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Titel: Auch Scott Ritter wurden nun die Konten gekündigt – diese Praxis muss verboten werden

Datum: 16. Januar 2026 um 11:05 Uhr
Rubrik: Banken, Börse, Spekulation, Erosion der Demokratie, Strategien der Meinungsmache
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Dem ehemaligen UN-Waffeninspekteur, Analysten und Autor Scott Ritter wurden nach eigenen Angaben ohne der Nennung von Gründen die Konten gekündigt („De-Banking“). Diese skandalöse Praxis gehört verboten: Sie ist wegen ihrer einschüchternden Wirkung gefährlich für die Meinungsfreiheit und sie sollte in keinem einzigen Fall akzeptiert werden – auch nicht, wenn es politische Gegner wie die AfD trifft. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Ritter schreibt auf X:

Heute hat meine Bank, mit der ich seit 26 Jahren zusammenarbeite, Citizens Bank, erklärt, dass sie ihre Geschäftsbeziehung mit mir beendet. Meine Konten wurden ohne Erklärung auf Null gesetzt. Auch wenn ich dieses Geld vielleicht irgendwann zurückbekomme, bleibt die Frage, warum dies geschehen ist, unbeantwortet, was eine ganze Reihe von Fragen im Zusammenhang mit den bürgerlichen Freiheiten aufwirft. Ich wurde ‚de-banked‘.“

Ritter geht in diesem Artikel (auf Englisch) näher auf den Vorgang ein – unter anderem zitiert er aus einem Brief seiner Bank „Citizens“:

„‚Citizens hat das vertragliche Recht, Ihr Konto jederzeit zu schließen‘, erklärte der Brief und fügte hinzu: ‚Citizens ist nicht verpflichtet, Ihnen die Gründe für die Schließung des Kontos mitzuteilen. Daher verhindert die Politik von Citizen derzeit die Offenlegung von Informationen über die Entscheidung, die Konten zu schließen.’“

Der Fall Ritter ist ein weiteres Beispiel in einer ganzen Reihe von mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen. Multipolar führt eine Chronik zu dieser skandalösen Praxis, bei der Andersdenkende bis ins Privatleben hinein für eine „falsche“ Meinung betraft werden. Einige dort aufgeführte Beispiele allein aus 2025: der Journalist Flavio von Witzleben, die Journalistin Aya Velázquez, der Journalist Hüseyin Dogru (als Folge von ebenso inakzeptablen EU-Sanktionen), der Mehring-Verlag, der Internet-Radiosender Kontrafunk, der Internetsender Apolut – und so weiter. Mutmaßlich folgt diese auf Einschüchterung ausgelegte Praxis, so wie auch die EU-Sanktionen unter anderem gegen Jacques Baud, dem Motto: „Bestrafe Einen, erziehe Hundert.“

Die „Solidarität“ des Bundestags

Bedauerlich ist, dass sich die Solidarität mit den Betroffenen sehr in Grenzen hält und dass sie sich entlang inhaltlicher Meinungsunterschiede gruppiert. Bei den mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen geht es aber um prinzipielle Fragen, das geht alle Bürger an und kann Jeden treffen, wenn nicht gemeinsam bei jedem einzelnen Fall eingeschritten wird – darum sollte man bei diesem Phänomen auch für den politischen Gegner Partei ergreifen.

Diese inhaltsübergreifende Solidarität war aber bisher kaum festzustellen, auch nicht von „linker“ Seite. So berichtete Multipolar im Herbst, dass sich nicht nur Union und SPD weigern, politisch motivierte Kontokündigungen zu verbieten, sondern auch Grüne und LINKE.

Der Antrag zu der damaligen Debatte über ein Verbot der „De-Banking“-Praxis war von der AfD gekommen. Vorbild sei US-Präsident Donald Trump, der politisch motiviertes „De-Banking“ in den USA im August 2025 per Exekutivanordnung untersagt hat (über die US-Entwicklung hat auch Norbert Häring bereits letzten März berichtet).

Carsten Brodesser von der CDU sagte laut Multipolar in der Diskussion gar, dass Jeder, dem eine Geschäftsbeziehung gekündigt werde, sich zuerst selbst fragen sollte, was er zur Kündigung beigetragen hat. Die AfD hinterfrage jedoch nicht ihr Verhalten als „Täter“, sondern begebe sich lieber in die Rolle des „Opfers“. Für den Antrag der AfD gebe es daher von der CDU/CSU-Fraktion nur „Ablehnung und Fremdschämen“.

