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Titel: Wenn der Zentralrat der Juden für „die Juden“ in Deutschland spricht – über die Gefahren kollektiver Zuschreibung
Datum: 14. März 2026 um 14:00 Uhr
Rubrik: Antisemitismus, Ideologiekritik, PR, Wertedebatte
Verantwortlich: Redaktion
Wer spricht für die Juden in Deutschland? Diese Frage gewinnt immer mehr an Dringlichkeit – nicht zuletzt angesichts der von den Vereinten Nationen als humanitäre Krise beschriebenen Lage in Gaza und der Westbank[1], die auch hierzulande eine ethische Standortbestimmung verlangt. Der Zentralrat der Juden tritt seit Jahrzehnten als politische Stimme des organisierten Judentums[2] auf. Er äußert sich nicht nur zu Fragen des Antisemitismus, sondern interveniert regelmäßig auch in außenpolitische Debatten[3] – insbesondere mit Blick auf Israel und die Lage in Palästina. Für immer mehr Jüdinnen und Juden in Deutschland wird diese Verschränkung von Repräsentation und politischer Positionierung zum Problem[4][5]. Von Detlef Koch.
Jüdisches Leben in Deutschland ist religiös, spirituell, kulturell und politisch plural. Dennoch werden Stellungnahmen des Zentralrats von Politik und Medien häufig als authentischer Ausdruck gesamtjüdischer Interessen gelesen. Genau hier setzt die Kritik an: Nicht die Existenz des Zentralrats steht zur Debatte, sondern die Reichweite und inhaltliche politische Ausrichtung seines Mandats.
Wenn völkerrechtlich oder menschenrechtlich umstrittene staatliche Positionen Israels als „jüdische Position“ statt als politische Positionen eines Staates präsentiert werden, der historisch aus dem politischen Zionismus hervorgegangen ist und sich selbst als jüdischer Nationalstaat definiert, entsteht ein Deutungsrahmen, in dem politische Handlungen eines Staates mit einer religiösen oder kulturellen Gemeinschaft verschmelzen.
Diese Verschmelzung ist nicht harmlos. Sie erzeugt – unabhängig von der Intention – die Möglichkeit kollektiver Zuschreibungen. Wenn militärische Gewalt, Völkerrechtsverletzungen[6] oder Menschenrechtsdebatten im öffentlichen Diskurs implizit mit „den Juden“ verknüpft werden, öffnet dies einen Raum für Projektionen.
Historisch kennen wir die Muster: Juden wurden als kollektive Täter imaginiert – als Brunnenvergifter, Christusmörder, Weltverschwörer und Kinderritualmörder. In aktuellen Konfliktkontexten tauchen neue Varianten dieser Projektionen auf: Vorwürfe, die sich gegen einen Staat richten, werden in antisemitische Stereotype auf „die Juden“ übertragen – als angebliche Kindermörder, als Völkerrechtsverächter, als Rassisten oder Suprematisten.
Solche Zuschreibungen sind zutiefst antisemitisch. Sie sind durch nichts zu rechtfertigen.
Gerade deshalb ist es politisch hochsensibel, wenn staatliches Handeln Israels im öffentlichen Raum mit jüdischer Identität verschmilzt. Wo politische Kritik an einem Staat strukturell mit einer religiösen Gemeinschaft assoziiert wird, wächst das Risiko kollektiver Projektion.
In Teilen der Berichterstattung wird der Zentralrat als maßgebliche Stimme jüdischer Positionierung präsentiert. Zugleich wird Antisemitismus teilweise als „getarnt als Israel-Kritik“ beschrieben. Solche Rahmungen verschränken institutionelle Repräsentation, staatspolitische Kontroversen und religiöse Identität. Sie verdeutlichen eine diskursive Struktur, der sich Juden aus vielen Teilen Europas im ersten anti-zionistischen Kongress entgegengestellt haben. So heißt es in der Wiener Erklärung:
„Heute werden wieder jüdische Stimmen […] verschwiegen und delegitimiert – wenn auch in Umkehrung[7] als „Wer kein Jude ist, bestimmen wir“. Wer mit Israel ist, darf als „jüdisch“ gelten und als Jüd:in sprechen, wer es nicht ist, soll als „Nicht-Jüd:in“ schweigen. Das erkennen wir als eine Form des Antisemitismus und als Beihilfe zur Verbreitung des Antisemitismus, denn damit wird das Jüdisch-Sein untrennbar mit Israel und dem Völkermord an den Palästinenser:innen verbunden und der Hass auf Jüd:innen geschürt.“
In der Wiener Erklärung wird ausdrücklich auf Karl Luegers Ausspruch „Wer ein Jud ist, das bestimme ich“ Bezug genommen, um auf eine als problematisch empfundene Definitionshoheit hinzuweisen.
