NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Twitter sperrt Trump: „Wendepunkt“ im „Kampf um Kontrolle“?

Datum: 11. Januar 2021 um 10:33 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Medienkonzentration, Vermachtung der Medien, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich:

Internet-Konzerne sperren Donald Trumps Social-Media-Konten. Das ist zu kritisieren – egal, wie man politisch zum US-Präsidenten steht. Es ist auch heuchlerisch: Wenn drohende Aufrufe zur Gewalt das Kriterium für die Blockaden sind, dann müssten die Konten vieler großer Medien folgen. In diesem Kommentar wird aber das Gegenteil gefordert: Die Lenkung der Meinung durch Konzerne muss aufhören. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dem noch amtierenden US-Präsidenten Donald Trump haben die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und Twitter die Konten gesperrt, wie Medien berichten. Dieser Schritt ist sehr beunruhigend: Um das Vorgehen zu kritisieren, muss man nicht Donald Trump inhaltlich verteidigen, der Vorgang sollte unter prinzipiellen Aspekten der Meinungsvielfalt betrachtet werden. Denn dass eine kleine Gruppe privater Internet-Dienstleister einen wichtigen Kommunikations-Weg eines Politikers nach eigenem Gutdünken einfach blockieren kann, ist inakzeptabel. Die Entscheidungen, welche Nachrichten in Umlauf kommen und dort bleiben dürfen, müssen Gerichte fällen und keine privaten „Faktenchecker“.

Snowden: Trump-Sperre ein „Wendepunkt“ im „Kampf um Kontrolle“

Der Whistleblower Edward Snowden warnte auf Twitter, dass die Entscheidung gegen Trump einen Präzedenzfall darstellen könnte, der ähnliche Schritte in der Zukunft befördern könnte:

“Facebook bringt offiziell den Präsidenten der Vereinigten Staaten zum Schweigen. Ob zum Guten oder Schlechten, dies ist ein Wendepunkt im Kampf um Kontrolle über die digitale Redefreiheit. (…) Ich weiß von vielen eurer Kommentare, dass ihr dies mit einem ‘JUHU!’ aufgenommen habt – ich kann auch verstehen warum. Aber stellt euch für einen Moment eine Welt vor, die länger andauert als bloß die nächsten 13 Tage. Das hier wird ein Meilenstein werden, der ebenfalls andauert.“

Sogar Alexej Nawalny argumentiert in diese Richtung. Auch wenn er im gleichen Artikel die Präsidenten Russlands und Venezuelas skandalös als „kaltblütige Mörder” bezeichnet, so stellt er doch treffend fest: „Dieser Präzedenzfall wird ausgenutzt werden von den Feinden der Redefreiheit. (…) Die Verbannung von Twitter ist eine Entscheidung von Menschen, die wir nicht kennen, als Ergebnis eines Prozesses, den wir nicht kennen.“ Anders sieht das die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht, wie sie auf Twitter erklärt und damit ihr Verständnis von der Meinungsfreiheit offenbart, und davon, wer diese Freiheit einschränken darf:

Handelte Twitter wegen „Gefahr in Verzug“?

Anlass und „Opfer“ der Sperrungen war laut Berichten unter anderem auch ein Video von Donald Trump als Reaktion auf die Erstürmung des Kapitols von vergangener Woche. Dieses Video ist nun, wie etwa der Blog Anti-Spiegel berichtet, im Netz kaum mehr abrufbar, viele Social-Media-Accounts, die darauf verlinken, werden angeblich ebenfalls gesperrt. Laut Berichten ist das Video noch auf der Plattform „Parler“ verfügbar. Wohl auch aus diesem Grund wurde die „Parler“-App nun von Google aus dem Playstore genommen.

Kritik an den Sperrungen bedeutet keinen politischen Schulterschluss mit Donald Trump. Viele Trump-Tweets waren sehr kritikwürdig, zum Teil möglicherweise justiziabel. Aber dass private Konzerne diese Beurteilung übernehmen, dieser Zustand muss beendet werden. Zum einen müssen viele Meinungsäußerungen einfach ausgehalten werden, auch wenn sie einem gegen den Strich gehen. Zum anderen müssen die Grenzen der Meinungsfreiheit von der Gesellschaft festgelegt werden und nicht von Konzernen. Und auch wenn man wegen der fragilen Lage in den USA aktuell von „Gefahr in Verzug“ sprechen möchte, so muss gefragt werden, wer die Kriterien für eine Auslösung einer solchen „Gefahren-Abwehr“ bestimmt.

