Wie soziale Sicherheit im Alter zum Klassenprivileg wird: Die einzelnen Maßnahmen der Renten-„Reform“ verbinden sich zu einem Instrument gegen einen Großteil der ärmeren Hälfte der Bevölkerung. Die Verantwortung für Risiken aus geringer Entlohnung, für Krankheit und Sorgearbeit, für Arbeitslosigkeit und sogar für die Kapitalmarktentwicklung werden immer stärker auf den Einzelnen abgewälzt. Die Politik macht aus gesamtgesellschaftlich zu verantwortenden Armutsrisiken eine individuelle Schuld. Von Detlef Koch.
Alle Jahre wieder gehen die Rentenreform-Stümper ans Werk
‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Jungen und ihr finanzielles ‚Nichts‘ (1/4)
Rentenreform ist überfällig – aus Erfahrungen Orientierung gewinnen
Die Bundesregierung hat die nächste große Reform der Alterssicherung nach den bereits beschlossenen Änderungen bei gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge auf den Weg gebracht. Das deutsche Rentensystem soll grundlegend neu geordnet werden und die Empfehlungen der Anfang 2026 eingesetzten Alterssicherungskommission sollen weitgehend in ein Gesetzespaket überführt werden, das bis Ende 2026 den Bundestag passieren soll. Kern ist neben der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente.
Begründet wird der Umbau mit dem demografischen Wandel, der langfristigen Finanzierbarkeit der Rente und dem Ziel, die Beiträge zu stabilisieren und das Alterseinkommen zu sichern. Was daraus für Beschäftigte, Rentner und insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen folgt, ist allerdings eine Frage, die sich nicht mit dem Verweis auf „Demografie und Mathematik“[1] rechtfertigen lässt.
Was tatsächlich verbessert wurde – und warum es dennoch nicht ausreicht
Die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent verhindert, dass die Renten künftig langsamer steigen als die Löhne, denn ohne diese Stabilisierung würden die Renten im Verhältnis zu den Einkommen der Beschäftigten sinken. Armutsfest oder lebensstandardsichernd ist sie deshalb aber noch lange nicht. Die 48 Prozent beziehen sich nur auf einen Modellrentner mit realitätsfernen 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst – nicht auf die tatsächlichen Lebensläufe von Menschen, die gering entlohnt wurden, arbeitslos waren, in Teilzeit arbeiteten oder für Angehörige sorgten. Ihre Rentenansprüche bleiben wegen der geringeren Entgeltpunkte viel zu niedrig.[2]
Da Rentenerhöhungen proportional auf die vorhandenen Ansprüche wirken, erhalten Menschen mit hohen Renten zugleich in Euro deutlich größere Zuwächse als Menschen mit kleinen Renten. Wer trotz der 48 Prozent Stabilisierung auf Grundsicherung angewiesen bleibt, muss außerdem damit rechnen, dass zusätzliche Renteneinkünfte – abgesehen von gesetzlichen Freibeträgen – auf die Leistung angerechnet werden. Die 48-Prozent-Haltelinie verhindert damit vor allem ein weiteres Absinken des Sicherungsniveaus. Einen menschenwürdigen Lebensstandard oder wirksamen Schutz vor Altersarmut garantiert sie nicht.[3]
Die Mütterrente III verteilt Ansprüche nach Kinderzahl und Geburtsjahr des Kindes, nicht nach sozialer Bedürftigkeit oder tatsächlich entstandener Versorgungslücke. Für ein vor 1992 geborenes Kind erhalten Erziehende unabhängig von Einkommen oder Vermögen einen zusätzlichen halben Entgeltpunkt – die wohlhabende Mutter ebenso wie die Frau mit einer kleinen Rente.
