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Titel: Bundesregierung traut sich etwas Kritik an US-Vorgehen gegen Venezuela: „Nicht überzeugend“

Datum: 8. Januar 2026 um 10:02 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Militäreinsätze/Kriege
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Beim Sondertreffen des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela am 5. Januar hatte der US-Vertreter Michael Waltz die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro und den Angriff auf Venezuela mit der Aussage gerechtfertigt, man könne es nicht dulden, wenn die größten Ölreserven der Welt unter der Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten ständen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung das als ein legitimes Argument für einen Militärangriff bewertet und ob der Kanzler mittlerweile zu einer Einordnung gekommen ist, ob das Vorgehen der USA, ein souveränes Land mit 150 Kampfflugzeugen anzugreifen, völkerrechtskonform war oder nicht. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund:

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte in seiner ersten Reaktion (15 Stunden nach dem US-Militärschlag der USA und der Entführung des venezolanischen Präsidenten) am 3. Januar um 17:51 Uhr erklärt, die völkerrechtliche Einordnung des US-Einsatzes gegen Venezuela sei komplex und man nehme sich entsprechend Zeit zur Bewertung.

Zwei Tage später bei der Regierungspressekonferenz am Montag gab Vize-Regierungssprecher Sebastian Hille proaktiv eine Erklärung ab, in der er abermals betonte, wie „sehr komplex“ der völkerrechtliche Sachverhalt des US-Angriffs gegen Venezuela sei:

„Die USA haben den venezolanischen Machthaber, wie Sie wissen, festgesetzt und wollen ihn in den USA vor Gericht stellen. Zunächst einmal: Maduro hat sein Land in den vergangenen Jahren in schweres Fahrwasser geführt. Seine Präsidentschaft beruht auf dem Ergebnis gefälschter Wahlen. Sie wissen, dass wir wie auch viele andere Staaten auf der Welt die Präsidentschaft daher nicht anerkannt haben. Maduro führte das Land diktatorisch. Unter seiner Herrschaft ist die Wirtschaft Venezuelas verfallen, und die Menschen im Land sind verarmt. Er ist in den Drogenhandel verstrickt und ließ skrupellos foltern. Eine große Flüchtlingswelle war die Folge. Dementsprechend ist der völkerrechtliche Sachverhalt sehr komplex, und es stellen sich eine Reihe von Fragen.“

Zu dem Zeitpunkt hatten bereits übereinstimmend alle namhaften Völkerrechtler auf internationaler wie auf deutscher Ebene erklärt, dass sowohl der Angriff der USA auf Venezuela als auch die Gefangennahme des Staatschefs Nicolás Maduro „klar völkerrechtswidrig“ waren.

USA und die Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates

Im weiteren Verlauf des Montags kam auf Initiative von Kolumbien der UN-Sicherheitsrat zu einer Sondersitzung zusammen. Dabei erklärte der US-Vertreter im Sicherheitsrat, Michael Waltz, Maduros Gefangennahme sei eine „chirurgische Strafverfolgungsmaßnahme“ gegen einen „Drogenterroristen“ gewesen, dieser sei nicht das legitime Staatsoberhaupt. Wer Maduro unter Berufung auf die UN-Charta gleichbehandle, missbrauche diese Charta. Waltz führte dann in geradezu entwaffnender Offenheit die Motive für den Militärschlag aus:

„Man kann nicht weiterhin die größten Ölreserven der Welt unter Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten haben.“

Damit bestätigte der US-Vertreter mindestens indirekt die Aussagen des venezolanischen UN-Vertreters Samuel Moncada. Dieser hatte zuvor den USA vorgeworfen, das Land wegen seiner großen Rohstoffvorkommen angegriffen zu haben. Moncada warf Washington vor dem UN-Sicherheitsrat „einen umfassenden Bruch des Völkerrechts“ vor. Die USA hätten „die UN-Charta, die Genfer Konventionen, die Menschenrechtsgarantie sowie die Immunität eines amtierenden Staatsoberhaupts“ verletzt.

Auch Russland und China hatten vor dem UN-Sicherheitsrat den US-Angriff in Venezuela scharf verurteilt: Washington spiele sich als „oberster Richter“ und „Weltpolizei“ auf, hieß es unter anderem.

„Kein Land kann als Weltpolizei agieren und kein Staat kann sich anmaßen, der internationale Richter zu sein“, erklärte etwa der chinesische UN-Vertreter Sun Lei. Er betonte, militärische Mittel seien keine „Lösung von Problemen“. Der willkürliche Einsatz von Gewalt werde nur zu einer größeren Krise führen. China und Russland forderten gemeinsam die Freilassung des von den USA entführten venezolanischen Staatschefs Nicolás Maduro und dessen Ehefrau Cilia Flores.