Grüner: Kontokündigungen gegen AfD fußen „auf dem demokratischen Rückgrat der Banken“

Der Abgeordnete Stefan Schmidt (Grüne) sagte, „keinem einzigen“ Menschen in Deutschland sei mit diesem Antrag der AfD geholfen. Es gehe der Partei nur darum, zu verhindern, dass weiteren „AfD-Politikern und -Organisationen“ die Konten gekündigt werden. „Wenn Privatbanken die Konten von Rechtsextremen kündigen, dann ist das nichts anderes als gesetzeskonform.“ Solche Kündigungen fußen „auf dem demokratischen Rückgrat der Banken und Kreditinstitute“. Banken wollten mit Kontokündigungen zudem sichergehen, dass „keine sensiblen Informationen an den Kreml geliefert werden“. Dies sei eine berechtigte Sorge. Der AfD-Antrag sei „voll gespickt mit Quellen von verschwörungstheoretischen Alternativmedien“. „Wir sollten uns nicht länger mit diesem Antrag aufhalten.“

Die Abgeordnete Lisa Schubert (Linke) sagte, die AfD solle sich „wirklich mal überlegen“, was es heiße, wenn nicht einmal Banken mit der Partei Geschäfte machen wollen. Die AfD suche hier einen „Skandal, wo es keinen gibt“. Private und genossenschaftliche Banken dürften „jederzeit und ohne Angabe von Gründen“ Konten kündigen. Die Banken wollten sich „nicht versehentlich strafbar machen, weil sie Schmiergelder aus Russland, China oder illegalen Parteispenden waschen“.

Alle Redner der hier zitierten Debatte gingen laut Multipolar ausschließlich auf Kontokündigungen von AfD-Politikern und AfD-Kreisverbänden ein. Die Kündigungen der Konten regierungskritischer Medien seien bei keinem der Redner von CDU/CSU, SPD, Grünen und LINKEN Thema gewesen.

Zumindest die Haltung von Grünen und LINKEN könnte sich aber nun ändern, da inzwischen nicht nur „Rechte“, „Corona-Schwurbler“ oder „Putin-Propagandisten“ wegen ihren „falschen“ Meinungen von ihren Banken schikaniert werden, sondern auch extrem linke Organisationen wie die Rote Hilfe e.V. oder die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Darüber berichten etwa Berliner Zeitung und die taz. An den beiden Fällen Rote Hilfe und DKP kann sich auch zeigen, ob wiederum Rechte über inhaltliche Differenzen hinwegsehen und sich in dieser wichtigen prinzipiellen Frage auch mal mit Linken solidarisieren werden.

Banken wollen sich vor „Risiken“ schützen

Im oben verlinkten Beitrag beschreibt Ritter auch den Wortstamm – der Begriff „De-Banking“ leite sich von „De-Risking“ ab („sich vor Risiken schützen“):

Laut einem Bericht des Justizausschusses des Repräsentantenhauses vom Dezember 2024 ‚liegt Debanking vor, wenn eine Bank ein Privat- oder Firmenkonto schließt, weil der Kontoinhaber oder dessen Handlungen subjektiv als finanzielles, rechtliches oder rufschädigendes Risiko für das Finanzinstitut eingestuft werden‘. Dem Bericht zufolge leitet sich der Begriff ‚Debanking‘ von ‚De-Risking‘ ab, was ‚die Beendigung oder Einschränkung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder Kundengruppen zur Vermeidung statt zum Management von Risiken‘ bedeutet.

Es ist nachvollziehbar, wenn Banken Risiken minimieren wollen, die etwa durch staatliche Vorgaben gegen Geldwäsche etc. entstehen könnten. So könnten bei dubiosen Bitcoin-Händlern (unter Umständen, bei starker Beweislage) Kontokündigungen noch nachvollziehbar sein – bei (nicht verbotenen) kritischen Medien, Parteien, Publizisten etc. sind sie total und prinzipiell abzulehnen. Die Banken müssten sicherstellen, dass diese beiden Bereiche strikt getrennt bleiben, diese Trennung sollte vom Gesetzgeber streng vorgeschrieben werden.

„‚De-Banking’ dient dazu, die betroffene Person zu zerstören“

Florian Warweg hat in diesem Artikel in der Bundespressekonferenz zum Thema nachgefragt. Auf die Debatte um Kontokündigungen geht auch dieser Artikel in der Berliner Zeitung ein und in diesem Beitrag weist Norbert Häring auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sonderrolle der Sparkassen hin.

Was eine Kontokündigung konkret bedeuten kann, schildert Scott Ritter in dem oben verlinkten Beitrag – er weist dort auch noch einmal darauf hin, dass die Fragen nach Urheberschaft und Motivation größer sind als sein eigener Fall:

Wenn man ‘de-banked’ wird, ist man buchstäblich von der modernen Welt abgeschnitten. Und weil sie mir mein Geld weggenommen haben, habe ich nicht einmal die Möglichkeit, auf Bargeldreserven zurückzugreifen. ‘De-Banking’ dient dazu, die betroffene Person zu zerstören. Die Frage, wer oder was hinter dieser Entscheidung steckt, ist daher ein legitimer Ausgangspunkt für die Untersuchung dieses größeren Problems.“

Kein Fall sollte akzeptiert werden

Fazit: Darum sollte der skandalösen Praxis der Kontokündigungen – unabhängig vom eigenen politischen Standpunkt – in jedem einzelnen Fall ein breiter Widerstand entgegengesetzt werden.


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