies wohlweislich nicht. Ebenso kam die Frage auf, wie die Bundesregierung es bewertet, dass laut der UN-Expertenkommission jedes Land spätestens seit Januar 2024 völkerrechtlich verpflichtet gewesen wäre, Maßnahmen zu ergreifen, „um Völkermord in Gaza zu verhindern“, und die Kommission dabei explizit auf die Rolle Deutschlands verweist. Von Florian Warweg.
Hintergrund
UN-Untersuchungskommission: Vier Tatbestandsvarianten von Völkermord sind in Gaza erfüllt
Die Experten der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission hatten am 16. September im Rahmen einer Pressekonferenz in Genf bekanntgegeben, dass ihre Untersuchung zum eindeutigen Schluss gekommen ist, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord erwähnten Tatbestände seien erfüllt (NachDenkSeiten berichteten). Die Kommission nannte als Tatbestände: 1. Tötung, 2. schwere körperliche oder seelische Schädigung, 3. vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung abzielen sowie 4. Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten (die gesamte Pressekonferenz ist hier einsehbar – der Bericht hier).
Den Vorsitz der Kommission hat die Südafrikanerin Navi Pillay, ehemalige Richterin am Internationalen Strafgerichtshof und UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, inne. Weitere Mitglieder sind der Inder Miloon Kothari, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter, sowie der renommierte australische Völkerrechtler Chris Sidoti.
Neben dem objektiven Tatbestand muss völkerrechtlich auch in subjektiver Hinsicht die Absicht hinzukommen, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Dies ist, das führt auch die auf Völkerrechtsfragen spezialisierte LTO aus, das entscheidende Merkmal des Völkermordtatbestandes. Für diese Zerstörungsabsicht hat der Internationale Gerichtshof (IGH) strenge Maßstäbe entwickelt. Im Verfahren „Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro“ urteilte der IGH 2007, die Absicht müsse die „einzige vernünftige Schlussfolgerung“ („only reasonable inference“) aus den im konkreten Fall vorliegenden Beweisen sein.
Dies ist nach Auffassung der UN-Kommission in Gaza der Fall. In ihrem Bericht verweisen die Experten unter anderem auf die elfwöchige Totalabriegelung des Gazastreifens und die bewusste Blockade humanitärer Hilfe. Trotz Warnungen habe Israel diese Blockade fortgesetzt und völkerrechtlich verbindliche Anordnungen des IGH missachtet. Dieses Verhalten könne nur dadurch erklärt werden, dass Israel auch die Zerstörung der Gruppe der Palästinenser bezweckt. Nach Aussage der UN-Kommission hatte Israel jegliche Mitarbeit bei der Untersuchung verweigert.
Das IGH-Verfahren gegen Israel und die fragwürdige Rolle Deutschlands
Wegen des Genozid-Vorwurfs ist seit Dezember 2023 ein Verfahren beim IGH anhängig, Südafrika verklagte damals Israel. In bislang drei Eilentscheidungen vom 24. Januar, 28. März und 24. Mai 2024 hat der IGH Israel unter anderem aufgefordert, seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention einzuhalten und mehr humanitäre Hilfe zuzulassen. In der letzten Anordnung forderte der IGH Israel auf, die Bodenoffensive in Rafah zu stoppen. Israel hat bisher weder seine Kriegsführung angepasst, noch ist es bei anderen Aspekten auf den IGH eingegangen.
Festgestellt hat der IGH bislang allerdings nur die „reale und unmittelbare Gefahr“ eines Genozids. Das Vorliegen eines Völkermordes hat der IGH, im Gegensatz zur UN-Untersuchungskommission, bisher noch nicht bestätigt. Wann es zu einer Anhörung im Hauptsacheverfahren kommt, steht auch noch nicht fest. Im April 2025 hatte der IGH die Frist für die Klageerwiderung auf Bitten Israels bis Ende Januar 2026 verlängert. Deutschland ist bezeichnenderweise das einzige Land weltweit, welches in diesem Hauptverfahren auf der Seite Israels auftritt und gegen den Völkermord-Vorwurf verteidigen will. Das tun (wohlweislich) noch nicht einmal die USA. Gleichzeitig hatte Nicaragua am 1. März 2024 offiziell Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Deutschland eingereicht. Das mittelamerikanische Land wirft der Bundesrepublik „Begünstigung zum Völkermord“ im Gazastreifen vor und begründet dies mit der politischen, finanziellen und militärischen Unterstützung Israels und der Streichung der Mittel für UNRWA. Die Bundesregierung reagierte in höchst arroganter Manier und nannte die Klage „haltlos“ (NachDenkSeiten berichteten). Ob diese Klage wirklich so „haltlos“ ist, hinterfragen mittlerweile immer mehr Völkerrechtler.
