Eine neue Studie von „Finanzwende“ zeigt auf: Wer in Deutschland gewollt oder ungewollt zu viel Sozialhilfe oder Bürgergeld einstreicht, wird mit aller Härte verfolgt, bestraft, mitunter weggesperrt. Dagegen sind Finanzkriminelle, die das Gemeinwesen um Millionen- oder Milliardensummen erleichtern, in der Regel fein raus, werden nur selten entdeckt und noch viel seltener verurteilt. Aber formal gelten alle Bürger vor dem Gesetz als gleich. Mach’ die Augen auf, Justitia! Von Ralf Wurzbacher.
Was bedeutet schon kriminell? Nehmen wir einen Menschen, der im Leben nicht vom Glück verfolgt ist. In der Studie, von der hier die Rede sein wird, heißt er Paul. Er wächst bei seinem betagten Vater auf, seine Mutter ist früh verstorben. Nach Abschluss der Schule mit mittlerer Reife beginnt Paul eine Lehre, die er abbrechen muss, weil sein Vater erkrankt und zum Pflegefall wird. Paul kümmert sich um ihn, trägt große Teile der Kosten selbst, seine beruflichen Ambitionen geraten dabei aus dem Blick. Irgendwann wird Paul selbst zum Sozialfall, er gibt seine Wohnung auf und zieht zurück zu seinem Vater, um den besser unterstützen zu können. Aber er verstößt gegen die Regeln: Dem Sozialamt meldet er nicht, dass er eine Haushaltsgemeinschaft bildet, wodurch er Leistungen bezieht, die ihm nicht zustehen.
Jonas hat es leichter gehabt. Als Sohn eines Anwalts und einer Ärztin ist eine erfolgreiche Karriere praktisch vorgezeichnet. Er macht Abitur, studiert an Eliteunis in München und London, wird ebenfalls Jurist und startet beruflich in einem Unternehmen durch, das am internationalen Finanzmarkt operiert. Schnell verdient Jonas sehr viel Geld, was ihm später, nach seiner Hochzeit und dem Bau eines eigenen Hauses, aber nicht mehr genügt. Er verlegt sich auf illegale Geschäfte und schafft es mithilfe seiner guten Branchenkontakte, die Steuerkassen gleich mehrerer Staaten systematisch um Millionenbeträge zu erleichtern.
Gnadenlos bei Armutsdelikten
Paul und Jonas haben sich beide strafbar gemacht. Aber welches Vergehen wiegt schwerer? Eines, das auf eine persönliche, mithin existenzielle Notlage zurückgeht und bei dem es um einen überschaubaren Schaden geht? Oder eines, das von Gier getrieben ist und bei dem zielgerichtet gewaltige Summen ergaunert werden? Legt man Maßstäbe wie Moral, Anstand und Empathie an, erscheint die Antwort klar.
Woran sich die nächste Frage anschließt: Auf welche Art von Verbrechen sollte der Staat seine knappen Ressourcen konzentrieren, um den für die Gesellschaft größten Nutzen zu erzielen? Auf die Bestrafung von Sozialleistungsmissbrauch, bei dem „Täter“ mithin sogar unwissentlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind? Oder auf die wirklich „großen Fische“, die zu fangen dem Gemeinwesen substanzielle finanzielle Erträge einbringt – um damit beispielsweise die Versorgung in der Pflege auf ein Niveau zu heben, das auch Angehörigen mehr Unabhängigkeit garantiert? Auch hier liegt die Antwort auf der Hand.
