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Titel: Hartz-IV-Urteil: Angriffe auf das Existenzminimum sind in Ordnung

Datum: 7. November 2019 um 10:45 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichtshof, Hartz-Gesetze/Bürgergeld, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Soziale Gerechtigkeit
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Das Verfassungsgericht hat in seinem aktuellen Urteil zu Hartz-IV Kürzungen bis zu 30 Prozent für rechtens erklärt – das ist kein Grund zum Jubeln. Durch mangelnde Eindeutigkeit hat das Gericht es zudem versäumt, Rechtsfrieden zu stiften: Für die einen ist das Urteil ein „Quantensprung“, für die anderen eine Einladung zum Faulenzen. Während sich viele große Medien erwartungsgemäß positionieren, erstaunt der teils erklingende Beifall von „linker“ Seite. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil die Kürzung von Hartz-IV bei Fehlverhalten um bis zu 30 Prozent für verfassungskonform erklärt. Das ist kein Grund zur Freude, auch wenn das Gericht gleichzeitig darüber hinausgehende Sanktionen zum Teil für nicht rechtens erklärt hat (hier findet sich der Originaltext des Urteils) . Diese fehlende Eindeutigkeit des Urteils hat fragwürdige Reaktionen provoziert, aus verschiedenen Richtungen: So schreiben etwa die Zeitungen des Axel Springer Verlags – wenig überraschend – von einem „Hartz-IV auf dem Silbertablett“ oder fragen: „Wird Faulheit nicht mehr bestraft?“ Diese Szenarien decken sich ganz offensichtlich nicht mit dem Urteil.

Das Urteil ist kein „Quantensprung“

Ebensowenig deckt sich mit dem Urteil aber etwa eine Reaktion von LINKEN-Chefin Katja Kipping, die in der „Tagesschau“ beschrieben wird:

„Die Linke ist hochzufrieden. Schon seit Jahren fordert die Partei, sämtliche Sanktionen für Hartz IV-Empfänger abzuschaffen. Die Vorsitzende Katja Kipping war extra zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist und sprach anschließend von einem ‚Quantensprung für soziale Grundrechte‘.”

In dieser Kombination der Kommentierung wird sowohl von der „Bild“-Zeitung als auch von Katja Kipping der falsche Eindruck erweckt, den Richtern sei ein großer, ja dramatischer Wurf gelungen. Das Urteil ist aber eben kein Quantensprung: Die Richter haben im Prinzip einem Sanktions-Regime ihren Segen gegeben, das Betroffenen selbst noch ein Drittel des „Existenzminimums“ wegnehmen darf – ein Vorgang, der die Definition des Wortes „Minimum“ in Frage stellt und den Raum für Interpretationen öffnet. Die Folge könnte statt besserer Rechtssicherheit eher zusätzliche Verwirrung sein.

Her mit den Beschäftigungsprogrammen!

Es soll hier betont werden, dass die alleinige Erhöhung von Hartz-IV-Sätzen und der Verzicht auf demütigende und kontraproduktive Bestrafungen keine ausreichenden langfristigen Lösungen darstellen – viel wichtiger wäre es, wenn üppige staatliche Konjunktur- und Beschäftigungsprogramme mit ordentlichen Löhnen und einer Sozialversicherungspflicht durchgeführt würden. Das schützt vor aktuellen Herabsetzungen und vor Altersarmut.
Das Geld für diese Programme wäre da – der Staat müsste aber anfangen, es einzutreiben. Solange aber nicht in dieser Form an die Ursachen herangegangen wird, muss das Augenmerk (vorübergehend) auf einer besseren Milderung der Symptome liegen. Dazu gehört eine Abschaffung des Hartz-IV-Prinzips. Und solange auch diese Forderung unerfüllt bleibt, müssen eben weitere Verbesserungen innerhalb dieses Systems errungen werden. Dafür kann das aktuelle Urteil nur ein kleiner Schritt sein. Man sollte nicht zulassen, dass dieser ungenügende Charakter des Urteils vernebelt wird.

Die schlimmsten Sanktionen werden gemildert

Zu begrüßen ist am Urteil aber durchaus, dass monatelange Minderungen um 60 Prozent nun nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden, sagen die Richter sehr zutreffend. Genau das ist aber seit 2005 zum Teil praktiziert worden: Seither dürfen „unkooperative“ Hartz-IV-Empfänger bestraft werden, wenn sie ein Jobangebot ausschlagen oder eine Fördermaßnahme ablehnen. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, wie Medien von DPA zitieren.

