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Titel: Steuersenkungen, Deutschlandfonds, Industriestrom: Milliarden für das Kapital, aber nur „Hoffnung” für die Bürger (Serie zu den Sozial-„Reformen“ – Folge VI)

Datum: 18. September 2026 um 12:30 Uhr
Rubrik: Bundesregierung, Soziale Gerechtigkeit, Steuern und Abgaben, Wirtschaftspolitik und Konjunktur
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Die öffentliche Hand stärkt mit ihren „Reformen“ die Finanzierung von privaten Unternehmen, ohne diesen Unternehmern dafür bessere Arbeitsbedingungen für das Personal oder günstigere Rechnungen für die Verbraucher abzuverlangen. Öffentliches Geld gehört aber der Allgemeinheit und wer Unterstützung aus ihrer Kasse erhält, sollte sich eigentlich zu guten Löhnen, sicheren Arbeitsplätzen und bezahlbarer Versorgung verpflichten müssen. Von Detlef Koch.

Links zu den anderen Folgen der Serie finden sich unter dem Artikel.

Die Bundesregierung erleichtert Unternehmen das Geschäft. Ob Beschäftigte davon besser leben können, hängt davon ab, wer über das Geld entscheidet, das die Arbeiter in den Betrieben erwirtschaftet haben.

Eine Zwischenbilanz der Reformpolitik 2025/2026

Wer von einem kleinen Lohn lebt, bekommt mit der Senkung der Körperschaftsteuer keinen zusätzlichen Euro auf die Lohnabrechnung. Das gilt auch für eine Reinigungskraft, deren Arbeitgeber als GmbH von der Entlastung profitieren kann. Ob daraus ein höherer Stundenlohn wird, entscheidet sich im Tarifvertrag, in betrieblichen Auseinandersetzungen, in der Machtverteilung zwischen Beschäftigten und Eigentümern.

Die Körperschaftsteuersenkung ist beschlossen: Ab 2028 sinkt der Steuersatz auf Gewinne von Kapitalgesellschaften stufenweise von 15 auf zehn Prozent, erreicht wird die letzte Stufe 2032. Eine Pflicht, dafür Löhne zu erhöhen oder Arbeitsplätze zu sichern, fehlt. Die Bevölkerung, so der weltentrückte Wunsch unserer Bundesregierung, soll profitieren, wenn sozialverantwortlich handelnde Unternehmer investieren, mehr Stellen schaffen und höhere Löhne zahlen. Aber eher friert die Hölle zu, denn einen Anspruch darauf erhalten Beschäftigte durch die Steuersenkung nicht.[1]

Ohne Kaufkraft kein Wirtschaftsaufschwung

Höhere Gewinne für Unternehmen erzeugen nicht zwingend höhere Nachfrage auf dem Binnenmarkt. Nach den Ende August veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes stieg der private Verbrauch im zweiten Quartal 2026 preisbereinigt nur um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die staatlichen Konsumausgaben legten dagegen um drei Prozent zu. Die Wirtschaft wuchs, aber das Wirtschaftswachstum landete nicht beim Bürger, sondern als Unternehmergewinne auf dem Kapitalmarkt, wo das Geld keine Nachfrage erzeugte.[2]

Schon im Januar hatte das ifo Institut gemeldet, dass mehr als ein Drittel der Unternehmen zu wenig Aufträge bekam. Im Einzelhandel betraf das etwa jeden zweiten Betrieb. Hohe Kosten und Probleme im Außenhandel kommen als Belastungen hinzu. Fehlende Kundschaft lässt sich jedoch durch bessere Gewinnmargen nicht einfach ersetzen. Wer eine Maschine kauft, muss auch erwarten, die damit hergestellten Waren verkaufen zu können.[3]

Das Zauberwort heißt Binnennachfrage und bedeutet, dass Menschen, Unternehmen und der Staat im Inland Waren und Dienstleistungen einkaufen. Dazu zählen Lebensmittel und Reparaturen ebenso wie Produktionsanlagen und Aufträge für lokal ansässige Handwerker, eine Schule zu sanieren. Ein höherer Lohn für die Familie einer Reinigungskraft kann zu Aufträgen in einem anderen Betrieb führen, weil die Mutter mit ihrer Familie eine Pizzeria besucht. Wird aus dem zusätzlichen Umsatz in der Pizzeria ein weiterer Auftrag für mehr Kellner oder mehr Tomaten, reicht die Wirkung über den ersten Einkauf hinaus.