So hatte der australische Völkerrechtler Christopher Sidoti und Mitglied der UN-Kommission bei der Vorstellung des Berichts auf die bisherigen Entscheidungen des IGH verwiesen und erklärt, dass jedes Land, er nannte dabei explizit Deutschland, seit dem 24. Januar 2024 durch den IGH verpflichtet war, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Völkermord in Gaza zu verhindern.
„Jedes Land wurde vom Internationalen Gerichtshof darauf hingewiesen, dass in Gaza ein plausibles Risiko für Völkermord bestand. Jedes Land war gemäß dem Gesetz verpflichtet, nicht nur schöne Worte zu machen, sondern Maßnahmen zu ergreifen, um Völkermord zu verhindern. Diese Verpflichtung trat am 24. Januar 2024 in Kraft. (…) und gilt (auch) für Deutschland.”
"Every country was put on notice by the ICJ that there was a plausible risk of genocide in Gaza.. every country became obliged under the law.. not to speak fine words, to take action to prevent genocide.. that obligation was activated on 24th Jan 2024"
Chris Sidoti spells it out pic.twitter.com/ruzBoXHpac
— Saul Staniforth (@SaulStaniforth) September 16, 2025
Michael A. Becker, Assistenzprofessor für internationale Menschenrechte am Trinity College in Dublin, erklärte, dass der erneute Anstieg der deutschen Waffenexporte ab Herbst 2024 „sich für die deutsche Bundesregierung in den späteren Phasen des Gerichtsverfahrens als riskant erweisen könnte“. Auch der deutsch-britische Völkerrechtsprofessor Stefan Talmon kommt in der taz zu einer ähnlichen Einschätzung.
Hintergrund ist die Tatsache, dass nach einem zwischenzeitlichen Rückgang der Waffenexporte im ersten Halbjahr 2024 die Bundesregierung zwischen Ende August und Ende Dezember 2024 Waffenlieferungen nach Israel im Wert von 147 Millionen Euro genehmigte – zehnmal mehr als in den ersten acht Monaten des Jahres. Zum Zeitpunkt des massiven Anstiegs an deutschen Waffenexporten hatten die Vereinten Nationen bereits einen detaillierten Bericht veröffentlicht, der erstmals auf von den UN selbst verifizierten Todeszahlen basierte. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass 70 Prozent der in Gaza getöteten Palästinenser Frauen und Kinder seien. Ein Großteil der Toten sei durch Bombardements von Wohnhäusern gestorben, der Anteil getöteter Kinder betrage 44 Prozent.
Gegenüber dem ZDF erklärte die an der Universität Oxford tätige Völkerrechtsexpertin Janina Dill am 16. September auf die Frage, ob sich Deutschland völkerrechtlich „mitschuldig macht“ am Genozid in Gaza, ohne zu zögern:
„Auf jeden Fall“
Deutschland hat sich mitschuldig am Völkermord in Gaza gemacht. Das wurde so vorhin im ZDF gesagt. pic.twitter.com/D2vpQo9MGz
— Michael Mayr (@Nightmare_Snake) September 16, 2025
Und was antwortet vor diesem skizzierten Hintergrund der Sprecher des Auswärtigen Amtes auf die Frage der NachDenkSeiten zum weiteren Agieren der Bundesregierung in Bezug auf den mittlerweile auch von UN-Berichten untermauerten Genozid-Vorwurf gegen Israel:
„Ich werde mich jetzt nicht im Einzelnen zur Strategie in diesem Verfahren äußern. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die nächste Frist, um Papiere vorzulegen, im Januar 2026 endet, und bis dahin ist noch ein bisschen Zeit.“
„… bis dahin ist noch ein bisschen Zeit“, mag für die Mitarbeiter im AA sogar zutreffen, aber nicht für die von dem (jetzt auch von der UN-Kommission festgestellten) Genozid betroffene Bevölkerung in Gaza.
Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 17. September 2025
Fechtner (dts Nachrichtenagentur)
Laut einer unabhängigen Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats begeht Israel im Gazastreifen einen Genozid. Ändert dieser Bericht irgendwas an der Position der Bundesregierung zu dem Thema?
Giese (AA)
Dazu hat sich der deutsche Außenminister schon gestern in einer Pressekonferenz mit seiner schwedischen Amtskollegin geäußert. Aber ich kann das gern wiederholen bzw. einordnen.