Diese Vorschriften müssen laut Medienberichten nun überarbeitet werden. Für die Übergangsphase regelt das Verfassungsgericht die Praxis selbst. Minderungen um 60 oder 100 Prozent dürfen demnach ab sofort nicht mehr verhängt werden. 30-Prozent-Sanktionen bleiben zwar möglich. Die Jobcenter können in Zukunft aber im Einzelfall darauf verzichten. Nicht überprüft wurden übrigens die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren. Tatsächlich stellen die Richter Hartz IV also nicht grundsätzlich infrage: Arbeitslosen dürfen auch weiter geringwertige Tätigkeiten zugemutet werden, die nicht ihrem eigentlichen Berufswunsch entsprechen, wie etwa dpa berichtet.

„Niederlage für den Sozialstaat“

Und so kann der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß zu recht erklären: „Eine sogenannte Totalrevision des Arbeitslosengeldes II ist nach dem heutigen Urteil nicht angezeigt.“ Denn diese Revision gibt das Urteil nicht her. Das bringt auch etwa dieser Tweet auf den Punkt:

Darum ist es wie gesagt fragwürdig, dass manche Medien – aber auch manche „linke“ Stimmen – aktuell den Eindruck einer „Revolution bei Hartz-IV“ erwecken. Zwar weisen viele der Hartz-IV-kritischen Stimmen in ihren Erklärungen auch auf den weiteren Bedarf an Reformen hin oder fordern die Abschaffung von Hartz-IV – doch hängen bleiben in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem Sätze wie jene vom „Quantensprung“ (Kipping) oder etwa das Zitat von Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins Sanktionsfrei:

„Es ist ein großartiges Ergebnis, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Sanktionsregelung für grundgesetzwidrig hält. Endlich wurde eingestanden, dass das deutsche Sozialsystem 15 Jahre gegen die deutsche Verfassung verstoßen hat.“

Jusos und LINKE: Vorstöße zu Hartz-IV

Andererseits gibt es einige neue Vorstöße zu Hartz-IV. So will Juso-Chef Kevin Kühnert auf dem kommenden SPD-Parteitag über eine Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen abstimmen lassen. Und die LINKE im Bundestag fordert umfassende Verbesserungen für Arbeitslose mit einem neuen „Arbeitslosengeld Plus“. Die neue Leistung soll nach dem Bezug des Arbeitslosengelds fließen. Anders als bei Hartz IV sollen Betroffene zunächst weiter eine am Lohn orientierte Leistung erhalten. Die Höhe soll bei 58 Prozent des vorigen Lohns liegen.

Und auch Stimmen in der LINKEN weisen teils deutlich auf den ungenügenden Charakter des Urteils hin, etwa Gregor Gysi, der im Deutschlandfunk betonte, dass das Existenzminimum unter keinen Umständen angetastet werden dürfe. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes erklärt, dass Sanktionen „komplett und ersatzlos zu streichen“ seien. Christoph Butterwegge sagte, dass nur weil die Sanktionspraxis der Jobcenter künftig milder ausfalle, Hartz IV nicht seinen Schrecken verliere.

„Ob das Existenzminimum eines Menschen bedroht ist, entscheidet die Person ja selbst“

Im Gegensatz dazu kann man auf die „Welt“ hinweisen, die behauptet, die Sanktionierung von Bedürftigen seien „wir den Steuerzahlern schuldig“. In einem anderen Artikel behauptet die Zeitung :

„Der Staat braucht ein Druckmittel – auch gegen die Schwachen“

Und in einem weiteren Beitrag:

„Wie der Sozialstaat die Altersarmut anfacht“

Und auch für die ARD sind „Sanktionen weiterhin richtig“. Wie ungenügend das Urteil tatsächlich ist, weil es interessiertem Personal die Möglichkeit der verfassungsmäßigen „Bestätigung“ der Sanktionspraxis gibt, demonstriert unter anderem auch dieser Kommentar in der „Tagesschau“:

„Ja, Sanktionen sind richtig. Auch wenn das wenige Geld dann noch weniger wird. Denn ob das Existenzminimum eines Menschen bedroht ist, entscheidet die Person ja selbst. Warum? Der Staat unterstützt Menschen, die alleine nicht für ihren Unterhalt sorgen können – und manchmal gilt eben auch: nicht wollen. Ihnen allen zu helfen, ist der Grundsatz des Sozialstaates.
Der Staat darf sich nach diesem Urteil auch weiterhin das Recht herausnehmen, das ohnehin wenige Geld zu kürzen. Nämlich denen, die nicht mitmachen wollen beim Sozialstaat. Er besteht nicht nur aus Nehmen, sondern auch aus Geben.“

Anmerkung: In diesem Text wurde ursprünglich kritisch auf einen Artikel der „Frankfurter Rundschau“ verlinkt. Das war inhaltlich nicht korrekt und die Stelle wurde geändert.

Titelbild: Mediaparts/shutterstock.com


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