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Titel: Corona und Justiz: Die unterlassene Hilfeleistung

Datum: 14. Oktober 2021 um 12:52 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Gesundheitspolitik
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Auch manche Juristen verweigern aktuell den angemessenen Schutz für Bürger gegen einen übergriffigen Staat – wie Teile von Medien, Opposition, Gewerkschaften oder Kirchen. Um überfällige und angreifbare juristische Positionierungen zur Corona-Politik zu vermeiden, ist die anscheinende Verschleppung von Urteilen durch manche Gerichte offenbar ein Mittel der Wahl. Andere Juristen wiederum üben scharfe Kritik an der Corona-Politik und ihrer Abschirmung durch Teile der Justiz. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ein bestimmendes Gefühl vieler Bürger im Zusammenhang mit den unverhältnismäßigen und nicht evidenzbasierten Corona-Maßnahmen ist das der Verlassenheit. Offensichtlich gibt es aktuell keine einflussreiche gesellschaftliche Gruppe mehr, die der destruktiven Entwicklung der Gesellschaft ernsthaft entgegentreten und sich vor die bedrängten Bürger stellen möchte: Weite Teile von Medien, Opposition, Gewerkschaften oder Kirchen haben diese gesellschaftliche Verantwortung in den letzen Monaten ignoriert und den drangsalierten Bürgern keine angemessene Hilfestellung geleistet. Ein Begriff aus der Justiz, der etwa bei Unfällen greift, kann indirekt und sinngemäß auch auf dieses gesellschaftliche Verhalten übertragen werden: der Begriff der „unterlassenen Hilfeleistung“.

Urteils-Verschleppung durch das Verfassungsgericht?

Justiz soll hier das Stichwort sein: Auch manche Juristen verweigern aktuell den angemessenen Schutz für Bürger gegen einen übergriffigen Staat, der auch von verantwortungslosen Journalisten vor sich hergetrieben wird. Ein Mittel der Wahl, um lange überfällige (und angreifbare) juristische Positionierungen zur skandalösen Corona-Politik zu vermeiden, ist die anscheinende Untätigkeit mancher Gerichte. Aktuell im Raum stehen etwa Debatten über nicht gefällte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem gibt es ein hessisches Skandal-Urteil zu „2G“ und ein (zu) spätes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen Ausgangssperren.

Derweil geht ein ehemaliger Verfassungsrichter hart mit der Corona-Politik „ins Gericht“. Und der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek beklagt zum einen eine Urteils-Verschleppung durch das Bundesverfassungsgericht (etwa zur „Bundesnotbremse“) und stellt zum anderen in einem Gutachten fest, dass 2G, 3G, eine Vorenthaltung der Verdienstausfallentschädigung und generell alle Benachteiligungen Ungeimpfter verfassungswidrig sind.

Schafft juristische Untätigkeit einen „rechtsfreien“ Raum?

Den Vorwurf der Verschleppung einer Grundsatzentscheidung zur Corona-Politik hat der Präsident der Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, zurückgewiesen: Es seien nicht nur schwierige Rechtsfragen zu beantworten, sondern vorher auch Sachverständige aus verschiedensten Fachgebieten anzuhören, so Harbarth. Er kündigte Entscheidungen zur sogenannten Bundesnotbremse spätestens im November an, zahlreiche Eilanträge waren vergangenes Jahr abgewiesen worden. Die Fragen nach dem Sinn von Urteilen zu Vorgängen, die bei Urteilsverkündung bereits (zumindest vorerst) abgeschlossen sind, drängen sich auf: sowohl zum kommenden Entscheid zur „Bundesnotbremse“ als auch zum bayerischen Urteil zur Ausgangssperre. Aber können diese Entscheide zumindest in die Zukunft wirken und dann möglicherweise als juristische Mahnung eine Wiederholung der fatalen Virus-Politik in der erlebten Form verhindern?