Allerdings sind die Zustände hierzulande genau umgekehrt. Menschen wie Paul werden von staatlichen Regelhütern eifrig und gnadenlos verfolgt und in der Mehrzahl der Fälle überführt. Wogegen Jonas ziemlich sicher sein kann, gar nicht erst behelligt zu werden, und wenn doch, von allzu schweren Konsequenzen verschont zu bleiben. Die „Bürgerbewegung Finanzwende“ hat die schiefen Verhältnisse und fehlenden Verhältnismäßigkeiten in ihrem neuesten Report bis in die Tiefe durchleuchtet. Der Titel und die Ausgangsfrage der Arbeit lautet: „Gleichheit vor dem Gesetz: Wird Steuerhinterziehung so konsequent verfolgt wie Sozialleistungsbetrug?“
Die Antwort der Forscher aus der Abteilung „Finanzwende Recherche“ ist einmal mehr eindeutig: Nein! In der deutschen Rechtsordnung existierten „systemische Ungleichheiten“, befinden sie. Personen, die sogenannte Armutsdelikte begingen, müssten damit rechnen, „dass Behörden und Justiz gegen sie härter vorgehen als gegen finanziell meist stark aufgestellte Wirtschaftskriminelle“. Unter „Armutsdelikten“ sind Rechtsverletzungen durch Menschen zu verstehen, die in prekären Verhältnissen leben und in der Regel zum „Gesetzesbrecher“ werden, „um elementare Bedürfnisse zu befriedigen“. Dagegen stehe bei Elitenkriminalität oft „Gewinnmaximierung einer bereits ökonomisch gut ausgestatteten Gruppe im Vordergrund“.
Strafbefreit und freigekauft
Untersucht wurden gesetzliche Regelungen, die Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis sowie die verfügbaren statistischen Daten zu Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug. Die Unwuchten beginnen damit, dass es bis heute keinen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung gibt und Vergehen lediglich im Rahmen der Abgabenordnung (AO) verfolgt werden. Ein Privileg mehr: Ertappte Delinquenten haben die Möglichkeit, durch Selbstanzeige straffrei bleiben zu können. Wer sich reuig zeigt und den angerichteten Schaden bis zu einer Höhe von 25.000 Euro ausgleicht, hat weder ein Ermittlungsverfahren noch eine Verurteilung zu fürchten. Bei Summen oberhalb dieser Schwelle entfällt zwar die Straffreiheit, gleichwohl bleibt die Option, dass die Tat nicht weiterverfolgt wird.
Wer sich hingegen 1.000 Euro zu viel an Sozialhilfe erschleicht, kann sich nicht freikaufen. Das regelwidrige Erlangen von Sozialleistungen ist ein Betrugsdelikt im Strafgesetzbuch. Wer überführt wurde, wird bestraft, und wer die Strafe nicht begleichen kann, landet qua Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Auf zwei nicht gezahlte Tagessätze steht ein Tag Haft, bei 80 Tagessätzen sind es 40 Tage hinter Gittern. Schon für sich betrachtet wirkt das maßlos überzogen. Angesichts des Schongangs, mit dem Steuerdieben begegnet wird, erst recht. Außerdem halten die Forscher fest: „Faktisch geht bei der Ersatzfreiheitsstrafe eine Person für eine Tat in Haft, obwohl ein Gericht die Tat als nicht gravierend genug für eine Haftstrafe eingestuft hatte.“ Dagegen werde ein „wohlhabender, gut situierter Täter wie Jonas (…) so gut wie nie Gefahr laufen, seine Geldstrafe nicht bezahlen zu können und diese in Haft absitzen zu müssen“. Paul dagegen trifft die volle Härte des Gesetzes.
Klassenjustiz
Verschärft werde die Ungleichheit noch dadurch, dass betuchte Kreise über eine „erhebliche finanzielle und personelle Beschwerdemacht verfügen“. Für gewöhnlich bringen sie teure Anwälte in Stellung, während es gesetzlich nicht vorgesehen ist, Personen in prekärer Lebenslage einen Pflichtverteidiger an die Seite zu stellen. Aus der Perspektive von Jonas ist das eine „klasse Justiz“. Marxisten kennen für die ermittelte „systemische Privilegierung“ von Kapitalisten einen anderen Begriff: Klassenjustiz. Der bürgerliche Staat lässt die Kleinen hängen und die Großen laufen. Das ist nichts Neues, aber die Dimensionen haben sich geändert: Allein für Deutschland soll sich die Schadenssumme durch illegale Cum-Ex- und Cum-Cum-Finanzschiebereien auf 40 Milliarden Euro belaufen. Bis dato gab es wenig mehr als zwei Dutzend rechtskräftige Verurteilungen. Dabei konnten die Gerichte von der Beute höchstens vier Milliarden Euro zurückholen.
