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Titel: Bundesregierung zur Zerstörung des UNRWA-Hauptquartiers: „Gazastreifen, Westjordanland und Ostjerusalem sind von Israel besetztes palästinensisches Gebiet“
Datum: 23. Januar 2026 um 11:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Militäreinsätze/Kriege
Verantwortlich: Florian Warweg
Israel hat diese Woche damit begonnen, mit schwerem Gerät das Hauptquartier des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Ostjerusalem zu zerstören. Die israelische Regierung erklärte, der Abriss stände im Einklang mit nationalem und internationalem Recht, zudem wäre man „Eigentümer“ des UN-Geländes. UNRWA wiederum nannte das Vorgehen eine „bewusste Missachtung des Völkerrechts“ und der Immunität von UN-Institutionen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die Bundesregierung das Vorgehen Tel Avivs bewertet. Für BPK-Verhältnisse fiel die Antwort diesmal recht eindeutig aus. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Hintergrund:
Am 20. Januar besetzten israelische Sicherheitskräfte die Zentrale des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA in Ost-Jerusalem und begannen mit dessen Zerstörung. Videoaufnahmen zeigen, dass dabei unter anderem mehrere Bulldozer zum Einsatz kamen.
Beteiligt waren neben israelischen Sicherheitskräften auch Mitarbeiter der sogenannten „Israelischen Bodenbehörde“.
UNRWA-Chef Philippe Lazzarini verurteilte das Vorgehen Israels umgehend in scharfen Worten und sprach von einem „Weckruf“ im Umgang mit der israelischen Regierung und deren ungebremsten Völkerrechtsbrüchen:
„Ein neues Niveau der offenen und bewussten Missachtung des Völkerrechts, einschließlich der Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, durch den Staat Israel.
Heute Morgen stürmten israelische Streitkräfte das UNRWA-Hauptquartier, eine Einrichtung der Vereinten Nationen, in Ostjerusalem.
Bulldozer fuhren auf das Gelände und begannen unter den Augen von Abgeordneten und einem Regierungsmitglied mit dem Abriss der darin befindlichen Gebäude.
Dies stellt einen beispiellosen Angriff auf eine Organisation der Vereinten Nationen und deren Räumlichkeiten dar.
Wie alle UN-Mitgliedstaaten und Länder, die sich der internationalen regelbasierten Ordnung verpflichtet haben, ist auch Israel verpflichtet, die Unverletzlichkeit der UN-Einrichtungen zu schützen und zu respektieren.
Dies geschieht im Anschluss an andere Schritte der israelischen Behörden zur Auslöschung der Identität palästinensischer Flüchtlinge.
Am 12. Januar stürmten israelische Streitkräfte ein UNRWA-Gesundheitszentrum in Ostjerusalem und ordneten dessen Schließung an.
Die Wasser- und Stromversorgung der UNRWA-Einrichtungen – einschließlich der Gesundheits- und Bildungsgebäude – soll in den kommenden Wochen ebenfalls unterbrochen werden.
Dies ist eine direkte Folge der im Dezember vom israelischen Parlament verabschiedeten Gesetzgebung, die die bereits 2024 verabschiedeten Anti-UNRWA-Gesetze verschärft.
Diese Aktionen, zusammen mit früheren Brandanschlägen und einer groß angelegten Desinformationskampagne, widersprechen dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom Oktober, in dem dieser bekräftigte, dass Israel nach internationalem Recht verpflichtet ist, die Arbeit des UNRWA zu unterstützen und nicht zu behindern oder zu verhindern. Der Gerichtshof betonte zudem, dass Israel keine Hoheitsgewalt über Ostjerusalem besitzt.
Es darf keine Ausnahmen geben. Das muss ein Weckruf sein.
Was heute mit dem UNRWA geschieht, wird morgen mit jeder anderen internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung geschehen, sei es im besetzten palästinensischen Gebiet oder irgendwo anders auf der Welt.
Das Völkerrecht ist schon viel zu lange zunehmenden Angriffen ausgesetzt und droht, ohne eine Reaktion der Mitgliedstaaten an Bedeutung zu verlieren.“
A new level of open & deliberate defiance of international law, including of the privileges & immunities of the United Nations, by the State of Israel.
Early this morning, Israeli forces stormed the UNRWA Headquarters, a United Nations site, in East Jerusalem.
Bulldozers…
— Philippe Lazzarini (@UNLazzarini) January 20, 2026
Die „Israelische Bodenbehörde“ teilte zu dem Einsatz mit, sie habe auf gesetzlicher Grundlage den Besitz des über vier Hektar großen Organisationsgeländes übernommen. Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums behauptete im Anschluss, Israel sei Eigentümer des Geländes und daher genieße die UN-Organisation „keinerlei Immunität und die Beschlagnahmung durch die israelischen Behörden erfolgte im Einklang mit israelischem wie auch internationalem Recht“.