Nun kommt der Geldsegen auch bei der Familie des vormals arbeitslosen Kellners an und der Müller gibt einen Auftrag an den Steinmetz. Dieses etwas aus der Zeit gefallene Beispiel zeigt, dass die Verteilung des unternehmerischen Einkommens, wenn überall praktiziert, die Wirtschaft ankurbelt. Der Sachverständigenrat zeigt anhand von Haushaltsdaten für 2021, dass die unteren 30 Prozent der Einkommensverteilung weniger als fünf Prozent ihres Nettoeinkommens sparten, das oberste Zehntel mehr als 18 Prozent und gespartes Geld nicht in den Umlauf kommt.[4] Diese Werte zeigen nicht nur, wie unterschiedlich der Spielraum ist, laufendes Einkommen zurückzulegen, sondern auch, wieviel Schaden es anrichtet, wenn es dem Wirtschaftskreislauf entzogen wird.

Eine Bundesbank-Untersuchung zu hypothetischen Einmalzahlungen während der Pandemie fand bei niedrigen Einkommen zudem eine höhere Bereitschaft, zusätzliches Geld für Verbrauchsgüter auszugeben.[5] Das spricht dafür, Kaufkraft dort zu stärken, wo notwendige Ausgaben bisher am Geld scheitern. Wer viel besitzt, wird zusätzliche Einnahmen nur erneut anlegen.

Wer die Kaufkraft stärken will, muss unterscheiden, welche Steuer er senkt. Eine Einkommensteuersenkung erreicht nur die Menschen, die dem Staat auch entsprechende Steuern schulden. Geringfügig entlohnte Menschen zahlen dennoch ähnlich viele Steuern, wenn es um Mehrwertsteuer beim Einkauf geht. Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel würde besonders armen Familien signifikant mehr Geld bescheren und sie würden das Geld nicht in Aktiendepos verschwinden lassen, sondern damit den Konsum anregen und somit mehr Aufträge und in Folge mehr Arbeitsplätze schaffen.

Was aus der Entlastung werden kann

Das Investitionssofortprogramm von 2025 enthält einen Anreiz, tatsächlich etwas anzuschaffen. Kauft ein Betrieb eine Maschine, darf er einen größeren Teil der Kosten früh vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen. So zahlt er zunächst weniger Steuern. Die beschleunigte Abschreibung gilt für begünstigte Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027. Über die Nutzungsdauer wird grundsätzlich derselbe Kaufpreis abgesetzt, nur früher.[6]

Auch das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, kurz IMK, hält bessere Abschreibungen für einen sinnvollen Investitionsanreiz. Für Beschäftigte zählt aber, ob eine neue Maschine ihre Arbeit erleichtert oder ihren Arbeitsplatz überflüssig macht. Der Gesetzgeber fördert die Anschaffung, ohne höhere Löhne oder den Erhalt von Arbeitsplätzen zur Bedingung zu machen. Ein Unternehmen kann den Steuervorteil also auch dann nutzen, wenn es mit der neuen Maschine Personal abbaut.

Für die dauerhafte Körperschaftsteuersenkung muss das Unternehmen nichts anschaffen. Bei gleichem steuerpflichtigem Gewinn bleibt ihm künftig mehr übrig. Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag kommen weiterhin hinzu. Im September 2026 gilt noch der alte Körperschaftsteuersatz. Bereits erfolgte Ausschüttungen können nicht aus einer erst 2028 beginnenden Zahlungserleichterung stammen.