Der russische Vertreter Wassili Nebensja sprach von „einer Rückkehr in eine Ära der Gesetzlosigkeit und US-Dominanz durch Gewalt, Chaos und Willkür“. Die USA würden als selbsternannter globaler Richter aus wirtschaftlichen und machtpolitischen Motiven handeln, kritisierte er und rief die Länder im Sicherheitsrat auf, die „Methoden und Instrumente der US-amerikanischen Militäraußenpolitik“ entschieden zurückzuweisen.

Deutliche Kritik an der Gefangennahme Maduros kam auch erstmals von EU-Staaten. So erklärte der Vize-UN-Botschafter Frankreichs, Jay Dharmadhikari, die Militäroperation der USA verstoße „gegen den Grundsatz der friedlichen Streitbeilegung und gegen den Grundsatz der Nichtanwendung von Gewalt“.

Vor diesem Hintergrund erklärte dann Regierungssprecher Stefan Kornelius auf Nachfrage von Reuters und den NachDenkSeiten am 7. Januar:

„Die USA haben im UN-Sicherheitsrat nicht überzeugend dargelegt, warum ihr Vorgehen völkerrechtskonform ist.“

Bis heute vermeidet es die Bundesregierung aber nach wie vor, explizit von einem Bruch des Völkerrechts zu sprechen.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2026

Frage Dr. Rinke (Reuters)

Herr Kornelius, wir hatten das Thema ja hier schon am Montag. Da hieß es, die Bundesregierung wolle noch einmal abwarten, wie die USA den Einsatz völkerrechtlich im UN-Sicherheitsrat begründen. Ich hätte jetzt ganz gerne gewusst, ob die Erklärung, die die US-Regierung dort abgegeben hat, für Sie ausreicht oder ob Sie jetzt zu einer anderen, statt der bisher doch sehr vorsichtigen Bewertung kommen.

Regierungssprecher Kornelius

Wir haben ja in den letzten Tagen gesagt, dass es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt und wir diverse Schritte zur Erklärung, zur Aufklärung und zur Durchleuchtung dieser Situation abwarten. Die Befassung dieses Themas im UN-Sicherheitsrat in der vorvergangenen Nacht war ein sehr wichtiger Schritt, auch für die Bundesregierung. Wir haben festgestellt, dass der Sicherheitsrat gestern – vorgestern ist es inzwischen – nicht zu einer gemeinsamen Bewertung, zu einer völkerrechtlichen Einordnung des UN-Einsatzes (sic!) gekommen ist. Die USA haben dort jedenfalls nicht überzeugend dargelegt, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war. Das ist der momentane Sachstand, den die Bundesregierung zu diesem Thema hat.

Frage Warweg

Bei dem besagten Sondertreffen des UN-Sicherheitsrates hatte der US-Vertreter Michael Waltz die Entführung von Maduro und den Angriff auf Venezuela mit der Aussage gerechtfertigt, man könne nicht weiterhin die größten Ölreserven der Welt unter der Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten haben. Erscheint diese Begründung des US-Partners der Bundesregierung legitim, um einen militärischen Angriff gegen ein souveränes Land zu rechtfertigen?

Kornelius

Ich glaube, ich habe eben dazu geantwortet.

Zusatz Warweg

Das hat sich nicht ganz so …

Kornelius

Ich kann es wiederholen. Sie können diese Antwort gerne auf Ihre Frage legen; die passt dazu.

Zusatzfrage Warweg

Das heißt, schlussendlich hat die Bundesregierung entschieden, dass ein militärischer Angriff mit 150 Kampfflugzeugen gegen Venezuela unter Bombardierung von drei Bundesstaaten und der Hauptstadt Caracas völkerrechtswidrig ist. Habe ich das richtig verstanden?

Kornelius

Ich habe gesagt, dass die USA im UN-Sicherheitsrat nicht überzeugend dargelegt haben, warum ihr Vorgehen völkerrechtskonform ist.

Frage Campos de Lacerda (freie brasilianische Journalistin)

Herr Kornelius, Spezialisten fürchten jetzt, dass diese Eskalationsspirale zunimmt. Die US-Administration hat gesagt, man nehme sich jetzt Kolumbien vor. Was kann die Bundesregierung dazu beitragen, dass es nicht zu einer Destabilisierung der gesamten Region kommt? Es gibt geschichtlich auch mehrere Beispiele von Interventionen der USA in Lateinamerika, die nur Scherben hinterlassen haben. Was kann die Bundesregierung machen, um diese Eskalation zu stoppen?