Die großen Medien und die Gewalt: Maidan, Syrien etc.

Den Entscheidungen der Sperrungen wohnt auch teilweise Heuchelei inne: Wenn befürchtete oder reale Aufrufe zur Gewalt das Kriterium für die Sperrungen Trumps sind: Hätten dann nicht viele große Medien schon lange teilweise gesperrt werden müssen – etwa wegen der publizistischen Unterstützung der Umstürzler vom Maidan, der Dschihadisten in Syrien oder einer militanten Opposition in Venezuela?

Diese Art der Ausweitung der Kontrolle wird hier aber nicht gefordert! Im Gegenteil: Den Privatfirmen und den zugehörigen privaten „Faktencheckern“ muss die Hoheit über das Meinungsspektrum wieder weggenommen werden. Der Verweis der Konzerne auf das eigene „Privatrecht“ ist mittlerweile sehr fragwürdig: Einige Soziale Medien haben den Status einer zentralen gesellschaftlichen Institution erreicht.

Kampf gegen „Hass-Sprache“: Feigenblatt für Meinungskontrolle?

Lehren für Betreiber alternativer Medien aus dem Vorgang könnten sein, dass die Abhängigkeit von den großen Internetdiensten möglichst verringert wird. Das Verhältnis von Alternativ-Medien und den Internet-Diensten ist ambivalent: Die Unternehmen, die das Entstehen einer alternativen Öffentlichkeit mit begünstigt haben, sind nun teils ihre Gegner (je nach Gusto und je nach politisch-wirtschaftlicher Opportunität).

Da das Argument nun immer wieder ins Feld geführt wird: „Hass-Sprache“ ist nicht zuerst Ursache von gesellschaftlichen Spaltungen, sondern vor allem deren Symptom. Ein „Kampf“, der sich einzig gegen „Hass-Sprache“, aber nicht gegen die sie begünstigende gesellschaftliche Ungleichheit richtet: Ist er nicht zum Scheitern verurteilt und kaum mehr als ein Feigenblatt für Meinungskontrolle? Justiziable Äußerungen (Beleidigung, Volksverhetzung etc.) müssen nach Gerichtsentscheid aber natürlich entfernt werden. Für diese Aufgaben müsste der Staat Mittel und Personal bereitstellen.

„Eine Handvoll Twitter-Mitarbeiter“ sperrt den US-Präsidenten

Wo sind die Verteidiger der Meinungsfreiheit in diesen Tagen? Wo sind jene Journalisten großer Medien, die ein ähnliches Vorgehen etwa gegen den vom Westen unterstützten venezolanischen Umstürzler Juan Guaidó wahrscheinlich scharf kritisieren würden?

Ein Kommentar im Deutschlandfunk begrüßt die Entscheidung prinzipiell und kritisiert, dass sie zu spät gekommen sei. Applaus kommt auch von der FAZ:

„Dass wenige Unternehmen aus dem Silicon Valley die Macht haben, den Online-Diskurs zu bestimmen, ist fraglos eine Debatte, die geführt werden muss. Dies ändert aber nichts daran, dass die Entscheidung richtig war. Twitter & Co. sind lange zurecht kritisiert worden, zu wenig gegen Hetze zu tun, weshalb sich nun, mit den Bildern aus Washington vor Augen, schwer argumentieren lässt, sie seien zu weit gegangen. Es scheint auch übertrieben, den Ausschluss zu einem Präzedenzfall hochzustilisieren. Trump ist eine singuläre Figur, und die vergangenen Tage haben unterstrichen, dass seine Art der Nutzung von Online-Plattformen nicht nur krude, sondern explosiv ist. Es war höchste Zeit, die Reißleine zu ziehen.“

Es klingt aber auch Kritik an. So fragt der „Nordbayerische Kurier“:

„Die großen Technologie-Firmen haben in vielen Bereichen de facto eine staatliche Rolle übernommen – ohne jede demokratische Legitimierung oder Kontrolle. So hat nicht ein ordentliches Gericht die Sperrung von Trump veranlasst, sondern eine Handvoll Twitter-Mitarbeiter. Wie würden wir darüber denken, wenn nicht ein Möchtegern-Autokrat davon betroffen ist, sondern zum Beispiel Greenpeace?“

Titelbild: rafapress / Shutterstock


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=68721