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Titel: EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?

Datum: 19. Januar 2026 um 12:02 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Medienkonzentration, Vermachtung der Medien
Verantwortlich:

Die Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU, ein Schritt, den die deutsche Bundesregierung explizit unterstützte, hat dazu geführt, dass seine Bücher mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen. Jenes „Bereitstellungsverbot“ bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen dürfen. Ebenso hatten zahlreiche deutsche Medien nach der Sanktionierung sämtliche Videos und Interviews mit ihm präventiv entfernt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, ob sich Verlage und Medien tatsächlich mit der Veröffentlichung von Büchern und Interviews Bauds strafbar machen. Von Florian Warweg.

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen: Für den in Brüssel lebenden Analysten gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.

Als einzige Begründung für diesen massiven Grundrechtseingriff wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile:

Das Schweizer Außenamt greift ein

Mittlerweile hat das Schweizer Außenministerium (Außendepartement), nachdem es zuvor einen Monat zu den Sanktionen gegen den eigenen Staatsbürger geschwiegen hat, gegenüber der NZZ offiziell bestätigt, dass man Ende letzter Woche bei der EU interveniert und „das Recht auf ein faires Verfahren“ sowie „Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit“ eingefordert hat.

Mitte Dezember 2025 hatte das deutsche Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten in der BPK, ob die Bundesregierung der Sanktionierung von Baud bewusst zugestimmt hat, erklärt:

„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann. (…) Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.“

Die EU-Sanktionierung und die innere Zensurschere bei Verlagen und Medienportalen

In Folge der Sanktionierung und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit hatte beispielsweise der Westend-Verlag, welcher in Deutschland die Bücher Bauds verlegt, auf Anraten seiner Anwälte sämtliche Bücher des Schweizer Analysten mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft vom Markt genommen. Denn vom weiteren Buchverkauf hätte Baud wirtschaftlich profitiert und der Verlag folglich gegen das schon erwähnte „Bereitstellungsverbot“ verstoßen. Seit Anfang Januar bietet der Verlag die Bücher wieder an, muss aber sicherstellen, dass der entsprechende Anteil am Verkauf der Bücher nicht an Baud weitergeleitet wird. Was wiederum aus anderen Gründen den Verlag in rechtlich schwierige Fahrwasser bringt.

Ähnlich präventiv agierten auch viele Medien-Portale mit Artikeln und Interviews, in denen der Schweizer Analyst zu Wort kam. Um von vornherein in einer rechtlich unklaren Lage Probleme zu vermeiden, wurden Dutzende Artikel und Interviews von Baud zunächst offline gestellt. Auch die NachDenkSeiten griffen zunächst auf Anraten zu dieser Maßnahme. Mittlerweile haben die NDS die Interviews von Baud aber wieder online gestellt.

Die Antworten der verantwortlichen Ministerien auf die entsprechende Nachfrage der NachDenkSeiten zu den rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf Buchverkauf und Veröffentlichung von Aussagen Bauds zeigen aber nachdrücklich auf, dass auch die Bundesregierung höchstselbst nicht weiß, wie sich die rechtliche Lage des von ihr mitsanktionierten Militäranalysten für Verlage und Medienhäuser darstellt:

„Das kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.“

„Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.“

„Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.“

Auch die Sanktionierung deutscher Journalisten wird weiter vorangetrieben

Zuvor hatte die EU im 19. Sanktionspaket auf Initiative Deutschlands drei deutsche Journalisten und Staatsbürger vollumfänglich sanktioniert. Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. (Die NachDenkSeiten hatten umfänglich z.B. hier, hier und hier darüber berichtet und es auf der BPK thematisiert.)

Wie hanebüchen auch in diesen Fällen die „Begründung“ für die Sanktionierung ausfiel, haben wir unter anderem in dem Artikel „EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz“ dargelegt.

Im Falle des in Berlin lebenden deutschen Staatsbürgers, Journalisten und Vater von drei Kindern wurde die Daumenschrauben Anfang Januar noch stärker angezogen und ihm wurde die letzte Möglichkeit genommen, noch Lebensmittel zu kaufen.

