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Titel: Corona: Diese Enquete-Kommission ist ein Witz

Datum: 11. September 2025 um 12:01 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Gesundheitspolitik, Innen- und Gesellschaftspolitik, Strategien der Meinungsmache
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Einige Mitglieder der neuen (zahnlosen) Enquete-Kommission zu Corona sind denkbar ungeeignet: Sie müssten zuerst ihr eigenes damaliges Verhalten aufarbeiten. Zudem wird die Arbeit der Kommission nun von Floskeln wie diesen begleitet: „Deutschland ist relativ gut durch die Pandemie gekommen“. Oder: Man wolle vor allem „nach vorn zu schauen und Lehren für zukünftige Pandemien“ ziehen. So wird das nichts mit der überfälligen Aufarbeitung: Die durch die unangemessenen Corona-Maßnahmen gerissenen tiefen Gräben werden der Gesellschaft also vorerst „erhalten“ bleiben. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

In einer Enquete-Kommission werden nun 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige „aufarbeiten“, was in der Corona-Pandemie „schiefgelaufen ist – und was gut war“, wie die „Tagesschau“ es ausdrückt. Die Enquete-Kommission bekommt dafür rund zwei Jahre lang Zeit. Der CDU-Politiker Hendrik Hoppenstedt sieht den Auftrag der Enquete-Kommission jedoch vor allem darin, „nach vorn zu schauen und Lehren für zukünftige Pandemien“ zu ziehen – was für ein ungenügender Ansatz! Und auch die folgende Ankündigung der Vorsitzenden der Kommission, der CDU-Abgeordneten Franziska Hoppermann, dämpft Hoffnung auf eine relevante Aufarbeitung:

„Wir wollen verstehen, nicht verurteilen.“

Auf so manche Vorgänge, Praktiken und Maßnahmen aus der Corona-Zeit muss aber unbedingt „zurückgeschaut“ werden. Und viele Maßnahmen mit ihren voraussehbar zerstörerischen Auswirkungen müssten auch definitiv verurteilt, ja geradezu geächtet werden, um eine Wiederholung auszuschließen. Zu allererst ist dabei das eiskalte und anti-wissenschaftliche Umgehen mit den Kindern und Jugendlichen während der „Maßnahmen“ zu nennen, aber auch vieles mehr.

Die Verweigerung einer echten Aufarbeitung der unangemessenen Corona-Politik hat sich lange angekündigt – ein Grund für die Widerstände ist unter anderem die Tatsache, dass sich viele Politiker, Journalisten sowie Mitglieder einer teils staatlich geförderten „Zivilgesellschaft“ selbst belasten müssten. Dieses Phänomen, dass es für eine echte Aufarbeitung keine unbelastete Instanz mehr gibt, hatten wir schon 2021 in diesem Artikel beschrieben.

Eine zahnlose Enquetekommission einerseits und ablenkende „Aufklärungen“ zu zwar wichtigen, aber im Vergleich zur Maßnahmenpolitik oberflächlichen Symptomen wie der fragwürdigen Maskenbeschaffung sollen die Bürger nun beruhigen. In meinen Augen ist diese Taktik die Verhinderung einer echten Aufarbeitung.

Einige Mitglieder der Kommission lassen aufhorchen

Neben Abgeordneten sollen der Kommission wie gesagt Sachverständige angehören, die von den Fraktionen benannt werden, so die „Tagesschau“. Die Union schickt fünf Abgeordnete, AfD und SPD schicken je drei, die Grünen zwei, die Linke stellt einen Abgeordneten. Die Mitglieder der Kommission und die teilnehmenden Sachverständigen finden sich unter diesem Link.

Einige Mitglieder der Kommission müssten aber eigentlich erstmal das eigene Verhalten „aufarbeiten“ – etwa Michael Müller (SPD), der als Regierender Bürgermeister Berlins einst selber umstrittene Maßnahmen wie 2G und andere Kontaktbeschränkungen durchgesetzt hatte, wie Medien berichten.

Oder auch die Vorsitzende Franziska Hoppermann, die im Dezember 2021 die Forderungen nach einer Impfpflicht unterstützt hat, wie dieser Tweet zeigt. Laut Bastian Barucker sei zu diesem Zeitpunkt bereits klar gewesen, „dass die sog. Impfung keinen Fremdschutz bietet und verglichen mit anderen Impfungen ein schlechtes Risikoprofil aufweist“.