Der DIW-Steuerforscher Stefan Bach schätzte für das geplante Steuerpaket, dass von je 100 Euro direkter Entlastung auf Dauer 86 Euro dem Zehntel mit den höchsten Einkommen zugutekommen würden. Beschäftigte mit kleinen und mittleren Löhnen sollen einfach darauf vertrauen, dass daraus höhere Löhne oder neue Arbeitsplätze entstehen. Der Gesetzgeber sichert ihnen keinen Anteil an der Steuerersparnis und die Körperschaftsteuersenkung erhält ein Unternehmen auch dann, wenn es die Gewinne an seine Eigentümer ausschüttet, statt Löhne zu erhöhen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Diese Konzentration von Macht und Geld trifft auf eine ungleiche Eigentumsordnung. Die Bundesbank beschreibt Unternehmensbesitz und Aktien als Vermögensformen, die besonders bei wohlhabenden Haushalten liegen. In ihrer um sehr große Vermögen ergänzten Verteilungsrechnung gehörten dem reichsten Zehntel 2023 rund 60,5 Prozent des Nettovermögens, also des Vermögens nach Abzug von Schulden. Gesetzliche Rentenansprüche sind darin nicht enthalten. Die Vorteile höherer Unternehmensgewinne sind entsprechend ungleich verteilt.

Bei BASF lässt sich nachvollziehen, welche Summen in Investitionen fließen und welche an Aktionäre gehen. Der Konzern zahlte 2025 weltweit rund 4,3 Milliarden Euro für Anlagen und immaterielle Werte wie Software aus und rund zwei Milliarden Euro Dividende an die Aktionäre der BASF SE.[7] Zwischen November 2025 und Juni 2026 kaufte er eigene Aktien für rund 1,5 Milliarden Euro zurück. Im Juli beschloss der Vorstand ein weiteres Rückkaufprogramm über bis zu eine Milliarde Euro. BASF gibt also Geld für Anlagen und Software aus und zahlt zugleich Milliarden an seine Aktionäre.

Bei einem Aktienrückkauf zahlt BASF Geld an Aktionäre, die ihre Anteile verkaufen. Der Konzern bekommt dafür eigene Aktien. Für Löhne, Weiterbildung oder neue Anlagen steht ihm dieses Geld anschließend nicht mehr zur Verfügung. Werden die Aktien eingezogen, wächst der Anteil der übrigen Aktionäre am Unternehmen. Beschäftigten ohne Aktien fließt aus diesem Rückkauf kein Geld zu.

Die ab 2028 geltende Körperschaftsteuersenkung vergrößert auch den Spielraum für solche Zahlungen. Der Staat verlangt dafür weder einen Verzicht auf Aktienrückkäufe noch höhere Löhne. Ein Unternehmen kann also Steuern sparen und mehr Geld an seine Aktionäre auszahlen, während seine Beschäftigten genauso viel verdienen wie zuvor. Höhere Löhne müssen sie weiterhin über Tarifverträge und betriebliche Auseinandersetzungen durchsetzen.

Welche Versorgung sich finanzieren lässt

Bei Schulen, Straßen und anderen öffentlichen Einrichtungen bleiben seit Jahren notwendige Investitionen aus. Das KfW-Kommunalpanel 2026 schätzt den Rückstand anhand einer Befragung der Kommunen auf 231,2 Milliarden Euro. Allein bei Schulen sind es 68,9 Milliarden Euro.[8]

Für das gesamte steuerliche Investitionssofortprogramm rechnete der Gesetzgeber hingegen mit rund 48,5 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen von 2025 bis 2029. Die Gemeinden bekommen ihre erwarteten Ausfälle für diese Jahre vom Bund ersetzt: Er überlässt ihnen einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer. Die Gemeinden müssen ihren Anteil an der Steuerentlastung damit nicht aus eigener Kasse tragen. Das übernimmt der Bund. Zusätzlich sind acht Milliarden Euro für Bildung und Krankenhäuser in den Ländern für 2026 bis 2029 vereinbart. Für den Staat insgesamt bleibt das Paket aber ein Verzicht auf Einnahmen, die auch Schulen, Pflege oder Nahverkehr finanzieren könnten.