Institutionelle Repräsentation, staatspolitische Kontroversen und religiöse Identität werden sprachlich verdichtet. Genau in dieser Verdichtung entsteht die Möglichkeit kollektiver Zuschreibung.
Deutschlands historische Verantwortung verpflichtet hier zu besonderer Klarheit. Der Schutz jüdischen Lebens bedeutet nicht nur die Abwehr direkter Gewalt, sondern auch die Verhinderung von Diskursmustern, die kollektive Schuldzuschreibungen begünstigen.
Die Bundesregierung steht daher in einer doppelten Pflicht:
Sie muss antisemitische Kollektivzuschreibungen entschieden bekämpfen – und zugleich vermeiden, durch politische Rahmungen selbst jene Verschmelzungen zu befördern, aus denen solche Zuschreibungen entstehen können.
Der politische Zionismus mit all seinen Verzweigungen ist eine moderne Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts. Er entstand als säkulares Projekt im Kontext europäischer Nationalstaatsbildung und als Reaktion auf den Antisemitismus seiner Zeit. Er ist damit zunächst eine politische Ideologie – keine religiöse Dogmatik und keine spirituelle oder kulturelle Ausprägung des Judentums.
Diese Unterscheidung ist zentral. Judentum ist eine Religion, eine Tradition, eine kulturelle Praxis, eine diasporische Geschichte. Zionismus ist demgegenüber eine politische Theorie staatlicher Selbstbestimmung. Innerhalb des Judentums war diese Theorie stets umstritten – historisch wie gegenwärtig. Orthodoxe Antizionisten, säkulare Diasporisten, sozialistische Bundisten oder postzionistische Denkerinnen und Denker belegen, dass Zionismus niemals identisch mit jüdischer Identität war.
Wenn Zionismus jedoch als selbstverständlich jüdisch dargestellt wird – als quasi natürliche oder zwingende Konsequenz jüdischer Existenz –, wird innerjüdische Dissidenz nicht nur unsichtbar gemacht und politische Pluralität auf eine politideologische Linie verengt, sondern Jüdinnen und Juden werden weltanschaulich vereinnahmt.
Gerade in Zeiten schwerer militärischer Konflikte gewinnt diese Problematik an Schärfe. Werden staatliche Handlungen Israels – ob berechtigt kritisiert oder nicht – als Ausdruck „jüdischer Politik“ gerahmt, entsteht eine strukturelle Kollektivzuschreibung. Kritik an konkreten politischen Entscheidungen kann in antisemitischen Milieus in pauschale Zuschreibungen gegen „die Juden“ umschlagen. Das ist hochgradig diskriminierend und reproduziert genau jene Logik kollektiver Verantwortungszuschreibung, die Antisemitismus historisch kennzeichnet.
Eine klare begriffliche Trennung zwischen Judentum und Zionismus schützt daher nicht nur die innerjüdische Vielfalt. Sie ist auch ein Schutzmechanismus gegen antisemitische Projektionen.
Wo politische Ideologie und religiöse Identität diskursiv verschmelzen, entsteht ein strukturelles Problem der Zuschreibung und birgt ein ethisches Problem.
Wenn staatliche Politik Israels im öffentlichen Raum als Ausdruck „jüdischer Interessen“ oder „jüdischer Sicherheit“ verhandelt wird, wird ein politischer Konflikt semantisch in einen Identitätskonflikt umgewandelt. Damit verschiebt sich der Referenzrahmen: Aus der Kritik an einer Regierung oder an konkreten Maßnahmen wird – zumindest potenziell – eine Kritik an einer Gemeinschaft.