Die Bundesregierung hat den Bericht der Commission of Inquiry zur Kenntnis genommen. Wir respektieren das Mandat der Kommission, eigene Analysen der Lage in den palästinensischen Gebieten zu erstellen, und nehmen das sehr ernst. Die Analysen der Kommission stehen für sich. Die Bundesregierung kann, wie das bei allen solchen Berichten der Fall ist, nicht alle Feststellungen und Schlussfolgerungen der Kommission im Einzelnen überprüfen.
Völlig klar ist allerdings, dass die im Bericht beschriebenen Vorfälle außerordentlich besorgniserregend sind. In bewaffneten Konflikten sind alle Parteien an das humanitäre Völkerrecht gebunden. Dazu hat sich der Außenminister gestern auch noch einmal sehr deutlich geäußert, wie ich gesagt habe.
Wir haben immer betont: Um das Leid in diesem Konflikt zu beenden, muss es einen schnellen Waffenstillstand geben, die Bevölkerung in Gaza muss ausreichend humanitär versorgt werden, und die Geiseln müssen freigelassen werden. Dafür setzt sich die Bundesregierung weiterhin mit allem Nachdruck ein.
Towfigh Nia (freier Journalist)
Herr Giese, Israel geht weiterhin massiv in Gaza-Stadt vor. Es gibt sehr hohe Todeszahlen. In den vergangenen 48 Stunden wurden mehrere Zeltstädte, in denen sich Frauen und Kinder befanden, bombardiert. Dazu hätte ich gern eine Reaktion.
Der amerikanische Außenminister Marco Rubio hat gesagt, dass es wahrscheinlich keine politische Lösung für den Gazakrieg geben werde, sondern nur eine militärische Lösung. Auch dazu hätte ich gern eine Stellungnahme.
Regierungssprecher Kornelius
Die Bundesregierung hat stets klargemacht, dass sie diese Militäroperation ablehnt, die lediglich zu mehr Toten, Verletzten und Vertriebenen führt. Der Bundesaußenminister hat gestern dazu klar gesagt, die Offensive gehe in die vollkommen falsche Richtung. Wir lehnen das ab. Die Bundesregierung betont stets, dass ein sofortiger Waffenstillstand notwendig ist. Auch die humanitäre Hilfe muss deutlich und massiv erfolgen. Sie fließt immer noch in viel zu geringem Umfang. Die Bevölkerung wird nicht ausreichend versorgt. Auch das Schicksal der Geiseln gerät im Lichte dieser anhaltenden Militäroperation in den Hintergrund. Die Priorität müsste darauf liegen, über die Freilassung der verbliebenen Geisel zu verhandeln.
Die Bundesregierung ist also sehr bestürzt über das Schicksal der Zivilbevölkerung und die humanitäre Situation. Im Gegensatz zu anderen Regierungen erkennen wir immer weniger, wie diese Militäroperation zielgerichtet zu einem nachhaltigen Frieden führen soll.
Jessen (freier Journalist, kooperiert mit jung & naiv)
Meine Frage geht entweder an Herrn Kornelius oder an Herrn Giese. Die UN-Kommission hat ihre Beweisführung auf 72 Seiten sehr ausführlich dargelegt. Wenn die Bundesregierung das Urteil, dass vier von fünf Genozidkriterien erfüllt seien, nicht teilt: Welchen Punkten des Berichts widerspricht die Bundesregierung, oder welche Punkt hält sie nicht für schlüssig?
Giese (AA)
Ich will an das anknüpfen, was ich zu Anfang gesagt habe. Die Position der Bundesregierung ist bekannt. Die im Bericht behandelten Fragen sind aktuell Gegenstand von Verfahren, die vor internationalen Gerichten laufen. Es obliegt Gerichten, über derartige Vorwürfe zu entscheiden. Darauf wird auch im Bericht ausdrücklich hingewiesen. Nichtsdestoweniger ist natürlich sehr bestürzend, was darin geschildert wird; das ist ganz klar.
Zusatzfrage
Der Bericht sagt aber auch, dass jenseits der formaljuristischen Entscheidung eines Gerichts eine Einschätzung und Bewertung der Vorgänge auch durch die Kommission selbst möglich sei. Damit ist dies auch Regierungen möglich.
Sie betonten mehrfach, dass die humanitäre Lage katastrophal sei und dass dort Völkerrecht verletzt werde. Warum sind Sie in der Lage, dies, was auch Teil des Berichts ist, nachzuvollziehen und zu sagen: „Ja, so ist es“, während Sie sich hinsichtlich der anderen, genauso ausführlich dokumentierten Vorwürfe in Sachen Genozidkriterien nicht in der Lage sehen, sie zu beurteilen? Wie kommt das?