Besonders wenig kommt davon bei Bedürftigen an, weil höhere Renteneinkünfte bei Grundsicherung oder Wohngeld ganz oder teilweise angerechnet werden können, soweit keine Freibeträge greifen. Auch Frauen mit langen Erwerbsunterbrechungen werden dadurch nur kaum entschädigt, denn fehlende Beitragsjahre, Teilzeit und gering entlohnte Beschäftigung wirken über Jahrzehnte auf die Rentenhöhe fort. Und während Kindererziehungszeiten pauschal aufgewertet werden, entstehen Rentenansprüche für die Pflege anderer Angehöriger nur unter engeren gesetzlichen Voraussetzungen und abhängig vom Umfang der Pflege.[4]
Wenn würdevolles Altern zur Klassenfrage wird
Eine höhere Regelaltersgrenze ist sozial nicht neutral, sondern verschärft bestehende Klassenunterschiede. Wer sein Erwerbsleben in aufreibender Tätigkeit wie Pflege, Reinigung, Produktion, Bau, Logistik oder Schichtarbeit verbringt, bezahlt das längere Arbeiten häufiger mit seiner Gesundheit. Gerade diese Beschäftigten erreichen das Rentenalter oft körperlich und psychisch verschlissener und haben zugleich im Durchschnitt eine geringere Lebenserwartung als Menschen mit hohen Einkommen und weniger belastenden Tätigkeiten.
Zu allem Überfluss werden körperlich hart arbeitende Menschen auch noch schlechter und ungerecht entlohnt. Wer nicht bis zur höheren Altersgrenze durchhält, wird faktisch mit Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit oder dauerhaften Rentenabschlägen bestraft. Die vermeintlich gleiche Altersgrenze behandelt deshalb höchst ungleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen so, als wären sie gleich. Sie verlängert nicht einfach das Erwerbsleben – sie nimmt gerade denen die noch verbliebene gesunde Ruhestandszeit, die ihre physische Gesundheit für ein paar Almosen im Alter ruiniert haben. Eine pauschale Anhebung der Altersgrenze wird damit zu einer Klassenfrage.
Zu wenig gesetzliche Rente, zu wenig Zusatzvorsorge – Altersarmut mit System
Das ist kein Zufall, sondern es ist die Folge einer Politik mit christlichem Menschenbild und sozialdemokratischer Tradition, die das Armutsrisiko vom Sozialstaat auf den Einzelnen abgewälzt hat. Erst wurde die gesetzliche Rente abgesenkt, dann sollten Beschäftigte die entstandene Lücke aus demselben Lohn schließen, der oft schon für Miete, Energie und Lebensmittel kaum reicht. Wer gering entlohnt wird, kann nicht zugleich privat vorsorgen, Rücklagen bilden und Wohneigentum erwerben. Wer dagegen ein hohes Einkommen, einen tarifgebundenen Arbeitsplatz oder Vermögen besitzt, erhält häufiger eine Betriebsrente, nutzt Steuervorteile und spart am Kapitalmarkt.
So belohnt das Drei-Säulen-Modell diejenigen, die bereits abgesichert sind, und lässt gerade jene zurück, die Schutz am dringendsten brauchen. Aus der Lohnungleichheit während des Erwerbslebens wird im Alter verschärfte Klassenungleichheit mit der Option, in würdeloser Altersarmut auf den Tod zu warten. Die einen leben von mehreren Einkommensquellen, die anderen müssen nach Jahrzehnten der Arbeit beim Essen, Heizen, Wohnen und bei gesellschaftlicher Teilhabe sparen.