Diese Verschiebung ist gefährlich, weil sie zwei entgegengesetzte, aber strukturell verwandte Effekte erzeugt: Erstens begünstigt sie antisemitische Projektionen. In aufgeheizten Konfliktlagen werden Vorwürfe gegen einen Staat nicht selten kollektiviert. Antisemitische Milieus übertragen politische Anklagen auf „die Juden“ insgesamt. Damit reproduziert sich jene Logik kollektiver Verantwortungszuschreibung, die den Antisemitismus historisch kennzeichnet: die Gleichsetzung individueller oder staatlicher Handlungen mit einer angeblich homogenen religiösen Gemeinschaft.
Zweitens erzeugt die Identitätsverschmelzung eine ethische Immunisierung politischer Positionen. Wenn Kritik an staatlichem Handeln als potenziell identitätsverletzend markiert wird, entsteht eine moralische Abschirmung. Politische Auseinandersetzungen werden moralisiert, und die Grenze zwischen Antisemitismusbekämpfung und politischer Loyalität verschwimmt.
Ethisch problematisch ist somit nicht die Existenz politischer Solidarität mit Israel. Problematisch wird es dort, wo Solidarität als identitäre Notwendigkeit definiert wird – und Dissens implizit als Abweichung vom Judentum erscheint.
Gerade vor dem Hintergrund deutscher Geschichte ist hier größte Sensibilität geboten.
Die Lehre aus der Shoah war nicht die Sakralisierung staatlicher Macht, sondern die radikale Zurückweisung kollektiver Schuldzuschreibungen. Wo politische Debatten strukturell zur Kollektivierung einladen, muss der Staat deeskalierend wirken – nicht identitätsverschmelzend.
Eine saubere Trennung zwischen staatlicher Politik und religiöser Gemeinschaft ist daher keine akademische Spitzfindigkeit. Sie ist ein ethischer Imperativ.
Deutschlands Verhältnis zu jüdischem Leben ist untrennbar mit der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik verbunden. Aus der Shoah erwuchs die politische und moralische Lehre des „Nie wieder“. Dieses Versprechen ist konstitutiv für das demokratische Selbstverständnis der Bundesrepublik. Es verpflichtet zur Bekämpfung von Antisemitismus, zum Schutz jüdischen Lebens und zur aktiven Erinnerung an den Zivilisationsbruch.
Doch dieses „Nie wieder“ besitzt mehr als nur eine historische Dimension. Es enthält zwei Dimensionen: eine konkrete und eine universelle.
Die konkrete Dimension betrifft den Schutz jüdischen Lebens – in Deutschland und weltweit. Angesichts der industriellen Vernichtung von sechs Millionen Juden ist diese Verantwortung nicht relativierbar. Sie bleibt dauerhaft.
Die universelle Dimension betrifft den Schutz menschlichen Lebens überhaupt. Der moralische Kern des „Nie wieder“ richtet sich gegen Entmenschlichung als solche – unabhängig davon, wen sie trifft. Er wendet sich gegen rassistische Ideologien, kollektive Schuldzuschreibungen, systematische Entrechtung und Gewalt gegen Zivilbevölkerungen. Seine normative Kraft liegt gerade in seiner Allgemeingültigkeit.
Problematisch wird es dort, wo diese historische Verantwortung in eine politische Blankovollmacht überführt wird. Wenn Erinnerungspolitik in außenpolitische Loyalität transformiert wird, verschiebt sich der Referenzrahmen. Aus einem moralischen Imperativ gegen Entmenschlichung wird ein partikulares Schutzversprechen zugunsten eines bestimmten Staates. Damit verliert „Nie wieder“ seine universalistische Struktur.
Der Schutz jüdischen Lebens kann und darf nicht gegen den Schutz palästinensischen Lebens ausgespielt werden. Wer das eine absolut setzt und das andere relativiert, unterläuft den normativen Kern der deutschen Erinnerungskultur. Die Lehre aus Auschwitz war nicht die Sakralisierung staatlicher Macht, sondern die unbedingte Bindung an die Würde jedes einzelnen Menschen.