Das hat Methode. In der Analyse von „Finanzwende“ heißt es unter Verweis auf den „Statistischen Bericht Staatsanwaltschaften“, dass 2024 der „überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren im Sachgebiet Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie der Geldwäschedelikte eingestellt wurde“. Kam es überhaupt zur Anklage, seien „meistens Geldstrafen“ verhängt worden, nur sehr selten Freiheitsstrafen, „die dann fast immer zur Bewährung ausgesetzt wurden“. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat für 2024 rund 50.000 abgeschlossene Strafverfahren erfasst. 38.000 Fälle wurden eingestellt. Neben dem „statistisch erfassten Hellfeld“ bestehe mutmaßlich ein „großes Dunkelfeld“, schreibt „Finanzwende Recherche“. So gehe etwa das Bundeskriminalamt (BKA) davon aus, „dass das Anzeigeverhalten in Teilbereichen der Wirtschaftskriminalität nur gering ausgeprägt ist“.
Ganz anders verhält es sich, wenn es um rechtswidrigen Bezug von Transferleistungen geht. 2024 zählte die „Bundesagentur für Arbeit“ rund 129.000 eingeleitete Straf- und Bußgeldverfahren, wobei bei einer Erledigungsquote von 96 Prozent 100.000 Mal ein Missbrauch festgestellt wurde. Nur 226 Fälle ordnete die BA bandenmäßigem Betrug zu, den großen Rest einfachen Menschen, die in ihrer Not wissentlich oder ungewollt das Gesetz übertreten hatten. „Finanzwende“ wollte von der BA wissen, wie hoch der daraus erwachsene Schaden war, und erfuhr nichts – weil dazu „keine validen statistischen Daten“ vorlägen. Die Gründe für den Missstand behielt die Behörde für sich.
260 Millionen versus 200 Milliarden
Aber es gibt Anhaltspunkte: 2023 sollen die Jobcenter Bürgergeld im Umfang von 258 Millionen Euro zugunsten von Menschen bewilligt haben, die darauf keinen Anspruch hatten. Die Zahl stammt von der BA selbst, wobei sie damals in ihrem Jahresgutachten ergänzte, schwerwiegende Fälle kämen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Leistungsberechtigten eher selten vor. Lediglich 4,5 Millionen Euro entfielen auf „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“, vorwiegend aus dem Ausland organisiert. Keine Frage: Auch in diesem Bereich gibt es eine mithin hohe Dunkelziffer nicht ermittelter Fälle. Dennoch ist das Problem kümmerlich, vergleicht man es mit den Verlusten des Staates, die auf das Konto von Finanzkriminellen gehen. Experten schätzen diese auf jährlich zwischen 100 und 200 Milliarden Euro.
In der medialen und politischen Debatte sind die Verhältnisse allerdings auf den Kopf gestellt. Der unrechtmäßige Zuschlag von Bürgergeld (neuerdings Grundsicherungsgeld) wird hier fast wie ein Kapitalverbrechen verhandelt, über systematischen Steuerdiebstahl aber kaum ein Wort verloren. Und speziell der vermögende Bundeskanzler mit bestem Draht zur Finanzlobby tut so, also stünde Deutschland kurz vorm Ruin, weil sich „Faulenzer“, „Sozialschmarotzer“ und „Clankriminelle“ aus Osteuropa schamlos am deutschen Sozialstaat bedienten.