Zwangssparen statt Kaufkraft stärken – wie Kapitaldeckung Beschäftigung und Rentenbasis schwächt
Die Rente wäre sicher geblieben, wenn zum jetzigen Zeitpunkt alle Bürger ausnahmslos ihre Beiträge eingezahlt hätten. Diese Beiträge würden dann weitgehend unmittelbar für die Renten der heutigen Rentner verwendet werden. Aber die Bundesregierung hat sich von diesem umlagefinanzierten System abgewandt und es durch ein anderes Verfahren ersetzt. Ein Verfahren, auch als Kapitaldeckungsverfahren bekannt, bei dem Rentenbeiträge angespart, investiert und später zur Finanzierung der eigenen Rente verwendet werden, folgt der egoistischen Maxime: „Jeder ist sich selbst der Nächste.“
Doch in der Übergangsphase vom rein umlagefinanzierten Rentensystem zu einem System, in dem zusätzlich Kapital für die Altersvorsorge angespart und am Finanzmarkt angelegt werden muss, entsteht dadurch kein zusätzliches Einkommen. Vielmehr wird verfügbares Geld aus dem Alltag der Beschäftigten an die Finanzmärkte verschoben. Das gilt umso mehr, wenn große Teile der Bevölkerung nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, weil sie über eigene soziale Sicherungssysteme verfügen. Die Folge ist: Es fehlt an Konsum – genau dort, wo Nachfrage Arbeitsplätze sichert. Nach Modellrechnungen von IMK und WSI könnte der geplante Beitragsanstieg in den ersten fünf Jahren das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Basisszenario um rund einen Prozentpunkt drücken und mehr als 250.000 Arbeitsplätze kosten.
Damit setzt die Reform einen selbstzerstörerischen Kreislauf in Gang: Weniger Konsum schwächt Betriebe, Stellenabbau und Lohndruck mindern die Beitragseinnahmen, Erwerbslosigkeit und verkürzte Arbeitszeiten reißen neue Lücken in die Rentenbiografien. Während das eingezogene Geld jahrzehntelang am Kapitalmarkt angelegt wird, tragen die Beschäftigten das Übergangs-, Beschäftigungs- und Anlagerisiko. Aus angeblicher Vorsorge wird so eine Politik, die ihre eigene Finanzierungsgrundlage beschädigt.
Der Geburtsjahrgang entscheidet – ungleiche Renten durch den Systemwechsel
Wer bereits Rente bezieht, erhält aus dem neuen Kapitaltopf nichts. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, muss zwar zusätzliche Beiträge zahlen, kann in dieser kurzen Zeit aber kaum ein nennenswertes Guthaben aufbauen. Jüngere zahlen länger ein, doch ihre spätere Zusatzrente hängt davon ab, wie sich die Börsen entwickeln. Brechen die Kurse kurz vor dem Rentenbeginn ein, fällt ihre Rente geringer aus.
So können zwei Menschen, die gleich lang gearbeitet und gleich viel eingezahlt haben, später unterschiedlich viel Rente bekommen – nur weil sie in verschiedenen Jahren geboren wurden oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Rente gehen. Das ist keine gerechte Alterssicherung, sondern eine Lotterie nach Geburtsjahr und Börsenlage.
Liebende Fürsorge wird bestraft – Frauen verlieren mehrfach
Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, arbeitet oft jahrelang in Teilzeit, unterbricht die Erwerbsarbeit oder nimmt geringer entlohnte Stellen an. Verantwortung, Liebe und Opferbereitschaft für seine Angehörigen werden jetzt hart bestraft und die Rechnung kommt im Alter. Es fehlen Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rente, Einzahlungen in eine Betriebsrente und das Geld für private Vorsorge. Auch von der Aktivrente profitieren diese Menschen seltener, weil viele nach Jahrzehnten der Doppelbelastung gesundheitlich nicht mehr weiterarbeiten können oder keinen geeigneten Arbeitsplatz haben.
Die Mütterrente III bringt für ein vor 1992 geborenes Kind lediglich rund 20 Euro zusätzlich im Monat. Das ersetzt weder jahrzehntelang verlorenen Lohn noch entgangene Aufstiegschancen und Vorsorgebeiträge. Pflege anderer Angehöriger bleibt zudem schlechter anerkannt. So behandelt der Staat Sorgearbeit als selbstverständlich, lässt aber vor allem Frauen den Preis dafür zahlen – zuerst während des Erwerbslebens und dann noch einmal mit einer niedrigeren Rente.