Mit dem Deutschlandfonds will die Bundesregierung unter anderem den Ausbau von Strom- und Wärmenetzen fördern. Rund 30 Milliarden Euro öffentliche Mittel und Garantien sollen Investitionen von rund 130 Milliarden Euro ermöglichen.

Seit Anfang August 2026 gibt es neue Kredite für Energieversorger, darunter auch die Stadtwerke. Beim Investitionskredit Energieversorgung übernimmt die KfW die Hälfte des Kreditrisikos. Die andere Hälfte des Risikos trägt die Bank. Der Versorger zahlt Zinsen und muss den Kredit selbst zurückzahlen. Die Bank entscheidet aber weiterhin mit, welche Projekte finanziert werden.

Die veröffentlichten Regeln der beiden neuen Energiekredite verlangen aber weder Tarifbindung noch Beschäftigungsgarantien oder auch nur eine Weitergabe des Finanzierungsvorteils über niedrigere Kundenpreise. Umwelt- und Sozialrecht gelten zwar weiter, aber die öffentliche Hand erleichtert wieder mal die Finanzierung von privaten Unternehmen, ohne den Unternehmern dafür bessere Arbeitsbedingungen für das Personal oder günstigere Rechnungen für die Verbraucher abzuverlangen.[9] [10]

Auch der, der die Netze finanziert, könnte die Höhe der Stromrechnung beeinflussen. Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs vergleichen in einer IMK-Studie von 2025 öffentliche und private Beteiligungen am Stromnetzausbau. Mit öffentlichen Beteiligungen steigen die Netzentgelte, also die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, weniger stark, weil die Finanzierungskosten niedriger sind. Im privaten Modell bezahlen die Stromkunden die höheren Renditeansprüche der Investoren mit.[11]

Zum Deutschlandfonds gehören auch öffentliche Beteiligungen, durch die der Staat Erträge erhalten kann. Öffentliche Eigentumsrechte sollten gezielt für die Versorgung genutzt werden. Die Kommunen könnte man mit Kapital ausstatten, damit sie Netze selbst ausbauen können, und so Beschäftigte sowie Haushalte an Entscheidungen über Preise und Investitionen beteiligen. Eine nötige Wärmeleitung darf doch beispielsweise nicht daran scheitern, dass sie privaten Anlegern zu wenig Gewinn verspricht. Wer öffentliche Absicherung erhält, sollte sich zu Tariflöhnen, Beschäftigungssicherung und bezahlbarer Versorgung verpflichten müssen.

Was der Staat verlangen könnte

Beim Industriestrompreis bezuschusst der Staat die Stromkosten bestimmter Betriebe, die für ihre Produktion besonders viel Strom benötigen. Die Hilfe gilt für 2026 bis 2028. Berechnet wird sie grundsätzlich für die Hälfte des anerkannten Stromverbrauchs. Das Geld für 2026 fließt erst 2027.

Bei den Arbeitsplätzen bleibt die Richtlinie dagegen wieder nur bei einem Appell. Arbeitgeber und Beschäftigtenvertretungen sollen selbst Pläne zur Sicherung der Stellen entwickeln. Die Förderung setzt weder Tariflöhne noch den Erhalt einer bestimmten Zahl von Arbeitsplätzen voraus. Das Unternehmen kann den staatlichen Zuschuss zu seinen Stromkosten sogar auch dann erhalten, wenn es Stellen streicht. Diese Förderungen verpflichten zu nichts, nur weil die Bundesregierung sich gegen die Interessen der Bevölkerung strikt weigert, überprüfbare Zusagen von den Unternehmen zu verlangen.