Doğru war bereits im Mai 2025 von der EU mit der Begründung sanktioniert worden, seine Berichterstattung zu propalästinensischen Protesten in Deutschland würde angeblich „indirekt“ (!) „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ unterstützen. Allerdings hatte er über die Bundesbank die „Sondererlaubnis“ – monatlich 506 Euro zum Erwerb von Lebensmitteln für sich und seine Familie, inklusive zwei neugeborene Zwillinge, abzuheben. Doch auch diese letzte Möglichkeit zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen überlebenswichtigen Gütern wurde Anfang Januar 2026 laut seiner Aussage blockiert:

DRINGEND: Derzeit habe ich KEINEN Zugang zu Geldmitteln. Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, darunter zwei Neugeborene, nicht ernähren. Zuvor hatte ich Zugang zu 506 Euro, um zu überleben, doch auch diese Mittel sind nun gesperrt. Meine Bank hat sie blockiert. Die EU hat de facto auch meine Kinder mit Sanktionen belegt.“

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026

Frage Warweg
Das Auswärtige Amt hatte letzten Monat hier in der BPK erklärt, dass die Bundesregierung der umfassenden Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt hat diese Sanktionierung in direkter Konsequenz dazu geführt, dass die Bücher von Jacques Baud mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen, welches bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen, auch nicht aus Buchverkäufen. Da sich die Bundesregierung ja sicherlich mit den Auswirkungen ihrer Zustimmung zu der Sanktionierung befasst hat, würde mich die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums interessieren. Machen sich deutsche Verlage tatsächlich mit dem Verkauf von Büchern von Jacques Baud im Sinne Übertretung des Bereitstellungsverbots strafbar?

Ungrad (BMWE)
Dass kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage Warweg
Neben den erwähnten Reaktionen diverser Verlage in der EU haben auch zahlreiche deutsche Medien, um präventiv Problemen aus dem Weg zu gehen, sämtliche Videos von Jacques Baud nach dessen EU-Sanktionierung entfernt. Wie ist denn laut Bundesregierung die rechtliche Lage für Medien, die Interviews von Jacques Baud nach wie vor online halten? Droht da auch Strafverfolgung? Wer fühlt sich zuständig?

Vorsitzende Wefers
Vielleicht die Strafverfolgungsbehörde, würde ich jetzt einmal vermuten.

Kirschner (BMJV)
Die sitzt nicht hier. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.

Frage Dr. Rinke (Reuters)
Dann würde ich zumindest das Auswärtige Amt fragen, ob Sie jetzt im Nachhinein finden, dass die EU und vielleicht auch die Bundesregierung mit diesem Sanktionsschritt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.

Giese (AA)
Wir haben das hier ja schon mehrfach besprochen. Wie Sie der Sanktionierung entnehmen können, hat die Bundesregierung ihr auch zugestimmt. Alle Menschen, die sanktioniert werden, finden eine Begründung dieser Sanktionierung in der Sanktionsbegründung. Die kann man online einsehen. Jeder, der sich zu Unrecht sanktioniert fühlt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten. Das ist auch in diesem Fall der Fall, soweit ich weiß.

Frage Warweg
Herr Giese, das erzählen Sie ja immer.

Giese (AA)
Das ist auch so.

Zusatz Warweg
Aber die Grundrechtecharta greift ja erst, nachdem der Schaden eingetreten ist, und damit wird ja eigentlich das klassische rechtsstaatliche Prinzip, hinter dem das Auswärtige Amt, denke ich, sonst auch steht, dass nicht der Staat die Schuld beweisen muss, sondern der Betroffene seine Unschuld – – – Da sind wir ja jetzt angelangt. Das kann ja auch nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes sein.

Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns hier schon wirklich sehr, sehr häufig über dieses Thema ausgetauscht. Ich glaube, wir werden da nicht auf einen grünen Zweig kommen. Ich habe die Meinung der Bundesregierung hier vertreten, die wir auch in Brüssel bei den Abstimmungen klargemacht haben, und dabei bleibt es.

Zusatzfrage Warweg
Aber ich hätte noch eine Verständnisfrage, Herr Giese. Ich habe jetzt zwei Fälle aufgezählt, in denen deutsche Unternehmen, Verlage, deutsche Medien in der völligen rechtlichen Unsicherheit gelandet sind, wie sie damit umgehen, sozusagen infolge dieser Sanktionierung, der die Bundesregierung sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt war bisher niemand in der Lage, mir zu sagen, wie sich diese rechtliche Lage dann darstellt. Kann ich davon ausgehen oder sehe ich es richtig, dass die Bundesregierung da zugestimmt hat, ohne in irgendeiner Form zu antizipieren, was das für direkte Auswirkungen hat, etwa auf deutsche Verlage, die im Fall von Jacques Baud dessen Bücher hier in Deutschland – mehrere Bestseller darunter – verlegen?

Giese (AA)
Die Rechtsfolgen sind ebenfalls in dieser Sanktionierung enthalten. In der zugrunde liegenden EU-Regulierung kann man die Rechtsfolgen einsehen. In Deutschland wird das über verschiedene Stellen abgewickelt und überwacht. Sie haben gerade gehört, was es mit der strafrechtlichen Verfolgung auf sich hat. Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026


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