Giese (AA)
Zum einen hat der Regierungssprecher gerade ausführlich dargestellt, was wir von der Offensive in Gaza halten und welche Auffassung die Bundesregierung dazu hat. Zum anderen geht es bei dem Thema, das Sie jetzt noch einmal aufgemacht haben, um eine juristische Bewertung, die sich aus Tatsachen und darüber hinaus natürlich auch aus Intentionen ergibt. Ich habe betont und will es noch einmal unterstreichen, dass diese juristische Bewertung Gerichten obliegt.
Warweg
Herr Giese, ich war ein bisschen überrascht über die Nonchalance, mit der Sie die Relevanz dieses UN-Berichts beiseitegeschoben haben. Die deutsche Haltung war eigentlich grundsätzlich so, etwa auch im Fall „Gambia gegen Myanmar“, dass die Bundesregierung betont hat, dass UN-Berichte generell Beweiskraft haben. Wie der Kollege schon erwähnt hat, ist die aktuelle UN-Untersuchungskommission zu dem Schluss gekommen, dass Israel vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes erwähnten Tatbestände erfüllt. Völkerrecht reicht ein einziger, um zu dem Urteil „Genozid“ zu kommen. Deswegen würde mich noch einmal interessieren: Wieso geht die Bundesregierung in diesem spezifischen Fall von ihrer grundsätzlichen Haltung ab, dass UN-Berichte im Fall von Genozideinschätzungen grundsätzlich Beweiskraft haben?
Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns jetzt ausführlich dazu geäußert, wie wir diesen Bericht einschätzen.
Diesen Nonchalance-Vorwurf möchte ich wirklich entschieden zurückweisen.
Zusatzfrage Warweg
Deutschland tritt ja im Hauptverfahren „Südafrika versus Israel“ vor dem IGH als einziges Land für die Seite Israels ein. Das tun wohlweislich noch nicht einmal die Vereinigten Staaten. Da würde mich interessieren: Bleibt die Bundesregierung denn dabei, oder plant sie sich angesichts der Veröffentlichung des UN-Untersuchungsberichts zurückzuziehen?
Giese (AA)
Ich werde mich jetzt nicht im Einzelnen zur Strategie in diesem Verfahren äußern. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die nächste Frist, um Papiere vorzulegen, im Januar 2026 endet, und bis dahin ist noch ein bisschen Zeit.
Warweg
Der Bericht der UN-Untersuchungskommission führt ja auch aus, dass jedes Land spätestens seit dem 24. Februar 2024 durch den IGH verpflichtet gewesen sei, Maßnahmen zu ergreifen, um Völkermord in Gaza zu verhindern. Der australische Völkerrechter und Mitglied der UN-Untersuchungskommission Christopher Sidoti nannte bei der Vorstellung des Berichts in diesem Zusammenhang auch explizit Deutschland. Da würde mich interessieren: Teilt denn die Bundesregierung diese Einschätzung, dass sie seit dem 24. Januar 2024 dieser Verpflichtung unterlag?
Giese (AA)
Ich glaube, wir haben jetzt ausführlich über den Inhalt dieses Berichts gesprochen, und ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage
Es geht nicht um diesen Aspekt, aber dann würde mich interessieren, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung denn durchgeführt hat, um mit dieser IGH-Verpflichtung konform zu gehen. Alles, was mir bekannt ist, ist eher ein Bruch derselben, also weitere Waffentransporte oder eine Ignorierung des Haftbefehls gegen Netanjahu.
Kornelius
Darauf kann ich vielleicht antworten. Die Bundesregierung hat eine Fülle von Maßnahmen und Entscheidungen gegenüber Israel getroffen und kommuniziert. Ich habe in meiner vorigen Antwort ausführlich dazu Stellung genommen. All dies fügt sich ein. Das geschieht nicht in Reaktion auf die von Ihnen erwähnte Forderung, sondern ist die grundsätzliche Haltung in der Israelpolitik der Bundesregierung. Sie hat sehr stark auf humanitäre Hilfe gedrängt. Es gab auch Momente, in denen diesem Druck nachgegeben wurde. Ich verweise noch einmal auf das, was ich vorhin gesagt habe: Die politische Erwartung der Bundesregierung und die tatsächliche Politik der israelischen Regierung sind momentan nicht in Einklang zu bringen.
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.09.2025
Fazit der UN-Untersuchungskommission zu Gaza: „Israel begeht Genozid am palästinensischen Volk“
Gaza: Entmenschlichung als Voraussetzung für eine unmenschliche Politik
Auswärtiges Amt sieht noch immer keine Verletzung des Völkerrechts durch Israel in Gaza
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