Oder das Kommissions-Mitglied Armin Nassehi von der LMU München – ihm wird in diesem Beitrag auf X gar eine damalige Nähe zur höchst umstrittenen Null-Covid-Strategie unterstellt, was er zurückweist.

Zwei Sachverständige könnten für Unruhe sorgen

Für Unruhe in der Kommission könnten aber zwei von der AfD berufene Sachverständige sorgen: Sowohl der emeritierte Ökonom Stefan Homburg als auch der Statistiker Tom Lausen haben sich während der Corona-Politik sehr kritisch zu den Maßnahmen und zum Verhältnis von Politik und Gesellschaft geäußert, wie etwa die Berliner Zeitung berichtet.

Homburg war auch gemeinsam mit den Journalisten Aya Velazquez und Bastian Barucker an der Veröffentlichung der geleakten Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) beteiligt. Das RKI und auch das für Medikamentensicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) standen bezüglich der „Begründung“ der Corona-Maßnahmen unter starkem politischen Druck, dem laut den RKI-Protokollen auch zum Teil nachgegeben wurde.

Der Informatiker Tom Lausen hat unter anderem bereits als Gutachter für die Corona-Politik für den Gesundheitsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz gearbeitet. In einer Stellungnahme hatte er den „Blindflug“ bei der Datenerhebung moniert.

Ein Untersuchungsausschuss ist kein „Tribunal“

Die Kommission tritt nicht-öffentlich zusammen, was zu kritisieren ist. „Prinzipiell“ soll sie aber auch öffentliche Anhörungen von Experten, Interessenvertretern und Betroffenen abhalten und Gutachten einholen können.

Die „laufende Erkenntnisgewinnung“ und Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit in „geeigneter Form“ zugänglich gemacht werden – allerdings mit Berücksichtigung besonders „schutzbedürftiger Informationen“, die dann wohl den Bürgern vorenthalten werden sollen. Die Kommission soll dem Bundestag bis zum 30. Juni 2027 einen umfassenden Abschlussbericht mit Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen vorlegen – also erst in knapp zwei Jahren! Es könne aber auch Zwischenberichte zu abgeschlossenen Aspekten geben, was eine frühere parlamentarische und politische Befassung ermöglichen soll.

Die AfD hatte die Enquete-Kommission als einzige Fraktion im Bundestag abgelehnt. Sie fordert stattdessen, wie das BSW, einen Untersuchungsausschuss. Gegen dieses Format wurde teilweise gewettert, als sei das ein populistisches „Tribunal“ – das ist zurückzuweisen: Ein Untersuchungsausschuss wäre das erheblich stärkere und seriösere Instrument zur Corona-Aufarbeitung gewesen. Während ein Untersuchungsausschuss mit starken Befugnissen ausgestattet wäre – etwa der Möglichkeit, Zeugen unter Eid zu vernehmen und Beweismittel anzufordern –, bleibt eine Enquete-Kommission ein vergleichsweise stumpfes Schwert.

Deutschland ist relativ gut durch die Pandemie gekommen

Hartnäckig wird auch die Behauptung wiederholt, Deutschland sei „relativ gut durch die Pandemie gekommen“, zuletzt durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU): „Es stimmt, dass Deutschland vergleichsweise gut durch diese Zeit gekommen ist, viele der Einschränkungen waren notwendig. Doch die Pandemie hat Wunden hinterlassen – sichtbar und unsichtbar, sie hat Menschen auch von der Politik entfremdet.“

Die Floskel „vergleichsweise gut“ ist in diesem Zusammenhang blanker Zynismus, allein, wenn man die Folgen für die Kinder hierzulande betrachtet. Der Versuch von Klöckner, mit dieser Aussage indirekt belegen zu wollen, dass „viele der Einschränkungen notwendig waren“, ist zurückzuweisen.