Das ist allerdings eine Position, mit der Israel ziemlich alleine dasteht. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die meisten Länder der Welt – darunter Deutschland und eigentlich de jure auch alle anderen EU-Staaten – betrachten Ost-Jerusalem als von Israel völkerrechtswidrig besetztes Gebiet.
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte bereits mehrfach die komplette Abschaffung des UN-Hilfswerks gefordert. Seine Begründung: Die Organisation „verewige das Problem der palästinensischen Flüchtlinge“ und „die Idee von einem Recht auf Rückkehr mit dem Ziel der Zerstörung des Staates Israel“.
Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026
Frage Jahn (ARD-Hauptstadtreporter)
Herr Meyer und Herr Hinterseher, mich würde interessieren, was die Reaktion der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts darauf ist, dass israelische Polizisten in das Hauptquartier der UNRWA in Ostjerusalem eingedrungen sind.
Hinterseher (AA)
Ja, ich kann die Antwort gerne übernehmen. Es geht darum, dass grundsätzlich gilt, dass Liegenschaften der Vereinten Nationen gemäß der Konvention über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen unverletzlich sind. Solche Gebäude dürfen deshalb auch nicht ohne Einverständnis der Vereinten Nationen betreten oder durchsucht werden. Das Vordringen israelischer Sicherheitskräfte am Dienstag auf das UNRWA-Gelände in Scheich Dscharrah in Ostjerusalem, das jetzt vorliegt, und der Abriss von Gebäuden stellt aus Sicht des Auswärtigen Amts eine Verletzung dieser Konvention dar, und deshalb verurteilen wir dieses Vorgehen. Wir erwarten, dass sich die israelischen Behörden in ihrem Vorgehen an die völkerrechtlichen Verpflichtungen halten. Bereits nach der Erstürmung des Compounds im Dezember hat die Vertretung der Europäischen Union in Ostjerusalem ja ein Statement abgegeben, und diesem Statement hat sich damals auch das Vertretungsbüro der Bundesrepublik in Ramallah angeschlossen.
Frage Warweg
Das israelische Außenministerium hat ja im Zuge der Zerstörung dieses UN-Hauptquartiers erklärt, dass der israelische Staat Eigentümer des UN-Geländes in Ostjerusalem sei. Jetzt betrachten die meisten Länder dieser Welt Ostjerusalem als von Israel besetztes Gebiet. Herr Hinterseher, könnten Sie uns noch einmal sagen, wie da die Einschätzung der Bundesregierung ist? Betrachtet Sie Ostjerusalem auch nach wie vor als von Israel besetztes Gebiet? Was heißt das dann für den durch die israelische Regierung artikulierten Besitzanspruch?
Hinterseher (AA)
Sie wissen, und ich glaube, dazu haben wir uns hier in der Vergangenheit schon sehr oft verhalten, dass der Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem aus unserer Sicht Teil der besetzten palästinensischen Gebiete sind. In diesem Streitfall gibt es etablierte Konfliktlösungsmechanismen, die genutzt werden können, in diesem Fall etwa die Anrufung des IGH. Das ist im Prinzip die Vorgehensweise, die wir hier sehen würden.
Zusatzfrage Warweg
Jetzt ist die staatliche Zerstörung – das haben Sie auch schon ausgeführt – des eigentlich von einer Immunität gedeckten UN-Hauptquartiers ja keine Kleinigkeit. Verbessern Sie mich, aber ich habe vor dieser aktuellen Darstellung hier in der BPK jetzt noch keinerlei diesbezügliche Äußerung vom Auswärtigen Amt oder auch vom Kanzler gehört. Können Sie uns noch erklären, wieso Sie da bisher so viel Zurückhaltung gezeigt haben?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, was Sie da gerade sagen, stimmt nicht, denn ich habe gerade auf die Äußerung der Vertretung in Ramallah, die sich damals eben diesem EU-Statement angeschlossen hatte, verwiesen. Sie wissen: Das Vertretungsbüro Ramallah ist auch Teil des Auswärtigen Amts. Insofern ist das eine Äußerung, die wir bereits getätigt haben.
Ansonsten gibt es natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man sich äußert, und ich glaube, ich habe mich gerade sehr klar dazu eingelassen.
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026
Offener Brief von EU-Abgeordneten an Wadephul: Israel muss medizinische Hilfsgüter nach Gaza lassen
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