Jeder weiß, dass Konzerne und Großunternehmen keine wohlwollenden Sozialverbände sind, die die Wohlfahrt der Belegschaft im Blick haben, und dass freiwillige Sicherungskonzepte die Rechte der Beschäftigten nicht schützen. Die Rechte müssen den Unternehmen über überprüfbare Förderauflagen abgepresst werden.

Mit dieser Förderpolitik stellt sich die Bundesregierung auf die Seite der Eigentümer. Sie verschafft Unternehmen finanzielle Vorteile, ohne dafür höhere Löhne und den Erhalt von Arbeitsplätzen verbindlich zu verlangen. Die Beschäftigten müssen weiter darum kämpfen, an diesen Vorteilen beteiligt zu werden. Das ist eine politische Entscheidung zugunsten der Besitzenden.

Öffentliches Geld gehört der Allgemeinheit und wer Unterstützung aus ihrer Kasse erhält, muss sich zu guten Löhnen, sicheren Arbeitsplätzen und bezahlbarer Versorgung verpflichten. Menschen, die von ihrer Arbeit, einer Rente oder Sozialleistungen leben, sind keine Bittsteller. Ihre Lebensbedingungen müssen der Maßstab staatlicher Wirtschaftspolitik sein.

Gemessen daran steht diese Bundesregierung auf der falschen Seite. Sie räumt den Interessen der Unternehmen Vorrang ein und überlässt es den Beschäftigten, ihre Ansprüche gegen diese mächtigen Unternehmen durchzusetzen.

Titelbild: New Africa / Shutterstock


[«1] Bundesrepublik Deutschland (2026): Körperschaftsteuergesetz (KStG), § 23 – Steuersatz. Geltende Fassung, insbesondere Abs. 1.

[«2] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2026. Pressemitteilung Nr. 303 vom 25. August. Wiesbaden.

[«3] ifo Institut (2026): Auftragslage der Unternehmen entspannt sich nur geringfügig. Pressemitteilung vom 29. Januar 2026. München.

[«4] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2025): Jahresgutachten 2025/26. Kapitel 5: Vermögensaufbau stärken, Erbschaften und Schenkungen gleichmäßiger besteuern. Wiesbaden, insbesondere S. 280–281, Ziff. 364–365.

[«5] Bernard, R., Tzamourani, P. und Weber, M. (2020): Wie beeinflusst die Covid-19-Pandemie die Konsumabsichten der privaten Haushalte? Research Brief, 35. Ausgabe, November 2020. Frankfurt am Main: Deutsche Bundesbank.

[«6] Bundesrepublik Deutschland (2026): Einkommensteuergesetz (EStG), § 7 – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung, insbesondere Abs. 2. In der geltenden Fassung.

[«7] BASF SE (2026): BASF erreicht wichtige Meilensteine bei der Umsetzung der „Winning Ways“-Strategie. Geschäftszahlen der BASF-Gruppe für das Jahr 2025. 27. Februar 2026. Ludwigshafen.

[«8] KfW Bankengruppe (Hrsg.) (2026): KfW-Kommunalpanel 2026. Frankfurt am Main: KfW Research, insbesondere S. 9 sowie die Angaben zum Investitionsrückstand nach Infrastrukturbereichen. Verfügbar unter: KfW-Kommunalpanel 2026 (Zugriff: 15. September 2026).

[«9] KfW Bankengruppe (2026a): Merkblatt Investitionskredit Energieversorgung. Kredit Nr. 548. Stand: August 2026. Frankfurt am Main: KfW Bankengruppe.

[«10] KfW Bankengruppe (2026b): Merkblatt KfW-Konsortialkredit Energieversorgung. Kredit Nr. 549. Stand: Juli 2026. Frankfurt am Main: KfW Bankengruppe.

[«11] Kaczmarczyk, P. und Krebs, T. (2025): Finanzierungsoptionen für den Stromnetzausbau und ihre Auswirkungen auf die Netzentgelte. IMK Study Nr. 98. Düsseldorf: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung.


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