Durch die mutmaßliche Verschleppung wichtiger juristischer Positionierungen entsteht ein ungeklärter (vorübergehend sozusagen „rechtsfreier“) Raum – vermutlich kommt dieser Zustand der juristischen Unklarheit einem Teil der Regierenden sogar gelegen. Schließlich haben sie in dieser Phase wenigstens kein „negatives“ Urteil zu erwarten, was beim meiner Meinung nach offensichtlich verfassungswidrigen Charakter vieler Corona-Maßnahmen bereits einen (Zeit-)Gewinn für die Verantwortlichen der Corona-Politik bedeutet. Es gibt im Bereich der unseriösen Datenbasis zu Corona eine indirekte Parallele zu dieser mutmaßlichen Verschleppungs-Strategie: Wie wir in diesem Artikel beschrieben haben, ist auch das anhaltende angebliche „Nichtwissen“ bezüglich der Corona-Datenbasis und der daraus entstehende Zustand der „Unklarheit“ politisch komfortabel und wird mutmaßlich darum nicht in angemessenem Tempo geändert. Juristisch ungeklärt sind auch die Schikanen gegen Ungeimpfte: Um keinen angreifbaren Impfzwang aussprechen zu müssen, wälzt die Regierung den indirekten Impfzwang auf Private ab und lässt so die Frage juristisch im Ungefähren.

Zusätzlich gerät immer mehr in den Fokus, welche ungebührliche Nähe Regierungs-Politiker und der Gerichtspräsident Harbarth während der Corona-Krise gepflegt haben. So berichten Medien, dass sich sich Kanzlerin, Minister und Verfassungsrichter im Juni zum Dinner trafen – und trotz laufender Verfahren war die Corona-Politik Thema: Der oberste Richter selber habe das so vorgeschlagen. Seit Ende September muss sich Karlsruhe wegen dieses Dinners mit einem Befangenheitsantrag gegen Harbarth und seine Richterkollegin Susanne Baer befassen.

„Auch in der Justiz gibt es QuerdenkerInnen und Geistesverwandte“

Einen von Regierungswünschen unabhängigeren Eindruck machen da etwa die Juristen, die sich als Reaktion auf die Corona-Politik im „Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRISTA)“ zusammengeschlossen haben. Es gibt sicherlich noch zahlreiche weitere Juristen, die sich der Corona-Politik entgegenstellen. Angesichts der vergifteten gesellschaftlichen Stimmung muss man den Mut dieser Juristen hoch einschätzen.

Bei KRISTA findet sich etwa ein Aufsatz, der sich mit Aufsehen erregenden Urteilen von Familiengerichten zum Kindeswohl im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen befasst – einige dieser Urteile wurden von Teilen aus Medien, Politik und Justiz aggressiv zurückgewiesen. Dass sich aber etwa das Verdikt, das Anti-Masken-Urteil eines Familienrichters aus Weimar sei ein „ausbrechender Rechtsakt“ gewesen, in der Form kaum halten lässt, wird hier beschrieben.

Wie manche Medien auch unter Richtern „QuerdenkerInnen und Geistesverwandte“ markieren und daraus das „Recht“ ableiten wollen, die Unabhängigkeit der Justiz selektiv und nach konkretem Bedarf anzugreifen, haben wir im Artikel Corona und Justiz thematisiert:

Gerichtsentscheide, die sich gegen Corona-Maßnahmen stellen, wurden in einigen Medien in zum Teil unseriöser Schärfe kritisiert. So fragt etwa das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, warum „Richter dem Virus helfen“ würden: „Wer als Richter immer erst die Eskalation abwarten will aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, hilft bis dahin dem Virus – und macht die dann nötigen Eingriffe noch gravierender und langwieriger.“ Die „taz“ sieht wegen der Urteile von Weimar und Weilheim gar einen „Wildwest-Rechtsstaat“ aufziehen und fürchtet: „Auch in der Justiz gibt es QuerdenkerInnen und Geistesverwandte.“

Titelbild: r.classen / Shutterstock


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