„Nie wieder“ gilt nicht selektiv. Es gilt immer und überall.
Eine religiöse Dachorganisation bewegt sich in einem Spannungsfeld. Sie ist Interessenvertretung, kulturelle Institution und moralische Stimme zugleich. Doch sollte sie ein außenpolitisches Mandatsträgerorgan sein? Außenpolitik ist Aufgabe demokratisch gewählter Repräsentanten, nicht religiöser Körperschaften.
Wo eine religiöse Vertretung dauerhaft außenpolitische Positionen formuliert, entsteht ein strukturelles Risiko: Politische Konflikte werden mit religiöser Identität verschränkt. Diese Verschränkung kann – selbst wenn sie gut gemeint ist – Projektionsräume öffnen. In aufgeheizten Konfliktlagen neigen öffentliche Debatten dazu, staatliches Handeln zu kollektivieren. Aus Kritik an Regierungspolitik wird in extremistischen Milieus Kritik an „den Juden“.
Niemand behauptet, der Zentralrat beabsichtige dies. Doch institutionelle Rahmungen wirken unabhängig von Intentionen. Wenn außenpolitische Loyalität als identitäre Selbstverständlichkeit erscheint, wird die Differenz zwischen Staat und Religionsgemeinschaft unscharf – und genau diese Unschärfe kann antisemitische Zuschreibungen begünstigen.
Gerade aus deutscher Perspektive ist das heikel. Die historische Verantwortung verpflichtet nicht nur zum Schutz jüdischen Lebens, sondern auch zur Vermeidung von Diskursmustern, die kollektive Verantwortungszuschreibungen ermöglichen. Jüdisches Leben wird dort gefährdet, wo es politisch kollektiviert wird.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wie sähe ein Zentralrat aus, der seine Legitimität nicht aus außenpolitischer Positionierung, sondern aus religiöser und gemeinschaftlicher Verantwortung gewinnt?
Ein solcher Zentralrat würde sich primär auf die Sicherung jüdischen Lebens in Deutschland konzentrieren: auf Religionsfreiheit, Kultpraxis, rabbinische Ausbildung, Synagogenleben, Seelsorge, Bildungsarbeit, Friedhofsschutz und innerjüdische Pluralität. Er würde sich als Vertreter einer Religionsgemeinschaft verstehen – nicht als moralischer Garant staatlicher Außenpolitik.
Diese Aufgaben sind keineswegs unpolitisch. Sie betreffen Religionsrecht, Körperschaftsstatus, Antisemitismusbekämpfung, Sicherheit von Gemeinden. Aber sie sind nicht identisch mit der Verteidigung konkreter Regierungsentscheidungen eines Staates.
Ein solcher Rollenwechsel wäre kein Rückzug, sondern eine Klärung. Er würde innerjüdische Vielfalt sichtbar machen, politische Dissidenz ermöglichen und zugleich antisemitischen Projektionen die Grundlage entziehen.
Der Zentralrat kann und darf Solidarität mit jüdischen Menschen in Israel bekunden. Als Vertreter einer Religionsgemeinschaft aber sollte er vermeiden, eine hochproblematische politische Ideologie zur identitären Norm zu erheben – und damit Jüdinnen und Juden weltweit in Konflikte hineinzuziehen, die sie weder gewählt noch verantwortet haben.
Titelbild: Achim Wagner / Shutterstock
[«1] UNRWA SITUATION REPORT #164 ON THE HUMANITARIAN CRISIS IN THE GAZA STRIP AND THE WEST BANK
[«2] Eine Vertretung für alle Juden – Der Zentralrat der Juden in Deutschland vertritt die Interessen der jüdischen Gemeinschaft
[«3] Schuster Calls Arrest Warrant Against Netanyahu »Absurdity«
[«4] Offener Brief an den Zentralrat der Juden in Deutschland
[«5] Deklaration des jüdischen Anti-Zionismus Kongresses
[«6] THE HAGUE – In the case concerning Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide
[«7] Karl Lueger wird mit dem Satz zitiert: „Wer Jude ist, bestimme ich.“ Vgl. Brigitte Hamann, Hitlers Wien. Lehrjahre eines Diktators, München 1996.
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