Die Frage, ob Corona-Maßnahmen wie Kontaktverbote, Schulschließungen oder einsam versterbende Alte überhaupt eine messbare positive Wirkung entfaltet haben, ist so wichtig wie strittig. Einige der damaligen Verteidiger der Corona-„Gesundheitspolitik“ behaupten heute, die Wirksamkeit der Maßnahmen sei empirisch belegt. Das kann so nicht stehenbleiben, wie im Artikel „Corona-Maßnahmen: ‘Wer jetzt immer noch behauptet, der Nutzen sei durch Studien nachgewiesen, verbreitet Fehlinformation’“ beschrieben wird.

„… immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstands zum betreffenden Zeitpunkt …“

Laut Medien soll die Kommission „zurückblicken und analysieren, was gut gelaufen ist und beim nächsten Mal wieder so laufen sollte“. Aber sie solle auch herausarbeiten, wo Fehler passiert sind und was besser werden muss. Leitend solle dabei der Gedanke sein, „dass alle Maßnahmen und Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstands zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können“. 

Diese letzte Aussage wird wahrscheinlich weiterhin eine allgemeingültige Schutzbehauptung bleiben, nach der die damals bestimmenden Politiker, Wissenschaftler und Journalisten es ja einfach nicht besser hätten wissen können – nach dem Motto: Wer hätte es denn ahnen können, dass die Maßnahmen gegen die Kinder, die Hetze gegen Andersdenkende, der Impfdruck, die politische Instrumentalisierung der Wissenschaft und vieles mehr zu massiven Verwerfungen in der Gesellschaft führen würde? Und dass diese Folgen in keinem angemessenen Verhältnis zur vom Corona-Virus ausgehenden Gefahr standen? Dass es also schon während der Corona-Politik deutlich wurde, dass die Grundrechtseinschränkungen unverhältnismäßig waren? Das Bundesjustizministerium schreibt zur Verhältnismäßigkeit:

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen alle staatlichen Maßnahmen zunächst einem legitimen Zweck dienen. Sie müssen zudem geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen oder ihn zu fördern (Geeignetheit). Die Maßnahmen müssen zudem erforderlich sein, um den Zweck zu erreichen (Erforderlichkeit) und dürfen nicht außer Verhältnis zum Ziel und dem Zweck stehen (Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne).

Diese Kriterien wurden durch die Corona-Politik massiv verletzt. Dazu kommt, dass lange auf die Erhebung essenzieller Daten zur Beurteilung der realen Gefahr verzichtet wurde. Das geschah mutmaßlich vorsätzlich, um eine Sphäre der „Unwissenheit“ und eine damit verbundene „Handlungsfreiheit“ herzustellen. Und mutmaßlich auch, um nun bezüglich der massiven gesellschaftlichen Folgen der Corona-Politik hinterher sagen zu können: „Wer hätte das denn auch alles ahnen können?“

Mit den Aussagen in diesem Text wird das Corona-Virus nicht als „harmlos“ abgetan oder gar seine Existenz „geleugnet“. Man hätte dem Virus aber anders begegnen müssen.

Hass und Hetze gegen Andersdenkende

Zu den Maßnahmen selbst kamen damals noch massive Tendenzen der Zensur in sozialen Medien hinzu – wer arbeitet diesen Skandal wie auf?

So manches Gerichtsurteil hatte sich auf „wissenschaftliche“ Aussagen des RKI berufen – was bedeutet die aus den RKI-Files deutlich werdende politische Dominanz über diese RKI-Aussagen für die Urteile, die auf dieser angeblich wissenschaftlichen Basis gefällt wurden? Wer arbeitet das wie auf?

Der damalige Hass und die Hetze gegen Andersdenkende, die bei vielen Corona-Aspekten recht hatten, hat tiefe Spuren hinterlassen. Wer arbeitet eigentlich in welcher Form das (freundlich ausgedrückt) Versagen fast aller etablierten Journalisten in Deutschland auf?

Das Fazit aus diesem Artikel ist noch gültig:

Die durch die unangemessene Corona-Politik angerichteten gesellschaftlichen Spaltungen waren absolut voraussehbar und sie wurden skrupellos in Kauf genommen. Die Weigerung, jetzt eine reale Aufarbeitung durchzuführen, die Voraussetzung für eine Versöhnung wäre – diese Weigerung ist eine eiskalte Fortsetzung dieser Skrupellosigkeit.

Titelbild: Teran Studios / Shutterstock


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