Wirtschaftskriminalität spiele „sowohl im öffentlichen Diskurs um Gerechtigkeitsfragen als auch in Haushaltsdebatten viel seltener eine Rolle“, stellt auch der Report fest. Es dominierten „Bilder des bewundernswert cleveren Schurken im eleganten Anzug und von Wirtschaftskriminalität als Kavaliersdelikt“. Man wolle Sozialleistungsbetrug nicht verharmlosen, äußerte sich Anne Brorhilker, Geschäftsführerin von „Finanzwende Recherche“, in einer Medienmitteilung. Es müsse aber mit demselben Maß gemessen werden. „Wer dem Staat Millionen oder Milliarden entzieht, darf nicht davon profitieren, dass unsere Behörden für komplexe Wirtschaftskriminalität schlechter aufgestellt sind als für einfach zu ermittelnde Armutsdelikte.“
Schwerer Stand für Steuerfahnder
Sie weiß, wovon sie spricht: Brorhilker war einmal Deutschlands führende Cum-Ex-Jägerin, bis sie im April 2024 auf mutmaßliches Betreiben des NRW-Justizministeriums von ihrem Posten als Kölner Oberstaatsanwältin weggeekelt wurde. Nicht zuletzt dürfte das ihrem Bemühen geschuldet gewesen sein, die Rolle von Olaf Scholz (SPD) als möglichem Strafvereiteler und Steuervermeidungshelfer im Amt des früheren Hamburger Bürgermeisters im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Gaunereien zu klären.
Solche und andere Vorgänge lassen erahnen, wie eng die Bande zwischen politischen und den Geldeliten hierzulande sind. Erinnert sei an den Fall vor knapp 20 Jahren in Hessen, als erfolgreiche Steuerfahnder von Staats wegen für verrückt erklärt wurden, um sie aus dem Verkehr zu ziehen. Oder an Gustl Ferdinand Mollath, der in Bayern jahrelang zu Unrecht weggesperrt wurde, nachdem er die „größte Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz“ im Umfeld der HypoVereinsbank (HVB) angezeigt hatte.
Beide Fälle waren in ihren Auswüchsen geringfügig im Anbetracht von Cum-Ex, Cum-Cum, den Panama-, Paradise- und Pandora-Papers, deren Veröffentlichung ein riesiges kriminelles Netzwerk enthüllte, mit dessen Hilfe Politiker, Prominente und Superreiche ihr Vermögen über Briefkastenfirmen in Offshoresteueroasen verbuddelt haben. Trotzdem fielen die politischen Konsequenzen und die Ermittlungserfolge im Nachgang der eigentlich monströsen Skandale ziemlich kläglich aus. Und passenderweise ist auch der neueste Aktionsplan gegen Steuerbetrug von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) „vom mutigen Tiger zum Bettvorleger der Mächtigen“ mutiert, wie unlängst Detlef Koch bei den NachDenkSeiten konstatierte. Demnach bleibe das Vorhaben „ohne Personal (…) eine leere Drohung“.
Kein Wille, kein Weg
Im Bestreben, „mickrigste Fische“ zu fassen, die ein paar Euro zu viel an Sozialtransfers einstreichen, gibt es dagegen weder ethische, fiskalische noch personalpolitische Hemmnisse. Inzwischen suchen Jobcenter sogar ganz gezielt nach Fachexperten zur „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch“. Das Kontrastprogramm: Vor zwei Wochen titelte der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ): „Überlastete Finanzämter: Gute Zeiten für Steuerbetrug in Hamburg.“
Als Ursachen für den laxen Umgang mit Finanzverbrechern nennt auch „Finanzwende“ zu wenig Fachpersonal nebst schlechter IT-Infrastruktur, unzureichender Zusammenarbeit der Behörden und fehlendem Geld. Eines fehlt in der Mängelliste: Der Wille der Reichen und Mächtigen, die Dinge zu ändern.
Titelbild: Pix Lab/shutterstock.com





