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Titel: AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus

Datum: 27. Februar 2026 um 13:00 Uhr
Rubrik: AfD, Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch gegenübersteht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die AfD darf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und behandelt werden, wie die „Tagesschau“ berichtet. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilbeschluss entschieden. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen.

Die Bundesbehörde muss demnach den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden, so das Gericht. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Eine Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil (Aktenzeichen: 13 L 1109/25) findet sich unter diesem Link.

Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Etwa den strittigen Punkt, ob die AfD auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund benachteiligen wolle, sieht das Gericht durch das Geheimdienstgutachten keineswegs gedeckt:

Insbesondere besteht keine hinreichende Gewissheit dahingehend, dass es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin (der AfD, Red.) entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Hinreichend konkrete Belege in Bezug auf entsprechende politische Zielsetzungen sind nicht ersichtlich. Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.“

Ein AfD-Verbot wäre radikal und kontraproduktiv

Die FAZ schreibt zur „Qualität“ des Geheimdienstgutachtens: „Der Verfassungsschutz hatte in seinem Gutachten zwar viele Aussagen und Verlautbarungen, die öffentlich zugänglich waren, aufgelistet. Aber das Gericht sieht das nicht als ausreichend an, um die Partei als Ganzes als gesichert rechtsextrem einzustufen. Das ist ein herber Schlag für den Verfassungsschutz.“

Das Gericht gibt damit dem von einer selbstdefinierten „Mitte“ lange proklamierten Motto einen Dämpfer, laut dem der Zweck fast jedes Mittel heilige, solange der Zweck ein AfD-Verbot ist. Es ist gut, wenn auch mal festgestellt wird, dass auch für den „Kampf gegen Rechts“ seriöse, nachprüfbare, belastbare Kriterien zugrunde gelegt werden müssen.

Durch die Art und Weise, wie das AfD-Verbotsverfahren von vielen Politikern und Journalisten bisher beworben und vorangetrieben wird, werden demokratische Prinzipien verletzt. Dazu kommt der Eindruck, dass ein weisungsgebundener Geheimdienst gegen politische Konkurrenten instrumentalisiert werden könnte. Das ganze „offizielle“ Vorgehen bezüglich eines AfD-Verbots muss dringend auf seine Seriosität überprüft werden, da kann das aktuelle Urteil für eine Denkpause sorgen.

Dass der „Kampf gegen Rechts“ in seiner praktizierten unseriösen Form zusätzlich höchst kontraproduktiv ist und diese Art des Vorgehens die AfD indirekt immer stärker macht, ist ein weiterer Aspekt, aber hier nicht der entscheidende: Es geht vor allem um demokratische Grundsätze wie die Gleichbehandlung im politischen Meinungskampf, unabhängig von konkreten politischen Inhalten.

Mit diesem Standpunkt macht man sich nicht die Inhalte der AfD zu eigen: Zu vielen dieser Inhalte habe ich eine große Distanz, die Partei ist meiner Meinung nach eine tendenziell militaristische und neoliberale Mogelpackung. Doch das entbindet ihre Gegner in den konkurrierenden Parteien und in den „etablierten“ Medienredaktionen selbstverständlich keineswegs davon, den radikalen und kontraproduktiven Schritt eines Parteiverbots penibel und seriös zu begründen – oder eben von dieser meiner Meinung nach abzulehnenden Forderung abzurücken.

Plötzlich ist der Geheimdienst eine seriöse Quelle

Zur Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai letzten Jahres hatten sich damals auf den NachDenkSeiten etwa Oskar Lafontaine im Artikel „Rechtsextreme kämpfen gegen Rechtsextreme“ und Jens Berger im Artikel „AfD-Verbotsdebatte: Man muss die Ursachen und nicht die Symptome bekämpfen“ geäußert, außerdem bin ich im Artikel „‘Gutachten’ zur AfD: Plötzlich ist der Geheimdienst eine seriöse Quelle“ darauf eingegangen, darin heißt es etwa:

Es ist ein befremdliches Zusammenspiel aus Geheimdienst, Medien und Politikern: Ein weisungsgebundener und in der Vergangenheit skandalgeschüttelter Geheimdienst hält ein brisantes ‚Gutachten’ unter Verschluss, entfaltet aber mit der Verkündung seiner Existenz bereits starke politische Wirkung. Gleichzeitig wurden Infos des ‚geheimen’ Papiers anscheinend an einzelne Medien weitergegeben, die sich unkritisch an einer unseriösen Kampagne beteiligen. Und Politiker, die den Geheimdienst gestern noch abschaffen wollten, erheben ihn nun zu einer seriösen Quelle.“

Brandmauer bizarr

Viele politische Reaktionen auf das Urteil sind erwartungsgemäß: Die SPD-Politikerin Carmen Wegge will laut Tagesschau trotz der Gerichtsentscheidung ihre Bemühungen für ein AfD-Verbotsverfahren vorantreiben. Sie sei weiter fest davon überzeugt, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sei und vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden müsse. Die Eilentscheidung sei „ein weiterer Ansporn, noch besser zu werden“, sagte sie. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert nun dafür, einzelne Landesverbände der Partei zu verbieten. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte er laut Medien.

Der Grünen-Innenpolitiker von Notz warb laut Deutschlandfunk für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um Informationen der Behörden über die AfD zu sammeln. Auch müssten Erkenntnisse der Nachrichtendienste einfließen. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) erklärte, man müsse sich nun auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Bis dahin werde die AfD weiter als Verdachtsfall beobachtet. Außerdem sagte er zutreffend, die Partei müsse „man wegregieren und nicht wegverbieten“. Die LINKEN-Politikerin Bünger sagte der Deutschen Presse-Agentur, von der AfD gehe eine politische und gesellschaftliche Gefahr aus.

Was die Errichtung der „Brandmauer“ gegen die AfD für bizarre Blüten treiben kann, das beweist gerade die LINKE in Thüringen: Die Partei hat überraschend einen eigenen Antrag erfolgreich durch den Landtag gebracht, aber es hatte auch die AfD dafür gestimmt. Thematisiert wird nun nicht der politische Erfolg des LINKEN-Antrags, sondern die Schmach, dadurch die „Brandmauer“ beschädigt zu haben. Die Verrenkungen von LINKEN-Politikern und Journalisten zu der Episode können unter diesem Link sowie unter diesem Link betrachtet werden.

Überraschung in den Tagesthemen

Man höre und staune: In den Tagesthemen der ARD lief am Donnerstag ein überraschend kritischer Kommentar von Iris Sayram zum Thema AfD-Verbot:

Die Begründung der Kölner, die hat es in sich. Das Gericht hat nämlich mehr oder weniger klar gemacht, dass das tausend Seiten lange Gutachten nichts weiter ist als bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft – und das, obwohl die AfD seit Jahren auch in einem gewissen Umfang nachrichtendienstlich behandelt werden kann.

Titelbild: Stranger Man/shutterstock.com


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