Nach Miete, Energie und Lebensmitteln bleibt keine Teilhabe
Eine kleine Rente zwingt alleinlebende, zur Miete wohnende Menschen nicht nur zum Sparen, sondern auch zum Rückzug. Wer allein lebt, kann Miet-, Heiz- und Stromkosten mit niemandem teilen und jeden Monat muss zuerst die Miete bezahlt werden. Was danach übrig bleibt, entscheidet darüber, wie würdevoll Leben gestaltet werden kann. Die Busfahrt zu Freunden, der Vereinsbeitrag, ein Kinobesuch, ein Kaffee außer Haus, ein Geschenk für die Enkel oder selbst ein neues Telefon werden zu Ausgaben, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Erst werden Wege seltener, dann Einladungen abgesagt, schließlich verschwinden Kontakte. So wird Armut zur unsichtbaren Schranke und Menschen bleiben zu Hause, obwohl sie am Leben teilnehmen möchten.
Es geht hier nicht um Konsum, sondern Bewegungsfreiheit, Beziehungen und die Kontrolle über den eigenen Alltag. Politiker, die ein Rentensystem erschaffen, in welchem es kaum für Wohnen und Essen reicht, erzeugt Vereinsamung und fördert Suizid. Schuld ist ein individuelles Versagen von Spitzenpolitikern in der Regierung und muss als sozialpolitisch menschenfeindlicher Akt gewertet werden.
Aktivrente aus Not – prekäre Arbeit statt gesicherter Ruhestand
Die Aktivrente verkauft längeres Arbeiten als Freiheit, belohnt aber vor allem jene, die ohnehin die besten Voraussetzungen haben, wie gute Gesundheit, einen altersgerechten Arbeitsplatz und ein Einkommen, bei dem der Steuerfreibetrag seine volle Wirkung entfalten kann. Wer nach Jahrzehnten in einem körperlich oder psychisch belastenden Beruf nicht mehr arbeiten kann, erhält nichts.
Wer dagegen wegen einer zu kleinen Rente weiterarbeiten muss, gerät leichter in ein neues Abhängigkeitsverhältnis. Der bisherige Arbeitgeber kann ihn nach Erreichen der Regelaltersgrenze erneut ohne Sachgrund befristet einstellen, obwohl er dort schon zuvor beschäftigt war. Dann entscheidet der Betrieb immer wieder über Vertragsverlängerung, Arbeitszeit und Einsatz. Wer Miete, Strom und Lebensmittel vom Lohn bezahlen muss, kann schlechte Bedingungen kaum ablehnen.
So wird aus angeblicher Freiwilligkeit wirtschaftlicher Zwang. Der Staat sichert nicht den würdevollen Ruhestand, sondern stellt Unternehmen eine leicht verfügbare Verfügungsmasse älterer Arbeitskräfte zur Ausbeutung bereit, bis sie in ihrer Gebrechlichkeit nutzlos geworden sind. Die Steuerförderung belohnt die gut abgesicherten Rentner. Die sachgrundlose Befristung schwächt jene, die auf jeden zusätzlichen Euro angewiesen sind.
Betriebsrente ohne Leistungsversprechen – das Kapitalmarktrisiko wandert zu den Beschäftigten
Bei der reinen Beitragszusage ist nur sicher, was der Arbeitgeber einzahlt – nicht, was die Beschäftigten später ausgezahlt bekommen. Entwickeln sich die Kapitalanlagen schlecht, bleiben Renditen aus oder reichen die Reserven nicht, muss der Arbeitgeber die Betriebsrente nicht auf den erwarteten Betrag auffüllen. Die Lücke landet bei den Beschäftigten. Nach jahrzehntelanger Arbeit kann ihre Zusatzrente deshalb deutlich kleiner ausfallen als eingeplant.