Kornelius

Die Bundesregierung hat sich zu dieser Situation in Venezuela positioniert, auch zur Situation in Grönland. Ich glaube, dass die Bundesregierung jetzt mit dem Fortschritt, den es bei MERCOSUR zu verzeichnen gibt, ein Zeichen der regelgebundenen Zusammenarbeit auch mit anderen Staaten setzen wird. Das ist das Symbol, das ist das Beispiel, das wir abgeben werden. Das ist ein nicht ganz unwichtiger Beitrag.

Deschauer (AA)

Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen. Da ist der Regierungssprecher voll umfänglich „on record“ für uns.

Frage Jung (jung & naiv)

Herr Kornelius, Sie waren ja am Montag nicht da. Können Sie einmal überzeugend darlegen, was völkerrechtlich so komplex am Kidnapping von Maduro ist?

Kornelius

Ich glaube, dazu wurde in der Regierungspressekonferenz am Montag schon ausführlich Stellung genommen, was die Komplexität angeht.

Zuruf Jung

Nein.

Kornelius

Ich habe eben schon einmal gesagt, dass es verschiedene Bewertungsmaßstäbe gibt, die geprüft wurden. Unter anderem gibt es eine strafrechtliche Dimension, die auch noch nicht wirklich erkannt wird. Ich bitte ein bisschen um Verständnis, dass eine Regierung die Tiefe der juristischen Dimension eines solchen Vorganges gründlich prüfen muss und wird, ehe sie zu schnellen politischen Meinungen kommt. Das ist Ihnen vorbehalten, dass Sie schnell kommentieren, aber die Bundesregierung braucht ein rechtliches Fundament, auf dem sie urteilt. Das ist der Begriff, der sich mit Komplexität am besten beschreiben lässt.

Zusatzfrage Jung

Der französische Partner hat bei der UN in New York gesagt, diese Aktion gegen Maduro sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der friedlichen Streitbelegung und der Nichtanwendung von Gewalt. Das ist die Position Frankreichs, des engsten Partners Deutschlands. Ist das auch die Position der Bundesregierung?

Kornelius

Deswegen habe ich eben gesagt, dass die USA in den Vereinten Nationen nicht überzeugend dargelegt haben, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war.

Frage Gerhäusser (Deutsche Welle)

Am Montag wurde ja auch gesagt, der Bundesregierung sei vor allen Dingen wichtig, dass bald Wahlen in Venezuela stattfinden können. Ich würde gerne von Frau Deschauer wissen, ob es denn Kontakte gibt zwischen der Bundesregierung und der ja eigentlich rechtmäßig gewählten Partei der aktuellen Friedensnobelpreisträgerin Machado?

Deschauer (AA)

Davon kann ich gerade nicht berichten. Wenn ich dazu etwas nachzureichen habe, werde ich das machen.

Aber um es einfach noch einmal zu sortieren: Ich glaube, wir haben hier am Montag gesagt – und das ist weiterhin die Haltung -, dass die Venezolanerinnen und Venezolaner das Recht auf eine freie, selbstbestimmte und demokratische Zukunft ihres Landes haben und sich das nach den dortigen Regeln und im Rahmen des internationalen Rechts abzuspielen hat.

Der aktuelle Stand ist derjenige – ich glaube, da haben wir die gleiche Erkenntnis -, dass wir keine Informationen darüber haben, dass es in Kürze Wahlen geben dürfte. Perspektivisch ist das natürlich für eine freie und demokratische Willensbildung der entscheidende Prozess, damit die Menschen im Land ihre Zukunft selber bestimmen können.

Frage Steinkohl (Neue Westfälische)

Herr Kornelius, wenn Sie sagen, dass die US-Regierung nicht überzeugend dargelegt hat, dass ihr Verhalten völkerrechtskonform gewesen ist, hat die Bundesregierung dies denn der US-Seite gegenüber kommuniziert? Welche Konsequenzen im bilateralen Verhältnis hat das?

Kornelius

Die US-Regierung ist über die Position der Bundesregierung informiert. Ich glaube, dass die Konsequenzen für uns sind, dass wir unseren völkerrechtlichen Anspruch aufrechterhalten, dass wir darauf dringen, dass er zur Geltung gebracht wird, auch wenn wir akzeptieren müssen, dass dies nicht überall von uns in dieser Form durchgesetzt werden kann.

Zusatzfrage Steinkohl

Sehen Sie denn im Fall Venezuela eine Möglichkeit, diesen völkerrechtlichen Anspruch, quasi ex post, noch geltend zu machen?

Kornelius

Ich glaube, dass Deutschland niemals den Maßstab über seinen völkerrechtlichen Anspruch aufgegeben hat.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 07.01.2026


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