Tarifliche Sicherungsbeiträge und gemeinsame Rücklagen können Schwankungen abfedern, ersetzen aber keine feste Leistungsgarantie. Wer Wohneigentum, Ersparnisse oder ein hohes Einkommen besitzt, kann Verluste eher verkraften. Wer gering entlohnt wurde und auf jeden Euro Betriebsrente angewiesen ist, muss dagegen beim Heizen, Essen oder bei gesellschaftlicher Teilhabe sparen. So verlagert das Modell ein zentrales Unternehmensrisiko auf Menschen, die weder die Börsenentwicklung beeinflussen noch die finanziellen Folgen auffangen können.
Löhne zahlen, Vermögen bleibt außen vor – die Finanzierung wird nach unten verlagert
Der Bund zieht sich aus der Finanzierung zurück und schiebt die Rechnung auf die Löhne. Frühere pauschale Kürzungen des Bundeszuschusses sollen zur Grundlage der künftigen Berechnung werden. Damit wirken sie nicht nur einmal, sondern werden dauerhaft fortgeschrieben. Zugleich soll die höhere Rentenreserve aus Beiträgen aufgebaut werden, ohne dass der Bund seinen Zuschuss entsprechend erhöht.
Für eine Pflegekraft, einen Verkäufer oder eine Lagerarbeiterin bedeutet das: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird nahezu jeder Euro ihres Lohns zur Finanzierung herangezogen. Wer deutlich mehr verdient, zahlt auf den darüberliegenden Teil keinen Rentenbeitrag. Auch Unternehmensgewinne, Mieteinnahmen, Dividenden und große Vermögen bleiben außen vor. So wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor allem aus Arbeit finanziert, während Einkommen aus Eigentum geschont werden. Das ist keine neutrale Rechenregel, sondern eine Klassenentscheidung: Der Bund entlastet seinen Haushalt auf Kosten der Lohnabhängigen.
Schluss: die Privatisierung des Altersrisikos
Die einzelnen Maßnahmen verbinden sich zu einem kraftvollen Instrument gegen einen Großteil der ärmeren Hälfte der Bevölkerung. Die Verantwortung für Risiken aus geringer Entlohnung, für Krankheit und Sorgearbeit, für Arbeitslosigkeit und sogar für die Kapitalmarktentwicklung werden immer stärker auf den Einzelnen abgewälzt.
Die Politik macht aus gesamtgesellschaftlich zu verantwortenden Armutsrisiken eine individuelle Schuld. Wer gering entlohnt wird, krank wird, Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder arbeitslos wird, soll die daraus entstehenden Rentenlücken gefälligst selbst tragen – und Mittelständler und Privatjetpilot Merz hält es für absolut zumutbar, dass auch eine Reinigungskraft künftig Verluste an den Finanzmärkten verkraftet.
Geschont werden dagegen hohe Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, Vermögen, Unternehmensgewinne und Kapitaleinkünfte. Eine reiche Gesellschaft wie die unsere kann gute Renten bezahlen. Aber werden die Kosten nach Leistungsfähigkeit verteilt oder werden sie erneut denen aufgebürdet, die schon während ihres Arbeitslebens am wenigsten hatten? Altersarmut ist unter diesen Bedingungen kein Schicksal, sondern das Ergebnis einer tiefsitzenden Verachtung der Bundesregierung für arme und vulnerable Gruppen unserer Gesellschaft.
Titelbild: sasirin pamai / Shutterstock
[«1] Bundesregierung (2026): Bulletin Nr. 46-1 vom 9. Mai 2026: Bundeskanzler beim NRW-Unternehmertag, Düsseldorf. Berlin: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 9. Mai 2026.
[«2] Blank, F. (2026): Rentenpolitik und Rentenreformen. Fakten und Argumente. WSI Policy Brief Nr. 98. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.
[«3] Deutsche Rentenversicherung Bund (2026): Wie wird meine Rente berechnet? Berlin: Deutsche Rentenversicherung Bund. Zugriff: 13. August 2026.
[«4] Deutsche Rentenversicherung Rheinland (2026): Zum Internationalen Tag der Familie. 13. Mai 2026.






